Parlamentskorrespondenz Nr. 139 vom 28.02.2002

DEBATTE ÜBER TERRORISMUSBEKÄMPFUNG UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Opposition bringt Haiders Irakreise wieder zur Sprache

Wien (PK) - Sodann standen Vorlagen, die im Außenpolitische Ausschuss beraten wurden, auf dem Programm. Den Inhalt des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus erläuterte Abgeordneter Mag. POSCH (S) und meinte, es brauche zur Bekämpfung des Terrorismus auch eine grundlegende politische Analyse. Von der "Ersten Welt" sei vor diesem Hintergrund eine besondere Verantwortung erwartet, auch die Politik von Weltbank und IWF müssten überdacht werden, so Posch, der für einen "echten Dialog" unter Gleichberechtigten votierte. Sodann thematisierte der Redner neuerlich die Irak-Reise des Kärntner Landeshauptmannes, wobei er den Untersuchungsausschuss des Landes Kärntens zu dieser Frage begrüßte.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) warf seinem Vorredner vor, sich nicht mit dem gegenständlichen Thema auseinandergesetzt zu haben. Der Kampf gegen den Terror solle kein Konflikt mit Staaten oder Völkern sein, sondern müsse sich gegen die Terroristen richten. Klar müsse aber auch sein, dass, wer diese Terroristen unterstütze, auch in Zukunft zur Verantwortung gezogen werden solle. Mit der Umsetzung dieses Abkommens schaffe man die Grundlage, terroristische Netzwerke zu unterbinden, indem man ihnen die finanzielle Basis entziehe. Die österreichische Regierung habe hiezu ihren Beitrag geleistet, was zu begrüßen sei.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) schloss an seinen Vorredner an und meinte, die Bekämpfung des Terrorismus sei mittlerweile ein österreichisches Markenzeichen geworden. Man müsse aber auch weiterhin alle Maßnahmen setzen, um auch die Finanzquellen des Terrorismus zu unterbinden. Österreich habe sich hier ganz klar positioniert, und darüber sei er froh, werde dies doch auch von der Staatenwelt honoriert.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) wies darauf hin, dass vor dem 11. September nur vier Staaten dieses Abkommen unterzeichnet hätten, wozu Österreich nicht gezählt habe. Hier hätte man schon früher Schritte setzen müssen. Nichts desto trotz unterstütze ihre Fraktion auch zum jetzigen Zeitpunkt diese Vorlage, die zahlreiche wichtige Punkte enthalte. Sodann thematisierte auch Lunacek die Irak-Frage im Zusammenhang mit der Reise des Kärntner Landeshauptmannes.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER unterstrich die Notwendigkeit, den Terrorismus zu bekämpfen, und erinnerte dabei an die Erteilung der notwendigen Überfluggenehmigungen durch Österreich und an den österreichischen Beitrag zum Wiederaufbau in Afghanistan. Darüber hinaus sei es das Ziel der Bundesregierung, die internationale Kooperation bei der Verfolgung von Terroristen bestmöglich zu unterstützen. Der Justizminister bereite derzeit ein Antiterrorpaket vor, teilte die Ministerin mit und zeigte sich erfreut darüber, dass Österreich das vorliegende Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus als 22. Land ratifizieren und damit sein In-Kraft-Treten auslösen werde.

Abgeordneter Dr. Hannes BAUER (S) bekannte sich zum Kampf gegen den Terrorismus, fügte aber gleichzeitig hinzu, dass es auch gelte, die politischen Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen. Es gehe um mehr Verteilungsgerechtigkeit und um die Zukunft aller Regionen und Völker. Dies liege in der Verantwortung der EU und aller Industrienationen. Bei der Umsetzung des Abkommens bat Bauer zu beachten, dass ein Mehr an Sicherheit vor dem Terrorismus ein Weniger an persönlicher Freiheit bedeuten könne, und trat dafür ein, die Balance zwischen diesen beiden Rechtsgütern zu wahren. Im Einzelnen auf die notwendigen Änderungen im Strafgesetzbuch, im Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie in den Polizei- und Zollgesetzen eingehend, sprach der Abgeordnete sein Bedauern darüber aus, dass die Regierung an der fünfjährigen Verjährungsfrist beim europäischen Haftbefehl festhalten wolle. Auch betonte Bauer das Anliegen, Auslieferungen nur in Länder ohne Todesstrafe zuzulassen, in denen ein normales Gerichtsverfahren sowie die Grund- und Freiheitsrechte garantiert seien.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) problematisierte zunächst, wo genau die Grenze zwischen Terrorismus und Freiheitskampf verlaufe und wer definieren dürfe, was Terrorismus und was Freiheitskampf sei, wobei er unter anderem auf das Beispiel Palästina hinwies. Sein klares Bekenntnis zum internationalen Kampf gegen den Terrorismus untermauerte der Abgeordnete mit der Tatsache, dass terroristische Organisationen ihre Aktionen vielfach mit dem Erlös aus Drogenhandel finanzierten.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) fügte den seit Haiders Irakreise diskutierten Beziehungen des Kärntner Landeshauptmannes zu Saddam Hussein einen weiteren Aspekt hinzu, indem er von einem irakischen Staatsbürger berichtete, der in Deutschland seit 1988 wegen räuberischer Erpressung und geheimdienstlicher Tätigkeit zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, nach seiner vorzeitigen Entlassung in Kärnten aber eine Aufenthaltsgenehmigung und in weiterer Folge sogar eine Gewerbeberechtigung als Import- und Exportkaufmann bekam. Den dafür notwendigen Gleichstellungsbescheid hatte der irakische Staatsbürger von Landeshauptmann Haider erhalten, berichtete der Abgeordnete, der zudem darauf aufmerksam machte, dass - nachdem auf Bundesebene Sicherheitsbedenken aufgetaucht waren - diesem Mann von den Kärntner Sicherheitsbehörden in einem Berufungsverfahren der weitere Aufenthalt in Kärnten erlaubt wurde. Abgeordneter Öllinger sah das internationale Ansehen Österreichs durch die Irakreise Haiders beschädigt und forderte die Außenministerin auf, in dieser Sache nicht länger zu schweigen.

