Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 21.11.2001

REFORM DER WIRTSCHAFTSKAMMER, WOHN- UND MIETFRAGEN, E-COMMERCE

Breite Themenpalette bei nächtlicher Debatte des Nationalrats

Wien (PK) - Mit einer breiten Themenpalette, von der Reform der Wirtschaftskammer über Fragen des Miet- und Wohnrechts und das Fremdengesetz bis zum elektronischen Geschäftsverkehr befasste sich der Nationalrat in den Nachstunden.

ÄNDERUNG DES WIRTSCHAFTSKAMMERGESETZES

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) räumte ein, dass bei der Reform der Wirtschaftskammer "beachtenswerte Schritte" gesetzt worden seien, die gewissen Respekt verdienten, da, wie er meinte, die Wirtschaftskammer "gar nicht so leicht in Bewegung zu bringen ist". Seiner Auffassung nach hätte aber "mehr herauskommen können". Kogler urgierte vor allem mehr Bürokratieabbau und eine verstärkte Beachtung des Leistungsprinzips.

Abgeordneter KIERMAIER (S) bewertete die Reform der Wirtschaftskammer hingegen sowohl als Wirtschaftskammer-Mitglied als auch als Kammerfunktionär positiv. Für Mitglieder ist es ihm zufolge besonders erfreulich, dass es zu einer deutlichen Verbilligung der Mitgliedsbeiträge komme, auch wenn künftig einige Leistungen dem Verursacherprinzip gemäß extra bezahlt werden müssten. Aus Sicht des Kammerfunktionärs lobte Kiermaier vor allem die Beibehaltung der Autonomie und die Beschleunigung der Wahlen sowie die Tatsache, dass das neue Wahlrecht minderheitenfreundlicher sei als das alte. Ein klares Bekenntnis legte er zur Sozialpartnerschaft ab.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) erachtet es als wesentlichen Punkt der Reform der Wirtschaftskammer, dass damit Einsparungen im Ausmaß von 2,1 Mrd. S verbunden sind. Gleichzeitig werde die Organisation schlanker und würden personelle Veränderungen vorgenommen. Eine Interessenvertretung der Wirtschaft müsse sich auf veränderte Verhältnisse einstellen, bekräftigte Hofmann.

Abgeordneter KOPF (V) unterstrich, die Wirtschaftskammer sei nicht nur eine starke Interessenvertretung, sondern auch "ein wahrer Business-Promotor" der österreichischen Wirtschaft. Seiner Meinung nach tragen die 80 Außenhandelsstellen der Kammer maßgeblich zum Exporterfolg Österreichs bei. Zudem sei die Kammer, so Kopf, einer der größten Wissensvermittler Österreichs. Der Abgeordnete sieht es im Übrigen als Pflicht der Kammer, mit den Beiträgen der Pflichtmitglieder sorgsam und sparsam umzugehen, was ihm zufolge nicht zuletzt durch die nunmehrige Reform erreicht werde.

Nationalratspräsident Dr. FISCHER erteilte nach Durchsicht des Stenographischen Protokolls Abgeordneter Dr. MERTEL (S) für den heute Vormittag verwendeten Ausdruck "Pinscher" in Richtung eines ÖVP-Abgeordneten einen Ordnungsruf.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) sprach in Zusammenhang mit der Kammerreform von einem großen Wurf. Es werde eine moderne Kammer geschaffen. Bauer wies aber nicht nur auf die Wichtigkeit der Wirtschaftskammer, sondern auch auf die Bedeutung der Arbeiterkammer und der Pflichtmitgliedschaft hin.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) führte aus, er sei nach wie vor ein Anhänger einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, die FPÖ nehme aber zur Kenntnis, dass es derzeit keine demokratische Mehrheit für ein solches System gebe. Aus diesem Grund habe sich die FPÖ auch an der Reformdiskussion beteiligt. Haigermoser zeigte sich mit der Reform prinzipiell zufrieden, auch wenn die FPÖ, wie er sagte, in einigen Bereichen mehr gewünscht hätte. Als Beispiele nannte er die Institutionenreform und die Mehrfachmitgliedschaften. Positiv bewertete er hingegen die Senkung der Mitgliedsbeiträge, die Wahlrechtsreform sowie mehr Transparenz und Bürgernähe.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) hielt fest, einen Unternehmer interessiere primär, dass die Mitgliedsbeiträge um 2,1 Mrd. S gesenkt würden. Er wies außerdem darauf hin, dass die notwendige Personalreduktion in der Wirtschaftskammer nicht durch Freisetzungen, sondern durch Anreize für Mitarbeiter erfolge. Mitterlehner zufolge ist das Reformprogramm der Kammer mit der nunmehrigen Organisationsreform noch nicht zu Ende. 

