Parlamentskorrespondenz Nr. 883 vom 12.12.2001

NATIONALRAT BESCHLIESST EINRICHTUNG EINES BUNDESKRIMINALAMTS

Innenminister kündigt Fortsetzung der Reformen an

Wien (PK) - Mit Sicherheitsfragen ging es auch nach der Sicherheitsdoktrin weiter: Dritter Punkt der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats war das Sicherheitspolizeigesetz, mit dem die Errichtung eines Bundeskriminalamts geregelt wird.

Abgeordneter PARNIGONI (S) bekannte sich namens seiner Fraktion dezidiert zur Sicherheit der österreichischen Bevölkerung und meinte, man sei prinzipiell für die Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung. So sei die SPÖ auch zu konkreten Verhandlungen bereit gewesen, allerdings wolle man auch das Umfeld betrachten, in dem der gegenständliche Umbau vorgenommen werden solle.

So sei es kritikwürdig, dass Gendarmerieposten und Wachzimmer geschlossen würden, dass es Aufnahmesperren gebe und weitere relevante Aspekte der öffentlichen Sicherheit dem Dogma des Nulldefizits zum Opfer fielen, was sich im übrigen auch negativ auf die Motivation der Kollegenschaft auswirke. Die geplante zentrale Einheit ziehe nun weiteres Know How vom Land ab, was kontraproduktiv sei, weshalb seine Fraktion dieser Vorlage so nicht zustimmen könne. Stattdessen könne dies nur umgesetzt werden, wenn der Dienstpostenplan aufgestockt werde. In diesem Sinn brachte der Redner auch einen eigenen Entschließungsantrag ein, um sodann in einem Abänderungsantrag die adäquate Schaffung eines Rechtsschutzbeauftragten zu fordern.

Abgeordneter KISS (V) sprach von einem historischen Tag für die Sicherheitspolitik in diesem Land. Was die SPÖ-Innenminister nicht geschafft hätten, habe Minister Strasser binnen weniger Monate zuwege gebracht. Das nunmehr zu beschließende BKA werde ein eindeutiges Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung bringen, zeigte sich Kiss überzeugt.

Die SPÖ fürchte sich vor dem Verlust ihres Einflusses und ihrer Position, dies sei der wahre Grund für deren Ablehnung, meinte Kiss. Seine Fraktion wolle jedenfalls ein rotweißrotes BKA im Interesse der Bevölkerung, erklärte der Redner. Die Idee des Rechtsschutzbeauftragten sei hier nicht angebracht, so Kiss weiter, sie sei auch seitens der SPÖ nur vorgeschoben, um dieser guten Idee nicht zustimmen zu müssen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) fand die Idee eines BKA prinzipiell positiv, votierte aber für eine gleichzeitige zeitgemässe Reform der Kriminalitätsbekämpfung. Es gebe neue Kriminalitätsfelder, und diese müssten entsprechend bekämpft werden, etwa im Bereich der Umweltkriminalität und der Geldwäsche, und hiezu könne dieses neue BKA dienen. Die Umsetzung dieser Reform freilich dürfe mit der Schaffung eines Kopfes nicht enden, es brauche auch entsprechende Schritte auf Landes- und Bezirksebene, so Kogler, der ebenfalls für die Schaffung eines Rechtsschutzbeauftragten votierte.

Bundesminister Dr. STRASSER erläuterte die Intentionen der gegenständlichen Vorlage und ging dabei auch auf die bisherige Entwicklung in dieser Materie ein. Dieser Schritt reihe sich ein in eine Reihe von Reformen in seinem Ressort, die dafür sorgen sollen, dass man auch den neuen Formen der Kriminalität entsprechend entgegentreten könne. Umso wichtiger wäre ein breiter Konsens für mehr Sicherheit in der Kriminalitätsbekämpfung, weshalb er es bedauere, dass die Opposition hier nicht zustimme.

Strasser bekannte sich zu Einsparungen in der Verwaltung, um so umso besser für die Sicherheit vor Ort agieren zu können. Es gebe einen erfolgreichen österreichischen Weg, der auch international Anerkennung finde und den man weitergehen sollte, so der Minister, der weiters ankündigte, die Reform werde weitergehen.

Abgeordneter REINDL (F) meinte, der Allroundpolizist habe vor dem Hintergrund der neuen Formen der Kriminalität ausgedient, man müsse sich den neuen Herausforderungen stellen, und dem diene das nun zu beschließende BKA, mit dem den Anforderungen der Zeit entsprochen werde.

Das BKA stehe auf guten Beinen, wenngleich er, Reindl, dafür eintrete, dieses in Form einer Behörde zu installieren, wofür jedoch leider die Zustimmung der Opposition fehle, was er bedauere. Die Ablehnung der SPÖ sei aber vordergründig, anscheinend fürchte diese einen Verlust jenes Einflusses, den sie 30 Jahre lang gehabt habe.

