Parlamentskorrespondenz Nr. 814 vom 23.11.2001

REFORM DES ARBEITNEHMERSCHUTZES MIT S-F-V-MEHRHEIT BESCHLOSSEN

Auch Änderungen bei Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe

Wien (PK) - Mit Themen aus dem Sozialbereich bzw. zu Familie und Kindern setzte der Nationalrat seine Beratungen fort, am Nachmittag unterbrochen durch eine Kurzdebatte über den Zivildienst. Zur Diskussion standen Reformen im Arbeitnehmerschutz , Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes sowie ein Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse .

ARBEITNEHMERSCHUTZ-REFORM

Abgeordneter ÖLLINGER (G) kündigte die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion an und argumentierte, bei dieser Novelle werde in erster Linie Sozialpartnerschutz betrieben. Der Redner stieß sich v.a. an dem Passus, wonach bei Betriebsbegehungen neben Vertretern der Arbeiterkammer auch Vertreter der Wirtschaftskammer anwesend sein können. Im Übrigen manifestiere sich in diesem Gesetz die Philosophie von Minister Bartenstein, wonach es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern keine unterschiedlichen Interessen mehr gebe, kritisierte der Redner.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) begrüßte es, dass durch dieses Gesetz nun neuen Risken in der Arbeitswelt wirksamer begegnet werden könne. Auch würden die Arbeitsinspektionen verstärkt zu Service- und Dienstleistungseinrichtungen aufgewertet werden. Von den bürokratischen Erleichterungen erwartete sich Dolinschek überdies spürbare finanzielle Entlastungen für die Betriebe.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) bemängelte, dass das Gesetz vom Primat des Sparens dominiert werde. Die Bestimmungen würden eine Rücknahme von über die EU-Mindestvorschriften hinausgehenden Regelungen darstellen. Grünewald ortete darin einen Widerspruch zu Beteuerungen der Regierung, man werde im Sozialbereich keine Nivellierung nach unten zulassen.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) sprach von einer hohen Qualität des Arbeitnehmerschutzes in Österreich, die seiner Meinung nach im ständigen Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle ihren Niederschlag findet. Der Redner hielt es für sinnenvoll, das Gesetz stärker in Richtung Beratung statt in Richtung Strafe zu orientieren, betonte aber, dass es zu keiner Einschränkung der Kontrolle und des Schutzes kommen werde.

Abgeordneter DOBNIGG (S) sah in dem Kompromiss einen Beweis für die Problemlösungskompetenz der Sozialpartner. Dadurch sei es gelungen, die Drohungen der Regierung bezüglich Durchforstung des Arbeitnehmerschutzes abzuwenden. Kritisch äußerte sich Dobbnig allerdings zur geplanten Zusammenlegung der Unfall- und Krankenversicherungen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN bezeichnete die Erhöhung der Sicherheit der Arbeitnehmer als primäres Ziel der Reform. Österreich sei in Europa hinter Finnland die Nummer zwei in Sachen Arbeitnehmerschutz. Bartenstein appellierte an die Abgeordneten, gemeinsam daran zu arbeiten, dass Österreich Nummer eins werde.

Das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz bringe mehr Service und weniger Bürokratie, gab sich Abgeordneter STAFFANELLER (F) überzeugt. Durch die in der Regierungsvorlage enthaltenen Maßnahmen ergeben sich Vorteile sowohl für die Dienstnehmer als auch für die Dienstgeber. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss, der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wurde und einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und einfachen Verwaltung darstellt. Arbeitssicherheit sei ein hohes Gut, mit dem nicht gespasst werden soll, unterstrich der Redner, eine ständige Fortentwicklung sei daher eines der vorrangigen sozialpolitischen Ziele dieser Bundesregierung.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V): Das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz sei eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg hin zu einem schlankeren Staat und basiere auf dem Grundsatz Beratung statt Strafe. Die Arbeitsinspektorate sollen nämlich noch stärker als wichtige Partner für die Wirtschaft verstanden werden, betonte er. Der zweite Schwerpunkt betrifft die Neuregelung der Einsatzzeiten von Arbeitsmedizinern und Sicherheitstechnikern, wobei das starre und unflexible System durch ein gefahrenangepasstes Drei-Stufen-System abgelöst wird.

