Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 03.04.2002

NOCH KEINE ZWEIDRITTELMEHRHEIT FÜR ABGABEN-RECHTSMITTEL-REFORM

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Wien (PK) - Der Finanzausschuss beschloss heute lediglich mit den Stimmen der Regierungsparteien, nicht aber mit der für die entsprechenden verfassungsrechtlichen Änderungen notwendigen Zweidrittelmehrheit, ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, dessen Ziel die Errichtung einer unabhängigen Verwaltungsbehörde für alle zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren für Steuerangelegenheiten, Zoll und Finanzstrafsachen ist. Die Behörde soll an den bisherigen Standorten der sieben Finanzlandesdirektionen untergebracht, nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten aber räumlich von der übrigen Finanzverwaltung getrennt werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens

wurde durch einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien mit 1.1.2003 (statt wie in der Regierungsvorlage 1.10.2002) festgelegt.

Die Sozialdemokraten, deren Sprecher Abgeordneter Rudolf Edlinger die Reform grundsätzlich begrüßte, machten ihre endgültige Zustimmung im Plenum von einem positiven Abschluss der Gespräche über eine Verlängerung der Flexibilisierungsklausel abhängig.

Die Verhandlungen werden noch vor der nächsten Plenarsitzung stattfinden.

AUSSCHUSS GENEHMIGT FONDSGEBARUNG DES KATASTROPHENFONDS

Der Vierte Bericht des Finanzministers gemäß dem Katastrophenfondsgesetz betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2000 und 2001 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen. Der Fonds schloss im Jahr 2000 mit einem positiven Saldo von rund 712 Mill. S ab, im vergangenen Jahr verblieben rund 1, 548 Mrd. S im Fonds. (Der Bericht verwendet ausschließlich Schilling-Beträge.) Knapp drei Viertel der Fondsmittel wurden in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben für Maßnahmen des Schutzbaues zur Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden aufgewendet.

Die Ablehnung seitens der SPÖ begründete Abgeordneter Günter Kiermaier mit der seiner Meinung nach nicht ausreichend hohen Dotierung der Feuerwehren. Er erinnerte dabei vor allem an den gestiegenen Finanzierungsbedarf der Tunnelfeuerwehren an den Autobahnen.

ERHÖHUNG DER BETRAGSGRENZE FÜR STEUERFREIE AUSSCHÜTTUNG AUS AKTIEN

Weiters verabschiedete der Ausschuss ein Abgabenänderungsgesetz 2002, das hauptsächlich technische und rechtliche Klarstellungen sowie EU- und Euroanpassungen in mehreren Steuer- und Abgabengesetzen enthält. Zur Förderung mittelständischer Unternehmen wird die Betragsgrenze für die steuerfreie Ausschüttung aus Aktien und Genussrechten von 14.600 € auf 25.000 € angehoben. Durch die Gesetzesänderung, die den Ausschuss einstimmig passierte, wird auch der Termin für den Beginn der Anspruchsverzinsung vom 1.7. auf den 1.10 des Folgejahres verlegt. Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage wurden die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes nun im Sinne eines Abänderungsantrages zur Gänze herausgenommen.

ROSSAUERKASERNE WIRD ANS VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM ÜBERTRAGEN

Einstimmig wurde schliesslich ein Bundesgesetz betreffend die Übertragung der bisher vom Wirtschaftsministerium verwalteten Rossauerkaserne in Wien an das Verteidigungsministerium angenommen. Im Gegenzug zu der Transaktion übernimmt die BIG, die erhebliche Investitionen in der Rossauerkaserne getätigt hat und dort das Fruchtgenussrecht besitzt, vom Verteidigungsministerium die Wilhelmskaserne. (Schluss)