Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 13.03.2002

VERKEHRSAUSSCHUSS: EISENBAHNGESETZ, AMBULANZFLÜGE, FERNMELDEUNION

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Wien (PK) - Heute Nachmittag fand eine Sitzung des Verkehrsausschusses statt, an der erstmals der neue Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Ing. Mathias Reichhold, teilnahm. Neben internationalen Abkommen standen u.a. Novellen zum Eisenbahngesetz und zum Kraftfahrliniengesetz auf der Tagesordnung. Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, einen Unterausschuss betreffend die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einzurichten.

ABKOMMEN ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZFLÜGEN IN GRENZREGIONEN

Durch die Zunahme des Reiseverkehrs zwischen Österreich und Italien gewann die Frage der Repatriierung von verunglückten und erkrankten österreichischen und italienischen Staatsbürgern bereits in den vergangenen Jahren erhöhte Bedeutung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1989 ein Abkommen über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringenden Transporten von Verletzten und Schwerkranken zwischen den beiden Staaten abgeschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages erwiesen sich jedoch teilweise als nicht zweckmäßig, weshalb nunmehr ein Zusatzabkommen ausgearbeitet wurde, das insbesondere die Benützung von Außenlandeplätzen mit Luftfahrzeugen regelt, die eine noch effizientere Repatriierung der betroffenen Personen ermöglicht und auf die Assistenzleistung bei größeren Unglücksfällen im jeweiligen Nachbarstaat abzielt. Weiters ist insofern eine administrative Vereinfachung vorgesehen, als dem jeweils anderen Vertragsstaat lediglich eine Liste der Luftfahrzeughalter, und nicht mehr die Namen der Besatzung, zu übermitteln sind (748 d.B.).

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) fragte sich, warum dieses Abkommen, das bereits im Jahr 1996 unterzeichnet wurde, erst jetzt im Ausschuss behandelt wird. Zudem kam sie auf die geplante Pistenverlängerung am Flughafen Innsbruck zu sprechen. Sie befürchtete, dass die Interessen der Anrainer bei diesem Projekt zu wenig berücksichtigt werden.

Sehr positiv äußerte sich Abgeordneter Kurt Scheuch (F) zum vorliegenden Abkommen, das die unbürokratische Rückführung von Verletzten ermögliche. Eine Erleichterung sei etwa dadurch gegeben, dass nicht mehr die gesamte Namensliste der Crew bekannt gegeben werden muss.

Auch die Sozialdemokraten werden dem Abkommen, das eine rasche Hilfeleistung ermögliche, zustimmen, kündigte Abgeordnete Gabriele Binder (S) an.

Bundesminister Mathias Reichhold begrüßte die Ergänzung des Abkommens über die Erleichterung von Ambulanzflügen, da damit eine einfachere und unbürokratischere Abwicklung gewährleistet werde. Was die Frage der Abgeordneten Lichtenberger betrifft, so wisse er, dass bezüglich der Pistenverlängerung eine Kompromisslösung unter Einbindung der Anrainer gesucht werde.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

EU-RICHTLINIE BEDINGT ÄNDERUNG DES EISENBAHNGESETZES 1957

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die EU-Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie beinhaltet die Festlegung grundlegender Anforderungen, die dann näher durch Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) für Teilsysteme und durch europäische Spezifikationen für Interoperabilitätskomponenten ausgestaltet werden. Was die mittelbaren Auswirkungen aus den TSI anbelangt, so ist im Sinne eines ökonomischen Übergangs vorgesehen, dass die anhängigen und in fortgeschrittenem Planungsstadium befindlichen Vorhaben ausgeklammert und nach dem derzeitigen österreichischen Regelwerk finalisiert werden. (960 d.B.)

Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie komme es zu einer weiteren Harmonisierung der technischen Standards im Eisenbahnwesen, erläuterte Abgeordneter Josef Edler (S). Aufgrund der Sprachbarrieren würden sich Probleme an den Grenzbahnhöfen ergeben, zeigte Edler auf und forderte eine Forcierung der Aus- und Weiterbildung. Zu hinterfragen sei seiner Meinung nach auch die Höhe der Strafen.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) hielt es - ebenso wie ihr Vorredner - für problematisch, dass für den Vollzug des Gesetzes die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig sind. Ihrer Meinung nach ist diese Aufgabe bei den BH falsch angesiedelt, da die Mitarbeiter nicht über die nötigen Qualifikationen verfügen. Weiters wünschte sie sich eine Neuverlautbarung des Eisenbahngesetzes.

Auch Abgeordneter Peter Marizzi (S) bezweifelte, dass die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsbehörden das nötige Spezialwissen im Bereich des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems aufweisen. Ein wichtiges Anliegen war ihm die Umsetzung des Projektes "traincontrol", damit in Österreich keine "englischen Verhältnisse" entstehen. Abgeordneter Helmut Dietachmayr (S) thematisierte den Ausbau der Westbahnstrecke und machte darauf aufmerksam, dass trotz der Investitionen die Fahrzeit länger geworden ist. Abgeordneter Günter Kiermaier (S) machte sich für den Ausbau der Strecke Wien-St. Pölten stark, da dies einen Zeitgewinn von 20 Minuten (bezogen auf die Strecke Wien-Linz) bringen würde.

Durch die Verwaltungsreform würden die Bezirksverwaltungsbehörden gewisse Agenden in noch stärkerem Maße wahrnehmen, führte Abgeordneter Reinhard Firlinger (F) aus. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sehe man z.B. auch im Raffineriebereich, wo - wie bisher - auf Spezialisten zurückgegriffen wird. Grundsätzlich sei die Richtlinie ein richtiger Schritt, da einheitliche Standards erforderlich sind, um grenzübergreifend im Bahnwesen tätig werden zu können.