Abgeordneter FREUND (V) meinte, nicht die Irakreise Jörg Haiders sei das Verhandlungsthema, sondern die Konvention zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Darüber hinaus sei es notwendig, die Konflikte zwischen den Völkern und Religionen abzubauen und den Hass zurückzudrängen. In diesem Zusammenhang dankte der Abgeordnete der Außenministerin für ihr Engagement beim Abbau internationaler Spannungen. Die Konvention werde es möglich machen, dem internationalen Terrorismus den Geldhahn abzudrehen, sie sei daher mit Nachdruck zu unterstützen.

Abgeordnete HALLER (F) wies darauf hin, dass die Konvention gesetzesändernden und gesetzesergänzenden Charakter habe und es daher notwendig sein werde, neue Straftatbestände zu schaffen. Haller unterstützte insbesondere die Absicht, auch die Finanzierung der Vorbereitung terroristischer Handlungen, die dann nicht zur Ausführung gelangen, unter Strafe zu stellen. Hinsichtlich der Kritik an der Irakreise Jörg Haiders sprach die Abgeordnete von der Absicht der Grünen, einen Skandal zu produzieren und nannte Abgeordneten Öllinger "einen begabten Geschichtenerzähler".

Abgeordneter JUNG (F) warf der Opposition vor, die Tagesordnung für eine Haider-Debatte zu missbrauchen. Dabei verstrickten sich die Grünen in Widersprüche, indem sie einmal gegen die USA, das andere Mal gegen Haider argumentierten. Haider habe kranken Kindern geholfen sowie über die Freilassung von Kriegsgefangenen gesprochen und dabei einem Mann die Hand geschüttelt, der zugegebenermaßen ein Diktator mit Blut an den Händen sei. Wer als Politiker Kriege verhindern und humanitäre Hilfe leisten wolle, sei gelegentlich gezwungen, mit Repräsentanten von Staaten zu sprechen, die keine Demokratien seien. Das gelte nicht nur für Jörg Haider; auch sozialistische Bundeskanzler haben blutige Diktatorenhände geschüttelt und bis vor kurzem sei auch die Reise einer Parlamentarierdelegation nach Nordkorea geplant gewesen. - Die Opposition sollte damit aufhören, politisch mit zweierlei Maßstäben zu messen, schloss Jung.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Parlamentarierreise nach Nord- und Südkorea in der Präsidiale vereinbart und mit der UNO koordiniert worden sei. Der Flug von Landeshauptmann Haider sei drei Mal so teuer gewesen wie die Hilfsgüter, die er mitgenommen hat. Den Kindern habe Haider in keiner Weise geholfen, sagte sie. Abschließend fragte Lunacek die Außenministerin, ob sie Haider auch aufgefordert habe, ihr über seine Reise in den Irak zu berichten.

Als bemerkenswert qualifizierte S-Abgeordneter Dr. CAP das Verhalten der Außenministerin, die während dieser Debatte beteiligungslos, wie er bemerkte, auf der Regierungsbank sitze. Der Redner zitierte abermals die Zeitschrift "News" vom 24. Jänner 2002, wo zu lesen war, dass Haider eine Einladung von Saddam Hussein erhalten habe. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten im Außenministerium die Alarmglocken läuten müssen, so Cap. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, könne man nur als ein Abdanken von Politik und verantwortungslos bezeichnen. Er gehe auch davon aus, dass ein Mitarbeiter nicht ohne Absprache mit der Ressortchefin der APA gegenüber am 11. Februar 2002 erklären könne, Haider sei vom Außenamt gebrieft worden. Dies sei „rücktrittsreif“, stellte Cap mit Vehemenz fest. Er begrüßte den Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages und fragte die Ministerin, was sie zur angekündigten zweiten Reise in den Irak sage.

