Parlamentskorrespondenz Nr. 762 vom 12.11.2001

ARBEITNEHMERSCHUTZ-REFORM BRINGT BÜROKRATISCHE ERLEICHTERUNGEN

Gefahrenangepasstes "Drei-Stufen-System" wird eingeführt

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat eine Vorlage zugeleitet, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz, ANS-RG - 802 d.B.). Primäres Ziel der Reform soll es sein, die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Erkrankungen einzudämmen. Zugleich geht es bei der Vorlage aber auch darum, alle jene Regelungen zu ändern, die eine - verglichen mit dem konkreten Nutzen für die Arbeitnehmer - unverhältnismäßig große Belastung für die Betriebe darstellen.

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz soll etwa das starre System der Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte durch eine gefahrenangepasstes, differenziertes "Drei-Stufen-System" (Büroarbeitsplätze - sonstige Arbeitsplätze - Nachtarbeitsplätze) ersetzt werden. Die Einsatzzeiten sonstiger Fachexperten (z.B. Arbeitspsychologen, Chemiker, Toxikologen) sollen ebenso wie die Folge-Evaluierungen (Mutterschutzgesetz, Arbeitsstoffevaluierung etc.) in die neugestaltete Präventionszeit eingerechnet werden, wodurch keine zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber entstehen. Im Arbeitsinspektionsgesetz soll z.B. der Ermessensspielraum der Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen anzukündigen (was nach geltendem Recht nur sehr eingeschränkt möglich ist) entscheidend ausgeweitet werden.

Von den vorgesehenen bürokratischen Erleichterungen (u.a. der Entfall zahlreicher Meldepflichten sowie der Strafsanktion für die Verletzung der Aushangpflichten, die Neuregelung der Unterweisung entsprechend der jeweiligen Gefährdungssituation und die teilweise Erhöhung der Schlüsselzahlen für die verpflichtende Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses) erwartet man sich eine spürbare finanzielle Entlastung der Unternehmen im Interesse der weiteren Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Neu ist zudem die Möglichkeit, neben Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräften auch andere Experten, insbesondere Arbeitspsychologen, zu präventiven Beratungsleistungen beizuziehen. Damit soll den neuen Risiken in der Arbeitswelt - wie Stress und psychosoziale Belastungen, wirksam begegnet werden, heißt es in den Erläuterungen. Weiters ist beabsichtigt, die Arbeitsinspektorate im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten verstärkt zu einer Service- und Dienstleistungseinrichtung umzugestalten. (Schluss)