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN erklärte, die breite Zustimmung im Parlament spreche für die Qualität der Reform der Wirtschaftskammer. Die Senkung der Mitgliedsbeiträge um 2,1 Mrd. S ist für ihn ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten. Besonders begrüßt wurde von Bartenstein weiters die Reduktion der Kosten für Unternehmensneugründungen, er hofft, dass damit der von der Regierung angestrebte Gründer-Boom unterstützt wird.

Abgeordneter NEUDECK (F) schloss sich der positiven Beurteilung der Kammerreform an. Ihm zufolge soll sich die Arbeiterkammer an der Wirtschaftskammer ein Beispiel nehmen und ihre Mitgliedsbeiträge ebenfalls senken.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) hob als positiv hervor, dass durch diese Wirtschaftskammerreform 2 Mrd. S eingespart werden, wovon sie sich Vorteile für den Wirtschaftsstandort Österreich erwartete.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass mit dieser Novelle der Wirtschaftskammer größtmögliche Flexibilität eingeräumt werde. Er sah in dieser Reform einen Eckpfeiler für eine funktionierende und neu zu gestaltende Sozialpartnerschaft.

In seiner letzten Rede vor dem Hohen Haus stellte Puttinger fest, er sei immer auf eine gesamtheitliche Sicht der Dinge bedacht gewesen und habe dabei gegen den Zeitgeist - gegen die, wie er sagte, schreckliche Vereinfachung - angekämpft. Wo Freiheit nicht in Solidarität münde, bleibe sie nicht lebensfähig und verliere ihre Eignung zur Lösung von Problemen, schloss Puttinger mahnend.

Präsident Dr. FISCHER dankte Puttinger und wünschte ihm alles Gute.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit Stimmenmehrheit beschlossen.

WOHNRECHTSNOVELLE 2002, S-ANTRAG AUF REFORM DES HAUSBESORGERGESETZES

Abgeordnete BURES (S) sah in diesem Gesetz Verschlechterungen für die Mieter in Genossenschaftswohnungen, die Wohnungseigentum begründen wollen. Statt eines Rechts auf Eigentumsbildung gebe es nun bloß Vorkaufsrechte, die Kaufpreisgestaltung sei zudem ungeklärt. Der Bundesregierung gehe es offenbar bloß um eine Teilprivatisierung des sozialen Wohnbaus, vermutete Bures. Zustimmend äußerte sich die Rednerin hingegen zur Arbeitszeitregelung für Hausbesorger.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) wies die Vorwürfe von Bures vehement zurück. Seiner Einschätzung nach werden die Maßnahmen ein jährliches Investitionsvolumen von 3 bis 6 Mrd. S auslösen und ab 2005 noch einmal für zusätzliche 5 Mrd. S an neuen Aufträgen für die Baubranche sorgen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) konnte in den Bestimmungen keine Erleichterungen bei der Eigentumsbegründung durch Mieter erkennen und kritisierte insbesondere Eingriffe in bestehende Rechte und die Verkürzung der Vorkaufsfristen.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) wertete diese Wohnrechtsnovelle als weiteren Schritt von der Bewirtschaftung hin zum funktionierenden Markt. Dadurch werde die Bildung von Eigentum erleichtert und gleichzeitig der Bauwirtschaft ein entscheidender Impuls gegeben, zeigte sich Tancsits überzeugt.