Abgeordneter LEIKAM (S) berichtete von breitem Protest gegen diese Maßnahmen. Quer durch alle Parteien würden Resolutionen unterfertigt, weil man den Reformen des Innenministers nichts abgewinnen könne. Die heutige Vorlage sei ein "Murks", den seine Fraktion nicht mittragen könne, wiewohl man sich seitens der SPÖ sehr wohl bemüht habe, eine vernünftige Reform ins Werk zu setzen. Dieses BKA sei aber real nur ein "zentraler Moloch", für den seine Partei nicht zur Verfügung stehe. Die SPÖ wolle die Sicherheit in den Dörfern und den Städten - und nicht in irgendwelchen Zentralstellen.

Abgeordneter MIEDL (V) meinte, für diese Tat des Ministers werde man noch sehr lange sehr dankbar sein. Was die SPÖ-Innenminister nicht zustande gebracht hätten, sei nun Minister Strasser gelungen. Diese Reform diene der Sicherheit Österreichs, die Opposition solle daher der Vorlage die Zustimmung nicht verweigern.

Abgeordneter GAAL (S) meinte, seine Fraktion habe nichts gegen sinnvolle Reformen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten einzuwenden. Sie wolle Effizienz und Glaubwürdigkeit, und genau deshalb nehme sie auch die Einwände der Gewerkschaft und der Betroffenen sehr ernst. Dieser Gesetzesentwurf lasse keine zeitgemässe Reformidee erkennen, weshalb seine Fraktion diesen ablehne.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) sagte, wer für Effizienz eintrete, der müsse auch diesem Gesetz zustimmen. Das BKA sei ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erneuerung der Kriminalitätsbekämpfung. Die neue Regierung gehe konsequent den richtigen Weg, dabei solle man sie unterstützen.

Abgeordneter KIERMAIER (S) unterstrich die von seinen Fraktionskollegen vorgebrachten Argumente, dabei besonders auf die Kritik des Rechnungshofes eingehend, und bedauerte ebenfalls, dieser Vorlage nicht zustimmen zu können.

Abgeordneter FREUND (V) meinte, die Strukturen internationaler Kriminalität seien immer schwerer zu durchschauen, weshalb deren zeitgemässe Bekämpfung erforderlich sei. Dem diene das BKA, mit dessen modernen Strukturen dies effizienter bewerkstelligt werden könne.

Abgeordnete PARFUSS (S) wies auf Mängel in der Ausrüstung der Beamten hin und erinnerte daran, dass an diese enorm hohe Anforderungen gestellt würden und sie nur allzu oft unbedankt blieben. Und weil die SPÖ wisse, wie eng der personelle Spielraum in den Ländern ist, könne man den Plänen eines BKA wenig abgewinnen. Dafür dürfe man kein zusätzliches Personal aus den Ländern mehr abziehen, warnte Parfuss.

Abgeordneter EGGHART (F) plädierte für eine effiziente Bekämpfung der organisierten Kriminalität, wofür die Einrichtung eines BKA zweckdienlich sei. Dieser Schritt reihe sich im übrigen ein in eine erfolgreiche Reform des Sicherheitswesens in Österreich im Interesse der Bevölkerung, die konsequent weiter fortgesetzt werde.

Abgeordneter PENDL (S) stimmte zu, dass Österreich eines der sichersten Länder der Welt sei. "Wir sind stolz darauf." Heute geht es ihm zufolge nicht darum, ob es ein Bundeskriminalamt geben werde, sondern unter welchen Rahmenbedingungen es zustande komme. Es habe viele Einwände von Betroffenen gegen den Gesetzentwurf gegeben, erklärte er.

Abgeordneter ELLMAUER (V) meinte dem gegenüber, mit der Einrichtung des Bundeskriminalamtes werde ein Meilenstein auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung gesetzt. Die organisierte Kriminalität kenne keine Grenzen und auch kein Tabu, betonte er, mit dem Bundeskriminalamt würden Sicherheit und Effizienz bei der Bekämpfung der Kriminalität gewährleistet. Insbesondere komme es zu einer Bündelung von Ressourcen, der Koordination von Amtshandlungen und zum Abbau von Doppelgleisigkeiten. Zudem werde das Bundeskriminalamt als Dienstleister für die regionalen Stellen fungieren.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (S) äußerte sich kritisch zur Einrichtung des Bundeskriminalamtes. Er fürchtet, dass die Konzentrierung der Ermittler zu Lasten der Gemeinden geht und beispielsweise Experten für Spurensicherung abgezogen und so künftig nicht mehr für Alltagsarbeit zur Verfügung stehen werden.

Abgeordneter KÖSSL (V) glaubt, dass sich die SPÖ heute "extrem schwer tut", dem vorliegenden Gesetz nicht zuzustimmen. Es gebe kein vernünftiges Argument dagegen, unterstrich er, nur mit einer bundesweiten Koordinierungsstelle könne Kriminalität effizient bekämpft werden. Den von der SPÖ geforderten Rechtsschutzbeauftragten lehnte Kößl mit dem Argument ab, damit würde nur die Bürokratie aufgebläht.

Das Bundesgesetz zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes und zur Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb ebenso in der Minderheit wie der S-Entschließungsantrag betreffend die personelle Situation im Innenministerium durch die Gründung eines Bundeskriminalamtes.

(Schluss Sicherheitspolizeigesetz/Forts. NR)