Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 23.10.2001

NATIONALRAT DEBATTIERT GLEICHBEHANDLUNG UND FRAUENRECHTE

Misstrauensantrag gegen Sozialminister Haupt ohne Mehrheit

Wien (PK) - In den Abendstunden beschloss der Nationalrat einstimmig die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes. Der S-Antrag  betreffend Umsetzung eines frauenpolitischen Grundforderungskatalogs in Anlehnung an das Frauenvolksbegehren blieb ebenso in der Minderheit - das Plenum folgte der Ablehnung im Sozialausschuss - wie der von den Sozialdemokraten eingebrachte Misstrauensantrag gegen Sozialminister Herbert Haupt.

NATIONALRAT EINSTIMMIG FÜR NOVELLE ZUM GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Abgeordnete Mag. Barbara PRAMMER (S) kritisierte zunächst die vorliegende kleine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft als unzureichend und warf den Koalitionsparteien vor, den SP-Antrag auf entsprechende Ausstattung der Gleichbehandlungskommission abgelehnt zu haben. Offenbar brauche Minister Haupt das Geld für externe Gutachten, mutmaßte die Abgeordnete. "Wir brauchen keine Gutachten, sondern eine handlungsfähige Kommission mit einer Geschäftsführung, die über die notwendige Infrastruktur verfügt". Diese Forderung war auch der Inhalt eines Abänderungsantrages, den Abgeordnete Prammer namens der Sozialdemokraten vorlegte. Außerdem verlangte Prammer, endlich die vakante Position der Vorsitzenden nachzubesetzen, wobei sie sich dafür aussprach,  diese Position grundsätzlich mit einer Frau zu besetzen. "Wo bleibt die große Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz", fragte die Rednerin abschließend und wies auf den Handlungsbedarf hin, den die EU etwa bei der Aufhebung der Schadenersatzobergrenzen festgestellt hat.

Abgeordnete Edith HALLER (F) wehrte sich aus Sicht der FPÖ gegen den Vorwurf der Abgeordneten Prammer, die Gleichbehandlungsfrage sei in der neuen Regierung ein Randthema geworden. Dass sei nicht richtig. Geändert habe sich allerdings die männerfeindliche Politik, die Ministerin Prammer betrieben habe. Es liege in der Verantwortung der SPÖ, dass der Vorsitz der Gleichbehandlungskommission bislang ein ehrenamtliches und unbesoldetes Ehrenamt war. Warum habe sich Prammer nicht für Änderungen eingesetzt, die eine effizientere Arbeit der Kommission ermöglichen. Die SP-Abänderungsanträge qualifizierte Haller als Ablenkungsmanöver, um die Versäumnisse der SP-Gleichbehandlungspolitik zu verschleiern.

Abgeordnete Maria RAUCH-KALLAT (V) bekannte sich dazu, die Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission künftig zu besolden und stimmte auch der neuen Stellvertreterregelung sowie den Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren zu. Mit einem Vier-Parteien-Abänderungsantrag, den Abgeordnete Petrovic einbringen werde, werde überdies klar gestellt, dass auch durch das Tätigwerden der Gleichbehandlungskommission Fristhemmnis eintrete.

Schließlich klagte die Abgeordnete über nach wie vor bestehende gravierende Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben und über Verstöße gegen das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Die Rednerin appellierte an die Sozialpartner, sich dieses Themas bei Kollektivvertragsverhandlungen anzunehmen. Außerdem trat Rauch-Kallat für die Karriereförderung bei Frauen und für die Unterstützung der Weiterbildung von Frauen, insbesondere auch durch Kinderbetreuungsangebote ein und nannte es als ihr Ziel, mehr Frauen in Spitzenpositionen zu bringen.

Abgeordnete Dr. Madeleine PETROVIC (G) wertet die vorliegende Gesetzesnovelle als längst überfällig. Ihrer Ansicht nach ist es unverständlich, dass eine Kommission, die derart wertvolle Arbeit leistet wie die Gleichbehandlungskommission, unentgeltlich tätig ist. Petrovic mahnte allerdings gleichzeitig eine "große" Novelle aller Gleichbehandlungsvorschriften ein. Zudem erachtet sie eine verstärkte Bewusstseinsbildung in Richtung einer "gleicheren" Gesellschaft für erforderlich.

Ein von Abgeordneter Petrovic eingebrachter und zuvor von Abgeordneter Rauch-Kallat erläuterter gemeinsamer Abänderungsantrag aller vier Fraktionen hat - anknüpfend an ein OGH-Urteil - eine Klarstellung im Gleichbehandlungsgesetz zum Inhalt.

