Parlamentskorrespondenz Nr. 505 vom 27.06.2001

ORF-REFORM UND PRIVATFERNSEHGESETZ PASSIEREN VERFASSUNGSAUSSCHUSS

Abgeordnete nahmen noch Detailänderungen vor

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurden heute die ORF-Reform und das neue Privatfernsehgesetz vom Verfassungsausschuss beschlossen. Damit wurde ein wesentlicher Schritt zur Umwandlung des ORF in eine Stiftung und zur Einführung von über Hausantenne empfangbarem Privat-TV gesetzt. Die endgültige Entscheidung über die beiden Gesetze wird in der Nationalratssitzung am 5. Juli fallen.

Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage zum ORF-Gesetz nahmen die Abgeordneten mittels eines Abänderungsantrags noch eine Reihe von Detailänderungen vor, die wesentlichen Punkte des Gesetzes blieben aber unverändert. So kann der Publikumsrat nunmehr auch Empfehlungen zum Angebot von Sendungen für gehörlose und gehörbehinderte Menschen abgeben, dem Zentralbetriebsrat des ORF wurde ausdrücklich Kollektivvertragsfähigkeit konzediert.

Leicht entschärft wurde das prinzipielle Verbot von Product-Placement außerhalb von Werbesendungen. Diese Sonderwerbeform ist, wie es im Gesetz nun wörtlich heißt, dann zulässig, "wenn es bei der Übertragung oder Berichterstattung über Sport-, Kultur- oder Wohltätigkeitsveranstaltungen notwendig ist". Außerdem wird ausdrücklich festgehalten, dass mediale Unterstützung für Lotto, Toto und andere Glücksspiele nach dem Glücksspielgesetz nicht als Product-Placement gilt. Explizit im Gesetz verankert wird auch, dass einzelne Radiosendungen der Landesstudios auch bundesländerübergreifend ausgestrahlt werden können (Ringsendungen).

Ein Abänderungsantrag zum Privatfernsehgesetz enthält vor allem legistische Verbesserungen und Klarstellungen. Außerdem wurde die Bestimmung, wonach derselbe Medienverbund ein Gebiet mit nicht mehr als einem terrestrischen Hörfunkprogramm und einem terrestrischen Fernsehprogramm versorgen darf, dahingehend geändert, als dies nunmehr für analog ausgestrahlte Programme gilt. Im Falle einer Digitalisierung kann ein Medienunternehmer oder ein Medienverbund in einem Gebiet gleichzeitig zwei terrestrische Fernsehprogramme ausstrahlen.

Mittels vier Ausschussfeststellungen präzisierte der Verfassungsausschuss zudem einzelne Bestimmungen der beiden Gesetzentwürfe. Demnach ist etwa der im ORF-Gesetz verankerte Programmauftrag auch so zu interpretieren, dass der ORF verhalten ist, österreichspezifischen Film- und Musikproduktionen einen angemessenen Anteil am Programm zukommen zu lassen und derartige Produktionen insbesondere in den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Gegenwartskunst sowie österreichische Unterhaltung zu fördern und nach wirtschaftlicher Möglichkeit nicht unter das Volumen des Geschäftsjahres 2000 abzusenken. Von einer gesetzlichen Quotenfestlegung hat man nach Aussage von ÖVP-Abgeordneter Ulrike Baumgartner-Gabitzer deshalb Abstand genommen, weil zum einen europarechtliche Bedenken bestehen und man zum anderen überzeugt sei, dass die Geschäftsführung des ORF bereit sei, dem Willen des Gesetzgebers auch ohne fixe Quoten nachzukommen. Auch der Begriff "österreichbezogene Beiträge" im Privatfernsehgesetz wurde mittels Ausschussfeststellung präzisiert.

Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde darüber hinaus von der Koalition ein weiterer Gesetzesantrag eingebracht, der auf die verfassungsrechtliche Absicherung des Stiftungsmodells für den ORF abzielt. Damit würde man, so ÖVP-Klubobmann Andreas Khol, gewährleisten, dass der ORF künftig nicht mit einer einfachen Mehrheit im Nationalrat filetiert oder aufgelöst werden könne. Für diesen Gesetzesantrag ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich, die aufgrund der ablehnenden Haltung der SPÖ im Ausschuss aber fraglich ist. SPÖ-Klubobmann Josef Cap wertete es als "absurd, mit Verfassungsbestimmungen zu hantieren", das Gesetz werde dadurch nicht besser.

