Parlamentskorrespondenz Nr. 53 vom 31.01.2002

ES LEBE DER SPORT AUCH IM NATIONALRAT

Fraktionenübergreifende Einigkeit bei Neuregelung der Sportförderung

Wien (PK) - Von einer die Fraktionen übergreifenden Einigkeit war heute die Debatte des Nationalrats zur Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes geprägt. Die Sprecher aller vier Parteien begrüßten die Novelle, mit der die gesetzliche Grundlage für die Einholung von Expertengutachten geschaffen wird, um große Investitionsvorhaben auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu überprüfen und eine nachhaltige Nutzung zu sichern.

Vor Eingang in die Tagesordnung gab Präsident FISCHER bekannt, dass die sozialdemokratische Fraktion eine Dringliche Anfrage (3345 J) betreffend "Regierungskrise zum Schaden Österreichs" eingebracht hat. Diese Dringliche Anfrage wird um 15 Uhr aufgerufen. Im Anschluss daran gibt es eine Kurzdebatte über die Beantwortung (3073/AB zu 3140/J) einer Anfrage der Grünen durch den Finanzminister.

Seit Antritt der Koalitionsregierung habe sich vieles zum Schlechteren gewandt, eröffnete Abgeordnete SCHASCHING (S) die Debatte über die Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetzes . Während es in fast allen Bereichen Beschneidungen gebe, habe die Vizekanzlerin und Sportministerin die Bedeutung der Autonomie des Sports erkannt, wofür ihr Dank gebühre, sagte Schasching, denn eine staatliche Regelung und Finanzierung dieses Bereichs wäre unmöglich.

Die Vizekanzlerin habe die Autonomie des Sports endlich hergestellt, sagte dagegen der F-Abgeordnete Dr. GROLLITSCH, ehe er die Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit der Sportministerin skizzierte. Erstmals werde in Österreich Sportpolitik betrieben, und die Aufwertung des Behindertensports komme einem Quantensprung gleich.

Abgeordneter LEXER (V) würdigte die Einbeziehung von Fachleuten schon in der Planungsphase großer Sportprojekte, die begleitende Kontrolle und die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung. Er regte an, das Jahr 2003 zum "Jahr des Mädchen- und Frauensports" auszurufen und sprach sich für verstärkte Förderung des Behindertensports aus.

Seitens der Fraktion der Grünen kündigte Abgeordneter BROSZ (G) Zustimmung zur Novelle an, wobei er sich kritisch mit der zunehmenden "Inszenierung" des Themas Sport durch die Vizekanzlerin befasste. Brosz forderte mehr Transparenz, wies auf Diskrepanzen mit dem EU-Recht durch die Begrenzung, die in der Bundesliga auch für EU-Bürger gelte, hin und kritisierte, dass vom geplanten Berufssportgesetz nichts mehr zu hören sei.

Vizekanzlerin und Sportministerin RIESS-PASSER zeigte sich erfreut über die Debatte. Die Ausländerregelung in der Fußball-Bundesliga verteidigte sie mit Hinweis auf die Nachwuchsprobleme, die eine Förderung der eigenen jungen Talente nötig machten. Mit den neuen Regeln beim Sportstätten-Infrastruktur-Bau werde einer Anregung des Rechnungshofs entsprochen, sagte die Vizekanzlerin weiter. Die Errichtung des Salzburger Stadions sei ein diesbezüglich erfolgreiches Pilotprojekt; dabei habe man auch eine Koppelung mit einem Nachwuchsprojekt vorgenommen. Als weitere Projekte nannte sie u.a. die Errichtung von Ballsport-Schulen, die Öffnung von Top Sport Austria für den Behindertensport, eine Rubbellosaktion für den Behindertensport, die etwa 30 Mill. S einbringen werde, Stadionprojekte in Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Wien im Zusammenhang mit der Bewerbung Österreichs um die Fußball-EM sowie die Einrichtung eines Bundesleistungszentrums für Segeln in Neusiedl. Im Zusammenhang mit dem Sport und seinem Umfeld gehe es um rund 100.000 Arbeitsplätze, betonte Riess-Passer abschließend.

Abgeordnete PFEFFER (S) begrüßte die Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes. Öffentliche Förderungen dürften allerdings nicht nur dem Leistungssport, sondern müssten auch dem Breiten- und dem Gesundheitssport und damit vielen Gruppen der Bevölkerung zukommen. Pfeffer warb in diesem Zusammenhang für das demnächst zur Unterschrift aufliegende Sozialstaats-Volksbegehren.

Abgeordneter Mag. HETZL (F) betonte, bei der Errichtung von Sportstätten müsse mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältig und in nachvollziehbarer Weise umgegangen werden. Der Redner zeigte sich in diesem Zusammenhang zuversichtlich, dass es gelingen werde, das Projekt des Salzburger Stadions nun durch Controlling korrekt abzuwickeln.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) sah in der Änderung des Sportförderungsgesetzes einen Beweis für den hohen Stellenwert des Sports, gehe es doch darum sicherzustellen, dass auch in Zukunft Sportvorhaben von nationaler und internationaler Bedeutung vom Bund gefördert werden können.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) rief in seiner Wortmeldung zur Förderung des Frauenfußballs auf.

