Parlamentskorrespondenz Nr. 197 vom 20.03.2002

EIN REFORMPAKET AUS DEM JUSTIZMINISTERIUM

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Wien (PK) - Im Anschluss an die Dringliche Anfrage wandte sich der Nationalrat in den frühen Abendstunden einem umfangreichen Reformpaket aus dem Justizministerium zu, das zum Teil im Konsens beschlossen wurde.

WETTBEWERBSGESETZ, EINRICHTUNG EINER BUNDESWETTBEWERBSBEHÖRDE

Zunächst ging es das Wettbewerbsgesetz und die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Änderung des Kartellgesetzes. Es sei unbestritten, dass es wohl kaum einen Bereich gibt, in dem ein derartiger Reformstau herrscht wie im Kartellrecht, zeigte Abgeordnete Dr. MOSER (G) auf. Das "hinterwäldlerische" Kartellrecht, das weit unter dem Niveau Europas liegt, war lange Zeit sozialpartnerschaftlichen Konstellationen unterworfen. Nun wurde eine "Tandemlösung" gefunden, die neben einigen Verbesserungen (unabhängigeres Kartellgericht, empfindliche Geldstrafen, etc.), auch viele Mängel enthält. Weiterhin gebe es eine Doppelstruktur, bemängelte sie, d.h. man hat zwei Gesetze, anstatt ein einheitliches Wettbewerbsrecht. Zudem bestehe eine Doppelgleisigkeit, nämlich eine weisungsunabhängige Behörde sowie einen weisungsabhängigen Kartellanwalt. Kritisch beurteilte sie auch den Bestellungsmodus des Generaldirektors der Wettbewerbsbehörde.

Abgeordnete Mag. KUBITSCHEK (S) schloss sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an, wonach es mit der Wettbewerbspolitik in Österreich nicht zum Besten steht. Es zähle zu den wichtigsten Aufgaben des Staates, Spielregeln zu definieren und diese ausreichend zu kontrollieren. Gerade der Fall Microsoft habe sehr deutlich gemacht, dass Marktmissbrauch sehr vielfältig sein kann. Negativ beurteilte sie die mangelnde personelle Ausstattung des Kartellgerichts sowie die relativ hohe Intransparenz des gesamten Systems. Mit der vorliegenden Reform liege nun jedoch ein Vorschlag vor, dem man mit guten Gewissen zustimmen könne, da einige Defizite entschärft wurden. Man sollte jedoch in Zukunft daran arbeiten, eine Regelung zu finden, die eine Zusammenfassung der Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden bringt.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) sprach von einem Riesenreformpaket im Justizbereich, an dem auch die Opposition konstruktiv mitgearbeitet hat. Fekter räumte ein, dass die Wettbewerbssituation in einigen Bereichen äußerst unbefriedigend war, weshalb die Bundesregierung einen Totalumbau vorgenommen hat. Dadurch werde eine unabhängige und weisungsfreie Wettbewerbsbehörde geschaffen, ein Kartellanwalt eingerichtet und das Geldbußensystem neu gestaltet. Die Wettbewerbsbehörde ist Antragstellerin beim Kartellgericht und befasst sich hauptsächlich mit der Fusionskontrolle. Konkret wird sie gegen Marktmissbrauch und gegen Wettbewerbsbeschränkungen ermitteln und Anträge an das Gericht stellen. Durch einen Abänderungsantrag, der die Mitwirkung des Gerichts zum Inhalt hat, wurde auch die rechtsstaatliche Vorgangsweise für die Ermittlungstätigkeit gesichert, führte sie weiter aus.

