Parlamentskorrespondenz Nr. 143 vom 01.03.2002

REGIERUNGSVORLAGEN UND BERICHT DES FINANZMINISTERS ÜBER HAFTUNGEN

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RECHTSSICHERHEIT UND MEHR BÜRGERNÄHE DURCH NEUES VEREINSGESETZ

Das derzeit geltende Vereinsgesetz 1951 stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1867 und ist vielfach nicht mehr zeitgemäß. "Dieses öffentliche Vereinsrecht unterstützt das heutige Vereinsleben nicht in bestmöglicher Weise", heißt es daher im Vorblatt zur Regierungsvorlage zum Vereinsgesetz 2002 (990 d.B.). Mehr als 100.000 Vereine sind in Österreich tätig, und für sie und alle noch zu gründenden Vereine sollen mit dem neuen Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, wobei man um Berücksichtigung der Praxis bemüht ist. Als weiteres Ziel definiert der Entwurf daher "Optimierung von Bürgernähe und Effizienz der Vereinsverwaltung zur Unterstützung der Vereinsarbeit".

Im Detail sollen diese Ziele durch einen Abbau behördlicher Mehrgleisigkeiten und Konzentration der vereinsbehördlichen Aufgaben bei den Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen und das Ende des Instanzenzugs bei den Sicherheitsdirektionen erreicht werden. Die Gründung von Vereinen soll u.a. dadurch erleichtert werden, dass vertretungbefugte Organwalter schon vor der Kontaktnahme mit der Vereinsbehörde bestellt werden können. Das behördliche Verfahren soll nicht länger als vier Wochen dauern. Wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit der Gründung eines Vereins sollen vereinfacht und verbilligt werden. So soll ein einziges Exemplar der Vereinsstatuten - statt bisher drei - bei der Gründung eines Vereins bzw. bei einer späteren Änderung der Statuten genügen. Eine wesentliche Erleichterung wird im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Zentralen Vereinsregisters erreicht; österreichweit wird die Erteilung von Auskünften und die Ausfertigung von Registerauszügen ermöglicht.

Unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Lehre wird durch eine Reihe von Klarstellungen die Rechtssicherheit verbessert. Verwaltungsvereinfachungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vermögens behördlich aufgelöster Vereine und Verbesserung beim Bürgerservice runden das Reformwerk ab.

ERRICHTUNG EINES UNABHÄNGIGEN FINANZSENATS GEPLANT 

Derzeit wird das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das Abgabenrecht und das Finanzstrafrecht des Bundes von den sieben Finanzlandesdirektionen wahrgenommen, wobei die Entscheidungen entweder in weisungsfreien Senaten oder durch weisungsgebundene Einzelbeamte getroffen werden. Um den Rechtsschutz in der Finanzgerichtsbarkeit nach dem Vorbild der Verwaltungsgerichtsbarkeit (UVS, UBAS) sowie anderer EU-Staaten zu erhöhen, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Ziele ist die Errichtung einer unabhängigen Verwaltungsbehörde für alle zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren für Steuerangelegenheiten, Zoll und Finanzstrafsachen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der neuen eigenständigen Behörde geht der Finanzminister von Kostenneutralität aus. Es ist geplant, den mit 236 Vollbeschäftigten angegebenen Personalbedarf des Finanzsenats mit Beamten zu decken, die bisher in den Finanzlandesdirektionen für den Rechtsmittelbereich zuständig waren, gleichzeitig werden sie aus der Mischverwendung mit dem Fachbereich herausgelöst. Auch der Bedarf an Infrastruktur, Beschaffungswesen, EDV und Buchhaltung soll aus den Beständen der Finanzlandesdirektionen gedeckt und Synergieeffekte erzielt werden. Die Behörde soll an den bisherigen Standorten der sieben Finanzlandesdirektionen untergebracht, nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten aber räumlich von der übrigen Finanzverwaltung getrennt werden (1002 d.B.).

BERICHT DES FINANZMINISTERS ÜBER BUNDESHAFTUNGEN IM JAHR 2001 

Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Budgetausschuss über die im Jahr 2001 übernommenen Bundeshaftungen berichtet. Insgesamt wurden im Vorjahr 88,559 Mrd. S (6,436 Mrd. €) an Haftungen für Kapitalgrundbeträge übernommen. Die Kapitaltilgungen betrugen 90,61 Mrd. S (6,585 Mrd. €). Der gesetzliche Haftungsrahmen für Kapital im Umfang von 344,0075 Mrd. S (25 Mrd. €) wurde zu 277,0277 Mrd. S (20,132 Mrd. €) ausgenützt.

Einschließlich der Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz, über die der Finanzminister dem Hauptausschuss vierteljährlich berichtet, haftete der Bund Ende 2001 für 841,796 Mrd. S (61,176 Mrd. €) (37 BA). (Schluss)