Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 20.02.2002

SOZIALAUSSCHUSS: GESETZENTWURF BRINGT VERBESSERUNGEN FÜR ARBEITNEHMER

Unterausschuss wird sich mit Themenkomplex Sozialhilfe befassen

Wien (PK) - Der Sozialausschuss des Nationalrates stimmte heute einstimmig einer von der Regierung vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes zu. Die Gesetzesnovelle beinhaltet ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte ArbeitnehmerInnen und bringt die gesetzliche Verankerung der Informationspflicht für ArbeitnehmerInnen von Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung beim Übergang von Unternehmen oder Betriebsteilen. Konkret müssen künftig die betroffenen ArbeitnehmerInnen im Vorhinein über den Zeitpunkt bzw. den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund des Übergangs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die ArbeitnehmerInnen sowie die hinsichtlich der ArbeitnehmerInnen in Aussicht genommenen Maßnahmen informiert werden. Ein heute von den Koalitionsparteien eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag sieht vor, dass diese Information entweder vom Erwerber des Unternehmens oder vom Veräußerer zu erfolgen hat.

Was das erwähnte Diskriminierungsverbot betrifft, wird im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ein neuer Paragraph eingeführt, demzufolge ArbeitnehmerInnen mit einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gegenüber unbefristet beschäftigten ArbeitnehmerInnen benachteiligt werden dürfen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die betroffenen ArbeitnehmerInnen über im Unternehmen oder Betrieb frei werdende Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit zu informieren. Als Begründung für die neue Informationspflicht und das Diskriminierungsverbot wird in der Regierungsvorlage die Umsetzungsverpflichtung entsprechender EU-Richtlinien genannt.

Die Gesetzesnovelle wurde von allen vier Fraktionen begrüßt, Abgeordneter Karl Öllinger (G) beklagte jedoch, dass die Regierung nicht gleichzeitig die offene Frage der Kettenverträge gelöst habe. Hier ist seiner Meinung nach der Entwurf säumig. SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy sprach sich dafür aus, die neuen Bestimmungen betreffend Diskriminierungsverbot auf den öffentlichen Dienst auszuweiten.

Staatssekretärin Mares Rossmann, die Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei der Sitzung des Sozialausschusses vertrat, hielt fest, die neuen Bestimmungen würden für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse gelten. In der Frage der Kettenverträge erachtet sie, wie sie sagte, die Judikatur in Österreich für völlig ausreichend.

ÄNDERUNG DES BETRIEBSPENSIONSGESETZES

Weiters beschloss der Sozialausschuss heute eine Änderung des Betriebspensionsgesetzes. Dadurch wird es Arbeitnehmern künftig ermöglicht, die steuerlichen Begünstigung nach § 108a Einkommensteuergesetz (Prämienbegünstigung für Arbeitnehmerbeiträge zur privaten Pensionsvorsorge bis zu 1.000 Euro jährlich) auch dann voll auszuschöpfen, wenn der Arbeitgeber niedrigere Pensionskassenbeiträge zahlt. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

In einer Ausschussfeststellung weist der Sozialausschuss allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die Neuregelung keinesfalls eine generelle Aufweichung der gesetzlich vorgegebenen zumindest 50-prozentigen Finanzierung von Pensionskassenzusagen durch Arbeitgeberbeiträge bedeutet. ArbeitnehmerInnen, für die ArbeitgeberInnen einen Beitrag von weniger als 1000 Euro leisten, sollen aber nicht daran gehindert werden, die volle staatliche Prämie zu lukrieren, heißt es in der Ausschussfeststellung.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) stimmt der Gesetzesnovelle zwar zu, bezweifelte aber, ob die betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage sind, höhere Pensionsbeiträge zu leisten, da sie in der Regel über ein niedriges Einkommen verfügten.