Auch für Abgeordneten Dr. KRÜGER (F) bestand ein dringender Reformbedarf. Die Gründe dafür sah er nicht in materiellrechtlichen Belangen, sondern in der prozessualen Abwicklung der Kartellfälle. Antragsberechtigt waren nämlich ausschließlich die Sozialpartner, die zudem das Gericht, den Paritätischen Ausschuss sowie die Sachverständigenliste beherrscht haben. Was die Kritik der Grünen betrifft, so hielt er der Abgeordneten Moser entgegen, dass die Regulatoren im Medienbereich sehr wohl eingebunden sind. Er sehe auch keine Doppelgleisigkeit, denn während der Anwalt bisher mit vier Partnern sprechen musste, kann er sich jetzt an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER zeigte sich über den Drei-Parteien-Konsens zum Wettbewerbsgesetz erfreut. Er erwartet sich vom neuen Kartellgesetz nicht zuletzt eine Garantie für Medienvielfalt, welche für Böhmdorfer, wie er sagte, unabdingbarer Bestandteil der Meinungsvielfalt ist. Eine Bildung von Wirtschaftsgruppen, die durch Verflechtungen unübersichtlich seien, sollte nicht möglich sein. Als ein Fernziel nannte es der Justizminister, dass die österreichischen Zeitungen selbständig und frei von Presseförderungen bestehen können.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) verwies auf die Wichtigkeit eines Kartellgesetzes für Konsumenten, da diese immer wieder mit Monopolbildungen konfrontiert seien. Es werde ihnen oft vorgegaukelt, dass sie eine Auswahl- und Entscheidungsfreiheit hätten, obwohl dies nicht der Fall sei. Begrüßt wurde von Hlavac die weitere Einbindung der Sozialpartner im Kartellverfahren.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) sprach von einem großen Tag für die Justizpolitik. Das bisherige Kartellverfahren hat seiner Meinung nach große Schwächen gehabt. Nunmehr werde eine unabhängige Wettbewerbsbehörde eingerichtet, die den heutigen Anforderungen entspreche. Überzeugt ist Trinkl, dass Wettbewerbsverfahren auch in Zukunft nicht ohne die Expertise der Sozialpartner auskommen werden.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) hielt fest, mit dem Kartellgesetz werde ein weiterer Teil des Regierungsübereinkommens umgesetzt. Mit der Einrichtung der Bundeswettbewerbsbehörde sei eine "juristisch schöne und saubere Lösung" gefunden worden. Ein von Hofmann eingebrachter Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2002 ermöglicht es dem Finanzminister, im Falle einer entsprechenden Vereinbarung der EU die Haftung der Republik Österreich für österreichische Luftfahrtunternehmen und Flughäfen in Bezug auf Schäden durch Terror oder Kriegsereignisse bis 31. Mai dieses Jahres zu verlängern.

Wirtschaftsminister BARTENSTEIN konstatierte, das vorliegende Gesetz sei vielleicht nicht die ganz, ganz große Reform, aber man könne auf das Ergebnis stolz sein. Wettbewerbspolitik ist ihm zufolge nicht nur für die Volkswirtschaft und im Sinne einer Rechtssicherheit für Unternehmen, sondern insbesondere auch für die Konsumenten wichtig.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wertete es als positiv, dass auch die blau-schwarze Regierung erkannt habe, dass jeder Wettbewerb ein Regulativ brauche.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung des F-V-Zusatzantrages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

INSOLVENZRECHTS-NOVELLE, ZIVILVERFAHRENS-NOVELLE

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) begrüßte es in der anschließenden Debatte über die Insolvenzrechts-Novelle und die Zivilverfahrens-Novelle, dass "die ärgsten Belastungen" des ursprünglichen Gesetzentwurfes zur Zivilverfahrens-Novelle gestrichen worden seien. Anerkennung äußerte er für den Versuch, Zivilverfahren zu beschleunigen. Er zeigte sich aber skeptisch, ob mit Formalregelungen tatsächlich eine Prozessbeschleunigung erreicht werden könne.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) wies darauf hin, dass bei zahlreichen Betrieben, die insolvent würden, sogar zuwenig Geld da sei, ein Konkursverfahren abzuwickeln. Allerdings sei der Anteil der abgewiesenen Konkursanträge rückläufig, was Trinkl zufolge auf die Änderung der Strafbestimmungen bezüglich fahrlässiger Krida zurückzuführen sein könnte. Als bedenklich wertete es Trinkl, dass immer mehr Jugendliche überschuldet seien.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) unterstrich, es müsse besondere Beachtung finden, dass hinsichtlich der größten Novellierung des Zivilverfahrens der letzten Jahre ein All-Parteien-Konsens erzielt werden konnte. Er erwartet sich von den neuen Bestimmungen eine Verfahrenskonzentration und -beschleunigung. Als besonders positiv hob Krüger die Einführung von Fristen für Sachverständigengutachten hervor. Mit der Insolvenzrechts-Novelle 2002 will man Krüger zufolge Insolvenzmissbrauch verhindern, zudem werde die Bestellung des Masseverwalters neu geregelt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu beiden vorliegenden Gesetzentwürfen an. Es zeige sich, dass man, wenn man mit der Opposition "zivilisiert spricht", zu einem Konsens kommen könne, sagte sie. Ihr zufolge ist eine richtige Balance zwischen dem Rechtsschutz der Betroffenen und den Verfahrenserfordernissen gefunden worden. Ein von Stoisits eingebrachter gemeinsamer Abänderungsantrag der Grünen und der SPÖ zur Zivilverfahrens-Novelle zielt darauf ab, dass die Angehörigeneigenschaft im Zivilrecht an jene des Strafrechts angepasst wird und auch Lebensgefährten davon umfasst werden. 

