Parlamentskorrespondenz Nr. 204 vom 21.03.2002

HOHES HAUS GESCHLOSSEN FÜR KYOTO-PROTOKOLL

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Wien (PK) - Der zweite Punkt der Tagesordnung betraf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) sprach von einem historischen Tag, da heute das Kyoto-Protokoll ratifiziert werde. Doch mit der Ratifizierung allein sei es nicht getan, gab die Rednerin zu bedenken. Österreich sei nämlich zu einem Klimaschutznachzügler geworden, da die Emissionen in den letzten Jahren ständig gestiegen sind und dadurch die Verpflichtung, 13 % der Emissionen einzusparen, in Wirklichkeit schon viel größer ist (ca. 20 %). Österreich habe viel nachzuholen, aber dennoch gebe es bis heute keine bindende Klimastrategie. Zudem fehle auch noch eine gesicherte Finanzierung, um die Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, bemängelte Sima. Sie frage sich auch, wann es die Voraussetzungen für ein Monitoring sowie die gesetzlichen Grundlagen für strukturelle Maßnahmen geben wird.

Österreich habe sich mit dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, ein großes Ziel zu erreichen, stellte Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) einleitend fest. Die Bundesregierung habe bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen und deutliche Schwerpunkte z.B. bei der thermischen Altbausanierung, dem Ausbau der Fernwärmeversorgung oder im Verkehrsbereich (Ausbau der Schiene) gesetzt. Auch durch die Novellierung des ElWOG wurde am Elektrizitätssektor ein wichtiger Akzent gesetzt. Wir müssen uns aber auch dafür einsetzen, dass die Förderung erneuerbarer Energie, in Hinkunft auf nationaler Ebene geregelt wird, forderte er.

Abgeordneter HORNEK (V) erinnerte an die wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema Klimawandel, dabei auf die jüngsten Ereignisse in der Antarktis verweisend. Österreich unterzeichne als drittes Land das Kyoto-Protokoll, mit dem Umweltgeschichte geschrieben werde, seien dadurch doch nun erstmals auch Sanktionen vorgesehen, wodurch eine nennenswerte Reduktion von Treibgasen evoziert werden sollte. Für Österreich stelle dies ein ambitioniertes Ziel dar, dem man seitens der Regierung bereits mit dementsprechenden Gesetzen Rechnung getragen habe.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) meinte, Österreich sei insgesamt das 51. und EU-weit das 5. Land, das dieses Protokoll unterzeichne. Gekennzeichnet sei die österreichische Klimapolitik im Übrigen dadurch, sich ambitionierte Ziele zu stecken, konkrete Ergebnisse aber kaum zu erzielen. Österreich war vor rund zehn Jahren Speerspitze in der Klimapolitik, sei aber nun zu einem Nachzügler geworden. Die Ziele würden zwar immer wieder beschworen, Taten folgten jedoch nicht. Man solle die Dinge nicht schönreden, sondern konkret in Angriff nehmen, so Glawischnig, die in diesem Sinne auch einen Entschließungsantrag betreffend eine einheitliche österreichische Klimastrategie einbrachte.

Bundesminister Mag. MOLTERER meinte, mit der Ratifizierung von Kyoto schreibe man Umweltgeschichte, habe dieses Protokoll doch einen klaren Rechts- und einen entsprechenden Sanktionsrahmen. Dieses Ergebnis sei der EU und ihrem konsequenten Agieren in diesem Zusammenhang zu danken. Auch Österreich könne sich hier Verdienste anrechnen, etwa bei der Verhinderung von Atomenergie als anrechenbare Form für den Klimaschutz.

Man habe ein Auge auf die "big Player", da nur mit ihnen das 55-Prozent-Ziel, das man sich selbst gestellt habe, zu erreichen sein werde. Vor allem die USA böten Anlass zur Sorge, sei doch deren Politik zum Klimaschutz "verantwortungslos". Österreich agiere hier grundlegend anders und tätige dabei sogar noch eine Investition in den Wirtschaftsstandort, habe das Land doch innovative Unternehmen, die Umwelttechnologie mit großem Erfolg exportierten. Sodann referierte der Bundesminister die konkreten Pläne der Bundesregierung zur weiteren Realisierung der vorgegebenen Ziele.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) teilte die Bedenken des Ministers bezüglich der amerikanischen Umweltpolitik und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese Politik so nicht realisiert respektive fortgesetzt werden könne. Die Schlussfolgerungen aus dem Ist-Zustand seien bereits von seinen Vorrednern angesprochen worden, er teile diese und plädiere für eine konsequente Fortsetzung der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen.