Abgeordneter EDER (S) kritisierte die Kaufoption als Eingriff in bestehende Verträge und vermisste überdies klare Preisregelungen. Das Gesetz werde lediglich zu Verteuerungen führen, fürchtete Eder.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung mehr Markt, wobei er insbesondere die Ermöglichung der nachträglichen Begründung von Wohnungseigentum durch die Mieter sowie die schnellere Reinvestition von Reservekapital begrüßte.

Abgeordneter SODIAN (F) sah in der Novelle eine Maßnahme zur Belebung des Arbeitsmarktes und verwies auf die erwarteten Impulse für die Baubranche. Klar war für Sodian auch, dass sämtliche Reformen der Regierung im Wohnbereich zur Verbilligung der Wohnungen geführt haben.

Abgeordneter EDLER (S) ortete fundamentale Unterschiede in der Wohnpolitik zwischen Regierungsparteien und SPÖ: Während die Koalition den freien Markt im Wohnbau wolle, treten die Sozialdemokraten für leistbare Wohnungen und Mieterschutz ein.

Abgeordneter FREUND (V) rechnete mit einem massiven Investitionsschub für die Bauwirtschaft als Folge dieser Novelle.

Abgeordneter FAUL (S) warf der Bundesregierung vor, sie würde den sozialen Wohnbau aushungern und Druck auf die Mieter ausüben. Diese Novelle diene bloß dem Verkauf von gemeinnützigen Wohnungen an die Klientel der Regierung, vermutete Faul.

Abgeordneter KAMPICHLER (V) erwartete sich hingegen durch das Gesetz neben Impulsen für die Bauwirtschaft, eine steigende Wohnqualität durch gezielte Sanierungen und Verbesserungen bei der Eigentumsbegründung durch Mieter.

Abgeordneter Dr. RADA (S) konnte sich in seiner Wortmeldung dem Optimismus Kampichlers nicht anschließen.

Abgeordneter ELLMAUER (V) stellte zufrieden fest, dass durch diese Novelle Kapital frei werde, das die Bauwirtschaft gerade jetzt brauche.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

ÄNDERUNG DES FREMDENGESETZES

Abgeordneter Dr. PARNIGONI (S) bemängelte die Bestimmung über die Pflicht zur Prüfung der Reisedokumente des Fremden durch das Beförderungsunternehmen als unklar und meinte, nach der gegenständlichen Formulierung würde die Beweislast auf den Fremden abgewälzt. Die SPÖ könne daher diesem Gesetz nicht zustimmen. 

Abgeordneter EGGHART (F) erachtete hingegen die Bestimmungen als ausreichend klar und sah die vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Probleme als ausgeräumt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) verlangte in einem Abänderungsantrag einen ausdrücklichen Hinweis auf die Bedachtnahme auf die Genfer Flüchtlingskonvention und rechnete im Übrigen damit, dass die Gesetzesänderung vor dem Höchstgericht wegen mangelnder Klarheit wieder nicht halten werde.

Abgeordneter LOOS (V) unterstrich den Sicherheitsaspekt der Änderung und meinte, nach dem 11. September sei diese Bestimmung geradezu eine Selbstverständlichkeit.

Innenminister Dr. STRASSER begrüßte die Neufassung als notwendige Vorsichtsmaßnahme und bezeichnete den gegenständlichen Text als ausreichend klar.

Abgeordneter GAAL (S) argumentierte, nach dem vorliegenden Text treffe die Beweislast den Fremden und nicht das Beförderungsunternehmen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) stellte ebenfalls fest, dieses Gesetz entspreche nicht den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes, sondern mache den Fremden beweispflichtig.

Das Gesetz wurde mehrheitlich angenommen, der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit.

