Parlamentskorrespondenz Nr. 786 vom 16.11.2001

EINFÜHRUNG DER CHIPKARTE NACH LANGER DEBATTE BESCHLOSSEN

Umfangreiches Gesetzespaket passiert den Ausschuss

Wien (PK) - Der Sozialausschuss befasste sich sodann mit einer Reihe von Gesetzesänderungen im Sozialbereich, die u.a. die Einführung der  Chipkarte sowie die Zusammenführung der Pensionsversicherungs-Anstalten der Arbeiter und Angestellten zum Inhalt haben. Auf Antrag der Sozialdemokraten wurde ein ausführliches Hearing mit informierten Vertretern der einzelnen Fraktionen abgehalten.

Das Gesetzespaket betrifft Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (59. Novelle), im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (26. Novelle), im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (25. Novelle), im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (29. Novelle), im Notarversicherungsgesetz (10. Novelle) und im Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (12. Novelle), enthält zahlreiche Rechtsanpassungen und -bereinigungen, aber auch wesentliche Neuerungen für die Versicherten und das Sozialversicherungssystem, so etwa die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zu einer Pensionsversicherungsanstalt mit dem 1.1.2003, von der sich das Sozialministerium Synergieeffekte und Einsparungen von 10 % des Verwaltungsaufwands, laut Minister Herbert Haupt 400 Mill. S pro Jahr erwartet.

CHIPKARTE ERSETZT AB 2003 DEN KRANKENSCHEIN

Des weiteren enthält die Novelle neue Bestimmungen über die Chipkarte, die nun endgültig den Krankenschein ablösen soll. Bereits mit der 56. ASVG Novelle war der Beschluss gefasst worden, flächendeckend für den gesamten Vollzugsbereich der Sozialversicherung ein elektronisches Verwaltungssystem einzuführen. Seine Bestandteile (Chipkarte, autorisierte Lesegeräte, Programme) sollen verbindlich im Rahmen der jeweils vorgesehenen Aufgaben zu verwenden sein.

Wie die gesetzlichen Bestimmungen ausführen, sind auf die im ELSY-System verwendeten Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 anzuwenden. Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten sind bundeseinheitlich und als "Schlüsselkarten" zu gestalten, die die Authentifizierung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) im elektronischen Verkehr ermöglichen. Damit ist auch klargestellt, dass mit dem Begriff "Schlüsselkarte" der Begriff "digitale Signatur" untrennbar verbunden ist. Die Bestandteile des ELSY dürfen für andere als Sozialversicherungszwecke nur mit bundesgesetzlicher Ermächtigung und nur so weit verwendet werden, als dies mit dem Zweck des ELSY-Systems nicht unvereinbar ist.

Auf der Chipkarte sollen folgende Daten gespeichert werden: Name und akademischer Grad, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsnummer und Nummer der Karte. Auf der Chipkarte dürfen keine Gesundheitsdaten gespeichert werden.

Die neuen Bestimmungen legen allerdings fest, dass auf

ausdrückliches Verlangen des/der Betroffenen auch die Speicherung von Notfallsdaten gesetzlich zugelassen werden soll. Solche Eintragungen, aber auch Änderungen und Löschungen, dürfen nur auf der Basis gesicherter medizinischer Daten und nur durch entsprechend geschulte Personen unter besonderen Sicherheitsbedingungen ("Vier-Augen-Prinzip") erfolgen. Das Erheben, Verlangen, Annehmen oder sonstige Verwerten von den auf den Chipkarten gespeicherten Notfallsdaten für andere Zwecke als jene der medizinischen Versorgung des Karteninhabers (der Karteninhaberin) ist verboten.

Weiters bringt das Gesetzespaket die Vereinfachung der Lohnverrechnung im §49 ASVG Glättungen der Euro-Beträge bei Aufwendungen des Dienstgebers zur Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer (von 290,69 auf 300 Euro) sowie hinsichtlich der unverzinslichen Dienstgeberdarlehen (diese dürfen nunmehr 7 300 Euro nicht übersteigen; bisher 7 267, 28 Euro) vorgenommen. Gemäß der Änderung zum Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger sollen unter Hinweis auf § 22 Z 1 lit b EStG die Entgelte für die Behandlung von PatientInnen der Sonderklasse steuerrechtlich zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit gezählt werden. Diese Einkünfte werden gleichzeitig aus dem Entgeltbegriff des ASVG herausgenommen. Geringfügig beschäftigte "neue" Vertragsbedienstete werden vorübergehend in das ASVG einbezogen. Auch ist geplant, die Neuregelung der Sachleistungszuständigkeit bei mehrfacher Krankenversicherung bis Ende 2004 auszusetzen.