Die Forderung der SPÖ, jene Bestimmung im Privatfernsehgesetz fallen zu lassen, die den ORF verpflichtet, die Frequenzen, die er lediglich für seine Bundesländersendungen braucht, die übrige Zeit an private Fernsehveranstalter zu vergeben, fand keine Mehrheit. Die SPÖ hatte die Berücksichtigung dieses Abänderungsantrags als Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Privatfernsehgesetz gemacht und das damit begründet, dass man den Zuschauern nicht zumuten könne, stets das Programm zu wechseln, um die Bundesländersendungen verfolgen zu können. Auch ein umfassender Abänderungsantrag der Grünen zur ORF-Reform blieb in der Minderheit.

In der Diskussion über die beiden Gesetze bekräftigten die Fraktionen nochmals ihre Standpunkte. So erneuerte Abgeordneter Josef Cap (S) namens der SPÖ den Vorwurf, die Regierung wolle den ORF für ihre Zwecke instrumentalisieren und gleichzeitig die wirtschaftlichen Grundlagen des ORF einschränken, ohne zu sehen, dass damit die Gefahr verbunden sei, dass "diese für Österreich so wichtige Kultureinrichtung ins Rutschen kommt". Zudem kritisierte er, dass die Regierungsparteien bei den Verhandlungen keinen Spielraum gezeigt und keine Bereitschaft, auf Änderungswünsche einzugehen, signalisiert hätten. Cap bezweifelte grundsätzlich die Notwendigkeit einer umfassenden ORF-Reform, das Unternehmen sei erfolgreich und habe eine hohe Akzeptanz beim Publikum.

Zu einzelnen Punkten des ORF-Gesetzes sagte Cap, es sei "unfassbar", dass die Stiftungsräte künftig entscheiden könnten, was die Österreicher sehen dürften und was nicht. "Das ist eine unglaubliche Bevormundung." Weiters wurden von ihm die verpflichtenden offenen Abstimmungen im Stiftungsrat kritisiert, die er als Misstrauen der Regierung gegenüber den Stiftungsräten und als Wunsch nach Kontrolle interpretierte. Zum Privatfernsehgesetz sagte Cap, die SPÖ sei für Privatfernsehen, die vorgesehenen Regelungen seien aber schlecht und dienten niemandem.

Ähnlich wie Cap argumentierte auch SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann. Seiner Ansicht nach will die Koalition einen "willfährigen Regierungsrundfunk" einrichten. Es gebe kein anderes Aufsichtsratsgremium, das eine solche Kompetenzfülle wie der Stiftungsrat habe. Kritik übte Wittmann außerdem daran, dass Parteien künftig auch keine bezahlte Werbung im ORF machen dürften. Das könne dazu führen, dass die Oppositionsparteien gänzlich aus dem ORF ausgeschlossen werden, warnte er. "Man kann im Umgang mit der Macht auch übertreiben."

Die Vorwürfe der SPÖ wurden von den Koalitionsparteien vehement zurückgewiesen. Die Befürchtung, die SPÖ könnte im ORF nicht mehr vorkommen, sei "schlicht und einfach an den Haaren herbeigezogen" meinte etwa Abgeordneter Michael Krüger (F). Es gebe einen öffentlichen Auftrag, der selbstverständlich auch eine objektive und gleichmäßige Darstellung der Standpunkte der politischen Parteien beinhalte, sagte er. Gleichzeitig werde auch der Rechtsschutz für Parteien und Personen verbessert, die sich vom ORF nicht angemessen behandelt fühlten. Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) hielt der Opposition vor, die Argumente der Koalitionsparteien nicht zur Kenntnis zu nehmen und immer wieder die gleichen Vorwürfe, "gespickt mit Unterstellungen", zu machen. Sie und Krüger verteidigten u. a. die offenen Abstimmungen im Stiftungsrat, die ihrer Meinung nach aufgrund der individuellen Verantwortlichkeit jedes einzelnen Mitglieds des Stiftungsrats notwendig sind.

Besonderes Unverständnis zeigten ÖVP und FPÖ über die ablehnende Haltung der SPÖ hinsichtlich einer verfassungsrechtlichen Absicherung des Stiftungsmodells für den ORF. So meinte etwa FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler, es sollte der SPÖ wohl kaum Schwierigkeiten bereiten, dem entsprechenden Gesetzesantrag zuzustimmen, nachdem sie in der Vergangenheit selbst die Umwandlung des ORF in eine Stiftung beantragt habe. ÖVP-Klubobmann Andreas Khol wies darauf hin, dass mit einer verfassungsrechtlichen Absicherung eine künftige Filetierung des ORF verhindert werden könnte, und erklärte, die SPÖ habe noch bis zum Plenum am 5. Juli Zeit, ihre Meinung zu ändern. Abgeordneter Krüger sagte, mit ihrer angedrohten Ablehnung verweigere die SPÖ dem ORF eine Bestandsgarantie.