Abgeordneter Ing. FALLENT (F) sagte, Klimaschutz gehe alle an und stelle eine große Herausforderung dar. Die hohen Standards in Österreich müssten gehalten werden, andere Länder sollte man die Übernahme dieser Standards nahelegen. Gemeinsam könnten die Ziele erreicht werden, doch brauche es dazu ein globales Umdenken, wie man in der Antarktis sehen könne. Umso mehr sei man gefordert, die Weichen in Richtung Nachhaltigkeit zu stellen.

Abgeordneter ELLMAUER (V) erklärte, Klimaschutz gehe uns alle an, weshalb er erfreut darüber sei, dass dieses Thema hier heute Einstimmigkeit erreichen werde. In dieser Frage müssten alle Kräfte zusammenspielen, müsste jeder seinen Beitrag leisten, damit auch künftige Generationen noch eine lebenswerte Umwelt vorfinden könnten. Positiv sei konkret, dass die EU-Staaten dieses Protokoll bis Ende Mai ratifiziert haben werden, so Ellmauer, der weiters die Förderung erneuerbarer Energieträger als besonderes Anliegen formulierte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) votierte dafür, für die Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele auch die nötigen finanziellen Mittel sicherzustellen, sodass "der gemeinsame Elan auch die Himmelpfortgasse erreichen" möge. Konkret forderte die Rednerin ihre Kollegen auf, zum öffentlichen Verkehr oder zum Fahrrad zurückzukehren und künftig auf das Privatauto zu verzichten. Moser sprach den Generalverkehrsplan an, der ebenfalls den Zielen des Klimaschutzes untergeordnet werden sollte.

Abgeordneter DOBNIGG (S) kam ebenfalls auf die Auswirkungen der Klimaproblematik zu sprechen, die nur im internationalen Zusammenspiel gelöst werden könne. Österreich werde hierbei seinen Beitrag leisten, wie auch in der heutigen Debatte sichtbar werde. Dazu brauche es eine einheitliche österreichische Klimastrategie und flankierende Maßnahmen, diese umzusetzen, so der Redner, der diesbezügliche Vorschläge wie Road-Pricing und Umstieg auf die Schiene einbrachte.

Abgeordneter WENITSCH (F) begrüßte, dass sich alle im Plenum zum Kyoto-Ziel und zum Klimaschutz bekannten. Es bedürfe einer gemeinsamen Anstrengung im Weltmaßstab, diese Ziele auch zu erreichen. Hier seien die Verkehrs-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsminister gefordert, so Wenitsch. Es sei unsinnig, die Produkte durch die Länder zu fahren. Dem müsse Einhalt geboten werden, weshalb er, Wenitsch, für einen Verkehr mit Mautstellen statt einem Verkehr mit Förderstellen eintrete.

Abgeordneter LOOS (V) sprach über die konkreten Schritte, die seitens der Regierung zur Erreichung der gesetzten Ziele unternommen würden. Dabei müsse dem Klimaschutz auf allen Ebenen Rechnung getragen werden, so der Redner.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) führte aus, Umweltminister Molterer habe ein Bündel von Maßnahmen vorgestellt, um die angestrebte Reduktion der CO2-Emissionen gemäß dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Einen wichtigen Punkt hat er seiner Ansicht nach jedoch nicht angesprochen, die weitere Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie am gesamten Energiebedarf in Österreich. So gebe es etwa in den Bundesländern immer noch Förderungen für Gas- und Ölheizungen, was Pirklhuber zufolge nicht mit den Kyoto-Zielen in Einklang zu bringen ist. Er forderte außerdem eine ökologische Steuerreform.

Abgeordneter HEINZL (S) erinnerte an die Geschichte des Klimaschutzabkommens von Kyoto und wies darauf hin, dass insbesondere die US-Regierung unter Präsident Bill Clinton und Vizepräsident Al Gore auf eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung zur Reduzierung von Treibhausgasen pochte. Die österreichische Regierung ist seiner Ansicht nach bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Zieles säumig. Von den notwendigen 1,25 Mrd. S an "Anreizförderungen" stünde nur ein Bruchteil zur Verfügung. Heinzl vermisst etwa ein "ordentliches Althaussanierungsprogramm".