SOZIALABKOMMEN MIT AUSTRALIEN UND JUGOSLAWIEN

Einstimmig genehmigte der Soziallausschuss ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit. Die Anpassung wurde erforderlich, da seit Abschluss des ursprünglichen Abkommens am 1. Dezember 1992 sowohl innerstaatliche als auch zwischenstaatliche Rechtsänderungen eingetreten sind. Das vorliegende Zusatzabkommen beinhaltet vor allem wesentliche Vereinfachungen hinsichtlich der Pensionsberechnung in allen zwischenstaatlichen Fällen.

Ein Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die soziale Sicherheit passierte mit S-F-V-Mehrheit den Sozialausschuss. Durch dieses Abkommen wird der bisherige Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung inhaltlich im Wesentlichen beibehalten, die Bestimmungen werden jedoch in formaler Hinsicht an die anderen von Österreich in den letzten Jahren geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit angepasst.

G-Sozialsprecher Karl Öllinger begründete die Ablehnung des Abkommens durch seine Fraktion damit, dass Österreich das alte Abkommen mit Jugoslawien "willkürlich" aufgekündigt habe und die neue Vereinbarung Verschlechterungen in der Frage der Familienbeihilfe bringe. Das heiße aber nicht, dass er gegen ein Sozialabkommen mit Jugoslawien sei, betonte er.

ÖVP-Sozialsprecher Gottfried Feurstein machte geltend, dass Österreich gute Gründe gehabt habe, die Sozialabkommen mit Jugoslawien und einigen anderen Staaten aufzukündigen. Er bedauerte, dass es - im Gegensatz zu den anderen Ländern - lange gedauert hat, bis nun ein neues Abkommen mit Jugoslawien vorliege.

OPPOSITION KRITISIERT WIEDERHOLTE VERTAGUNG VON ANTRÄGEN

Neuerlich vertagt wurden die Beratungen des Sozialausschusses über einen Antrag der Grünen, der auf die Zuerkennung des passiven Wahlrechtes für AusländerInnen bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen sowie bei den ÖH-Wahlen abzielt. Abgeordneter Karl Öllinger argumentiert im Antrag, dass Ausländer zwar selbstverständlich österreichischen Gesetzen - z.B. Steuergesetzen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen - unterliegen, man ihnen derzeit aber eine volle Beteiligung an der Vertretung ihrer Interessen verwehrt.

Begründet wurde die neuerliche Vertagung von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (F) damit, dass vor dem Europäischen Gerichtshof ein entsprechendes Verfahren anhängig sei, das man abwarten wolle. Er gab außerdem zu bedenken, dass Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer zunächst für zwei Jahre befristet erteilt würden, die bei Betriebsrats- oder Arbeiterkammerwahlen gewählten Funktionäre jedoch eine vier- bzw. fünfjährige Amtsperiode hätten.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) wertete den Hinweis Dolinscheks auf die ausstehende EuGH-Entscheidung als Ausflucht. Es gehe darum, ausländischen Arbeitnehmern und Studierenden gleiche Rechte wie Österreichern zuzugestehen, bekräftigte er. Das würde auch dem Motto der Koalition, Integration vor Neuzuzug entsprechen.

Ähnlich argumentierte auch Abgeordnete Heidrun Silhavy (S). Wenn man von Integration rede, dürfe man von den Betroffenen nicht nur Pflichten einfordern, sondern müsse ihnen auch Rechte geben, meinte sie.

Ebenfalls ein weiteres Mal vertagt wurde ein Antrag der Grünen, das Ausländerbeschäftigungsgesetz außer Kraft zu setzen. Die derzeitigen Bestimmungen führten lediglich dazu, dass viele Ausländer zwar ein Aufenthaltsrecht in Österreich, aber keine Arbeitsbewilligung haben, argumentiert G-Sozialsprecher Öllinger. Dies fördere in erster Linie den Schwarzarbeitsmarkt. Personen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, sollten ihm zufolge daher auch einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

ÖVP-Sozialsprecher Gottfried Feurstein wies darauf hin, dass es in nächster Zeit eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz geben werde. Dann werde auch die Möglichkeit bestehen, über die Notwendigkeit des Gesetzes zu diskutieren. Er selbst kann sich aber, wie er sagte, nicht vorstellen, dass eine Beseitigung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sinnvoll ist.