Abgeordneter BÖHACKER (F) appellierte an die Verantwortlichen im österreichischen Fußball, mehr auf heimische Talente als auf Legionäre zu setzen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) drängte auf eine Förderung des Behindertensports, die über die Rubbellosaktion hinaus geht, und kritisierte zudem, dass Sportstätten nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich sind.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER versicherte hingegen, sämtliche Sportstätten würden behindertengerecht gebaut. Darüber hinaus seien Behindertensportler in der Spitzensportförderung allen anderen Sportlern gleichgestellt.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Auf der Grundlage von Anträgen wurde die Frage des Mountainbike-Sports in Österreich debattiert. Zur Verhandlung standen ein F-V- Antrag und zwei S-Anträge betreffend Änderung des Forstgesetzes bzw. der StVO 1960.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) forderte die Freigabe der Forstwege für Mountainbiking und bezeichnete das diesbezügliche Radfahrverbot in Österreich als absurd. Es sei nicht einzusehen, dass die Radfahrer zwar mit ihren Steuergeldern die Forstwege mitfinanzieren, von der Benützung dann aber ausgeschlossen bleiben, meinte er.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) trat für eine weitere Öffnung des Forststraßennetzes für Mountainbiker ein, gab aber zu bedenken, dass dies im Einklang mit den Interessen der Grundbesitzer geschehen müsse. Die Forderung der SPÖ, sämtliche Forstwege ab einer Breite von 1,5 m freizugeben, qualifizierte er als unsachlich. Den Sozialdemokraten gehe es offensichtlich bloß darum, Off-Road-Biking auf Wegen, die keine Forststraßen sind, zu forcieren, vermutete Grollitsch.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) argumentierte, gerade ein Tourismusland wie Österreich könne es sich nicht leisten, die Forststraßen für Radfahrer zu sperren. Klar war für den Redner allerdings, dass in Naturschutzgebieten, Nationalparks und sensiblen hochalpinen Lagen Nutzungsbeschränkungen erlassen werden müssen.

Abgeordneter LEXER (V) sprach sich für ein partnerschaftliches Vorgehen bei der Freigabe von Forstwegen aus, wobei insbesondere auch auf die Umweltverträglichkeit und die Interessen der Waldbesitzer Bedacht zu nehmen sei. Eine rücksichtslose, wilde Öffnung komme für die Regierungsparteien nicht in Frage, stellte er klar.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) erinnerte Grollitsch an dessen Engagement für die Öffnung der Forststraßen und warf der FPÖ vor, sie würde nun vor der Landwirtschaftslobby der ÖVP in die Knie gehen.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER replizierte auf Wittmann, dieser hätte als Sportstaatssekretär Zeit genug gehabt, für eine Öffnung der Forstwege zu sorgen. Für sie als Sportministerin gehe es jedenfalls auch darum, beim Problem des Radfahrens auf Forststraßen die Aspekte des Naturschutzes und der Haftung zu berücksichtigen.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) sprach sich gegen die völlig freie Nutzung aller Forststraßen durch den Mountainbike-Sport aus, da es auch Interessen der Grundbesitzer, der Jäger, der Holzwirtschaft, des Waldes und der Pflanzen gebe. Wörtlich trat er für das "Interesse der Vernunft" ein und sah als einzig richtigen Weg, dass sich Forstbesitzer, Gemeinden und Tourismusvertreter an einen Tisch setzen. Damit würden alle in die Entscheidung eingebunden, und ein solcher Weg werde mit dem vorliegenden Antrag auch weiter beschritten.

In einer tatsächlichen Berichtigung replizierte Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) auf die Vizekanzlerin und stellte unter Hinweis auf den Ausschussbericht fest, dass die SPÖ sehr wohl auf die Sicherheit Bedacht nehme.

Als zentralen Punkt in dieser Debatte bezeichnete Abgeordneter BROSZ (G) die Frage, ob das Eigentumsrecht auf Forststraßen so weit gehen könne, dass ohne Zustimmung der Besitzer nichts mehr gehe. Brosz wollte dabei keinen tiefgreifenden Unterschied zwischen Wanderern und Radfahrern erkennen. Für ihn hätte man bei Öffnung der Forststraßen durchaus auch die ökologischen Kriterien präzisieren können. Das grundsätzliche Verbot und eine Freigabe nur unter Zustimmung hält er aber für "unbefriedigend".

Abgeordneter MIEDL (V) entgegnete, dass die Biker mit dem Angebot sehr zufrieden seien, und plädierte für Qualität vor Quantität. Regelungen machten seiner Ansicht nach auch deshalb Sinn, weil sie dem Schutz der Benützer dienen. Auch die ÖVP wolle Jugendlichen und Sportbegeisterten die Natur erschließen und Mountainbikern eine bestimmte Infrastruktur zur Verfügung stellen. Man müsse aber zur Kenntnis nehmen, dass Forstwege auch Arbeitsstätten seien, wo es nicht drunter und drüber gehen könne. Man müsse auch an die Flurschäden und an den Schutz der Tiere denken, meinte Miedl. Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte sei es daher am vernünftigsten, das Netz gemeinsam und in Übereinstimmung mit den Tourismusverbänden, mit der Land- und Fortwirtschaft und den Sportbegeisterten auszubauen.