Abgeordneter HORNEGGER (F) erklärte, der Schutz des Klimas sei eine der größten Herausforderungen, die die internationale Staatengemeinschaft zu bewältigen habe. Österreich hat sich seiner Meinung nach mit dem Versprechen, 13 % der Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren, "weit hinausgelehnt". Erfreut zeigte sich Hornegger darüber, dass Österreich auf dem Gebiet der Biomasse Vorbild in Europa sei.

Abgeordnete LENTSCH (V) erklärte, die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls sei eine "positive Sache". Die jüngsten verfügbaren Daten über die Luftqualität zeigten aber, dass die Treibhausgase trotz Kyoto nicht weniger, sondern mehr würden. Problem Nummer eins sei die Zunahme des Verkehrs im Allgemeinen und die Zunahme des Schwerverkehrs im Besonderen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) stellte die Glaubwürdigkeit der Diskussion in Frage. Zwar würden alle Abgeordneten die Notwendigkeit der Erreichung des Kyoto-Ziels betonen, allerdings werde über wichtige Fragen, wie die Beteiligung von Atomstromkonzernen an heimischen Energieunternehmen oder über die zur Erfüllung des Kyoto-Ziels wichtige Ressource Wasser nicht diskutiert. Bauer urgierte zudem verstärkte Anstrengungen zur Nutzung von Alternativenergien.

Abgeordneter Ing. GRAF (F) nannte das Kyoto-Protokoll ein "historisches Dokument" und äußerte sich erfreut darüber, dass alle Parteien hinter diesem Abkommen stünden. Für ihn ist es ein wichtiges Anliegen, dass die umwelt- und gesundheitsschädlichen Treibhausgas-Emissionen begrenzt werden.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) nannte die Politik der Bundesregierung einen weiteren Schritt zu einer Umweltschutzoffensive und zu gelebtem Klimaschutz.

Abgeordnete DI KUMMERER (S) ging nochmals auf die Konferenz in Kyoto ein, die damals recht erfolgreich verlaufen sei. Nun gelte es, den Geist dieser Konferenz in die Politik einzubringen und entsprechende Schritte zu setzen, wozu auch seine Fraktion gerne beitrage.

In der Abstimmung wurde der gegenständliche Staatsvertrag einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb hingegen in der Minderheit.

Danach wurde der Vier-Parteien-Antrag betreffend Position Österreichs bei den zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges sowie ein G-Antrag es zu diesem Thema verhandelt.

Abgeordnete PFEFFER (S) plädierte für die Annahme der Vorlage und zeigte sich erfreut darüber, dass diese in allen Fraktionen auf Zustimmung stoße, sei doch der Schutz der Wale ein dringendes Gebot.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) erklärte, mit diesem Antrag unterstütze Österreich die Bemühungen, die Wale effizient und umfassend zu schützen, und trat dafür ein, diese Haltung auch bei den politischen Konferenzen entschlossen einzunehmen.

Abgeordneter MIEDL (V) erläuterte den Hintergrund dieser Vorlage und unterstrich die Notwendigkeit, den Walen effizienten Schutz angedeihen zu lassen und kommerziellen Jägern entgegenzutreten. Diesem Anliegen diene der Verhandlungsgegenstand, der unterstützt werden solle. Wie seine Vorredner kritisierte auch Miedl die Haltung Japans in dieser Frage.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) begründete ebenfalls inhaltlich die Notwendigkeit dieses Antrages, wobei sie einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag einbrachte, wonach sich Österreich auch gegen ein Inverkehrbringen von Walprodukten einsetzen solle. Der Antrag selbst sei gut, er sei aber noch nicht ausreichend, vielmehr müssten weitere Schritte gesetzt werden, meinte die Rednerin, die konkret eine Verurteilung japanischer Versuche des Stimmenkaufs forderte.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) schloss sich inhaltlich dem Tenor seiner Vorredner an und plädierte ebenfalls für eine eindeutige Haltung Österreichs bei der bevorstehenden Konferenz, wodurch Österreich seine Verantwortung für den Schutz der Wale wahrnehme.