Sozialminister Mag. Herbert HAUPT verteidigte die Arbeit der Männerabteilung seines Ressorts und beurteilte die kürzlich abgehaltene Enquete als positiv. Er kann auch keine Versäumnisse bei der Ausarbeitung einer großen Novelle zu den Gleichbehandlungsvorschriften seitens seines Ressorts erkennen und wies darauf hin, dass es die Sozialpartner gewesen seien, die sich auf die nunmehrige Vorgangsweise - zunächst eine kleine Novelle, dann die große Reform - geeinigt hätten. Entsprechende Vorarbeiten seien im Gang.

Haupt wies zudem auf ein spezielles Förderungsprogramm seines Ministeriums hin, das vorsehe, Projekte in Unternehmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen wissenschaftlich zu begleiten.

Abgeordneter Hans SEVIGNANI (F) erläuterte, neben notwendigen Anpassungen an das EU-Recht enthalte die vorliegende Novelle eine Freistellung für die Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission und die Schaffung einer Stellvertretung. Beide Maßnahmen hält er für erforderlich. Dadurch ist seiner Meinung nach zudem gewährleistet, dass die Dauer der anhängigen Verfahren verkürzt wird.

Abgeordnete Dr. Gertrude BRINEK (V) unterstrich, sie habe die Einrichtung einer Männerabteilung im Sozialministerium immer begrüßt und tue das immer noch. Erste Ergebnisse zeigten, dass Männer mit den Veränderungen der Gesellschaft im höheren Ausmaß überfordert seien als Frauen, mit Scheidungen schlechter umgehen könnten, weniger leidensfähig seien und weniger Therapie und Beratung in Anspruch nähmen. Aus diesen Tatsachen darf man ihrer Meinung nach aber nicht die falschen Schlüsse ziehen und künftig vorrangig Männer unterstützen. Eine Unterstützung von Frauen sei, so Brinek, auch im Sinne der Männer, da etwa eine ökonomisch unabhängige Frau nicht mit übermäßigen Unterhaltszahlungen drohen könne. 

Abgeordnete Jutta WOCHESLÄNDER (F) übte scharfe Kritik an Abgeordneter Prammer und warf der SPÖ vor, Chaos in der Frauenpolitik hinterlassen zu haben. Den Vorwurf, Sozialminister Haupt sei bei der Ausarbeitung der großen Novelle zu den Gleichbehandlungsvorschriften säumig, wies sie zurück und bekräftigte dem gegenüber, Haupt habe in seiner bisherigen kurzen Amtszeit mehr umgesetzt als seine Vorgängerinnen.

Abgeordneter Karl FREUND (V) begrüßte die vorliegende Gesetzesnovelle und machte darauf aufmerksam, dass durch die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft immer mehr Betroffene Zugang zur Gleichbehandlungskommission finden würden. Daher sei es auch notwendig, die Ressourcen der Kommission zu erhöhen. Freund zeigte sich überzeugt, dass die Gesetzesnovelle zu einer Beschleunigung der Verfahren führen werde, wodurch noch mehr den Mut fassen könnten, sich an die Gleichbehandlungskommission zu wenden.

Die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des Vier-Parteien-Abänderungsantrages von den Abgeordneten einstimmig und damit auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Der Zusatzantrag der SPÖ blieb in der Minderheit.

UNERFÜLLTER FRAUEN-GRUNDFORDERUNGSKATALOG

Abgeordnete Mag. Andrea KUNTZL (S) klagte, derzeit sei ein völliger Stillstand in der Frauenpolitik zu verzeichnen. Frauenpolitik sei durch Männerpolitik, die man jetzt Geschlechterpolitik nenne, ersetzt worden. Es werde überhaupt nicht darüber nachgedacht, welche Forderungen des Frauen-Volksbegehrens noch offen seien, wie den Forderungen am besten nachgekommen werden könnte und welche konkreten Schritte zu setzen seien. Dabei haben alle Forderungen des Frauen-Volksbegehrens nach Meinung von Kuntzl nach wie vor hohe Aktualität, zum Beispiel eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Abgeordnete Edith HALLER (F) räumte ein, dass das Frauen-Volksbegehren im Hinblick auf die Zahl der Unterschriften erfolgreich gewesen sei. Ihr zufolge ist aber primär die SPÖ aufgefordert, der Bevölkerung zu erklären, warum in ihrer Regierungszeit keine Umsetzung der Forderungen erfolgt sei. Die Umsetzung der Forderungen habe, so Haller, von der jetzigen Regierung nicht gestoppt werden können, da sie zuvor noch gar nicht begonnen hatte. Den Entschließungsantrag der SPÖ beurteilte die Abgeordnete als unseriös, wobei sie u.a. die Forderung nach einem kostenlosen Schwangerschaftsabbruch kritisierte.