Abgeordnete Karin Hakl (V) begrüßte die Interoperabilitätsbestimmungen, die dazu beitragen werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn zu erhöhen. Bezüglich der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden habe sie keine Bedenken, da stets - egal, um welche Behörde es sich handelt - externe Berater herangezogen werden.

Er glaube nicht, dass der Vollzug der neuen Bestimmungen Probleme verursachen werde, meinte Bundesminister Mathias Reichhold. Mit dem vorliegenden Gesetz werde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die deshalb zustande kam, weil die österreichischen Beamten auf EU-Ebene Druck machten, führte er weiter aus.

Auf eine Frage des Abgeordneten Marizzi eingehend stellte Reichhold fest, dass er in der Frage Semmering-Tunnel noch immer denselben Standpunkt vertrete; d.h. er plädiere für die rasche Umsetzung des Basis-Tunnels. Das naturschutzrechtliche Verfahren könne nicht jahrelang verlängert werden, da nur ein begrenzter Zeithorizont zur Verfügung stehe, meinte Reichhold. Für wichtig erachtete er auch das Projekt Koralmbahn, da dadurch der gesamte südsteirische Raum erschlossen wird. Außer Streit gestellt sei auch die Unterinntal-Trasse sowie der Ausbau der Strecke Wien - St. Pölten. Der Ausbau des Gasteiner Tals sei in unterschiedlichen Stufen im Generalverkehrsplan enthalten, teilte ein Mitarbeiter des Ministeriums mit. Was das Thema Grenzbahnhöfe anbelangt, so habe die ÖBB bereits eine eigene Spezialeinheit eingesetzt, die sich mit diesem Thema befassen wird, teilte der Ressortchef mit.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig verabschiedet.

STAATSVERTRAG BETREFFEND INTERNATIONALE FERNMELDEUNION

Um die Stellung der Internationalen Fernmeldeunion zu festigen, wird in der Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion den weltweiten Veränderungen im Telekommunikationsumfeld, der fortschreitenden Liberalisierung und dem vermehrten Einfluss der privaten Bereiche durch die Öffnung der Union für den privaten Sektor und durch Struktur- und Organisationsänderungen Rechnung getragen. Außerdem wird künftig die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten eine Obergrenze für die Höhe der Beitragseinheit festlegen. (873 d.B.) - Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Wilhelm Weinmeier (F) wies darauf hin, dass es sich bei der Internationalen Fernmeldeunion um eine EU-Unterorganisation handelt, die die weltweite Nutzung des Fernmeldewesens regelt. Da sich gerade dieser Bereich sehr rasch weiterentwickle, seien ständige Anpassungen erforderlich.

KRAFTFAHRLINIENGESETZ-NOVELLE MEHRHEITLICH BESCHLOSSEN

Die Änderung des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen enthält vor allem die Umwandlung der in den Strafbestimmungen enthaltenen Schillingbeträge durch Eurobeträge. Weiters geht es noch um die Determinierung der Bestimmungen über die an der Vollziehung mitwirkenden Organe. (961 d.B.)

Diese Kraftfahrliniengesetz-Novelle nahm Abgeordneter Günter Kiermaier (S) zum Anlass, den Stand der Fusion von Post- und Bahnbus zu hinterfragen. Ein besonderes Anliegen der G-Abgeordneten Evelin Lichtenberger betraf die Gesamtnovellierung der Materie, um Widersprüche zwischen den Wettbewerbsregelungen der EU, der Praxis und den gesetzlichen Bestimmungen hintanzuhalten. Zudem wollte sie wissen, wieso hinsichtlich der Eurobeträge anders als sonst gerundet wurde.

Auch Minister Mathias Reichhold vertrat die Ansicht, man sollte Bahn- und Postbusdienste zusammenlegen, und verwies darauf, dass eine Verschmelzung transparente Abrechnungen ermöglichen würde.

Seitens des Ressorts wurde darauf hingewiesen, dass aus Praktikabilitätsgründen bei der Euroumrechnung anders gerundet wurde.

Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPÖ, FPÖ und ÖVP verabschiedet.

VIERPARTEIEN-ENTSCHLIESSUNG ZUR NOVELLIERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern Parlamentarier aller vier Fraktionen eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Diese soll den Veränderungen am Telekommunikationsmarkt, wie dem Entstehen transnationaler europäischer Märkte, Rechnung tragen, Anreize für weitere Infrastrukturinvestitionen verstärken und bestehende Innovationshemmnisse abbauen, um den weiteren Wettbewerb in Österreich nicht zu behindern. (608/A[E])

Die Parteien kamen überein, einen aus 14 Mitgliedern bestehenden Unterausschuss einzusetzen. Die erste Sitzung des Unterausschusses wurde von den Abgeordneten für 10. April in Aussicht genommen.

G-INITIATIVE BEZÜGLICH GEBÜHRENPFLICHTIGER TELEFONAUSKÜNFTE VERTAGT

In einem Entschließungsantrag verlangen die Grünen eine verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften. Sie weisen darauf hin, dass sich bei KonsumentInnenschutz-Institutionen Klagen wegen überhöhter Telefonrechnungen, die größtenteils auf gebührenpflichtige Auskünfte zurückzuführen sind, häufen. Konkret schlagen die G-Mandatare eine vorgeschaltete kostenlose Tarifansage und die Vorschreibung eines Pauschalbetrags pro erledigter Anfrage vor. Ein Nichtauffinden der gesuchten Auskunft sollte ihnen zufolge keine Mehrkosten verursachen dürfen. (440/A[E]) - Es wurde einstimmig beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen. (Schluss)