Abgeordneter Ing. FALLENT (F) meinte, Österreich bekenne sich zum Tier- und Artenschutz, und forderte daher alle Verantwortlichen auf, sich für den Schutz der Wale einzusetzen und die Haltung der Japaner zu verurteilen.

Bundesminister Mag. MOLTERER bedankte sich für die entschlossene Haltung des Hauses und erläuterte die Hintergründe dieser Vorlage. Konkret votierte Molterer für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere, wobei er darauf verwies, dass Österreichs Haltung in dieser Frage vorbildlich sei. Weiters versprach Molterer, man werde besonders Japan den österreichischen Standpunkt klarmachen.

Abgeordneter WIMMER (S) plädierte ebenfalls für die Annahme dieser Entschließung und zeigte sich zufrieden damit, dass diese wohl einstimmig erfolgen werde.

Die Entschließung wurde in der Fassung des gemeinsamen Abänderungsantrages einhellig angenommen.

Der letzte Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Entschließungsanträge betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte (F-V-Antrag, S-Antrag), die Menschenrechtssituation in Tibet (G-Antrag), die Wiederaufbauhilfe in den türkischen Bürgerkriegsgebieten (S-Antrag), die finanzielle Unterstützung des EuGH für Menschenrechte (S-Antrag), die internationale Anerkennung der Rolle indigener Völker im Bereich nachhaltiger Entwicklung (G-Antrag) und die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak (S-Antrag) sowie über die Petition betreffend " Menschenrechte auch für Sudetendeutsche! " und betreffend " Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9.12.1948" sowie über den G-Entschließungsantrag betreffend Anerkennung der Massaker an der armenischen Bevölkerung 1915-1917 im osmanischen Reich als Völkermord.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) bezeichnete die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung als einen aus der Sicht seiner Fraktion tragbaren Kompromiss. Wenn auch manche Punkte vielleicht klarer und deutlicher hätten formuliert werden können, so sei diese Entschließung dennoch von dem Anspruch, die Menschenrechte international zu schützen, getragen. Österreich habe dieser Haltung auch Rechnung getragen, wie viele Schritte der jüngeren Vergangenheit zeigten, so Posch, der sodann einige Fragen aus der Sicht seiner Fraktion beleuchtete, dabei auch die Ereignisse rund um die Irakreise des Kärntner Landeshauptmannes ansprechend. Generell aber sei seine Fraktion mit dem gesamtändernden Antrag zufrieden, konnten dadurch doch eine Vielzahl von Themen zu einem Abschluss gebracht werden.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) zeigte sich enttäuscht über die Rede seines Vorredners, der dieses so wichtige Themenfeld zum Wechseln von politischem Kleingeld genutzt habe. Die Menschenrechte selbst sollten ausgebaut werden, meinte Ofner, der daran erinnerte, dass Österreichs Position in dieser Frage stets exponiert sei, wobei man oft und oft mit politischen Initiativen gescheitert sei. Hauptanliegen Österreichs müsse es daher auch weiterhin sein, inhaltlich im Bereich der Menschenrechte etwas voranzubringen. Es brauche Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit bei den Menschenrechten, und hier müsse Europa eine Vorreiterrolle einnehmen. Seine Fraktion werde hier jedenfalls auch weiterhin nicht nachgeben, so Ofner abschließend.

Der internationale Schutz der Menschenrechte soll allen im Parlament vertretenen Parteien ein gemeinsames Anliegen sein, meinte Abgeordneter ELLMAUER (V). Deshalb freute es ihn besonders, dass nach fünf Monaten ein gemeinsamer Entschließungsantrag erarbeitet werden konnte und damit mit einer Stimme gesprochen wird. Nach wie vor gebe es viele Länder in der Welt, die die Menschenrechte nicht ausreichend beachten. Hier sei viel Fingerspitzengefühl erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erwirken. Hinsichtlich der EU-Erweiterung vertrat Ellmauer die Ansicht, dass sich alle Länder ihrer historischen Verantwortung bewusst sein müssen. Auch im Nahen Osten könne nur dann ein dauerhafter Frieden erreicht werden, wenn die Menschenrechte von allen Beteiligten beachtet werden. Ein großes Anliegen war ihm die Menschenrechtserziehung, die eine wichtige Investition in die Zukunft darstellt.