E-COMMERCE-GESETZ

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erklärte, mit dem vorliegenden Gesetz werde die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in Österreich umgesetzt. Er hält dies aus Gründen der Rechtssicherheit auch für unbedingt notwendig. Warum die SPÖ den Gesetzentwurf dennoch ablehnt, begründete Maier damit, dass im Gegensatz zum "exzellenten" Begutachtungsentwurf im nunmehrigen Gesetzesvorschlag eine Aufsichtsstelle fehle. Maier brachte daher einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein, der die Einrichtung einer solchen Sonderaufsichtsstelle vorsehen würde.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) meinte, es werde in Zukunft zwei Arten von Menschen geben, jene, die mit dem boomenden Internet verbunden seien und mit diesem Medium umgehen könnten, und jene, die "unconnected" blieben. Das sei die negative Seite des Internet. Auf der anderen Seite hält er das breite Informationsangebot im Internet für etwas Faszinierendes. Zum E-Commerce-Gesetz merkte Krüger an, die Beibehaltung des Herkunftslandsprinzips in bestimmten Bereichen des Gesetzes sei richtig. Dadurch könne sich ein Anbieter darauf verlassen, dass er, wenn er die Vorschriften seines Staates erfülle, korrekt vorgehe.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) betonte, es gebe im Internet einen relativ großen Graubereich, daher wäre mehr Kontrolle notwendig. Man brauche mehr Bestimmungen in Richtung Konsumentenschutz. Moser räumte ein, dass die Fernabsatzrichtlinie der EU "den Wildwuchs" ein bisschen beschränke, diese habe in manchen Bereichen aber noch große Mängel. Skeptisch zeigte sie sich beispielsweise bezüglich des Herkunftslandprinzips. Ein Spatz in der Hand sei aber immer noch besser als eine Taube auf dem Dach, erklärte die Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) brachte einen Entschließungsantrag ein, der von ÖVP, FPÖ und Grünen unterstützt wird und auf eine Evaluierung des E-Commerce-Gesetzes abzielt. Konkret wird der Justizminister ersucht, die Vollziehung des Gesetzes durch die Gerichte und die Verwaltungsbehörden durch geeignete Maßnahmen zu beobachten und dem Nationalrat nach zwei Jahren darüber zu berichten.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bedauerte, dass Justizminister Böhmdorfer entgegen dem ursprünglichen Ministerialentwurf letztendlich doch von der Einrichtung einer Aufsichtsstelle abgesehen habe. Damit kommt seiner Meinung nach der Konsumentenschutz "unter die Räder". Jarolim fürchtet außerdem, dass die Bezirkshauptmannschaften mit der Vollziehung des Gesetzes überfordert wären.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER stellte klar, dass im E-Commerce-Gesetz zwar prinzipiell das Herkunftslandprinzip gelte, was bedeute, dass jeder Anbieter sich nach den Rechten seines Heimatstaates richten müsse. Wenn aber Konsumenten Vertragspartner seien, gelte für sie das Recht ihres Heimatlandes. Für Böhmdorfer ist das gelebter Konsumentenschutz.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) hielt fest, das Internet sei das Kommunikationsmittel der freien westlichen Welt. E-Commerce wird ihrer Ansicht nach in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen, diesem Umstand werde mit dem vorliegenden Gesetz Rechnung getragen. Der Entwurf bringe u. a. Transparenz, Rechtssicherheit und die Klärung von Haftungsfragen, unterstrich Paphazy.

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) klagte, die ursprünglich vorgesehene Aufsichtsstelle sei ohne ausreichende Begründung gestrichen worden. Diese hätte ihrer Meinung nach ein Mehr an Rechtssicherheit und Vertrauen gebracht. Für bedenklich hält Mertel außerdem die geringen Verwaltungsstrafen.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) vermutet, die SPÖ müsse sich winden, um das vorliegende Gesetz heute abzulehnen. Er selbst wertete es als ersten wichtigen Schritt in einer schwierigen Materie.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) teilte die Befürchtung der SPÖ nicht, dass die Bezirksverwaltungsbehörden mit der Vollziehung des E-Commerce-Gesetzes überfordert sein werden. Sie machte geltend, dass schließlich österreichisches Recht und nicht fremdes Recht anzuwenden sei.