Wieder aufgenommen wurden vom Sozialausschuss heute auch die im April 2000 vertagten Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen, in dem sich Abgeordneter Karl Öllinger und seine FraktionskollegInnen gegen die Verlagerung der Bereiche Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsmarktpolitik in das Wirtschaftsministerium aussprechen und stattdessen fordern, die Arbeitsmarktagenden dem Sozialminister zu unterstellen.

Abgeordneter Öllinger sieht die bei der Regierungsumbildung vorgebrachten Einwände der Grünen durch den aktuellen Frächterskandal bestätigt. Es gehe nicht an, dass der Wirtschaftsminister gleichzeitig oberste Gewerbebehörde und zuständig für das Arbeitsinspektorat sei, unterstrich er, der Frächterskandal mache diesen Zielkonflikt deutlich. Man könne nicht zugleich die Frächter vertreten und jene, die die Frachten liefern.

Dem widersprach Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V). Er kann keine Kompetenzprobleme im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen im Bereich des Frachtgewerbes erkennen und machte außerdem geltend, dass es in Österreich, wie ein EU-Vergleich zeige, überdurchschnittlich viele Kontrollen in Bezug auf illegale Ausländerbeschäftigung gebe.

Staatssekretärin Mares Rossmann erklärte, die Verlegung der Arbeitsmarkt-Agenden in das Wirtschaftsministerium habe sich bewährt, in vielen Bereichen gebe es Synergieeffekte. Was die Schwarzarbeitsbekämpfung betrifft, räumte Rossmann ein, dass das Arbeitsinspektorat zu wenig Personal habe, sie betonte jedoch, dass die Regierung auf dieses Problem bereits reagiert habe.

Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen der Koalition vertagt.

UNTERAUSSCHUSS WIRD SICH MIT THEMENKOMPLEX SOZIALHILFE BEFASSEN

Erneut in Verhandlung nahmen die Abgeordneten auch einen Entschließungsantrag der SPÖ, der auf ein einheitliches Sozialhilferecht und eine Koordination der bestehenden Sozialleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden abzielt. Insbesondere soll den AntragstellerInnen zufolge der Bund seine Steuerungskompetenz deutlicher als bisher wahrnehmen und über die Einbindung der Bundessozialämter den Zugang, die Qualität und die Rechtssicherheit bei Maßnahmen der Länder verbessern. Zudem fordern sie u.a. die bundesweite Festsetzung vergleichbarer Mindeststandards, ein nach Familiengröße gestaffeltes separates Wohngeld, die Harmonisierung der Geldleistungen für alle Personen, solange sie sich erlaubterweise in Österreich aufhalten, und die Schaffung eines bundesweit gleichen Verfahrensrechts. Überdies sollen flächendeckend dezentrale Beratungs- und Clearingstellen nach dem "One-Desk-System" eingerichtet werden.

Die Beratungen über den Antrag waren im November 2001 von der Koalition mit dem Argument vertagt worden, dass das Thema derzeit diskutiert werde und im Fluss sei. Heute schlugen die Koalitionsparteien vor, zur Vorberatung dieses Themenkomplexes einen Unterausschuss einzusetzen. Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) wies darauf hin, dass in Bälde Verhandlungsergebnisse seitens der Länder zu erwarten seien. Auch er hält Änderungen bei der Sozialhilfe für notwendig, sprach sich aber gegen ein einheitliches Bundessozialhilfegesetz aus.

Bedenken der Opposition, der Unterausschuss werde nur eingesetzt, um das Thema auf die lange Bank zu schieben, versuchte Feurstein ebenso zu entkräften wie sein Fraktionskollege Karl Donabauer, der sein Interesse an einer konstruktiven Beratung des Themas bekräftigte. Die Abgeordneten Karl Öllinger (G) und Heidrun Silhavy (S) hatten zuvor darauf hingewiesen, dass der vom Sozialausschuss eingesetzte Unterausschuss zur "Abfertigung Neu" bereits vor zwei Jahren eingesetzt worden, bisher aber noch kein einziges Mal zusammengetreten sei.

