Parlamentskorrespondenz Nr. 530 vom 04.07.2001

OBERSTER GERICHTSHOF BEKOMMT MODERNE ORGANISATION

Klarere Umschreibung des Aufgabenbereichs

Wien (PK) - Einhellig stimmte der Nationalrat einer Regierungsvorlage zur Modernisierung der Organisation des Obersten Gerichtshofs zu.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) kündigte an, dass seine Fraktion dem Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof und das Gerichtsorganisationsgesetz zustimmen werden. Bedauerlich sei jedoch, dass Stellungnahmen von Experten, etwa von der Generalprokuratur, bei der Gesetzwerdung nicht entsprechend berücksichtigt werden. Aus aktuellem Anlass kam er auf Probleme im Strafvollzug zu sprechen. Er appellierte deshalb an den Minister, die Vorgänge restlos aufzuklären und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) zeigte sich erfreut darüber, dass die Opposition wieder zur Sachpolitik zurückkehrt und diesem Tagesordnungspunkt zustimmen wolle. Positiv stand er der zur Diskussion stehenden Regierungsvorlage gegenüber, weil damit ein weiteres wichtiges Reformvorhaben im Bereich der Justizpolitik umgesetzt werde.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) widersprach Abgeordnetem Jarolim und meinte, dass dieses Gesetz nicht im "Husch-Pfusch-Verfahren" entstanden sei. Das OGH-Gesetz wurde in gedeihlicher Zusammenarbeit zwischen dem Obersten Gerichtshof und dem Justizressort erarbeitet, wobei die Anregungen der Experten entsprechend berücksichtigt wurden.

Auch Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kam auf die Todesfälle in den Justizanstalten zu sprechen. Da vier Menschen unter mehr als fragwürdigen Umständen ums Leben gekommen sind und von Praktiken berichtet wurde, die schon längst abgestellt sein müssten, forderte sie den Justizminister auf, dazu öffentlich Stellung zu beziehen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) befasste sich mit dem Vorschlag des Justizministers zur Gerichtsorganisation. Er stehe diesem Zentralisierungskonzept ablehnend gegenüber, weil damit ein Kahlschlag verbunden sei und wichtige Bezirksgerichte aufgelöst werden. Zumindest jeder politische Bezirk solle über ein Eingangsgericht verfügen, forderte er.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) erinnerte daran, dass sich die Bilanz des Justizministers sehen lassen könne und wichtige Reformen eingeleitet wurden. Die Reorganisation des OGH werde einen besseren Zugang zum Recht und mehr Transparenz bringen, war die Rednerin überzeugt.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER wies darauf hin, dass er allen Klubs angeboten habe, über die Bezirksgerichtsreform eingehend zu diskutieren. Zudem versicherte er, dass es keine Reform ohne Einvernehmen mit den Landesregierungen geben werde. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die derzeitige Struktur nicht aufrechterhalten werden kann. Es sei das Ziel, zu Gerichtsgrößen zu kommen, die mindestens zwei Richter auslasten. Was die Vorfälle in den Justizanstalten anbelangt, so werde er rechtzeitig, ausführlich und klar darüber berichten. Er könne noch keine Details bekannt geben, da Untersuchungen im Laufen sind. Schließlich merkte er noch an, dass das Gerichtsorganisationsgesetz in völliger Übereinstimmung mit dem OGH erarbeitet worden ist.

Die Sozialdemokraten werden der Vorlage zustimmen, da es sich dabei um vernünftige Regeln handelt, sagte Abgeordnete Dr. HLAVAC (S). Ein besonderes Anliegen war ihr das Bezirksgericht Landstraße, das offensichtlich aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden soll. Sie hoffe, dass es dabei zu keiner Verzögerung komme, unterstrich sie.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Schluss OGH/Forts. NR)