Parlamentskorrespondenz Nr. 884 vom 12.12.2001

VOM SCHUTZ FÜR KINDER UND FÜR INVESTITIONEN BIS ZUR EURO-ANPASSUNG

Nächtliche Sitzung des Nationalrats mit umfangreicher Themenpalette

Wien (PK) - Nach der Konjunkturdebatte und der ausführlichen Diskussion zum Thema Sicherheit wandten sich die Abgeordneten zunächst einer Reihe von internationalen Abkommen zu. Es waren dies drei Doppelbesteuerungsabkommen (mit der Republik Korea , mit Weißrussland und im Fall von Gewinnberichtigungen mit verbundenen Unternehmen) und drei Investitionsschutzabkommen (mit den Vereinigten Arabischen Emiraten , mit der Mongolei und mit Saudi-Arabien ).

Abgeordneter EDER (S) nahm zum Investitionsschutzabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten Stellung und unterstrich, dieses sei für die außenwirtschaftlichen und Außenhandels-Beziehungen zwischen den beiden Ländern von großer Bedeutung. Er hofft, dass sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit dadurch weiter intensivieren wird.

Abgeordneter MÜLLER (F) sprach das Investitionsschutzabkommen mit Saudi-Arabien an und wies darauf hin, dass sowohl Österreich als auch Saudi-Arabien "vom Wunsch geleitet sind", die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu intensivieren. Er erwartet sich durch das Abkommen nicht zuletzt höhere Investitionen Saudi-Arabiens in Österreich.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) forderte eine grundsätzliche Diskussion darüber, was Investitionsschutzabkommen in Zeiten der Globalisierung und in Zeiten von WTO-Abkommen bedeuten. Für die vorliegenden Investitionsschutzabkommen kündigte er die Zustimmung der Grünen an.

Der Nationalrat genehmigte die Investitionsschutzabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Mongolei und dem Königreich Saudi-Arabien ebenso einstimmig wie die Steuerabkommen mit der Republik Korea und der Republik Belarus. Auch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen erzielte Stimmeneinhelligkeit.

ÖFFENTLICHES WASSERGUT UND FISCHEREIRECHTE, BUDGET, FINANZEN

Unter einem wurden dann ein Gesetzentwurf betreffend die Belastung öffentlichen Wasserguts mit Fischereirechten , einen Antrag zur Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften, die 2. BFG-Novelle und eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes debattiert.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) nahm zum Thema Fischereirechte Stellung und wies darauf hin, dass durch ein OGH-Urteil große Rechtsunsicherheit betreffend das Fischen in öffentlichen Gewässern entstanden sei. Er zeigte sich erfreut darüber, dass es nunmehr doch zu einer Einigung zwischen den Parteien in dieser Frage gekommen sei, und stellte einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag in Aussicht.

Abgeordneter BÖHACKER (F) begrüßte den Verkauf der Bundesanteile an den Flughäfen. Er sieht in der Einigung mit den Ländern "einen Akt von gelebtem Föderalismus".

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) unterstrich, die SPÖ werde der 2. BFG-Novelle 2002 zustimmen. Damit kämen auch Flughäfen in den Genuss einer zeitlich begrenzten Haftungsübernahme durch den Bund.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wertete das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften als sinnvoll, zeigte sich aber skeptisch in Bezug auf die weitere Vorgangsweise in einzelnen Gesellschaften. Positiv äußerte er sich zur Neuregelung auf dem Gebiet der Fischereirechte.

Abgeordneter WIMMER (S) befasste sich mit der 2. BFG-Novelle 2002 und gab zu bedenken, dass der internationale Versicherungsmarkt durch die Terroranschläge vom 11. September nach wie vor beeinträchtigt ist. Seiner Meinung nach besteht keine Alternative zur Absicht des Bundes, weitere zeitlich begrenzte Haftungen zu übernehmen.

Abgeordneter AUER (V) qualifizierte die Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes als positiv. Er machte geltend, dass kein Beruf so sehr vom Wetter abhängig sei wie die Bauern. Durch die vorgesehene Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes würden die Dürreschäden dieses Jahres teilweise abgedeckt, erläuterte er.

Abgeordneter Dr. HEINDL (S) machte darauf aufmerksam, dass die Fluglinien derzeit weltweit in Bedrängnis seien. Strikt wandte er sich gegen einen Ausverkauf österreichischer Unternehmen in diesem Bereich.

Abgeordneter MÜLLER (F) wies darauf hin, dass den Bauern heuer durch die anhaltende Dürre enorme Schäden entstanden seien, die durch eine Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes nunmehr zum Teil abgedeckt werden sollen. Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Bund sei, dass die Länder einen gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen.