Abgeordnete SILHAVY (S) zeigte sich erfreut darüber, dass sich die Sozialpartner zur betrieblichen Gesundheitsförderung bekannt haben. Ihre Fraktion stehe zu diesem Kompromiss, betonte die Rednerin, auch wenn sie manchen Punkten ein wenig skeptisch gegenüber stehe. Als Beispiel nannte sie die Neuregelung der Mindesteinsatzzeiten, die in Zukunft reduziert werden sollen. Aus diesem Grund habe man eine Ausschussfeststellung beantragt, die von einem dynamischen Gesetz ausgeht und festlegt, dass die quantitativen und qualitativen Ziele (Reduktion von Arbeitsunfällen und Fortschritte im Bereich der Arbeitsmedizin) überprüft werden.

Als sehr positiv beurteilte sie die Möglichkeit, dass ArbeitspsychologInnen beigezogen werden können, weil Probleme wie Leistungsdruck, Stress und Mobbing stark im Zunehmen begriffen sind. Sodann brachte sie noch einen Vierparteien-Abänderungsantrag ein, der ein Rauchverbot in jenen Arbeits- und Büroräumen vorsieht, in denen - aus betrieblichen Gründen - Raucher und Nichtraucher gemeinsam arbeiten.

Abgeordneter TRETTENBREIN (F) thematisierte die neuen Berufskrankheiten, etwa Stress durch Mobbing, und zeigte sich zufrieden, dass nun auch vermehrt ArbeitspsychologInnen zum Einsatz kommen werden. Die Bundesregierung sei in der Arbeitnehmerpolitik auf richtigem Weg, sagte der Redner, was auch durch die Familienpolitik unter Beweis gestellt werde. Für ihn sei nämlich Arbeitnehmerpolitik zugleich Familienpolitik, und deshalb sei das Kinderbetreuungsgeld auch in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) hob hervor, dass dieser Novelle eine Sozialpartnereinigung vorangegangen ist. Sie ziele auf eine Verbesserung der Qualität ab, auch wenn die Einsatzzeiten der Arbeitsmediziner etwas reduziert würden. Aber das alte System sei zu starr gewesen und nun habe man die Einsatzzeiten in einem Mehrstufensystem gemäß den unterschiedlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz neu organisiert. Abschließend unterstützte Pumberger den von Abgeordneter Silhavy eingebrachten Abänderungsantrag betreffend Rauchen am Arbeitsplatz.

Auch Abgeordnete BAUER (S) begrüßte den Einsatz von Arbeitspsychologen, da die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz stark zunehmen. Eine gute medizinische Vorsorge sei auch für ArbeitgeberInnen ein finanzieller Gewinn, ein Fortschritt im Arbeitnehmerschutz könne aber nur erzielt werden, wenn auch der Arbeitgeber mehr Ressourcen für gesunde Arbeitsbedingungen frei mache. An Minister Haupt appellierte sie, darauf zu achten, dass die Mindesteinsatzzeiten auch tatsächlich erbracht werden.

Bei der Abstimmung wurde der Vier-Parteien-Zusatzantrag einstimmig angenommen. Das Arbeitnehmerschutz-Gesetz wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich beschlossen.

ERHÖHUNG DER FAMILIENBEIHILFE

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) kündigte an, der Erhöhung der Kinderbeihilfe zuzustimmen. Gleichzeitig trat sie dafür ein, Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, ebenfalls in den Genuss einer erhöhten Familienbeihilfe kommen zu lassen. Allgemein übte die Rednerin jedoch harsche Kritik an der Familienpolitik der Bundesregierung, da vor allem die Familien durch Abgabenerhöhungen bis zur Existenzbedrohung belastet würden. Das Kinderbetreuungsgeld trage ihrer Ansicht nach nichts zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei und werde auch keinen Einfluss auf die Geburtenzahlen haben. Gefragt wären vielmehr Strategien zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Wiedereinstiegshilfen etc. Die Regierung betreibe aber ausschließlich eine ideologische Familienpolitik und nehme die Realität nicht wahr, meinte Mertel. Die gegenwärtige Familienpolitik sei eine Politik gegen Mütter und Väter.

Abgeordnete HALLER (F) konterte, dass es die sozialdemokratische Regierung gewesen sei, die durch die Sparpakete I und II den Familien 20 Mrd. S weggenommen habe. Erst die VP-FP-Regierung habe es geschafft, dass der Anteil der Familienförderung am BIP wieder steige. Die positiven Auswirkungen des Kinderbetreuungsgeldes auf die Konjunktur hätten sich in einem Pilotprojekt bestätigt, und auch in Europa denke man darüber nach, auf ähnliche Modelle umzusteigen. Sie bedauerte daher sehr, dass die Opposition dem Artikel II der Konkretisierung zum Kinderbetreuungsgeld nicht zustimme. Die Bundesländer würden sich durch das Kinderbetreuungsgeld viel ersparen, und daher sei es nur richtig, dass das Geld nicht für andere Zwecke verwendet wird, sondern für die Regelung der Übergangsfristen.