Unter den zahlreichen Änderungen finden sich auch die elektronische Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen nach einheitlichen Grundsätzen, die weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei der Ausgleichzulagenberechnung, auch der bargeldlose Zahlungsverkehr bei Leistungserbringung wird ermöglicht. Angehörigen von DienstnehmerInnen im Ausland, die auf Grund des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld selbst krankenversichert sind, soll der Leistungsanspruch gegenüber dem Dienstgeber gewahrt bleiben.

Außerdem soll ein Psychotherapiekonzept zur Vorbereitung des Abschlusses eines Psychotherapie-Gesamtvertrages erstellt werden; eingekaufte Schul- und Studienzeiten bzw. freiwillige Zahlungen zur Höherversicherung sollen im Fall der Aufnahme in eine öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berücksichtigt werden.

Allgemein wird der unzeitgemäße Begriff "Wartung" durch den Begriff "Pflege" ersetzt. Publikationen sollen in Zukunft ins Internet gestellt werden und nicht mehr in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" erscheinen, die ArGeSelbsthilfe soll in das Sozial- und Gesundheitsforum Österreich aufgenommen werden. Weiters ist vorgesehen, den übergangsrechtlichen Kinderzuschuss  auf 29,07 Euro monatlich anzuheben. (834 d.B.), (835 d.B.), (836 d.B.), (837 d.B.), (838 d.B.) und (839 d.B.).

Abgeordnete Renate Csörgits (S) kritisierte die Eile, die die Regierung bei der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten an den Tage lege, während sie diese Entwicklung bei den Bauern und Selbständigen nicht ebenso rasch vorantreibe. Csörgits mahnte die Mitbestimmung der Betriebsräte ein und wandte sich entschieden gegen den vorgesehenen "Maulkorberlass", mit dem der Minister die Öffentlichkeitsarbeit der Sozialversicherungsträger zensurieren wolle.

Sozialminister Herbert Haupt stellte demgegenüber klar, dass er mit der Berichterstattung der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten unzufrieden sei und er daher für eine Koordination der Informationstätigkeit eintrete. Sein Motto lautet: "Information spart Kosten". Hinsichtlich der Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten erläuterte der Minister die vorgesehene Überleitungsphase und bezifferte das Einsparungspotential pro Jahr mit 400 Mill. S. "Diese Zusammenlegung liegt im Interesse der Versicherten", lautete sein Fazit.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) erinnerte daran, dass seine Fraktion die Zusammenlegung von Sozialversicherungsanstalten immer für sinnvoll gehalten habe und auch der vorliegenden Zusammenlegung zustimme. Er vermisse aber ein Gesamtkonzept der Regierung; was vorliege, sei parteipolitisch motiviertes Stückwerk.

Auch Öllinger wandte sich gegen den, wie er sagte, völlig inakzeptablen Zensurparagraphen für die Sozialversicherungsträger, durch den jede sinnvolle Debatte verunmöglicht werde.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) unterstützte die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten zu einer Versicherungsanstalt für alle unselbständig Erwerbstätigen als richtigen Schritt und lobte die Absicht, nunmehr in allen Bundesländern Landesstellen einzurichten.

Wichtig für die Versicherten sei eine umfassende Information durch die Versicherungsträger; Feurstein unterstützte daher auch die Bemühungen des Ministers, nach außen mit einer Stimme zu sprechen.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) verlangte demgegenüber eine einheitliche Sprache der Regierung bei der Chipkarte. Zuerst wurde Gebührenfreiheit versprochen, dann Gebühren angekündigt und dies mit dem Angebot von Gratisleistungen verknüpft, die immer schon gratis waren, kritisierte Grünewald pointiert.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) antwortete mit dem Hinweis darauf, dass es notwendig sei, die Finanzierung der Sozialversicherung aufrechtzuerhalten, wenn das Leistungsniveau gehalten werden soll. Dass die Diskussion um die Chipkarte nun ins Finale komme, begrüßte er ausdrücklich.

