Parlamentskorrespondenz Nr. 552 vom 12.07.2001

OPPOSITION KRITISIERT MANGELNDE TRANSPARENZ BEI AUSFUHRFÖRDERUNG

Österreich weiter bei multinationalen Friedenseinsätzen engagiert

Wien (PK) - Ferner stand der Bericht des Finanzministers über die im 1.Quartal 2001 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahme und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahme auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, der mit S-F-V Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde.

Es entwickelte sich eine ausführliche Diskussion um die Kriterien für die Kreditgewährung sowie um die mangelnde Transparenz. Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) thematisierte vor allem Staudammprojekte, die massive ökologische Schäden hervorgerufen hätten, und forderte ein, dass auch Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Maßnahmen gegen die Unterdrückung der Frauen maßgeblich in die Entscheidung einfließen sollten. Vor allem wandte sie sich dagegen, den Schuldennachlass in die Entwicklungshilfe einzurechnen.

Bundesminister Grasser führte aus, dass in erster Linie wirtschaftspolitische Fragen und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im Vordergrund stünden. Dennoch würden auch die von Abgeordneter Lichtenberger angesprochenen Kriterien mit berücksichtigt. Dies alles werde in einem umfangreichen Kriterienkatalog festgelegt, darüber hinaus gebe es auch internationale Richtlinien der OECD. Österreich sei auch bei der Gewährung von Exportkrediten historisch großzügiger als andere Länder, meinte Grasser.

Er könne jedoch nichts Konkreteres zu den Projekten sagen, da er verpflichtet sei, das Betriebsgeheimnis zu wahren. Der Minister ließ jedoch damit aufhorchen, dass er an einer besseren Nachvollziehbarkeit und Risikoanalyse interessiert sei. Diese sei "noch nicht dort, wo er sie gern hätte", auch wenn er vollstes Vertrauen in die Kontrollbank habe. Er habe jedenfalls ein externes Beratungsbüro beauftragt, die Vorgangsweise bei den Haftungszusagen zu durchleuchten.

Damit provozierte er eine Wortmeldung des Abgeordneten Schieder, der seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, dass diese Prüfung nicht gegen eine Person gerichtet sei, sondern der Transparenz diene. Er teilte auch nicht die Auffassung des Ministers in punkto Verschwiegenheit, da diese nur nach außen, aber nicht gegenüber Abgeordneten gelten könne. 

Laut Ausfuhrförderungsbericht wurden zwischen dem 1. Jänner und 31. März 2001 vierzehn Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 96,3 Mill. S (7 Mill. EUR) überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Bahrain (1), China (1), Deutschland (1), Irak (1), Korea Rep. (1), Kroatien (1), Mexiko (1), Philippinen (1), Polen (1), Rumänien (2), Tschechische Republik (1), USA (1) und Vietnam (1).

Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 500 Mill. S (36,4 Mill. EUR) per 31. März 2001 wie folgt (in Mill. Schilling, Euro-Beträge in Klammer): Afrika – 34.994 (2.543); Asien – 68.073 (4.947); Amerika-gesamt: 14.338 (1.042) und Europa – 131.429 (9.551), davon ehemaliger Ostblock – 111.871 (8.130).

Der Haftungsrahmen von 481.610 Mill. S (35.000 Mill. Euro) wurde zum Quartalsultimo mit 408.089 Mill. S (29.657 Mill. Euro) ausgenützt, davon entfielen 106.505 Mill. S (7.740 Mill. Euro) auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 13.802 Mill. S. (1.003 Mill. Euro). Die Entgelte, inklusive Zinsen und Kosten, beliefen sich auf 936 Mill. S (68 Mill. Euro), Dotationen zu Zinssatzreduktionen auf 193 Mill. S (14 Mill. Euro). Die Schadenszahlungen betrugen 894 Mill. S (65 Mill. Euro). Durch Einbeziehung von Umschuldungskreditverträgen wurden 28 Mill. S (2 Mill. Euro) umgebucht, die Rückflüsse zu Schadenszahlungen machten 482 Mill. S (35 Mill. Euro)aus. Die Zinssatzreduktionen für Polen lagen bei 495 Mill. S (36 Mill. Euro), für Toronto, Trinidad, Naples, Ägypten und Lyon bei 193 Mio. S (14 Mill. Euro).

