Parlamentskorrespondenz Nr. 32 vom 23.01.2002

REGIERUNGSVORLAGEN

REORGANISATION DER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN BUNDESANSTALTEN

Die Regierungsvorlage dient der Zusammenführung der beiden Forstlichen Ausbildungsstätten und der Forstlichen Bundesversuchsanstalt zu einem "Bundesamt und Forschungszentrum Wald". Zudem kommt es zu einer Neuformulierung der Aufgaben sowie zur Integration dieser Einrichtung in das Bundesgesetz über die Bundesämter für die Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten. Überdies wird dem Bundesamt und Forschungszentrum Wald der Behördencharakter verliehen, wodurch klargestellt wird, dass diese Einrichtung hoheitliche Tätigkeiten zu erfüllen und Gesetze zu vollziehen hat (z.B. Ausstellung von Bescheiden etc.).

Die österreichische Wald- und Holzwirtschaft soll durch eine optimierte angewandte Forschung und gezieltere Vermittlung der Forschungsergebnisse in ihrer gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit und in ihrer Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Mitbewerbern gefördert werden, heißt es in der Vorlage. Durch die Zusammenführung erwartet man sich zudem Synergieeffekte, die Reduktion von möglichen Doppelgleisigkeiten und eine Effizienzsteigerung, die dazu beitragen, den Aufwand des Bundes für diese Einrichtungen zu stabilisieren bzw. langfristig zu senken. (970 d.B.)

ZIVILVERFAHRENS-NOVELLE SOLL GERICHTSVERFAHREN BESCHLEUNIGEN

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die laufende GP sieht in der Justizpolitik die Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vor. Diesem Ziel hofft man durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002 (962 d.B.) näher zu kommen. Schwerpunkte der Novelle, die neben einer Beschleunigung auch eine Vereinfachung und die Steigerung der Effizienz des Verfahrens anstrebt, laut Vorblatt: Bereits in der vorbereitenden Tagsatzung ist der Prozessstoff umfassend zu präsentieren und zu erörtern. Grob schuldhaft verspätet neues Vorbringen der Parteien kann zurückgewiesen werden. Zahlreiche Einzelmaßnahmen sorgen für eine Straffung des Prozessablaufs (z.B. Abschaffung des Widerspruchs gegen Versäumungsurteile, Fristen für Sachverständigengutachten, Zustellung der Parteienladung auch an den Parteienvertreter). (Schluss)