Bevor Präsident Dr. FASSLABEND die Debatte beendete, meldete sich Klubobmann Dr. VAN DER BELLEN (G) zur Geschäftsordnung zu Wort und urgierte die Beantwortung der gestellten „einfachen Fragen“ durch die Außenministerin. Ihr Schweigen dazu sei eine Missachtung des Parlaments, was man nicht hinnehmen könne.

Daraufhin erinnerte Klubobmann Dr. KHOL (V) an die Rede des Abgeordneten Bruckmann, der sich seitens der ÖVP klar gegen das „eindeutige Biegen der Geschäftsordnung“ durch die Opposition ausgesprochen habe. In der gestrigen aktuellen Stunde und in vielen anderen Erklärungen sei alles gesagt worden, und er halte es für „skandalös“, den untadeligen Ruf einer Ministerin ruinieren zu wollen.

Dem widersprach Klubobmann Dr. CAP (S) heftig und sah es durchaus mit der Geschäftsordnung vereinbar, dieses Thema zu diskutieren, zumal es beim gegenwärtigen Tagesordnungspunkt um den Terrorismus gehe. Dies gebiete auch die Selbstachtung des Parlaments, bekräftigte Cap seine Meinung.

Dazu stellte der vorsitzführende Präsident Dr. FASSLABEND fest, dass kein Regierungsmitglied verpflichtet werden könne, Stellungnahmen abzugeben.

Nach einer Meinungsverschiedenheit unter den Fraktionen, ob nun die Debatte als geschlossen gelten könne oder nicht – G-Abgeordneter Öllinger hatte sich noch einmal zu Wort gemeldet -  und einer diesbezüglichen Stellungnahme von Klubobmann Ing. WESTENTHALER (F), der von einer Schließung der Debatte durch den Präsidenten ausgegangen war, wurde die Sitzung unterbrochen und eine Stehpräsidiale einberufen. Als Ergebnis teilte Präsident Fasslabend dem Plenum mit, dass Einvernehmen darüber bestehe, die Debatte nicht mehr fortzusetzen.

Bei der Abstimmung wurden das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie der Antrag des Ausschusses, dieses Übereinkommen durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, einstimmig angenommen. Dem Antrag gemäß Art.49 Abs.2 B-VG, die fremdsprachigen Fassungen durch Aufliegen kund zu machen, stimmte lediglich Abgeordnete Petrovic nicht zu.

Unter einem wurden verhandelt: das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz und ein V-F-Antrag betreffend Situation blinder Menschen in den Ländern der "Dritten Welt".

Abgeordnete JÄGER (S) hatte sich erwartet, dass mit dem neuen Gesetz auch die österreichische Entwicklungshilfe auf eine neue Grundlage gestellt würde. Dies sei jedoch nicht der Fall, meinte Jäger, vielmehr blieben umfassende Mängel bestehen, wodurch sich an der aktuellen Situation nichts ändere. Österreich habe 1999 0,26 % des BIP für Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben, mittlerweile sei man auf 0,19 % zurückgefallen, was einen Skandal darstelle. Das Gesetz beinhalte keinen Passus, wie man das finanzielle Problem lösen werde, bedauerte die Rednerin. Diese Gelder seien keine Geschenke, unterstrich sie, sondern nur ein kleiner Teil an Wiedergutmachung. Auch könne die Entschuldung nicht eingerechnet werden, sondern sei als eine zusätzliche Maßnahme zu sehen. In Österreich werde es weiterhin keinen Koordinationsmechanismus geben, bedauerte Jäger und die Rolle der NGOs würde eher geschwächt. Auch sei die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden nicht verwirklicht worden und die vorhandenen Strukturen blieben intransparent.

Namen der SPÖ und der Grünen brachte die Abgeordnete einen Entschließungsantrag ein, der sich mit der Finanzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit beschäftigte. Zum Schluss ihrer Ausführungen schnitt Jäger den Kärntner Entwicklungshilfefonds an, der seit 2 Jahren von Landeshauptmann Haider blockiert werde.