Auch Abgeordnete Dr. MERTEL (S) bemerkte, dass ein Konsens in wichtigen Gesetzesmaterien möglich sei, wenn man die SPÖ zu sachlichen Gesprächen einlade und nicht wie in der Vergangenheit über sie "drüberfahre". Besorgt äußerte sich Mertel über die Steigerung bei den Privatkonkursen und meinte, durch ihre Sozialpolitik sei die Regierung mit Schuld daran, wenn Menschen in finanzielle Nöte geraten.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die Zivilverfahrens-Novelle und wies darauf hin, dass Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung die wichtigsten Ziele des Gesetzentwurfes seien. Begrüßt wurde von ihm u.a. die Ausdehnung des Mahnverfahrens. Seiner Ansicht nach ist nicht zu befürchten, dass jene, die berechtigte Einwände haben, diese nicht vorbringen können.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) machte geltend, mit der Insolvenzrechts-Novelle reagierten die Regierung und der Justizminister rasch auf geänderte Bedingungen und neue Anforderungen. U.a. habe es Unzulänglichkeiten bei der Bestellung des Masseverwalters und im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Insolvenzverfahrens beim Verkauf eines Unternehmens gegeben. Erfreut äußerte sich Mainoni auch zur Zivilverfahrens-Novelle, die ihm zufolge sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren enthält.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) führte aus, die SPÖ stimme sowohl der Insolvenzrechts-Novelle als auch der Zivilverfahrens-Novelle zu, weil die Koalitionsparteien auf Kritik eingegangen seien und wesentliche Punkte geändert hätten. Im Bereich des Privatkonkurses ist die Lösung seiner Meinung nach jedoch unvollständig, er sieht noch weiteren Reformbedarf. Kritik übte Maier in Zusammenhang mit der Neuorganisation der Gerichtsorganisation.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) stellte fest, nur durch eine angemessene Verfahrensdauer könne das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat sichergestellt werden. Es sei aber auch wichtig, eine Balance zwischen der Straffung des Verfahrens und der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes zu finden.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER erläuterte, eine Auslagerung der Schiedsgerichte in der von Abgeordneter Stoisits dargestellten Form sei nicht ins Auge gefasst. Er habe aber nichts dagegen, wenn Schiedsgerichte mit staatlichen Gerichten konkurrieren, sagte er. Verteidigt wurde von Böhmdorfer die vorgesehene neue Gerichtsorganisation und die "sinnvolle" Zusammenlegung von Bezirksgerichten. Zum Vier-Parteien-Konsens meinte er, er sei auch in der Vergangenheit immer bereit gewesen, einen Kompromiss zu suchen.

Abgeordnete HUBER (S) kam auf das Thema private Verschuldung zu sprechen, dabei auf einige Details eingehend. Die aufgezeigten Mängel im Bereich der Privatinsolvenz sollten aufgegriffen und behoben werden.

Die Materien wurden einstimmig angenommen, der Zusatzantrag der Opposition verfiel der Ablehnung.

WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ

Unter einem wurden dann die Vorlagen zum Wohnungseigentumsgesetz 2002, zum Wohungseigentumsbegleitgesetz und die Anträge 153/A(E), 190/A und 557/A verhandelt.

Abgeordnete BURES (S) sprach zum Wohnungseigentumsgesetz und verwies auf die diesbezüglichen Initiativen, die von ihrer Fraktion schon seit längerem ventiliert worden seien. Die Regierungsvorlage sei in diesem Bereich auch begrüßenswert gewesen, doch müsse der kurzfristig eingebrachte Abänderungsantrag mit kritischen Augen gesehen werden. Sodann ging die Rednerin auf die sozialdemokratischen Vorstellungen zum Mietrecht ein.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) bezeichnete die von ihrer Vorrednerin kritisierten Punkte als guten Kompromiss zwischen den Vorstellungen der sozialdemokratischen Opposition und den Wünschen der Immobilienmakler. Die Rednerin erläuterte die wesentlichen Inhalte der gegenständlichen Vorlagen und deren Vorteile.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) konzedierte den Vorlagen einige Verbesserungen, teilte aber die Bedenken der Abgeordneten Bures. So sei die angepeilte Lösung bei Substandardwohnungen tendenziell kontraproduktiv, könne diese doch eine Gesamtsanierung des Objekts verhindern. Ebenso wie Abgeordnete Bures bemängelte Moser die jüngsten Entwürfe zur Eigentumsbegründung. Besorgt zeigte sich Moser auch hinsichtlich der Zukunft des Mieterschutzes.