In einer weiteren tatsächlichen Berichtigung führte Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) aus, dass die Unterstellung des Abgeordneten Scheuch falsch sei, man sei Marxist, weil man für die Öffnung des Waldes eintrete. Die Freiheit und Nutzung des Waldes habe es bereits gegeben, als Marx noch nicht geboren war.

Abgeordneter FAUL (S) warf der Vizekanzlerin vor, gemeinsam mit den Fraktionen von ÖVP und FPÖ dem Druck der Bauernlobby nachgegeben zu haben. Gegen den Vorwurf des Abgeordneten Schwarzenberger, die SPÖ betreibe in dieser Frage "Klassenkampf", wehrte er sich vehement. Österreich sei schließlich ein Tourismusland und jeder dritte Urlauber komme mit dem Rad und wolle mountainbiken. Die Bauernlobby und die Jäger aber führen dagegen mit dem schweren Geschütz der drohenden Enteignung auf. Offensichtlich sei die Philosophie, die Urlauber sollen bei uns nur essen und trinken und viel zahlen, so Faul. Er befürchtet, dass mit dem Beschluss von heute alles auf die lange Bank geschoben wird.

Abgeordneter MÜLLER (F) hob die Rolle des Sports für Freizeit und Gesundheit hervor und unterstrich die Notwendigkeit, die bewährte Partnerschaft zwischen Grundeigentümern und Tourismus auf regionaler Ebene fortzusetzen. Diesen privatwirtschaftlichen Lösungen sei vor der völligen Freigabe der absolute Vorzug zu geben. Die Annahme des SPÖ-Antrags würde diese professionelle Lösung ad absurdum führen, sagte Müller. Er befürwortet daher "vernünftige Vertragsregelungen" mit entsprechenden Haftungsbestimmungen "anstatt einer gesetzlichen Zwangslösung".

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) widersprach seinem Vorredner heftig und berichtigte tatsächlich, dass der SP-Antrag die bestehenden Partnerschaften nicht gefährden würde.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) stellte sich und seine Fraktion auf die Seite der Ruhe suchenden Freizeitsportler und meinte, dass man sowohl für die Fremdenverkehrswirtschaft Möglichkeiten öffnen müsse, gleichzeitig aber auch sicher zu stellen habe, dass die Interessen der Jäger gewahrt werden. In Bayern sei die freie Nutzung der Radwege sogar in der Verfassung verankert. Ein großes Netz an Radwegen wirke sich seiner Ansicht nach insofern positiv aus, als sich dann alles verteile. Ein kleines Netz führe zu einer Konzentration mit negativen Folgen für Natur und Wild, so Prähauser.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) konterte mit Fakten: In Österreich gebe es 108.000 km Forstwege, 16.000 km davon seien durch Verträge für Mountainbiker geöffnet. Bald würden es 20.000 km sein. Sonstige Radwege machten zusammen lediglich 10.000 km aus. Der Redner zitierte auch aus einer Umfrage mit Tourismusmanagern aus allen Bundesländern, die festgestellt hätten, dass auf Grund der vertraglichen Regelung das Mountainbiking in Österreich überall möglich sei und es keine Probleme mit den Grundeigentümern gebe. Dies beweise, dass mit der vertraglichen Regelung genügend Wege zur Verfügung gestellt werden konnten.

In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) darauf hin, dass im Burgenland viele Ressourcen nicht geöffnet seien, weil dort alles den Esterhazys gehöre.

S-Abgeordneter SCHWEMLEIN warf ÖVP und FPÖ vor, sich von der Tourismuswirtschaft verabschiedet zu haben und den Tourismus überall zu behindern. Bezeichnend sei auch, dass sich von den beiden Fraktionen zu dieser Debatte lediglich Landwirte gemeldet haben. Die Bemühungen der SPÖ, in dieser Frage zu einem Rechtszustand zu kommen, würden von dieser Regierung verhindert. Die tourismusfeindliche Einstellung beraube den Gast vieler Möglichkeiten. Dies sei deshalb bedauerlich, da Österreichs Anteil am europäischen Tourismusmarkt von 9 % auf 5 % gesunken sei.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) wies in einer tatsächlichen Berichtigung darauf hin, dass diese Entwicklung in allen mitteleuropäischen Ländern parallel laufe.

In der anschließenden Abstimmung wurde die im Ausschussbericht abgedruckte Entschließung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen. Der (negative) Ausschussbericht über den S-Antrag bezüglich Änderung des Forstgesetzes wurde mit den Stimmen der Freiheitlichen, der ÖVP und der Grünen mehrheitlich angenommen, dem (negativen) Ausschussbericht zum S-Antrag betreffend Änderung des Forstgesetzes und der StVO stimmten FPÖ und ÖVP mehrheitlich zu.

(Fortsetzung)