Abgeordneter Ing. FALLENT (F) erwiderte, dass der Beirat die Koordination übernehmen werde und die Steuerfreiheit von Spenden genau geprüft werden müsse, da diese missbrauchsanfällig sei. Man könne im Gesetz keinen Zeitplan für eine Erhöhung der Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit auf die geplanten 0,7 % verankern. Fallent stellte in Aussicht, dass die Mittel im nächsten Jahr auf 0,36 % erhöht würden. Gleichzeitig übte er heftige Kritik am Europäischen Entwicklungsfonds, wo 28,6 Mrd. € lägen und diese mangels Entscheidungswillen und Kontrollmechanismen nicht ausbezahlt werden könnten. Er forderte daher auf EU-Ebene mehr Koordination, den Abbau von Schranken und eine verstärkte Vernetzung von Gebern, Nehmern und NGOs.

Geld sei aber nicht alles, denn man brauche mehr Effizienz, mehr Kontrolle, eine bessere Qualität und die Orientierung am Prinzip der Nachhaltigkeit, fuhr Fallent fort. Für all dieses stehe das Gesetz und sorge für die erforderliche Vernetzung, für den Abbau von Schranken und trage somit zur Bekämpfung der Armut, zur Erhaltung der Umwelt und zur Sicherung des Friedens bei. Dazu komme, dass die Entwicklungsländer das Recht hätten, die Geschwindigkeit und die Art des Entwicklungsprozesses selbst zu bestimmen, wobei kulturelle Aspekte berücksichtigt würden und angepasste Technologien zum Einsatz kämen.

Fallent meinte aber zum Abschluss, dass auch in Österreich die Armut groß sei, was auf eine verfehlte Politik der SPÖ zurückzuführen sei.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) bewertete die Tatsache, dass es ein neues Gesetz gibt, dass dieses breit diskutiert worden sei und viele Anregungen berücksichtigt worden seien, als durchaus positiv. Dennoch habe man damit eine Chance vertan, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuheben und die Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. So sage das Gesetz nichts zur Schaffung gerechter weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, nichts dazu, wie der Umgang von internationalen Finanzinstituten mit einer sozialen und ökologischen Ausrichtung von Strukturanpassungsprogrammen einhergehen solle, nichts zum Abbau einseitiger Handelshemmnisse, nichts zum Schuldenerlass.

Massiv kritisierte Lunacek, dass die Außenministerin sich nicht habe durchsetzen können, eine zentrale Koordinationskompetenz zu erhalten. Arbeitsgruppen auf Beamtenebene bewirkten ohne politischen Willen gar nichts, meinte die Rednerin. Unter Hinweis auf den Kärntner Beirat für Entwicklungshilfe forderte sie auch eine Koordinierungsfunktion der Außenministerin gegenüber den Ländern. Auch im Außenhandelsgesetz müsste ihrer Auffassung nach eine Kompetenz gegenüber dem Wirtschaftsressort bestehen, insbesondere was Waffenlieferungen betreffe. Lunacek ging in diesem Zusammenhang kurz auf eine Lieferung einer österreichischen Rüstungsfirma an die Armee Simbabwes ein. Darüber hinaus wünscht sie sich ein Mitspracherecht der Außenministerin bei Außenhandelsstellen, da der Außenhandelsdelegierte in Bagdad den Besuch Haiders wirtschaftlich positiv bewertet hatte.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) bezeichnete die Vorlage als einen entwicklungspolitischen "Durchbruch". Die Ziele seien endlich deutlich festgeschrieben, und an oberste Stelle stehe dabei die Armutsbekämpfung. Dies sei zu begrüßen, weshalb sie auch die Annahme dieser Materie, die auch viele weitere wichtige Punkte enthalte, empfehle.

Bundesministerin Dr. FERRERO-WALDNER schloss an ihre Vorrednerin an und beleuchtete den Hintergrund dieses neuen Gesetzes, mit dem nun den aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik Rechnung getragen werde. Sodann wies die Ministerin auf die Vorzüge der vorliegenden Gesetzesinitiative hin. Am Ziel von 0,7 % am BIP für Entwicklungszusammenarbeit werde man festhalten, unterstrich das Regierungsmitglied.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) verwies auf die Zielsetzungen der Staatengemeinschaft auf diesem Gebiet, wofür entsprechende Mittel erforderlich seien. Hier sei auch Österreich gefordert. Die Bundesregierung müsse deutlich machen, die konkreten Ziele auch tatsächlich erreichen zu wollen. Diesem Gesetzentwurf könne aus diesem Grund nicht zugestimmt werden. Konkret forderte die Rednerin die Ministerin auf, sich in der Sache einer Nigerianerin zu engagieren, die in ihrer Heimat mit der Steinigung bedroht sei, weil sie ein uneheliches Kind bekommen habe. Hier sei die Solidarität der Staatengemeinschaft gefordert, um dies zu verhindern.