Auch Abgeordnete Mag. STOISITS (G), die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, zeigte sich erfreut darüber, dass ein Kompromiss gefunden wurde. Allerdings müsse sie darauf hinweisen, dass die Initiative für sechs der acht Anträge von der Opposition ausgegangen ist. Die Anträge umfassen ein weites Spektrum, führte die Rednerin weiter aus, und reichen vom Massenmord an den Armeniern bis zur Menschenrechtssituation in Tibet. Bei all der Freude über die Einigung solle man jedoch nicht darauf vergessen, die Menschenrechtsverletzungen in Österreich anzusprechen. Im Besonderen erwähnte Stoisits eine schwere Form der Menschenrechtsverletzung, nämlich die Sklaverei, von der immer noch Millionen von Menschen betroffen sind.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER erachetete es für sehr wichtig, dass dieses bedeutsame Thema in einer breiten Diskussion behandelt wird und es gelungen ist, einen Vier-Parteien-Antrag zu formulieren. Dies halte sie für ein sehr wichtiges Signal. Menschenrechte sind ein sehr wichtiger Bestandteil ihrer Außenpolitik, führte die Ressortchefin weiter aus. Sehr erfreut zeigte sie sich darüber, dass Österreich nach zwei Jahren Beobachterstatus in der UN-Menschenrechtskommission nun wieder Mitglied geworden ist. Dies spreche dafür, dass unser Land in der UN sehr gut angesehen ist, unterstrich sie. In ihrer Rede vor der Menschenrechtskommission sei sie u.a. auf das Thema Terrorismus versus Menschenrechte eingegangen. In diesem Zusammenhang habe sie die Situation in Afghanistan und vor allem die Lage der Frauen angesprochen. Afghanistan sei nämlich ihrer Ansicht nach ein Exempel dafür, dass eine kontinuierliche Missachtung der Menschenrechte über Jahrzehnte hinweg nicht nur unendliches Leid und katastrophale Lebensumstände mit sich bringt, sondern auch den Nährboden für Terrorismus schafft.

Die Menschenrechtspolitik finde ihren Ausdruck auf den verschiedensten Ebenen und in den unterschiedlichsten Foren, erläuterte Ferrero-Waldner. Durch die Mitgliedschaft in der EU sei Österreich natürlich in alle Prozesse eingebunden und gebe immer wieder Anstoß zu wichtigen Initiativen. Wie sinnvoll die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Foren ist, erläuterte die Ministerin am Beispiel der Todesstrafe. Besonders betroffen zeigte sich die Außenministerin vom Fall jener Nigerianerin, die aufgrund einer unehelichen Schwangerschaft gesteinigt werden soll. Dieser Fall zeige, wie komplex die Menschenrechtsthematik ist und wie wichtig es sei, vorsichtig zu agieren, um keine Trotzreaktionen auszulösen. Was die Frage der Entwicklungszusammenarbeit betrifft, habe sie sich sehr für frauenrelevante Projekte eingesetzt und den Prozentsatz von 20 % auf ein Drittel erhöhen können. Sodann erinnerte sie noch an ihre Arbeit in der OSZE, wo die Menschenrechtsfrage eine sehr große Rolle gespielt hat. Im Rahmen des Netzwerkes für menschliche Sicherheit werde sie den Vorsitz im Juni für ein Jahr übernehmen, informierte die Ressortchefin, wobei sie den Focus auf die Menschenrechtserziehung legen wolle. Menschenrechte sind universell und unteilbar; den Entschließungsantrag fasse sie daher als eine Stärkung, aber auch als Bestätigung für die seit Jahren sehr aktive Menschenrechtspolitik auf.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) ging in ihrer Wortmeldung auf den fünften Punkt des Antrages ein, der die Unteilbarkeit der Menschenrechte zum Inhalt hat. Wir müssen immer wieder erleben, dass insbesondere die Rechte der Frauen unter dem Vorwand kultureller Traditionen oder religiöser Verpflichtungen krass verletzt werden, zeigte die Rednerin auf. In sehr vielen Ländern komme es noch zu Genitalverstümmelungen und sind Frauen von einer besonders grausamen Form der Todesstrafe bedroht, nämlich der Steinigung. Die Diskriminierung von Frauen beschränke sich jedoch nicht auf die Menschenrechtsfrage allein, denn es gebe z.B. Gesellschaften, wo das Erbrecht der Frauen empfindlich eingeschränkt ist oder Frauen unmenschlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Es sei daher die Aufgabe der Parlamentarier, eine Stimme für diejenigen zu erheben, die sich selbst nicht helfen können und gegen Menschenhandel, Gewalt gegen Kinder und Frauen und für die Abschaffung der Todesstrafe einzutreten.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) schloss sich uneingeschränkt den Ausführungen seiner Vorrednerin an, die einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Probleme im Menschenrechtsbereich gegeben hat. Im Besonderen widmete er sich der Pressefreiheit, die im Punkt 11 der Entschließung näher ausgeführt wird. Kritisch beurteilte Krüger das Verhalten des Abgeordneten Posch, der den Ausschuss dazu benutzt hat, um einen persönlichen Angriff gegen den Justizminister zu starten.