Seitens der Freiheitlichen hielt Abgeordnete Edith Haller (F) fest, dass eine möglichst bundeseinheitliche Regelung der Sozialhilfe ein Thema sei, das schon lange diskutiert werde. Auch die FPÖ habe schon in der Opposition eine Regelung in diesem Bereich verlangt, dazu stehe sie auch jetzt.

Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck gab zu bedenken, dass das Sozialhilferecht in den Wirkungsbereich der Länder falle und für etwaige Kompetenzänderungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig sei.

Die Zustimmung zur Einsetzung eines Unterausschusses erfolgte schließlich mit F-V-G-Mehrheit. Dem Unterausschuss werden fünf Abgeordnete der SPÖ, je vier Abgeordnete von ÖVP und FPÖ und ein Abgeordneter der Grünen angehören.

Auch die Beratungen über einen Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Anpassung der Pensionen für das Jahr 2001 zumindest im Ausmaß der Inflationsrate waren im November 2001 vertagt worden. Mit der Begründung, das Thema gemeinsam mit in Aussicht stehenden sozialrechtlichen Gesetzesnovellen zu diskutieren, wurde heute von den Koalitionsparteien eine neuerliche Vertagung beschlossen.

Die Abgeordneten der Koalition wandten sich aber auch inhaltlich gegen den SPÖ-Antrag. So machten sowohl die Abgeordneten Karl Donabauer und Gerhart Bruckmann (beide V) als auch die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Alois Pumberger (beide F) geltend, dass bei niedrigen Pensionen heuer sehr wohl eine Inflationsabgeltung erfolgt sei. Pumberger wertete es als soziale Errungenschaft, dass Bezieher kleiner Pensionen stärker berücksichtigt worden seien als Bezieher großer Pensionen. Abgeordneter Bruckmann hielt darüber hinaus fest, dass viele Bezieher höherer Pensionen Verständnis dafür äußerten, dass sie einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten müssten.

Seitens der Opposition wurde insbesondere daran Kritik geübt, dass der gegenständliche Antrag wie die meisten anderen Oppositionsanträge wieder vertagt werden sollte. Abgeordneter Karl Öllinger (G) wertete dies als Missbrauch des Instruments der Vertagung und fragte sich ebenso wie Abgeordnete Heidrun Silhavy (S), warum die Koalition den Antrag nicht einfach ablehne. Inhaltlich beurteilte es Silhavy als wichtige Frage, inwieweit die Kaufkraft von PensionistInnen erhalten bleibe.

Ebenfalls mehrheitlich vom Sozialausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag, in dem die SPÖ einen Ausbau des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums in der Arbeitslosenversicherung urgiert. Konkret werden der Ausbau des Frühwarnsystems, das Angebot verstärkter arbeitsmarktpolitischer Integrationsprojekte für Menschen mit Behinderung, die Erweiterung der Arbeitsstiftungen, die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Arbeitsprojekte und die Überarbeitung und Verbesserung der Zielvorgaben für Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt gefordert. Da der Antrag die Forderung nach Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs seitens der Regierung bis spätestens Ende Dezember 2000 enthält, brachte Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) heute einen Abänderungsantrag ein, der das Datum auf Ende Juni 2002 korrigiert.

Abgeordnete Reinhold Mitterlehner wertete den SPÖ-Antrag als insofern überholt als die Regierung mittlerweile ein eigenes Konjunkturpaket geschnürt habe, das auch bereits in gesetzestechnische Form gegossen sei und etwa Mitte März im Finanzausschuss bzw. im Wirtschaftsausschuss behandelt werden solle. In diesem Paket seien auch einige der SPÖ-Vorschläge enthalten. Abgeordneter Norbert Staffaneller (F) ergänzte, die Forderungen der SPÖ seien zum Teil bereits geltendes Recht, wobei er insbesondere auf die Arbeitsstiftungen und die Behindertenmilliarde verwies.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) verwies dem gegenüber darauf, dass es trotz der "angeblichen Behindertenmilliarde" mit Stichtag 31.12.2001 um 881 mehr arbeitslose behinderte Menschen gegeben habe als mit Stichtag 31.12.2000. Empört zeigte sie sich außerdem darüber, dass aus den Mitteln der Behindertenmilliarde auch Tourismusbetriebe für die behindertengerechte Ausgestaltung von Zimmern gefördert würden.