Abgeordnete BURKET (F) bedauerte, dass die Sozialdemokraten dieser Vorlage nicht zustimmen werden, handle es sich hierbei doch um ein gutes Gesetz. Auch bekenne man sich zu den 0,7 % des BIP als Ziel für die Mittel zur EZA, doch könne man dieses Ziel eben nur perspektivisch erreichen.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) bedauerte, dass die vielen positiven Anregungen seiner Fraktion zu dieser Materie keine Umsetzung erführen. Ein Land wie Österreich dürfe nicht Schlusslicht in der Entwicklungspolitik sein, vielmehr handle es sich dabei um ein Feld, das höchste Aufmerksamkeit verdiene. Konkret sprach sich Pirklhuber gegen Agrardumping aus und forderte eine entsprechende Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer.

Abgeordnete GATTERER (V) begrüßte die Vorlage und wies auf deren Vorzüge hin. Die Materie sei intensiv diskutiert worden, wodurch ein hervorragendes Ergebnis erzielt worden sei. Generell aber bedürfe es auf diesem Gebiet fürderhin verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, wie es anstrebenswert sei, alle nötigen Schritte zu setzen, um gute Ergebnisse zu erzielen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) sprach zum Thema Blindheitsverhütung und forderte hier stärkeres Engagement. Daher werde ihre Fraktion hier zustimmen, das EZA-Gesetz sei jedoch nicht zukunftweisend, daher werde die Sozialdemokratie ihm die Zustimmung nicht geben können.

Das EZA-Gesetz wurde mehrheitlich angenommen, die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung einstimmig verabschiedet. Der G-S-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen ein Abkommen mit der WIPO über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg, die Erklärung Österreichs über die Annahme des Beitritts Lettlands zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht und den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums.

Abgeordnete FREIGASSNER (F) resümierte die Geschichte des Registeramtes, welche die nun vorliegende Lösung unumgänglich gemacht habe, weshalb die Annahme des Verhandlungsgegenstandes zielführend sei.

Abgeordnete STEIBL (V) mahnte zu einer geschlossenen Außenpolitik, die gerade in angespannten Zeiten wie diesen notwendig sei. In diesem Zusammenhang sei der Außenministerin für ihr Engagement zu danken, meinte Steibl.

Die drei Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

In seinem Debattenbeitrag zum E-Geldgesetz erinnerte Abgeordneter EDLINGER (S) an die seinerzeitige Debatte um die Finanzmarktaufsicht und meinte, schon damals sei es klar gewesen, dass es Maßnahmen bedürfe, wenn man den Finanzplatz Wien konkurrenzfähig erhalten wolle. Damals habe es jedoch noch Auffassungsunterschiede über den richtigen Weg zur Erreichung dieses Zieles gegeben. Nun habe man aber einen breiten Konsens nicht nur in der Ziel-, sondern auch in der Umsetzung erzielt, den seine Fraktion gerne mittrage.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) erläuterte die Gründe, die zu der nun vorliegenden Neufassung geführt hätten. Alle Seiten seien dabei auf einander zugegangen, und er, Firlinger, sei froh, dass man dieses Ergebnis erzielt habe. Nun habe man eine wirklich unabhängige Aufsichtsbehörde, die entsprechenden Handelsspielraum habe, wobei gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle gewährleistet sei.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) bezeichnete den Finanzplatz Österreich als den Sieger der heutigen Entscheidung und dankte den Abgeordneten Edlinger und Kogler, die sich in den intensiven Verhandlungen der letzten Wochen bewegt und eine einstimmige Beschlussfassung ermöglicht haben. Die gemeinsame Lösung einer weisungsfreien Allfinanzmarktaufsicht trage den Intentionen des VfGH vollinhaltlich Rechnung, entspreche internationalen Kriterien und nütze Ressourcen, Know-how und Kompetenzen der Nationalbank. Der Finanzplatz Österreich hat ein neues Gütesiegel. Diese Reform beweise die Bereitschaft der Regierungsparteien, auf gute Vorschläge der Opposition einzugehen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erinnerte daran, dass der ursprüngliche Kompromissvorschlag nahezu exakt der Lösung entsprach, die heute vorliege. Was nun beschlossen werde, hielt Kogler für die bestmögliche Lösung, mit der sich das Parlament keineswegs, wie es mancherorts heiße, über den Verfassungsgerichtshof hinwegsetze. Es gehe ausschließlich um eine unabhängige, weisungsfreie Allfinanz-Aufsicht unter Einbindung der Notenbank.