Die Menschenrechtsfrage zeige ebenso wie die Causa Temelin, dass nationale Problemlösungskapazitäten eingeschränkt sind, gab Abgeordneter Dkfm. MÜHLBACHLER (V) zu bedenken. Was die Benes-Dekrete anbelangt, so empfinde er es als schmerzhaft, wenn sich Österreich und Tschechien in dieser Frage wie Feinde gegenüber stehen. Es sei zudem traurig, wenn die Sudetendeutschen, die 1921 fast 24 % der damaligen tschechischen Bevölkerung ausgemacht haben, nur durch eine intensive Kampagne gewisse Rechte zuerkannt bekommen. Es gehe dabei nicht um eine Rückübertragung von Eigentum, erklärte Mühlbachler. Aber es wäre seiner Meinung nach nicht zu viel verlangt, dass man eingesteht, dass den Sudetendeutschen durch die Vertreibung großes Unrecht zugefügt wurde und die Enteigung Entschädigung nach sich ziehen müsse.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) zeigte sich beeindruckt von den Ausführungen der Ministerin. Besonders positiv sei ihr Engagement für die vom Tod durch Steinigung bedrohte Nigerianerin, deren Fall allen sehr nahe gegangen ist. Sie hoffe sehr, dass es doch noch gelingen wird, ein Einlenken der Behörden zu erreichen. Petrovic wünschte sich zudem, dass über die Berichte der großen Menschenrechtsorganisation auch in den Schulen gesprochen wird.

Auch Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zeigte sich erfreut über den Vier-Parteien-Kompromiss. In den Anträgen wird festgehalten, das im Zuge der EU-Erweiterung besonderes Augenmerk auf menschenrechtsrelevante Punkte der Kopenhagener Kriterien zu legen ist. Es ist aus seiner Sicht besonders erfreulich, dass sich Österreich für die Menschen- und Minderheitenrechte in Osteuropa und am Balkan intensiv einsetzen wird. Der heutige Beschluss werde zudem eine Verbesserung der schlechten finanziellen Situation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bringen. Weiters sprach Prähauser noch die Situation in der Türkei und in Tibet an. Was Armenien betrifft, so sei es wichtig, dass die türkischen Archive geöffnet werden, damit die Vorkommnisse vor 85 Jahren aufgearbeitet werden können. Außerdem sollte es unser gemeinsames Ziel sein, die Abschaffung der Todesstrafe weltweit zu forcieren.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) kam in seiner Wortmeldung auf ein Interview des tschechischen Botschafters in Österreich zu sprechen, in dem er unumwunden zugibt, dass es in Bezug auf Enteignungsdekrete nach wie vor Verfahren in erster Instanz gibt. Dies bedeutet, dass es sich dabei nicht um totes Unrecht handelt, wie immer wieder behauptet wird. Die Aussagen des Botschafters zeugen aber auch davon, dass er die völkerrechtlich verbindlichen Normen nicht kennt. Er halte es entweder für naiv oder gefährlich, wenn ein Botschafter einen "derartigen  Nonsens" von sich gibt.