ÜBUNGS-UND AUSBILDUNGSPLAN FÜR AUSLANDSEINSÄTZE WIRD GEÄNDERT

In weiterer Folge nahm der Hauptausschuss den geänderten Übungs- und Ausbildungsplan auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland für das Jahr 2001 mit S-F-V-Mehrheit zur Kenntnis. Der Plan war bereits am 18. Jänner dieses Jahres vom Hauptausschuss mehrheitlich genehmigt worden, heute lag eine aktualisierte Fassung vor.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) begründete ihre Ablehnung damit, dass es sich ihrer Auffassung nach um nicht neutralitätskonforme Übungen mit der NATO handle. Abgeordneter Peter Schieder (S) kündigte diesmal die Zustimmung seiner Fraktion an, da die von der SPÖ kritisierte und im vergangenen Mai abgehaltene Übung, die nur "im Geiste der PfP" stattfand, vorbei sei und man daher mit dem aktualisierten Plan keine Probleme habe.

Bei den Übungs- und Ausbildungsvorhaben handelt es sich überwiegend um die Mitwirkung an der Partnerschaft für den Frieden (PfP).

AUSBILDUNG FÜR SFOR- UND KFOR-FRIEDENSEINSATZ WIRD MULTINATIONAL

Österreich wird sich weiterhin am SFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina durch die Entsendung von bis zu 4 Stabsmitgliedern und am KFOR-Einsatz durch die Entsendung eines Truppenkontingents beteiligen.

Neu ist, dass die Vorbereitung und weitere Einsatzausbildung der betreffenden Personen nicht mehr von den teilnehmenden Staaten jeweils selbständig durchgeführt wird, sondern multinational. Die einsatzbezogene Ausbildung für Spezialfunktionen soll in Hinkunft durch ein Teilnehmerland oder durch die NATO, bzw. eine ihrer Schulungseinrichtungen, angeboten und an einem geeigneten Schulungsort in einem PfP-Land für alle stattfinden. Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf rund 10 Arbeitstage. Wie die Begründung des Antrags der Außenministerin ausführt, würde eine solche Vorgangsweise eine Kosten- und Aufwandsverminderung mit sich bringen. Dem stimmten die S-, F- und V-Mitglieder des Hauptausschusses zu.

Abgeordnete Lichtenberger (G) gab zu bedenken, dass der Inhalt der Ausbildung unklar sei, sie könne daher der Vorlage nicht zustimmen.

TEILNAHME AN EU-BEOBACHTUNGSMISSION IM WEST-BALKAN-RAUM WIRD FORTGESETZT

Einstimmig wurde die Fortsetzung der Entsendung von Beobachtern der EUMM (European Union Monitoring Mission) im Umfang von bis zu 7 Angehörigen des Bundesheeres und bis zu 2 anderen Personen bis längstens 31. Juli 2002 beschlossen. Wichtigste Aufgabe der Mission ist die Berichterstattung über die politischen und sonstigen Entwicklungen im West-Balkan-Raum (Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Mazedonien und Albanien).

Nachdem Abgeordneter Schieder (S) die Auffassung vertreten hatte, dass die gegenwärtige Mission sich von der Vorgängermission ECMM auch inhaltlich unterscheide und daher dem Parlament rechtzeitig hätte vorgelegt werden müssen, meinte Bundesministerin Ferrero-Waldner im Gegensatz dazu, dass es sich lediglich um formale Änderungen handle.

ÖSTERREICH ENTSENDET TROTZ BEENDIGUNG DER TEILNAHME AM UN-EINSATZ WEITERHIN STABSMITGLIEDER NACH ZYPERN

Nachdem der österreichische Einsatz bei der UNO-Friedensmission in Zypern beendet und die Einsatzverantwortung im Laufe des Juni 2001 an das slowakische Kontingent übergeben worden ist, werden von österreichischer Seite nur mehr bis zu zehn Stabsangehörige auf der Mittelmeerinsel verbleiben – vorerst bis längstens 31. Dezember 2001. Die Rückkehr des restlichen Truppenkontingents von rund 70 Angehörigen des Bundesheeres, das vor allem das slowakische Kontingent bei der Übernahme der Aufgaben unterstützen und notwendige Aufgaben im Zusammenhang mit der Rückführung von Material erledigen soll, ist für September dieses Jahres vorgesehen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig, wobei Abgeordnete Lichtenberger (G) abermals ihrem Bedauern über das Ende des Zypern-Einsatzes Ausdruck verlieh.

(Schluss)