Parlamentskorrespondenz Nr. 840 vom 04.12.2001

EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL - RECHTSSTAATLICHE GARANTIEN WAHREN

Terrorismusdefinition wahrt Streik- und Demonstrationsrecht

Wien (PK) – Übereinstimmende Skepsis artikulierten heute die Abgeordneten aller Fraktionen im ständigen EU-Unterausschuss gegenüber dem Vorschlag der Kommission zu einem europäischen Haftbefehl. Dass Handlungsbedarf besteht und einem europäischen Haftbefehl durchaus etwas abzugewinnen sei, wurde zwar von niemandem geleugnet, man war sich aber einig, dass es zu keinen Einschränkungen grundrechtlicher Garantien kommen dürfe. Vor allem würden wesentliche Voraussetzungen dafür fehlen, wie einheitliche Rechtsstandards in der Union, insbesondere aber auch in einigen Beitrittsländern. Der Bundesminister werde daher am kommenden Donnerstag bei der Ratssitzung eine Gratwanderung bewältigen müssen, damit einerseits die Bedenken Österreichs gegenüber einigen Vorhaben in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, andererseits aber der Eindruck vermieden wird, Österreich agiere als Blockierer bei der Terrorismusbekämpfung.

Bundesminister Böhmdorfer konkretisierte die Bedenken Österreichs gegen den Vorschlag der Kommission und sagte, dass er sich gegen eine Auslieferung österreichischer StaatsbürgerInnen wenden werde, die in Österreich kein Delikt begangen haben. Zu einer solchen Änderung des § 12 des Auslieferungsgesetzes bedürfe es ohnehin im österreichischen Parlament einer Zwei-Drittel-Mehrheit, da es sich dabei um eine Verfassungsbestimmung handle.

Er werde sich auch gegen eine Rückwirkung der Bestimmungen wenden, wobei er realistischer Weise sagen müsse, dass man wohl die Ereignisse um den 11. September mit einbeziehen werde müssen. Aus seiner Sicht sollte man im Auslieferungsrecht auch beim Prinzip der doppelten Strafbarkeit bleiben, es sei denn, es handle sich um Delikte, die in der geplanten Positivliste angeführt seien. Diese Positivliste sei ihm jedoch auch zu weitgehend, weshalb er den italienischen Standpunkt nach einer Reduktion unterstützen werde. Vor allem stören ihn in dieser Liste Delikte wie der Betrugstatbestand, der schlecht formuliert sei, die Kfz-Kriminalität, Fälschung und Handel von amtlichen Ausweisen, illegaler Handel mit Kulturgütern und Produktpiraterie, da letzteres gänzlich Sache des Privatrechts sei.

Der Minister betonte jedoch, dass es notwendig sein werde, die derzeitigen Auslieferungsverfahren unter den Mitgliedsstaaten zu verkürzen und effizienter zu gestalten. Die Zwischenschaltung der Justizministerien werde daher wegfallen, worüber allgemeiner Konsens bestünde.

Ein weiteres Thema der kommenden Ratssitzung der Justizminister werde auch die Frage der Terrorismusdefinition sein, informierte der Minister. Allgemein werde Terrorismus als eine Bedrohung für die Demokratie, die freie Ausübung der Menschenrechte und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung umschrieben. Man werde ausdrücklich in die Präambel einen Passus aufnehmen, in dem klargestellt wird, dass dadurch weder das Streik- noch das Demonstrationsrecht geschmälert oder behindert werden, und dass Grundrechte wie Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit gewahrt bleiben. Aus österreichischer Sicht bestünden dem gegenüber keine grundsätzlichen Bedenken, so der Minister.

Auch über die Melde- und Informationsstelle Eurojust werde am Donnerstag diskutiert, die jedoch allgemein als positiv beurteilt werde. Eurojust sei ähnlich wie Europol konzipiert und stelle keine Behörde dar.

Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten der Linie des Ministers grundsätzlich zu und meinten, dass man in diesen sensiblen Fragen keine unüberlegte Eile an den Tag legen solle. Abgeordneter Johann Maier (S) hielt die Harmonisierung strafrechtlicher Regelungen durchaus für sinnvoll, vorher müssten aber Voraussetzungen wie einheitliche Rechtsstandards, Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften etc. geschaffen werden. Sein Klubkollege Johannes Jarolim teilte seine Auffassung und meinte, dass es aus österreichischer Sicht auch wichtig wäre, Alternativen in der Terrorbekämpfung aufzuzeigen. Die Positivliste der Delikte dürfe nur jene enthalten, die auch in allen Ländern strafbar seien, monierte Jarolim.

Auch Abgeordnete Terezija Stoisits (G) warnte vor übertriebener Eile und stellte fest, dass man sich zunächst in erster Linie um eine gemeinsame europäische Rechtskultur bemühen müsse. Sie vertrat ebenfalls die Meinung, herkömmliche Verfahrensweisen in Hinkunft effizienter zu gestalten, warf aber ein, dass es dabei weniger um materielle Fragen, sondern vielmehr um personelle Voraussetzungen gehe. Als ein Hauptproblem sieht sie die Definitionsbestimmung von Terrorismus.

Der freiheitliche Justizsprecher Michael Krüger äußerte sich besonders kritisch zum europäischen Haftbefehl, weil dieser seiner Meinung nach weit über die Vollziehung hinausgehe und die Aufgabe wesentlicher Souveränitätsrechte nach sich ziehe. Er fürchtet, dass man das Kind mit dem Bade ausschüttet und die EU den 11. September zum Anlass nehme, weit über die Terrorismusbekämpfung hinaus in Richtung einheitliches Strafrecht zu gehen. Er habe den Eindruck, dass man nun auch bei der europäischen Strafverfolgung nach dem Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, vorgehen wolle. Seiner Meinung nach sollte sich der europäische Haftbefehl auf die Terrorismusbekämpfung konzentrieren. Sein Klubkollege Gerhard Fallent ortete weitgehenden Konsens aller Fraktionen und ersuchte diese, den Minister in dieser schwierigen Angelegenheit zu unterstützen, einerseits den internationalen Terrorismus zu bekämpfen helfen, andererseits österreichische Rechtsstandards zu wahren.

Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) ersuchte den Minister, restriktiv zu verhandeln und verlieh ihrer Meinung Ausdruck, dass die Kommission das Pferd von hinten mit den Vollstreckungsregulativen aufzäume, ohne vorherige Harmonisierung der Rechtsstandards. In der Europäischen Union seien die einzelnen Strafrechtsgesetzgebungen sehr uneinheitlich, bei Delikten gebe es noch große Differenzen, und die Definition von Strafrechtsnormen differiere stark. Sie sprach sich dezidiert gegen die Auslieferung österreichischer StaatsbürgerInnen aus und monierte, die Gegenseitigkeit nicht über Bord zu werfen. Mit einer Positivliste sei aber dieses Problem wesentlich entschärft. (Schluss)