Abgeordneter Dr. HEINDL (S) unterstrich die Bedeutung stabiler Finanzmärkte für Wachstum und Beschäftigung und sprach vom richtigen Weg zu einer weisungsfreien Allfinanz-Aufsicht, die eng mit der Nationalbank verbunden wird, da Basel II die Finanzwelt stark verändern werde. Auch die EZB habe sich für die Einbeziehung der Notenbank in die Vor-Ort-Prüfungen ausgesprochen, erinnerte Heindl und legte schließlich Wert auf die Feststellung, dass von einer  Fundamentalopposition keine Rede sein könne. Die Regierungsparteien sollten öfter auf die SPÖ hören, um sich das eine oder andere Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu ersparen.

Abgeordneter MÜLLER (F) erinnerte an die Aufhebung eines Teils des Wertpapieraufsichtsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof vom letzten Dezember. Diese rasche Entscheidung des VfGH habe dem Nationalrat die Möglichkeit gegeben, eine unabhängige, weisungsfreie Behörde einzurichten und dafür zu sorgen, dass die Nationalbank auch in die Aufsicht der Finanzkonglomerate eingebunden sein wird. Die neue Allfinanz-Aufsichtsbehörde wird ihre Arbeit im Interesse der Sparer und Anleger planmäßig aufnehmen können, schloss Abgeordneter Müller.

Auch Abgeordneter AUER (V) zollte den Abgeordneten Edlinger und Kogler Respekt für deren Mitarbeit an der nun gefundenen Lösung und zeigte sich erfreut darüber, dass sich die Zusammenarbeit der Parlamentsparteien gerade an einer so sensiblen Frage wie der Finanzmarktaufsicht bewährt habe. Regierung und Opposition seien aufeinander zugegangen, ein herzeigbares Resultat liege nun vor, an dem der Redner insbesondere die Effizienz der Aufsicht und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hervorhob und von einem positiven Signal für den Finanzplatz Österreich sprach.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) würdigte den hervorragenden Gesetzentwurf und erinnerte an das Eintreten der SPÖ für eine weisungsfreie Behörde. Es sei gut, dieses Gesetz gemeinsam zu beschließen, das eine unabhängige, weisungsfreie Finanzaufsicht unter Einbindung der Nationalbank bringe. Argumente der Opposition seien berücksichtigt worden, daher sei eine Zustimmung möglich.

Staatssekretär Dr. FINZ machte darauf aufmerksam, dass mit dem heutigen Beschluss eine jahrelange Diskussion über eine zersplitterte Finanzmarktaufsicht und über Aufsichtslücken beendet werde und die angesichts der Verflechtung auf dem Banken- und Versicherungssektor notwendige Zusammenführung der Aufsichtsfunktionen erreicht werde. Auch Staatssekretär Finz dankte dem ehemaligen Finanzminister Edlinger für seine Mitarbeit an dieser Lösung, die insbesondere auch im Hinblick auf Basel II wichtig sei.

Abgeordneter BÖHACKER (F) dankte den Oppositionsparteien und äußerte seine Freude über die neue weisungsfreie Finanzmarktaufsicht, die eine tragende Säule des österreichischen Finanzmarktes darstellen werde.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) schloss sich den Ausführungen ihrer Vorredner an und erwartete ebenfalls einen Erfolg für den Finanzplatz Österreich. Aus Anlass der beim ENRON-Skandal festgestellten mangelnden Sorgfalt von Wirtschaftsprüfern in den USA sah sich die Rednerin veranlasst, für die Zukunft eine unabhängigere Prüferauswahl anzuregen, zumal die USA für börsenotierte Unternehmen eine staatliche Bestellung der Wirtschaftsprüfer überlegen.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig, also mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. 

Zur VAG-Novelle 2001 kündigte Abgeordnete HAGENHOFER (S) die Zustimmung ihrer Fraktion an, weil durch die EU-Anpassung der VAG-Novelle der Schutz der Versicherten durch die Erhöhung des Eigenmittelerfordernisses für Versicherungen verbessert wird. Kritik übte die Rednerin an den Bestimmungen hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit der Vorstandsmitglieder. Diese seien zu wenig konkret formuliert, wodurch die Rechtssicherheit leide und der Willkür Tür und Tor geöffnet würden. Wie sollen ungeeignete Bewerber ausgeschieden werden, wenn keine klaren Kriterien für deren Zuverlässigkeit vorliegen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) sah keinen Anlass zu der Befürchtung, man wolle politisch unliebsame Vorstände verhindern. Die Opposition sollte sich von der Vorstellung zu lösen, man könnte die fachliche Qualifikation eines Vorstandes in der Versicherungswirtschaft anzweifeln, weil er einer bestimmten Partei angehöre, sagte Firlinger. Die Erhöhung der Eigenmittelerfordernisse entspreche einem europäischen Trend, dem Österreich rechtzeitig und zielgenau folge. Auch dieses Gesetz stärke den Finanzplatz Österreich.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erläuterte die Novelle als Umsetzung zweier EU-Richtlinien und würdigte Verbesserungen im Bereich der Eigenmittelerfordernisse. Die Kritik der Abgeordneten Hagenhofer hielt Kogler im Gegensatz zu seinem Vorredner für zutreffend, da die Bestimmungen für die persönliche Zuverlässigkeit erstaunlich unkonkret formuliert seien. Die Grünen stimmten aber trotzdem zu, weil die Novelle insgesamt eine Verbesserung darstelle.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig verabschiedet.