Nach vielen Stunden und langen Diskussionen sei es gelungen, einen Vier-Parteien-Antrag auszuarbeiten, was für sie eine sehr gute Lernerfahrung war, erklärte Abgeordnete Dr. BRINEK (V). Sie habe für sich daraus mitgenommen, dass nationale Anstrengungen immer nur im Einklang mit internationalen Initiativen Erfolg haben werden und sowohl auf offizieller als auch NGO-Ebene agiert werden müsse. Es gelte zudem eine feine Balance zu finden zwischen Parteinahme und objektiver Distanz. Hinsichtlich der Benes-Dekrete regte sie eine wissenschaftliche Aufarbeitung und die Abhaltung eines Symposiums an, um mehr Klarheit und Wahrheit in die Thematik hineinzubringen.

Auch Abgeordneter DIETACHMAYR (S) beschäftigte sich mit den Sudetendeutschen und den Benes-Dekreten. Nach Kriegsende wurde das Eigentum von Millionen von Menschen beschlagnahmt. Dies sei eine Tatsache und es sei schwierig, dies anders als eine ethnische Säuberung zu bezeichnen. Die Vertreibung von über 3 Millionen Sudetendeutschen ist auch nicht entschuldbar, stellte Dietachmayr klar. Diese Ereignisse können jedoch nicht losgelöst von vorherigen Verbrechen des Nazi-Regimes gesehen werden. Die Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, dass Geschichte nur dann bewältigt werden könne, wenn damit offen, vorurteilsfrei und selbstkritisch umgegangen wird.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) hob die große Übereinstimmung in Menschenrechtsfragen im österreichischen Hohen Haus hervor. Er erinnerte sodann daran, dass der tschechische Premier Zeman neulich der israelischen Regierung geraten hat, die Palästinenser ähnlich zu behandeln, wie dies die Tschechen 1945 und 1946 mit den Sudetendeutschen taten. Gemeint war damit die blutige Vertreibung und Ausrottung der sudetendeutschen Minderheit aufgrund der berüchtigten Benes-Dekrete. Es sei unglaublich, dass ein europäischer Nachbarstaat mit solchen Politikern und solchen rassistischen Gesetzen in die EU eintreten will. Eine bloße Obsoleterklärung der Benes-Dekrete oder der Avnoj-Beschlüsse reiche den Heimatvertriebenen jedoch nicht, denn die beiden Länder dürfen sich nicht so leicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Er begrüße daher ausdrücklich das Tätigwerden des Europäischen Parlaments in dieser Frage.

Auch Abgeordneter KÖSSL (V) lobte den Vier-Parteien-Konsens, der nach monatelangen Gesprächen zustande kam. Menschenrechtspolitik müsse über jeder Parteipolitik stehen und dürfe sich nicht auf bloße Absichtserklärungen beschränken. Dass der verantwortungsvolle Umgang mit den Menschenrechten noch keine Selbstverständlichkeit ist, zeigen viele Beispiele. Die staatliche Souveränität ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Dass jedoch die Menschenrechte über diesem Prinzip stehen, sei eine der wichtigsten Konsequenzen aus den schrecklichen Kriegen des 20. Jahrhunderts.

Gerade in Zeiten der Globalisierung sei der Einsatz für die Menschenrechte von eminenter Bedeutung, meinte Abgeordnete JÄGER (S). Dabei stehe für sie das Recht auf Nahrung, das noch immer vielen Menschen verwehrt werde, an vorderster Stelle. Allein im vorigen Jahr sind 36 Millionen Menschen verhungert, zeigte Jäger auf. Deshalb sei für sie auch die Frage der Gestaltung der Globalisierung von größter Bedeutung. Ein besonderes Anliegen waren ihr zudem die Menschenrechtsverletzungen an Frauen.

Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) mahnte, die Menschenrechte auch im eigenen Haus ernst zu nehmen. In diesem Sinne sollte die Volksgruppenpolitik von dem Gedanken getragen werden, dass Minderheiten Bereicherung und nicht Bedrohung sind.

Abgeordneter DOBNIGG (S) interpretierte den gemeinsamen Antrag als Positionsbestimmung des Nationalrates und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Bekenntnisse der Initiative nicht bloß Papier bleiben. Mit Nachdruck forderte Dobnigg ein Engagement Österreichs gegen Menschenhandel und für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht beigedruckte gemeinsame Entschließung einstimmig angenommen. Der SP-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

In einer weiteren Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den vorsitzführenden Präsidenten. (Schluss)