Hinsichtlich der Zusammenführung von Pensionsversicherungsanstalten erinnerte der Redner an diesbezügliche langjährige Bemühungen sozialdemokratischer Minister. Endlich sei es nun soweit, die Zusammenführung sei sorgfältig vorbereitet, die Mitwirkung der Betriebsräte selbstverständlich vorgesehen. Die Pensionsversicherungsanstalten der Gewerbetreibenden und der Bauern, denen der Rechnungshof ein gutes Zeugnis ausgestellt habe, sollen ihre Arbeit fortsetzen. Gegen eine Zusammenführung spreche sehr unterschiedliche Beitrags- und Leistungsrechte dieser beiden Versichertengruppen.

Die Veränderungen bei der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges verbessere die Situation der bäuerlichen Pensionisten, betonte Donabauer und brachte einen Abänderungsantrag ein, durch den eine Beitragspflicht für die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte eingeführt wird. Die Bagatellgrenze soll 3.700 Euro betragen.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) machte darauf aufmerksam, dass die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten sozialpartnerschaftlich akkordiert sei und eine lange Vorgeschichte habe. Bei den Versicherungen der Bauern und Gewerbetreibenden bestünde mangels Synergien kaum Einsparungspotential.

Zum Thema Chipkarte hielt Mitterlehner fest, dass alle Karten Geld kosten und er sich daher zur Übertragung der Krankenscheingebühr auf die Chipkarte bekenne. Die Wirtschaft habe keine Chipkarten-Gebühren-Debatte geführt, sondern eine Einhebungsdiskussion, da zu befürchten war, dass die vorgesehene Form der Einhebung hohe Verwaltungskosten nach sich ziehe. Seine Hoffnungen ruhen auf der Arbeitsgruppe, die dieses Problem lösen werde.

EXPERTENHEARING ZUM THEMA CHIPKARTE

In ihrem Einleitungsstatement unterstrich Mag. Manuela Blum (AK-Wien) die besondere Sensibilität der elektronischen Speicherung von Gesundheitsdaten. Sie zeigte Verständnis für das Anliegen, Patientendaten rasch verfügbar zu machen, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, wies aber auch darauf hin, dass das Wissen um Gesundheitsdaten für Arbeitgeber interessant sein könnte. Die Expertin hielt eine Definition des Begriffs "Notfallsdaten" für wichtig und problematisierte die vorgesehene Freiwilligkeit, die für Arbeitnehmer, die grundsätzlich abhängig seien, wenig bedeute. Zudem könne es ihrer Meinung nach technisch nicht verhindert werden, dass ein Missbrauch auftritt. Ihr Vorschlag lautete, neben der Chipkarte für die Speicherung medizinischer Daten eine eigene Karte einzuführen.

Univ.Prof. Dr. Herbert Haller sah den Schutz der Privatsphäre im Gesundheitsbereich durch die Chipkarte gegenüber dem derzeitigen Zustand für verbessert an. Während der Arbeitnehmer jetzt um jeden Krankenschein zum Arbeitgeber gehen müsse, könne er mit der Chipkarte einen Arzt aufsuchen, ohne dass der Arbeitgeber etwas davon erfährt. Die freiwillige Speicherung von Notfalldaten sei sinnvoll, weil sie den Patienten schütze. Den Wünschen des Datenschutzrates sei in der Regierungsvorlage Rechnung getragen worden, betonte er. Aus seiner Sicht sei auch durch die digitale Signatur und den Pin-Code eine hohe Datensicherheit gewährleistet.

Dr. Harald Wögerbauer betonte, dass der Zugriff Unbefugter auf die Daten der Chipkarte ausgeschlossen sei. Notfallsdaten werden nur freiwillig und auf Antrag gespeichert. Allen Wünschen des Datenschutzrates sei entsprochen worden. Außerdem sei auch der Missbrauch unterbunden, da für die Abrufung der Daten ein Lesegerät erforderlich ist, das nur Ärzten mit einer Arztkarte zur Verfügung gestellt wird.

Dr. Walter Peissl (Institut für Technologiefolgenabschätzung) hielt die Konzeption der Sozialversicherungs-Card als Schlüssel-Card und die Speicherung von Notfallsdaten für problematisch. Es gebe weder eine Definition für Notfall noch für medizinische Notfallsdaten. Eine Schlüssel-Card setze voraus, dass der Bürger das System und den Provider wählen können solle, sagte der Experte und zeigte sich grundsätzlich skeptisch gegenüber Multifunktionskarten, da die Bürger getrennte Funktionen, insbesondere die Trennung des privaten und des öffentlichen Bereichs, wollen. Überdies gab er zu bedenken, dass eine Speicherung der Zentralen Melderegisternummer eine wesentliche Erweiterung darstellt und eine Personifizierung möglich macht.