Zur Verhandlung gelangte dann das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz.

Abgeordneter EDER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur Verländerung der Bundesstraßen B an, merkte aber kritisch an, dass die Regierung im Straßenbau sehr pauschal spare, was in den Ländern, etwa in der Steiermark, zu Problemen bei einzelnen Projekten führe. Besorgt zeigte sich der Redner auch hinsichtlich der Koordination bei länderübergreifenden Bundesstraßen. Skepsis äußerte Eder an den in Aussicht gestellten Einsparungen in der Verwaltung. Dass die Alpenstraßengesellschaft Tirol nicht in die Zusammenführung von ASFINAG und ÖSAG einbezogen wurde, bezeichnete Eder als einen Wermutstropfen. Dann drängte der Redner einmal mehr auf die Umsetzung des Road-Pricing und plädierte dafür, einen Teil der hochrangigen Bundesstraßen der ASFINAG zu übertragen, um Mittel für den Bahnausbau frei zu bekommen.

Abgeordneter BÖHACKER (F) dankte der SPÖ für die Zustimmung zu diesem Gesetz, mit dem Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammengeführt werden und die Länder künftig kostengünstiger und auf Basis eines gesicherten Finanzrahmens bauen können. Dies sei ein Meilenstein des Föderalismus und der Verwaltungsreform. In einem Entschließungsantrag beantragte der Redner die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle für überregionale Angelegenheiten im Straßenbau.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) sprach von der Umsetzung langjähriger Forderungen des Landes Niederösterreich und legte einen Abänderungsantrag mit technischen und redaktionellen Änderungen sowie Vorkehrungen für den Knoten Pongau und die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Schultes erläuterte die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, die dazu führen werden, dass rascher entschieden und kostengünstiger gebaut werden kann.

Abgeordneter SODIAN (F) erwartete einen derzeit noch gar nicht abschätzbaren Nutzen für den Bürger durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz. Die Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder werde zu Einsparungen im Personalbereich und beim Sachaufwand und zur wesentlichen Beschleunigung der Verfahren führen. Es sei ein Beispiel des Föderalismus und der gelebten Verwaltungsreform.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) begrüßte die Zustimmung der Sozialdemokraten und sprach von einer positiven Weichenstellung, um die viele Jahre lang im Sinne einer umfassenden Verwaltungsreform gekämpft wurde. Den Bedenken des Abgeordneten Eder hinsichtlich der Koordination trage der Entschließungsantrag Rechnung. Die Regierung werde auch beim Road-Pricing ihr Ziel erreichen und ein modernes System ohne Mauthütten und händische Zählsysteme einführen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stellte demgegenüber fest, dass den Regierungsparteien beim Road-Pricing immer noch was eingefallen sei, um dessen Einführung zu verzögern. Es sei gut, dass Ausgaben- und Aufgabenverantwortung zusammengeführt werden. Schon die behaupteten Verwaltungsvereinfachungen könne er aber nicht erkennen, sagte Kogler, denn man werde auch in Zukunft nicht ohne Gesamtkoordinierung im Bereich der Bundesstraßen auskommen. Dass die neue Koordinierungsstelle so viel billiger sein werde als das alte System, stellte der Redner in Frage. Kritisch beleuchtete Kogler zudem die aus seiner Sicht unausgegorenen Eigentumsübertragungen an die ASFINAG und die Sonderdotationen für Kärnten und Vorarlberg unter dem Titel Zweckzuschuss. Haider und Gorbach haben sich hier zusätzliche Kuchenstücke herausgesucht. Insgesamt wurden die Ausgaben für den Straßenbau in den nächsten Jahren deutlich angehoben, wodurch sich auch die Frage nach der grundsätzlichen Orientierung der Verkehrspolitik stelle. - Diesem Gesetz können die Grünen nicht zustimmen.