Abgeordnete Madeleine Petrovic (G) hielt zu dieser Frage fest, die Grünen würden den Antrag der Koalition intern noch diskutieren, prinzipiell könne sie der "unorthodoxen Vorgangsweise" der Koalition jedoch nichts abgewinnen. Für Petrovic handelt es sich um eine "völlig inhaltsleere Verfassungsbestimmung", die nichts an der geringen inhaltlichen Beweglichkeit der Regierungsparteien in Sachen ORF-Reform ändere. Zudem hätte es weder seitens der SPÖ noch seitens der Grünen jemals irgendwelchen Druck in Richtung Privatisierung des ORF gegeben.

Petrovic selbst legte einen umfassenden Abänderungsantrag zum ORF-Gesetz vor, der die Vorstellungen der Grünen zur ORF-Reform enthält und ihrer Ansicht nach die Unabhängigkeit und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des ORF viel eher gewährleisten würde, als die Regierungsvorlage. Konkret geht es den Grünen beispielsweise um die Eröffnung neuer Geschäftsfelder und die Nutzung neuer medialer Tätigkeiten durch den ORF, eine Neudefinition des Aufgabenbereiches, die Erhöhung der Selbstorganisationsfähigkeit des Unternehmens und die Wiedereinführung eines durchgehenden Weisungsrechts des alleinverantwortlichen Generalintendanten. Weiters wollen die Grünen eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bestellungsvorganges des Generalintendanten und eine Ausweitung der Kompetenzen der Hörer- und Sehervertretung unter der neuen Bezeichnung Publikumsrat. An der Regierungsvorlage kritisierte Petrovic vor allem die verpflichtenden offenen Abstimmungen im Stiftungsrat.

Darüber hinaus brachte Petrovic im Rahmen der Debatte einen Gesetzesantrag ein, der auf eine Änderung des KommAustria-Gesetzes abzielt. Die Grünen urgieren insbesondere eine Änderung des Bestellmodus für den Bundeskommunikationssenat, gleichzeitig sollte dieses Gremium nicht mit Zweidrittelmehrheit sondern mit einfacher Mehrheit Entscheidungen treffen. Begründet wurde diese Forderung von Petrovic damit, dass die Unabhängigkeit der RichterInnen bei der gegenwärtigen Konstellation gefährdet sei und es daher bis heute noch keinen Kommunikationssenat gebe. Damit sei derzeit aber auch kein Rechtsschutz in rundfunkrechtlichen Angelegenheiten gegeben.

Diese Darstellung wurde von Staatssekretär Franz Morak zurückgewiesen. Er informierte die Abgeordneten darüber, dass die Ausschreibung für die Mitglieder des Bundeskommunikationssenates abgeschlossen sei und zahlreiche Bewerbungen eingegangen seien. Er zeigte sich überzeugt davon, dass qualifizierte Personen für einen funktionsfähigen Bundeskommunikationssenat gefunden werden.

Zum Abänderungsantrag der SPÖ zum Privatfernsehgesetz erklärte Morak, den Luxus, bestimmte Frequenzen mehr als 23 Stunden am Tag nicht zu nutzen, könne man sich heute nicht mehr leisten. Insgesamt wertete er das Privatfernsehgesetz als modernes Gesetz und machte geltend, dass Privatfernsehen auch neue Arbeitsmöglichkeiten für TV-Journalisten biete.

Abgeordneter Krüger ergänzte, Privatfernsehen sei auch für die österreichischen Produzenten positiv, weil die Zuschlagschancen für die Frequenzen vom Ausmaß des österreichspezifischen Bezugs des Programms abhängig seien. Abgeordneter Stefan Prähauser (S) sprach im Zusammenhang mit dem Privatfernsehgesetz hingegen von "Frequenztäuscherei" zum Nachteil nicht nur der Konsumenten.

Abgeordneter Johann Maier (S) brachte eine Bestimmung im VP-FP-Abänderungsantrag zur Sprache, wonach künftig Sendungen, die sich ihrem Inhalt nach überwiegend an unmündige Minderjährige richten, keine Appelle enthalten dürfen, Rufnummern für Mehrwertdienste zu wählen. Maier forderte, dass diese Bestimmung auf sämtliche Jugendliche ausgedehnt wird. Dazu unterstrich Staatssekretär Morak, für ihn stelle jede Bewerbung von Mehrwertnummern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein grundsätzliches Problem dar.

Die Novellierung des Rundfunkgesetzes und das Privatfernsehgesetz wurden unter Berücksichtigung der entsprechenden VP-FP-Abänderungsanträge jeweils mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen, gleiches gilt für den in der Sitzung eingebrachten Gesetzesantrag zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Stiftungsmodells für den ORF und die vier Ausschussfeststellungen. Die Abänderungsanträge der Opposition und die von Abgeordneter Petrovic beantragte Änderung des KommAustria-Gesetzes blieben hingegen in der Minderheit.