Abgeordnete STEIBL (V) erwiderte auf Abgeordnete Mertel, dass das Studienförderungsgesetz im Frühjahr 2002 novelliert werde, und daher eine diesbezügliche Erhöhung nicht notwendig sei. Österreich liege in der Armutsstatistik an vierter Stelle innerhalb Europas und es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, Armutsbekämpfung weiter fortzusetzen. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Familienpolitik. Die Regierung denke in diesem Bereich nicht um, sondern vor. Sie erwähnte in diesem Zusammenhang das Kinderbetreuungsgeld, das Familien-Audit, die Karenzierungsmöglichkeit für die Betreuung älterer Familienmitglieder und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen durch neue Technologien. Die ÖVP habe Familienpolitik wieder zum Thema gemacht, schloss Steibl.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, dass man mit der Erhöhung der Familienbeihilfe etwas zurückgebe, was man in den vergangenen Jahren weggenommen habe. Ein Problem liege für ihn aber in der Tatsache, dass man die Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung um mehrere hundert Schilling reduziert und beim Kinderbetreuungsgeld völlig abgeschafft habe, und nun erfolge eine Erhöhung der Familienbeihilfe um lediglich 100 S. Öllinger setzte sich sehr kritisch mit dem Kinderbetreuungsgeld auseinander und merkte an, dass es seitens des Bundes keine Übergangsregelung für Kinder gebe, die vor dem 31. 12. geboren wurden, obwohl dies von der FPÖ für all jene Kinder, die nach dem 7. Juli 2001 geboren wurden, versprochen worden sei. Er brachte daher einen Abänderungsantrag ein, gemäß dem das Kinderbetreuungsgeld mit 1. Jänner 2002 für alle nach diesem Datum geborenen Kindern voll in Kraft tritt. Für die vorher Geborenen sollte es einen Restanspruch bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonats geben.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) befasste sich mit der Situation der Kinder und erinnerte an die Veranstaltung der Katholischen Jungschar im Parlament, bei der die Freiheitlichen gefehlt hätten. Sie kritisierte auch, dass es seitens des AMS keine Förderungen mehr für Frauen mit Kindern gebe, woraus man ersehen könnte, wie es derzeit um die verbalen Versprechungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehe. Von der vielbeschworenen Kinderfreundlichkeit könne man in der Realität nicht viel merken, was man auch an der Bildungspolitik nachvollziehen könne. Lapp sprach sich auch für eine stärkere Partizipation der Kinder in der Politik aus.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) merkte an, dass die Freiheitlichen auf allen politischen Ebenen hart daran gearbeitet hätten, die Familienförderung umzustellen. Bei einer Neuregelung gebe es eben Stichtage, meinte er in Richtung Öllinger. Das Kinderbetreuungsgeld bringe den Jungfamilien insgesamt 9 Mrd. S und solle verhindern, dass Kinder in Not geraten. Es trage auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

Für Abgeordnete STADLER (V) stellt das Kinderbetreuungsgeld von 6.000 S im Monat eine wichtige Unterstützung für die Familien dar. Sie widersprach vehement der Behauptung, Frauen würden damit aus dem Beruf gedrängt, vielmehr bringe es eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Abgeordnete PARFUSS (S) setzte sich mit der sinkenden Geburtenrate auseinander und brachte Frankreich als positives Beispiel. Dort seien nicht Kinderbetreuungsschecks maßgebend für die steigenden Geburtenzahlen, sondern der massive Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Frauen brauchen natürlich Geld, was sie aber wirklich brauchen, das sei die Sicherheit, dass ihre Kinder gut betreut werden, sagte Parfuss.

Abgeordneter WEINMEIER (F) zeigte sich erfreut über die positive Weiterentwicklung der Familienpolitik und listete die Fortschritte der neuen Bundesregierung auf: Verbesserungen im Kindschaftsrecht, Erhöhung des Mehrkindzuschlags und Einführung des Kinderbetreuungsgeldes. Nun folge mit der Erhöhung der Kinderbeihilfe der nächste Schritt. Den ideologischen Kampf der Opposition gegen das Kinderbetreuungsgeld sah der Redner in sich zusammenbrechen - SPÖ und Grüne sehen, dass das Kinderbetreuungsgeld von den Menschen gut angenommen wird.