Bundesminister Herbert Haupt sah eine Vielzahl von Vorteilen durch die Einführung der Chipkarte. Der Dienstnehmer müsse nicht mehr ständig zum Arbeitgeber gehen und erspare sich dadurch etwaige Nachfragen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sei die Chipkarte zu begrüßen, führte er weiter aus, und wies auf eine Reihe von möglichen Einsparungen hin. In Andalusien habe die Einführung eines derartigen Systems etwa dazu geführt, dass Missbrauchsfälle bei den Abrechnungen abgestellt werden konnten.

In einer Fragerunde an die Experten erkundigte sich Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) nach Zwischenspeichermöglichkeiten, rechtlichen Schutzmechanismen, der Finanzierung von Kartenlesegeräten bei den Einsatzorganisationen sowie nach möglichen Rechtsfolgen für Patienten, die die freiwillige Datenspeicherung ablehnen, etwa beim Schadenersatz nach ärztlichen Kunstfehlern.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) plädierte dafür, Rücksicht auf die Ängste der Bevölkerung vor dem Überwachungsstaat zu nehmen und schloss sich dem Vorschlag an, für medizinische Daten eine eigene Karte einzuführen.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) unterstrich die Freiwilligkeit bei der Speicherung medizinischer Daten.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) bezeichnete die multifunktionale Chip-Card mit der Speicherung von Notfallsdaten als Einstieg in Richtung umfassende Bürger-Karte. Das Argument der Freiwilligkeit ihrer Verwendung zähle nicht, da die Notfallsdaten gerade dann nicht abgerufen werden können, wenn sie am nötigsten seien, dann nämlich, wenn der Patient ohnmächtig sei.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (F) plädierte daher für die Chip-Card mit Finger-Print, weil dies dem Arzt die Möglichkeit gibt, die Identität eines Patienten zweifelsfrei zu klären. Der Behauptung der Expertin Blum, Arbeitgeber könnten sich Zugriff auf die Dateien verschaffen, wies der Abgeordnete zurück.

In der abschließenden Diskussionsrunde zog Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) ein aus ihrer Sicht enttäuschendes Resümee des Hearings, da wichtige Fragen nicht beantwortet worden seien. So sei es weiterhin unklar, welche Konsequenzen die Weigerung, Notfallsdaten speichern zu lassen, haben könnten. Silhavy sprach sich auch gegen die nun in § 81a ASVG vorgesehene Abstimmung des Hauptverbandes mit dem Ministerium aus. Selbstverwaltung verstehe sie darunter nicht.

Dem konnte sich Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) nicht anschließen. Seiner Meinung nach habe sich aus dem Hearing klar heraus kristallisiert, dass Arzt und Patient entscheiden, welche Notfallsdaten auf die Karte kommen. Missbrauch sei aber leider nie ganz auszuschließen. Der V-Sozialsprecher hob nochmals hervor, dass die Gesetzesnovellen mit dem Datenschutzrat abgesprochen seien. Auf die Frage seiner Vorrednerin hinsichtlich nicht gespeicherter Notfallsdaten meinte Feurstein, dass dies keine Konsequenzen nach sich ziehe, außer jener, dass der Notarzt nicht so schnell handeln könne. Grundsätzlich sprach sich Feurstein gegen zwei Karten aus, da sich damit nichts ändern würde.

Sein Klubkollege Walter Tancsits (V) kam abermals auf die vorgesehene Abstimmung zwischen Hauptverband und Ministerium zurück und meinte, dass dies angesichts der Vorkommnisse in letzter Zeit notwendig sei. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe eine Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber den Versicherten, die auch einer entsprechenden Koordination durch das Ministerium zu unterziehen sei. Nicht jedoch habe der Hauptverband als Verwaltungskörper das Recht, politisch wertend an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der Vorsitzende des Sozialausschusses Helmut Dietachmayr (S) bedauerte, dass die Forderung der Feuerwehrleute, gegen Hepatitis-C geimpft zu werden, wieder nicht Inhalt der 59. ASVG-Novelle ist.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetzespaket mit FPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen, wobei ein Abänderungsantrag zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz mitberücksichtigt wurde. Das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger wurde einstimmig angenommen. (Fortsetzung)