Auch Staatssekretärin Mares Rossmann führte aus, dass viele Forderungen des SPÖ-Antrags bereits erledigt worden seien, und nannte als Beispiele das Frühwarnsystem für die Kündigung älterer Arbeitnehmer und die Behindertenmilliarde. Sie zeigte sich im Gegensatz zu Haidlmayr zudem erfreut darüber, dass die Behindertenmilliarde nicht nur für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verwendet werde sondern darin auch Mittel für die behindertengerechte Ausgestaltung von Hotellerie und Gastronomie enthalten seien. Hier habe Österreich einen großen Nachholbedarf, bekräftigte sie.

SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy äußerte sich verwundert darüber, dass der Antrag der SPÖ nach Meinung der Koalition überholt sei. Arbeitsmarkt- und Arbeitslosendaten zeigten ein anderes Bild, unterstrich sie.

Ebenfalls vertagt wurden die Beratungen über zwei Entschließungsanträge der SPÖ [ 458/A(E) und 461/A(E) ], in denen eine Valorisierung des Pflegegeldes sowie ein rascherer Ausbau der Dienstleistungsinfrastruktur zugunsten der Pflegebedürftigen in den Bundesländern verlangt wird.

Ein Entschließungsantrag der Grünen betreffend die ersatzlose Streichung der Krankenscheingebühr, der zum ersten Mal bereits im April 2000 im Sozialausschuss zur Verhandlung stand, wurde angesichts der Umstellungsphase in der Krankenversicherung auf die Chipkarte abermals vertagt.

Erneut zur Diskussion stand ein Antrag der Grünen, auch die Gruppe der Homosexuellen dezidiert im Opferfürsorgegesetz zu berücksichtigen. Die Vertagung der Beratungen am 1. Juni 2001 hatte Abgeordneter Gottfried Feurstein damit begründet, dass es noch viele Ungereimtheiten in der Begründung dieses und eines ähnlich lautenden Antrages der SPÖ gebe. So stimme es etwa nicht, dass von den Nationalsozialisten verfolgte Lesben und Schwule bisher keinerlei Entschädigungen bekommen hätten.

Antragsteller Karl Öllinger (G) wies darauf hin, dass es dabei nicht um Leute gehe, die als Asoziale oder Homosexuelle oder Zwangssterilisierte aufgrund eines Verbrechens, das ihnen zur Last gelegt wurde, in ein Konzentrationslager gekommen sind, sondern darum, dass sie - nicht abgeurteilt - ins Lager gesteckt wurden. Die Wenigen, die noch leben, wollen, dass sie als Opfergruppe anerkannt werden. Dabei gehe es aber nicht um eine Entschädigung, sondern um die Anerkennung des Leids.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) machte auf die gestern überreichte Petition zu diesem Thema aufmerksam und sprach sich dafür aus, diesen Personen Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Auch sie bekräftigte, dass es nicht um eine Entschädigung gehe.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) meinte, man werde, da der Petitionsausschuss die Petition an verschiedene Stellen zur Stellungnahme schicken werde, sehen, ob das, was 1995 im Opferfürsorgegesetz beschlossen wurde, ausreicht. Deshalb stellte er den Antrag auf Vertagung der Verhandlungen. Auch Abgeordneter Gerhart Bruckmann (V) hielt es nicht für sinnvoll, heute im Sozialausschuss einen Beschluss zu fassen, der teilweise die Behandlung im Petitionsausschuss präjudiziere.

Wenn die SPÖ es ernst meine und eine Lösung anstrebe, dann verstehe sie nicht, sagte Abgeordnete Edith Haller (F), dass die Sozialdemokraten gegen eine Vertagung seien.

Der Vertagungsbeschluss wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien gefasst. (Schluss)