Abgeordneter ELLMAUER (V): "Österreich wird mit dieser Bundesregierung zu einem der kinderfreundlichsten Länder der Welt". Das habe auch die SPD erkannt und auf ihrem Parteitag gestern einen Leitantrag zur Einführung eines Kindergeldes beschlossen. Maßnahmen zugunsten der Kinder und Familien seien aber auch dringend notwendig, weil die Geburtenrate im Jahr 2001 um weitere 6 % abgenommen habe. Abschließend erläuterte der Abgeordnete die speziellen Familienförderungen seines Bundeslandes Oberösterreich und unterstrich das Eintreten der Volkspartei für die Familienpolitik.

Abgeordnete BINDER (S) erinnerte ihren Vorredner an die Aufbauarbeit der Sozialdemokraten, die Österreich erst zu einem kinderfreundlichen Land gemacht habe. Konkret auf die Regierungsvorlage eingehend, zeigte sich die Rednerin besorgt, dass die zu begrüßende Erhöhung der Kinderbeihilfe eine Senkung der Studienbeihilfe zur Folge haben könnte. Gerade Familien mit Kindern mussten im letzten Jahr erhebliche Kürzungen hinnehmen. Grundsätzlich betonte die Abgeordnete die Bedeutung von Sachleistungen sowie einer funktionierenden Infrastruktur und plädierte dafür, die Familienbeihilfe wieder in "Kinderbeihilfe" umzubenennen. Kritik übte sie schließlich an der Vertagung des Antrags zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Familienausschuss.

Staatssekretär Dr. WANECK erinnerte daran, dass die Europäische Union das österreichische Kindergeld als Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie anerkannt habe und begrüßte die Trendumkehr zugunsten der zentralen Stellung des Kindes in der Familie. Die Bundesregierung werde diese Linie fortsetzen.

Abgeordneter KNERZL (F) verteidigte die freiheitliche Familienpolitik gegen die Kritik der Opposition und bekannte sich nachdrücklich zu der von FPÖ und ÖVP gemeinsam betriebenen Familienpolitik.

Abgeordnete FREIGASSNER (F) unterstrich die wertvolle Arbeit der Frauen in den Familien und wies auf deren Probleme bei der Integration in den Arbeitsmarkt hin. Die Rednerin kritisierte Schulungen für Arbeitslose als "Alibimaßnahmen", mit denen die ehemalige Sozialministerin Hostasch die Arbeitslosenstatistik "schönen" wollte, während notwendige familienpolitische Weichenstellungen auf der Strecke geblieben seien. Die neue Bundesregierung hingegen setze Schritt für Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen, modernen Familienpolitik.

Nach teils einstimmiger, teils mehrheitlicher Zustimmung und der Ablehnung eines G-Zusatzantrages in zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf in Dritter Lesung einstimmig verabschiedet.

Die Zustimmung aller Abgeordneten erzielte auch das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltkasse für Österreich. In der Debatte brachten die Abgeordneten RIEPL (S), Mag. HARTINGER (F), STEIBL (V) und WOCHESLÄNDER (F) übereinstimmend ihre Zufriedenheit mit den hohen Lohn- und Sozialstandards für die Bediensteten in öffentlichen Apotheken zum Ausdruck. Abgeordneter Riepl beklagte lediglich die Inaktivität der Bundesregierung beim Anliegen der Gleichstellung aller Arbeitnehmergruppen. Warum genießen nicht alle das Recht auf einen Todesfallbeitrag in Höhe von drei Monatsgehältern? lautete seine konkrete Frage.