Abgeordnete Dr. Madeleine PETROVIC (G) rief die Abgeordneten der Koalition auf, sich verstärkt mit der Gender-Frage zu befassen. Zum Frauen-Volksbegehren merkte sie an, sie halte es nicht für eine lautere politische Antwort, wenn die Koalition nun sage, mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und anderen gesetzlichen Maßnahmen würden die Intentionen des Frauen-Volksbegehrens besser erfüllt als dies durch eine Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens möglich wäre. Man solle klar sagen, dass man das Frauen-Volksbegehren nicht unterstütze, forderte sie. Im Übrigen machte Petrovic darauf aufmerksam, dass die Geburtenrate in jenen europäischen Ländern am höchsten sei, in denen die Karrierechancen von Frauen besser und kinderbedingte Totalkarenzen gering seien.

Abgeordnete Ridi STEIBL (V) bekräftigte, die ÖVP bekenne sich zu einer modernen Frauenpolitik. Ihrer Auffassung nach geht der Vorwurf, es gebe unter der jetzigen Regierung einen konservativen Rückschlag bei der Gleichstellung von Männern und Frauen, ins Leere. Die ÖVP-Frauen seien wertkonservativ, sagte Steibl, die SPÖ-Frauen aber strukturkonservativ.

Sozialminister Mag. Herbert HAUPT unterstrich, es sei unter der jetzigen Regierung zu keinem Stillstand der Frauenpolitik gekommen. Eine Reihe der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens werde weiter verfolgt. Als Beispiel nannte Haupt die Forderung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" oder die Forderung, dass Unternehmen nur dann öffentliche Förderungen erhalten sollen, wenn sie in ihren Betrieben die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Weiters gebe es zahlreiche Initiativen, um Frauen zu animieren, auch in klassischen Männerberufen bzw. in neuen, gut bezahlten Berufsfeldern zu arbeiten. Die Budgetansätze für Frauenförderung seien höher als unter den vergangenen Regierungen. Besonders hervorgehoben wurde vom Sozialminister auch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes.

Abgeordnete Dr. Elisabeth HLAVAC (S) erläuterte, die SPÖ habe den vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht, um die Forderungen des Frauen-Volksbegehrens wieder in Erinnerung zu rufen. Diese Forderungen seien immerhin von über 600.000 Personen unterschrieben worden. Die Politik der Regierung zielt ihr zufolge hingegen darauf ab, Frauen wieder stärker in die Abhängigkeit von Männern zu bringen. In Richtung Abgeordneter Haller merkte Hlavac an, Frauen zu zwingen, ein Kind zu bekommen, wenn sie das nicht wollten, sei nicht Familienpolitik. Auch bei Schwangerschaftsabbrüchen müsste eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleistet  werden.

Abgeordnete Jutta WOCHESLÄNDER (F) konstatierte, sie halte den Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er in der Verfassung verankert sei, für ein wichtiges Fundament für ein demokratisches Miteinander. Deshalb gehöre den Vorkämpferinnen der Gleichberechtigung auch ihre größte Wertschätzung. Teile des vorliegenden Entschließungsantrages der SPÖ würden aber, meinte Wochesländer, zumindest eigenartig anmuten. Schließlich gehe es um eine verantwortungsvolle Politik und nicht um eine gegenseitige "Aufhetzung der Geschlechter". Der SPÖ-Antrag ist ihr zufolge zudem gegen familiäre Werte gerichtet.

Abgeordnete Mag. Barbara PRAMMER (S) beklagte die inhaltliche Ausrichtung der Regierungsfraktionen, für die Frauenpolitik noch immer primär mit Familienpolitik verschränkt sei. Daraus spreche eine sehr konservative Politik, die sich unter anderem in der Errichtung der so genannten Männerabteilung manifestiere. Die Rednerin kritisierte die mangelnde Förderung von Fraueninitiativen durch den zuständigen Minister und brachte in diesem Sinn einen Entschließungsantrag betreffend Versagen des Vertrauens ein.

