Parlamentskorrespondenz Nr. 529 vom 04.07.2001

AUSGLIEDERUNGEN WERDEN ERLEICHTERT

NÖ Umweltschutzanstalt wird Kapitalgesellschaft

Wien (PK) - Die Umwandlung der nach dem niederösterreichischen Umweltschutzgesetz als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichteten NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft und die generelle Erleichterung ähnlicher Maßnahmen standen im Mittelpunkt der Debatte des Nationalrats in den späten Abendstunden.

Die Sozialdemokraten stimmen der Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft zu, kündigte Abgeordneter PENDL (S) an. Dies sei zweckmässig, da dadurch nicht nur eine grössere Transparenz erreicht, sondern auch die Wettbewerbsposition verbessert werden könne. Ablehnend stand er dem zweiten Antrag betreffend gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zur Erleichterung von Ausgliederungen im Bereich der Länder und Gemeinden gegenüber, da den Abgeordneten nicht bekannt sei, was in diesem Bereich konkret geplant werde.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) befasste sich mit der Umwandlung der niederösterreichischen Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft des Privatrechts. Das Problem dabei sei, dass es keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung gibt, die Voraussetzung dafür ist, dass der Übergang reibungslos bewerkstelligt wird. Dies bedeute jedoch nicht, dass nun eine gigantische Privatisierungswelle einsetze, wie dies von den Sozialdemokraten befürchtet wird.

Den Grünen gehe es vorrangig nicht um die rechtlichen sondern um die inhaltliche Belange, betonte Abgeordnete Dr. MOSER (G). Sie werde den beiden Anträgen nicht zustimmen, da sie der Auffassung sei, dass zentrale Kontrollaufgaben und Umweltangelegenheiten nicht Kapitalgesellschaften oder Privatstiftungen übertragen werden sollten.

Bei Körperschaften, die ähnlich einem Gewerbe tätig sind, könne es sich als zweckmässig erweisen, ihre Tätigkeit an eine Kapitalgesellschaft zu übertragen, erläuterte Abgeordneter KÖSSL (V) im Zusammenhang mit der Umwandlung der Umweltschutzanstalt. Damit werde nicht nur die Rechnungslegung gegenüber der Öffentlichkeit verbessert, sondern auch die Stellung im Wettbewerb jener von Privatunternehmen angeglichen.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER meldete sich zu Wort, um, wie er sagte, einige Missverständnisse aufzuklären. Es könne nicht so sein, dass der Staat unternehmerische Tätigkeiten prinzipiell ausüben soll. Es müsse ihm zugestanden werden, dass Anstalten öffentlichen Rechtes in Kapitalgesellschaften übertragen werden.

Abgeordneter HEINZL (S) kritisierte vehement den Entschließungsantrag betreffend die Erleichterung von Ausgliederungen im Bereich Länder und Gemeinden. Der Redner warf der Regierung vor, die Bevölkerung "nach Strich und Faden zu enteignen". Dies sei jedoch erst der Anfang, befürchtete Pendl, denn weitere Ausgliederungs- und Privatisierungsschritte sind geplant.

Bei der Abstimmung wurden der Gesetzentwurf ebenso wie der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen.

(Schluss Ausgliederungen/Forts. NR)