Das E-Commerce-Gesetz wurde von den Abgeordneten mit Stimmenmehrheit beschlossen, der Zusatzantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Ebenfalls mehrheitlich stimmten die Abgeordneten dem F-V-G-Entschließungsantrag zu.

ÄNDERUNG DES MIETRECHTSGESETZES SOWIE DES EINKOMMENSTEUERGESETZES

Abgeordnete BURES (S) übte Kritik daran, dass der vorliegende Gesetzentwurf, der tausende Menschen betreffe, ohne Begutachtung durch Experten beschlossen werden solle. Für sie gibt es keinen schlüssigen Grund, die Rechtssituation bestimmter Mieter zu verschlechtern und die Situation für Hauseigentümer zu verbessern. Bures beklagte insbesondere, dass Ein- oder Zweifamilienhäuser künftig nicht mehr unter das Mietrechtsgesetz fallen und die dortigen Mieter somit keinen Kündigungsschutz mehr hätten sowie die Betriebskostenabrechnung oder eine bezahlte Ablöse nicht mehr überprüfen lassen könnten.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) verteidigte dem gegenüber den Gesetzentwurf und unterstrich, die Koalition habe die geplanten Änderungen "seriös untersuchen lassen". Er ist überzeugt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen vor allem mehr Dachgeschoßwohnungen auf den Markt kommen werden. "Wir sorgen dafür, dass durch ein entsprechendes Angebot Wohnungen für jedermann erschwinglich und leistbar werden."

Abgeordnete Mag. MOSER (G) fragt sich, warum die Koalition das Mietrecht nicht generell abschaffe, wenn es, wie von ihr behauptet wird, den freien Markt verhindere. Stattdessen verfolge man die Strategie der Aushöhlung des Mieterschutzes. Moser erklärte, sie sei für eine Generalreform des Mietrechtes, aber nicht für "eine Auslieferung der Mieter an den freien Markt".

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) sieht im Gesetzentwurf einen notwendigen Deregulierungsschritt. Jene Teile des Mietrechtes, die nicht mehr zeitgemäß seien, würden adaptiert. Fekter ist überzeugt, dass die bisherige Deregulierung den Wohnungsmarkt belebt hat.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) warf der Koalition vor, den Mieterschutz scheibchenweise zu beseitigen. Zum Einkommensteuergesetz brachte sie einen Abänderungsantrag in Bezug auf die Mietzinsbeihilfe ein. Er zielt ihr zufolge darauf ab, wenigstens die Schwächsten vor den Auswirkungen der Mietrechtsreform zu schützen.

Abgeordneter NEUDECK (F) qualifizierte die geänderten Bestimmungen für Dachbodenausbauten als wegweisend für ein neues Mietrecht in Österreich.

Abgeordneter HEINZL (S) konstatierte, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf betreibe die Koalition Klientelpolitik. Er ortet einen Abbau des Mieterschutzes.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) sieht hingegen nur Vorteile der geplanten Deregulierung des Mietrechts. Er erwartet sich unter anderem einen verstärkten Ausbau von Dachböden.

Abgeordnete Mag. WURM (S) führte aus, die Koalition wolle mit allen Mitteln den Mieterschutz "demontieren". Was im Herbst 2000 mit einer Mietrechtsnovelle begonnen habe, werde jetzt konsequent fortgeführt. Von der jetzt vorgesehenen Deregulierung seien vor allem Mieter auf dem Land betroffen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F)  machte geltend, dass auch alle nach 1953 ohne öffentliche Mittel errichteten Wohnungen nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen. Er fragt sich, warum dies nicht auch für neue Dachböden gelten soll. "Legen Sie endlich diese ideologischen Reflexe ab", appellierte er an die SPÖ.

Die Änderung des Mietsrechtsgesetzes erhielt mehrheitliche Zustimmung. Einstimmig nahmen die Abgeordneten die Änderung des Einkommensteuergesetzes an, der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. (Schluss)