PATIENTiNNENENTSCHÄDIGUNG

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) machte auf das bedauernswerte Schicksal von Menschen aufmerksam, bei denen eine ärztliche Behandlung misslinge und unterstrich die Notwendigkeit einer adäquaten Entschädigung von Patienten nach ärztlichen Kunstfehlern. Kaipel kritisierte die Zusammensetzung der dafür vorgesehenen Schlichtungsstellen und nannte es das Ziel der vorliegenden SP-Anträge, eine rechtlich eindeutige Lösung für die Patienten herbeizuführen, um den Druck zu vermindern, der auf ihnen laste. Die SPÖ wolle die Ärzte nicht kriminalisieren - Staatsekretär Waneck aber betreibe Klientelpolitik auf Kosten der Patienten.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) erinnerte daran, dass es die neue Regierung gewesen sei, die eine verschuldensunabhängige Patientenentschädigung eingeführt habe, mit der überdies der Rechtsweg offen bleibe. Die Ärztekammer speise Patienten nicht billig ab, wie Kaipel behaupte, sagte Pumberger und zollte den Patientenanwälten Respekt für ihre Arbeit.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) räumte ein, dass auf dem Gebiet der Patientenrechte in den letzen Jahren viel erreicht werden konnte. Er sah die Patienten aber immer noch auf dem kürzeren Ast sitzen. Nur 10 % der geschädigten Patienten kommen laut Grünewald zu ihrem Recht. Nur bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden hätten sie eine Chance, Entschädigungen zu erhalten. Da in jedem Fall die Reputation der Ärzte auf dem Spiel stehe, führten Gutachterkriege zu teuren und langen Zivilprozessen. Die Lösung liegt für Grünewald in der verschuldensunabhängigen Entschädigung.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) warf den Sozialdemokraten vor, dreißig Jahre lang Zeit gehabt zu haben, mehr als nur ein Almosen für geschädigte Patienten herbeizuführen. Durchaus Wünschenswertes habe aus Geldmangel nicht umgesetzt werden können. "Wir wollen rasch und fair helfen, ohne Kosten für den Patienten und ohne jemandem den Weg zum Zivilgericht zu verbauen", lauteten die Grundsätze Rasingers.

Auch Abgeordnete HAIDLMAYR (G) räumte ein, dass sich in den letzten Jahren manches in Richtung Patientenrechte bewegt habe. Man könne aber nicht von einer bedürfnisgerechten Entschädigung sprechen, wenn für eine Querschnittlähmung infolge eines Kunstfehlers 300.000 S bezahlt werden. Auch geschädigte Patienten haben das Recht, selbstbestimmt zu leben, statt in Pflege- oder Behindertenheimen zu landen. Zu sagen, dafür haben wir zu wenig Geld, konnte die Abgeordnete nicht akzeptieren. Was wirklich fehle, sei die Bereitschaft der Ärzte, in eine Haftpflichtversicherung einzuzahlen, sagte Haidlmayr.

Abgeordnete POVYSIL (F) sprach ihr Bedauern darüber aus, dass bei der Patientencharta eine bundeseinheitliche Lösung nicht herbeigeführt werden konnte, weil nicht alle Bundesländer zu ihrer Umsetzung bereit seien. 

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) warf den Sozialdemokraten vor, Fehler nur verwalten zu wollen. Er ging auf die schwierigen Beweisprobleme ein und warnte vor amerikanischen Verhältnissen, wo die Haftpflichtversicherungskosten explodieren. Die Regierung sei viel schneller gewesen als die SPÖ und habe mit der Einrichtung des Härtefonds eine Lösung herbeigeführt und im Ärztegesetz dafür gesorgt, dass zivilrechtliche Ansprüche aufrecht bleiben.

Staatssekretär Dr. WANECK appelliert an die Abgeordneten, sich bei den Patientenrechten an den europäischen und nicht an den amerikanischen Verhältnissen zu orientieren. Die derzeitige Regelung mache ihn nicht glücklich, aber sie sei ein Schritt in die richtige Richtung. An die Abgeordneten richtete Waneck die Bitte, auf die Länder einzuwirken, um eine 15A-Vereinbarung herbeizuführen.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) würdigte die Arbeit des Staatssekretärs, der innerhalb von drei Monaten eine Lösung für geschädigte Patienten herbeigeführt hat. Die Wiener SP-Abgeordneten sollten sich dafür einsetzen, dass die Patientencharta auch in Wien umgesetzt werden kann.

Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) warf den Sozialdemokraten vor, bei den Patientenrechten eine mit der Rechtsordnung unvereinbare Doppelgleisigkeit herbeiführen zu wollen. Statt zu querulieren wäre es besser, die Unterzeichnung der Patientencharta in Wien zu urgieren.

Abgeordneter LACKNER (S) erläuterte die Absicht der Sozialdemokraten, die bestehende Lösung zur Abgeltung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern im Interesse und zum Wohle der Patienten politisch weiterzuentwickeln.

Bei der Abstimmung wurden die beiden SP-Anträge (durch Annahme negativer Ausschussberichte) mehrheitlich abgelehnt. (Forts.)