Abgeordneter NEUDECK (F) verteidigte die Vorschläge der Regierung als den Bedürfnissen der Betroffenen dienlich, wobei er die neue Regelung beim Zugang zum Wohnungseigentum als großen Wurf bezeichnete. Der Redner brachte weiters einen Abänderungs- und einen Entschließungsantrag ein, Fristen im Gesetzestext respektive die Erstellung von Informationsmaterial zu den gegenständlichen Gesetzesänderungen betreffend.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) zeigte sich enttäuscht von den Vorlagen, insbesondere im Bereich des Erwerbs von Eigentum, wo sich teilweise Lobbyisten und Spekulanten durchgesetzt hätten. Wäre seine Fraktion eingebunden gewesen, so wären wohl etliche Fehlerquellen zu vermeiden gewesen.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) meinte, hier hätten sich tatsächlich die Lobbyisten durchgesetzt, nämlich die Lobbyisten für das Wohnungseigentum und für eine verbesserte Situation am Wohnungssektor und verwies darauf, dass man zwischen den Regelungen für Eigentum und jenen für Miete unterscheiden müsse.

Abgeordnete BURKET (F) bezeichnete die Vorlage als modern und zeitgemäß und begründete das anhand konkreter Beispiele. Die Vorlage sei ein großer Schritt zu mehr Transparenz und Anwendbarkeit.

Abgeordnete HUBER (S) bemängelte, dass die heutige Vorlage in dieser Form nicht in Begutachtung gegangen sei, sodass man, wenn auch einige Punkte zustimmenswert seien, dennoch an manchen Punkten Kritik üben müsse, habe man es hier doch mit einigen Fußangeln zu tun.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) fand die genannten Vorlagen hingegen zweckdienlich, kämen sie doch den Wünschen der Menschen entgegen, dabei auch auf die Argumente ihrer Fraktionskollegen verweisend.

Abgeordnete Mag. WURM (S) bezeichnete die Eigentümerpartnerschaft als prinzipiell positiv, teilte aber die Kritikpunkte ihrer Fraktionskollegen. Konkret trat Wurm dafür ein, auch den Paragraph 209 endlich zu ändern.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER ging auf die Genese des Abänderungsantrags ein und wies die Kritik, man habe es hier mit einem Lobbyisten- bzw. Spekulantengesetz zu tun, zurück. Sodann erläuterte er die grundsätzlichen Intentionen dieser Novelle.

Abgeordneter GAHR (V) verwies auf die "vielen sinnvollen Neuerungen", die mit dieser Novellierung Realität würden, die mehr Praktikabilität und mehr Rechtssicherheit mit sich brächte. Gahr zeigte sich zufrieden damit, dass nun auch Maßnahmen zur Wärmedämmung gefördert würden.

Abgeordneter HEINZL (S) wies auf die zu befürchtenden Verschlechterungen beim Kündigungsschutz hin und plädierte für einen besseren Mieterschutz.

Abgeordneter LEXER (V) meinte, die Novelle biete Vereinfachungen, Verbesserungen und neue Möglichkeiten, was den Weg ebne zu einem wohnenswerteren Österreich.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zeigte sich erfreut darüber, dass nun auch gleichgeschlechtliche Gemeinschaften Wohnungseigentum erwerben könnten. Dies sei ein ermutigender Beginn, dem allerdings weitere Schritte folgen sollten. In diesem Sinn brachte sie einen Abänderungsantrag ein, wonach gleichgeschlechtliche Lebensgefährten das gleiche Eintrittsrecht wie andersgeschlechtliche Lebensgefährten haben sollten.

Die Vorlagen fanden in der Abstimmung ebenso eine Mehrheit wie der V-F-Entschließungsantrag. Die Anträge der Opposition verfielen der Ablehnung. (Schluss Justizreform/Forts. NR)