Ebenfalls mit FP-VP-Mehrheit stimmten die Abgeordnetem einem von der Regierung vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte - ebenfalls in der Fassung eines Abänderungsantrags - zu. Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass Ereignisse, die für Österreich "besondere gesellschaftliche Bedeutung" haben - etwa Olympische Spiele oder das Neujahrskonzert -, weiterhin unverschlüsselt über TV ausgestrahlt werden und nicht nur etwa über Pay-TV empfangen werden können. Außerdem wird ein Recht auf Kurzberichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Informationsinteresse normiert, unabhängig davon, ob ein Fernsehveranstalter exklusive Übertragungsrechte erworben hat.

Mit dem von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag wurde der bereits im Herbst 2000 von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf insbesondere im Hinblick auf den mittlerweile mit dem KommAustria-Gesetz eingerichteten Bundeskommunikationssenat adaptiert. Außerdem wurde das Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. August 2001 festgesetzt. Die genaue Liste der Ereignisse, denen Österreich besondere gesellschaftliche Bedeutung beimisst, wird im Wege einer Verordnung festzulegen sein.

Abgeordneter Johann Maier (S) stellte die "Güte des Gesetzes" in Frage und übte insbesondere am entsprechenden Verordnungsentwurf Kritik. Für ihn ist es beispielsweise nicht einsichtig, warum das Neujahrskonzert oder der Opernball auf der Liste der Ereignisse mit besonderer gesellschaftlichen Bedeutung stünden, nicht aber die Salzburger oder Bregenzer Festspiele. Er sieht außerdem die Gefahr, dass die Übertragungsrechte für Skirennen von ausländischen TV-Sendern gekauft werden, ohne dass man sie zwingen könnte, diese in Österreich auszustrahlen.

Staatssekretär Franz Morak räumte ein, dass es schwierig gewesen sei, die Liste zu verhandeln. Während man nämlich auf der einen Seite versucht habe, zahlreiche Sportveranstaltung auf die Liste zu reklamieren, habe es auf der anderen Seite große Widerstände gegen eine Aufnahme auf die Liste gegeben. Morak machte aber geltend, dass es jederzeit möglich sei, die Liste zu erweitern.

Hauptpunkte der ORF-Reform sind die Umwandlung des Österreichischen Rundfunks in eine Stiftung öffentlichen Rechts und eine umfassende Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Zudem ist eine präzise Trennung zwischen den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des ORF und anderen - kommerziellen - Aktivitäten vorgesehen. Weitere Punkte betreffen Einschränkungen bei erlaubten Werbe- und Sponsoringaktivitäten und beim Online-Angebot des ORF, eine dezidierte Verpflichtung zur Ausstrahlung von anspruchsvollen Sendungen im Hauptabendprogramm zwischen 20 Uhr und 22 Uhr, die Umwandlung des Kuratoriums in einen Stiftungsrat bei gleichzeitiger Ausweitung der Rechte und Pflichten der Mitglieder dieses Gremiums, ein stärkeres Durchgriffsrecht für den Generaldirektor, den Ausschluss von Parteipolitikern und -funktionären aus dem Stiftungsrat und dem Publikumsrat, die Streichung von Belangsendungen und Werbebeschränkungen für Printmedien im ORF. Die Rechtsaufsicht über den ORF wird dem Bundeskommunikationssenat obliegen.

Mit dem Privatfernsehgesetz, das mit 1. August 2001 in Kraft treten soll, will die Koalition die gesetzlichen Voraussetzungen zur Veranstaltung von terrestrischem Privatfernsehen schaffen, wobei ein bundesweiter Sender mit einem Versorgungsgrad von mindestens 70 % der österreichischen Bevölkerung und zusätzlich lokale bzw. regionale Sender zugelassen werden sollen. Zuständig für die Vergabe der Zulassungen wird die Medienbehörde KommAustria sein, sie hat als Auswahlkriterien u.a. Meinungsvielfalt, ein breites Programmangebot, den Anteil an eigengestalteten Programmen, den Versorgungsgrad sowie den Österreichbezug im Programm heranzuziehen. Beteiligungsbeschränkungen sollen zu starke Marktpositionen einzelner Medienunternehmen verhindern. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der Umstieg auf digitale Technologien bei der Ausstrahlung terrestrischer TV-Programme in die Wege geleitet. Bisher ist Privatfernsehen in Österreich auf den Kabel- und Satellitenbereich beschränkt.

Details der beiden Regierungsvorlagen zur ORF-Reform und zum Privatfernsehgesetz siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 436 vom 11. Juni. (Schluss)