Abgeordneter KURZBAUER (V) betonte, die ÖVP werde der 2. BFG-Novelle 2002 gerne die Zustimmung geben, da der Bund damit nicht nur die Haftungsübernahme für die Fluggesellschaften verlängere, sondern diese auch auf Flughäfen ausdehne.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) äußerte sich erfreut darüber, dass die Übertragung von Bundesstraßen an die Länder eingeleitet worden sei, und qualifizierte das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften als gutes Gesetz.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) sprach das Thema Fischereirechte an und meinte, für die Fischereiberechtigten sei eine gute Lösung gefunden worden, nachdem zunächst eine "kalte Enteignung" gedroht habe.

Abgeordneter DI GROLLITSCH (F) brachte den von Abgeordnetem Kräuter erwähnten Vier-Parteien-Abänderungsantrag zum Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten ein. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass Urkunden nach dem Gesetz gebührenfrei sind.

Das Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes mit Fischereirechten wurde von den Abgeordneten unter Berücksichtigung des Vier-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Auch das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an Flughafenbetriebsgesellschaften und von unbeweglichem Bundesvermögen, die 2. BFG-Novelle 2002 und die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 wurden mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen.

KINDER IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN, RECHTE DES KINDES

Die zwei folgenden Vorlagen hatten Rechte von Kindern zum Inhalt: Zum einen Rechte von Kindern betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten , zum andern eine Änderung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes .

Abgeordneter Mag. POSCH (S) nannte das vorliegende Fakultativprotokoll ein überaus wichtiges für die Rechte von Kindern, sodass es ihn besonders freue, dass dieses einstimmig den Ausschuss passiert habe. Sodann referierte der Abgeordnete den Inhalt dieses Abkommens en detail ein.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) schloss an ihren Vorredner an und würdigte das gegenständliche Abkommen als einen wichtigen Fortschritt im Interesse von Kindern, wenngleich ihre Fraktion eine weiter reichende Formulierung durchaus begrüßt hätte.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) erinnerte daran, dass Österreich die diesbezüglichen Regelungen schon mit einer Novelle des Wehrgesetzes vollzogen habe, sodass seine Fraktion auch hier gerne zustimme.

Die beiden Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

EURO-ANPASSUNGEN, TELEKOMMUNIKATION, BUNDESBAHN, WELTPOST-URKUNDEN

Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss standen am Ende der Debatte in den Nachtstunden: das Euro-Umstellungsgesetz im Bereich des Verkehrsressorts, eine Änderung des Gesetzes über Telekommunikationsendeeinrichtungen , eine Änderung des Bundesbahngesetzes sowie Urkunden des Weltpostvereines .

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) beklagte, dass bei der Telekommunikation eine große Chance versäumt wurde, signalisierte aber Zustimmung zu den übrigen Materien.

Abgeordneter EDLER (S) kündigte die Annahme der Bahnnovelle durch seine Fraktion an, ging aber auf den diesbezüglichen Hintergrund ein, wo es sehr wohl Grund zu Kritik gegeben habe, so namentlich die Abberufung des ÖBB-Direktors. Kostenwahrheit wäre einzuführen, so vor allem durch das LKW-Roadpricing, so Edler.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) meinte, bei der ÖBB finde keine Umfärbung, sondern eine Entfärbung statt, und dies sei auch zu begrüßen. Die SPÖ habe sich noch gegen jede Reform bei den ÖBB gewandt, diese seien aber sachlich notwendig, wie auch das Gesetz ein weiterer wichtiger Reformschritt für die Zukunft sei.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) begründete die Bahnreform und lobte die professionelle Arbeit der zuständigen Bahngremien. Es sei gut, dass führende Persönlichkeiten aus der Wirtschaft in den Aufsichtsorganen tätig seien. Dies sei beispielgebend und sollte auch in anderen Einrichtungen zur Anwendung kommen.

Abgeordneter KIERMAIER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den in Rede stehenden Vorlagen an, kritisierte aber die Auswechslung zahlreicher führender Wirtschaftslenker in staatsnahen Betrieben durch die neue Regierung.

Abgeordneter FINK (V) meinte, es sei in den letzten Jahrzehnten die Bahn nicht modernisiert worden, weshalb die anstehende Reform unausweichlich sei, wolle man die Bahn auch in Zukunft konkurrenzfähig halten. Dieses Gesetz sei im übrigen zum Wohle der ÖBB-Kunden.

Abgeordneter SCHEUCH (F) widersprach der Kritik der SPÖ-Redner und unterstrich die Notwendigkeit von Reformen. F-Politik sei  die Verwaltung zu vereinfachen, Kosten zu sparen und Effizienz zu steigern.

Die Vorlagen wurden teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen.

Im Anschluss an die 87. Sitzung des Nationalrates fand eine weitere Sitzung statt, die geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)