Abgeordnete Edeltraud LENTSCH (V) sprach sich gegen die Annahme des soeben eingebrachten Antrags aus und ging sodann auf die Inhalte des SP-Antrags ein, deren Umsetzbarkeit sie in weiten Bereichen bezweifelte. Was möglich sei, sei bereits umgesetzt, darüber hinaus Gehendes in der geforderten Form nicht sinnvoll.

Abgeordnete Beate SCHASCHING (S) votierte für eine flächendeckende Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches, der in Bundesländern wie Tirol und Vorarlberg de facto nicht möglich sei. Dem Misstrauen ihrer Fraktionskollegin Prammer in die Tätigkeit des zuständigen ressortverantwortlichen Ministers schloss sie sich an.

Abgeordnete Ilse BURKET (F) vertrat die Ansicht, dass Minister Haupt in den letzten Monaten mehr gelungen sei als den Sozialdemokraten zu jener Zeit, da sie für die Frauenpolitik Verantwortung trugen. Die Forderungen des Frauen-Volksbegehrens wären wohl nicht notwendig gewesen, wenn damals alles zum Besten gestanden wäre. Die Regierung fördere dort, wo es notwendig sei, betonte die Rednerin, die die Opposition aufforderte, die Geschlechter nicht gegeneinander auszuspielen.

Abgeordnete Gisela WURM (S) sprach zu den Inhalten des Frauenvolksbegehrens und erinnerte an die Gründe, die dieses seiner Zeit veranlasst hätten. Die gegenwärtige Frauenpolitik liege im Argen, viele Bereiche hätten sich seit dem Regierungswechsel dramatisch verschlechtert.

Abgeordnete Anna Elisabeth ACHATZ (F) verwies auf die zahlreichen inhaltlichen Initiativen der Freiheitlichen im Frauenbereich, die damals sämtlich von der Frauenministerin Prammer abgelehnt worden seien, wie sich Prammer seinerzeit auch in Oberösterreich geweigert habe, die Frauenagenden zu übernehmen. Das frauenpolitische Erbe Prammers sei verheerend und erst jetzt, wo sich Prammer in der Opposition wiedergefunden habe, mache sie sich zur Fürsprecherin der Frauen. Kritik übte die Rednerin auch an der diesbezüglichen Haltung der Gewerkschaft, die ebenfalls keine Sensibilität in  Frauenfragen an den Tag lege: Die SPÖ rede nur, die Regierung handle.

Abgeordnete Barbara PRAMMER (S) berichtigte tatsächlich, dass sie nichts ablehnen konnte, da sie zum entsprechenden Zeitpunkt nicht Mitglied des Hauses gewesen sei. Auch der Vorwurf hinsichtlich ihrer Rolle in der Landesregierung sei sachlich unrichtig.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) unterstrich die Kritik seiner Fraktion an der Regierungspolitik und verwies in diesem Zusammenhang auf die vorangegangene Pensionsdebatte. Konkret ging der Redner auf die Diskrepanz zwischen den freiheitlichen Ankündigungen vor der Wahl und der nunmehrigen Politik der Regierung ein, um schließlich den Minister mit Fragen, die Ressortführung betreffend, zu konfrontieren.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) sagte, ein Misstrauensantrag sei ein wichtiges Instrument in den Händen der Opposition, aber er müsse gut begründet sein, und damit setze er sich auseinander. Öllinger sprach sich zwar dagegen aus, persönliche mit politischen Gründen zu vermengen, vertrat aber die Ansicht, dass der Minister in zentralen Punkten den Vorgaben seiner Parteiführung nachgegeben habe und ideologisch motiviert vorgegangen sei, was bspw. in Angelegenheiten der Männerabteilung, in der Frauenpolitik und in der Causa Hauptverband der Fall gewesen sei. Diese Politik könne er, Öllinger, nicht goutieren. Generell sehe er primär aber nicht ein Problem mit Minister Haupt, sondern mit dieser Regierung an sich.

Abgeordneter Gilbert TRATTNER (F) wies die Vorwürfe der Oppositionsparteien an Haupt zurück und rief dessen konkrete Verdienste in Erinnerung.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) hielt fest, dass sein Fraktionskollege Öllinger in ausgewogener Art und Weise darzustellen versucht habe, wie seine Fraktion zu diesem Misstrauensantrag stehe. Er wiederholte die zentralen Eckpunkte und wies die Vorwürfe seines Vorredners an die Opposition zurück.

Der Bericht des Ausschusses wurde zur Kenntnis genommen, die Initiativen der Sozialdemokratie wurden somit ebenso abgelehnt wie der eingebrachte Misstrauensantrag.

(Schluss Gleichbehandlung/Forts. NR)