Abgeordnete lic.oec. SCHOETTEL-DELACHER (F) begrüßte den Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und den größeren Entscheidungsspielraum der Länder in einem nun effizienter organisierten Infrastrukturausbau. Der von Kogler kritisierte Zweckzuschuss beruhe auf einem einvernehmlichen Vorschlag der Bundesländer, hielt die Abgeordnete fest, wobei die Sonderdotationen für Kärnten und Vorarlberg bereits lange ausverhandelten und fixierten Straßenbauprojekten gelten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kritisierte die zusätzlichen Mittel, die die Verländerung der Bundesstraßen erfordern. Eine Verwaltungsreform, die höhere Mittel brauche, sei aus Sicht der Grünen abzulehnen. Kritik übte die Rednerin auch an den Bestimmungen für UVP-Prüfungen und am Entfall der Möglichkeit, Straßenbaumittel auch für straßenentlastende Maßnahmen heranzuziehen. Dieses Gesetz stelle eine Länder-Goodwill-Aktion dar, bringe aber keine Verwaltungsreform und keine Effizienzsteigerung.

Der Gesetzentwurf wurde mit S-F-V-Mehrheit unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages angenommen. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien wurde mit Mehrheit verabschiedet.

Nächste Tagesordnungspunkte: Änderung des Einkommensteuergesetzes, Änderung des Nationalbankgesetzes 1984 und F-V-Antrag 598/A betreffend Änderung des Umsatzsteuergesetzes.

Abgeordneter LACKNER (S) begrüßte die steuerlichen Erleichterungen für einmalige Pensionszahlungen im Interesse der Vorarlberger Grenzgänger und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Für die SPÖ stellt dies aber erst eine Teilregelung auf dem Weg zur Beseitigung aller Verschlechterungen in der Altersversorgung der Grenzgänger dar, wie dies Abgeordneter Lackner in einem Entschließungsantrag forderte.

Abgeordneter BÖHACKER (F) bezog gegen den SP-Entschließungsantrag Stellung und argumentierte, die von Lackner eingebrachte Initiative würde auf eine Diskriminierung inländischer Bezieher von Pensionsabfindungen hinauslaufen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) betonte, die vorliegende Novelle bringe eine Gleichbehandlung von Österreichern, die in Österreich arbeiten, und Österreichern, die in der Schweiz arbeiten. Der Antrag der SPÖ hingegen würde einer einseitigen Begünstigung von Grenzgängern gleichkommen, kritisierte der Redner.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wertete die Zustimmung seiner Fraktion als Zeichen der konstruktiven Arbeit der Opposition. Der Redner nahm seine Wortmeldung des Weiteren zum Anlass, die Kritik der Grünen an der Einbringung der Dringlichen Anfrage durch die ÖVP nochmals zu untermauern.

Bei der Abstimmung wurden die drei Gesetzesänderungen jeweils einstimmig angenommen. Der SP-Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Situation der Grenzgänger blieb in der Minderheit.

Einhellig genehmigt wurden das Abkommen mit der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das Abkommen mit der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen und das Abkommen mit Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Letzter Punkt der Tagesordnung war der Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend mögliche Beeinflussung von Wahlkämpfen bzw. Wahlergebnissen durch Veröffentlichung von Meinungsumfragen unmittelbar vor Wahlen bzw. durch Bekanntgabe von Teilwahlergebnisssen vor dem amtlichen Wahlende.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) verwies auf das gemeinsame Ergebnis der Enquete-Kommission, dem zufolge es hinsichtlich der Veröffentlichung von Meinungsumfragen unmittelbar vor Wahlen keinen Handlungsbedarf gebe. Beschränkungen würden gegen die Pressefreiheit verstoßen, auch sei von einer Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Bekanntgabe von Zahlen nicht auszugehen.

Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) hielt gesetzliche Verbote für nicht angebracht, war sich aber der Gefahr der Meinungsbeeinflussung durch Meinungsumfragen bewusst. Sie zog in diesem Zusammenhang die Seriosität von Meinungsumfragen in Zweifel.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) sprach sich ebenfalls gegen gesetzliche Maßnahmen aus und plädierte vielmehr für qualitätshebende Maßnahmen auf freiwilliger Basis, wobei sie die Empfehlung der Enquete-Kommission auf Einrichtung eines Weisenrates unterstützte.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) setzte sich grundsätzlich mit der Meinungs- und Pressefreiheit auseinander und merkte an, diese beiden Rechte würden vor allem durch die jeweils Mächtigen gefährdet.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) trat auch seinerseits für Qualitätskriterien anstelle von gesetzlichen Vorschriften ein.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) schlug einheitliche Schließungszeiten für die Wahllokale vor, um das Problem der vorzeitigen Bekanntgabe von Teilwahlergebnissen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) meinte aus eigener Erfahrung, am Besten wäre es, auf Hochrechnungen überhaupt zu verzichten, war sich aber darüber klar, dass man dieses Rad der Geschichte nicht mehr zurückdrehen könne.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

Schließlich wurde der Fristsetzungsantrag der Grünen betreffend Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages zur Reisetätigkeit Jörg Haiders abgelehnt.

In einer weiteren (96.) Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Vorsitz führenden Präsidenten. (Schluss)