Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 05.04.2002

DIENSTRECHTS-NOVELLE 2002 PASSIERT VERFASSUNGSAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Zum Teil mit den Stimmten der Koalitionsparteien, zum Teil auch mit Zustimmung der SPÖ passierte heute die Dienstrechts-Novelle 2002 den Verfassungsausschuss des Nationalrates. Damit kann Beamten künftig aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass maximal 12 Wochen pro Kalenderjahr Sonderurlaub - unter Fortzahlung der Bezüge - gewährt werden. Um die gewerkschaftliche Arbeit nicht zu behindern, wird im Gegenzug allerdings die Möglichkeit einer allgemeinen Dienstfreistellung gegen Refundierung des Personalaufwandes an den Bund geschaffen. Funktionäre von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben einen Rechtsanspruch auf eine solche Dienstfreistellung.

Ein heute von den Koalitionsparteien eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag sieht darüber hinaus vor, dass - analog zur geplanten so genannten Familienhospizkarenz für den Bereich der Privatwirtschaft - auch den öffentlich Bediensteten die Möglichkeit einer "Familienhospizfreistellung" zum Zweck der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder der Betreuung schwerst erkrankter Kinder eingeräumt wird. Das Recht auf Herabsetzung der Wochendienstzeit, auf eine gänzliche Dienstfreistellung - gegen Entfall der Bezüge - oder auf Dienstplanerleichterungen ist dabei zunächst auf drei Monate begrenzt, bei Bedarf ist jedoch eine Verlängerung um maximal weitere drei Monate möglich.

Auch bei gänzlicher Dienstfreistellung bleibt der Beamte bzw. Vertragsbedienstete kranken- und unfallversichert, der Urlaubsanspruch wird allerdings aliquot gekürzt.

Mit einer ebenfalls vom Abänderungsantrag umfassten Änderung des Gehaltsgesetzes wird zudem die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung für Beamte des Exekutivdienstes geschaffen. Die Versicherung soll die Kosten für die Verteidigung eines Exekutivbeamten übernehmen, wenn gegen diesen eine - ungerechtfertigte - Anzeige aufgrund des Verdachts einer in Ausübung seines Dienstes begangenen strafbaren Handlung erstattet wurde. Die konkreten Versicherungsbedingungen werden erst in einer Vereinbarung zwischen der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport und der Versicherung festgelegt.

Anderen Bundesbediensteten, die, wie es in den Erläuterungen heißt, gleichfalls dem Risiko einer ungerechtfertigten strafrechtlichen Beschuldigung ausgesetzt sein können, ist eine Geldaushilfe für Verteidigungskosten bis zu rund 5.500 € zu gewähren, wenn die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, das Strafverfahren eingestellt oder der Beamte freigesprochen worden ist.

Weitere wesentliche Punkte der Dienstrechts-Novelle betreffen die Abgeltung verlängerter Dienste an den Universitätskliniken gemäß der im Februar erzielten Vereinbarung mit der Dienstnehmervertretung, die Schaffung eines Gehaltsausgleichs für Beamte bei umfassenden Organisationsänderungen, die neuerliche Optionsmöglichkeit für Vertragsbedienstete in die neuen Entlohnungsschemata, die Gewährung einer einmaligen Geldleistung im Ausmaß von 109.009 € (1,5 Mill. S) für Hinterbliebene von Soldaten, welche im Auslandseinsatz zu Tode gekommen sind, die Anpassung des Personalvertretungsgesetzes und des Ausschreibungsgesetzes an dienstrechtliche Organisationsänderungen im Justizbereich sowie Organisationsänderungen im Finanz- und im Verteidigungsministerium.

Während die Abgeordneten der Koalitionsparteien die vorgesehenen Neuerungen uneingeschränkt begrüßten, wurden die einzelnen Punkte der Dienstrechts-Novelle von den Abgeordneten der Oppositionsparteien unterschiedlich beurteilt. So lobte SPÖ-Abgeordnete Ilse Mertel zwar die Einführung der Familienhospizfreistellung und die vorgesehene unbefristete Optionsmöglichkeit für Vertragsbedienstete, sprach sich aber gegen die Beschränkung der Gruppenrechtsschutzversicherung auf Exekutivbeamte aus, da sie darin eine Ungleichbehandlung von öffentlich Bediensteten sieht.  Ein Abänderungsantrag der SPÖ zur Ausweitung der Gruppenrechtsschutzversicherung auf alle öffentlich Bediensteten wurde jedoch bei der Abstimmung abgelehnt. Auch ein zweiter Abänderungsantrag der SPÖ, der auf eine bessere Entlohnung für Jungärzte an Universitätskliniken abzielte, fand keine Mehrheit. 

Seitens der Grünen wurde insbesondere die Einführung der Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte massiv kritisiert. Abgeordnete Terezija Stoisits unterstrich, diese Bestimmung sei kontraproduktiv, weil sie signalisiere, dass einem Exekutivbeamten nichts passieren könne, egal wie er sich verhalte. Sie forderte stattdessen eine Änderung der Strafprozessordnung in dem Sinn, dass jeder Bürger, der ungerechtfertigter Weise in ein Strafverfahren hineingezogen wird, die ihm dadurch entstehenden Kosten angemessen ersetzt erhält. Auch Abgeordnete Madeleine Petrovic zeigte kein Verständnis dafür, dass lediglich einer kleinen Gruppe des öffentlichen Dienstes aus rein politischen Erwägungen ohne sachliche Rechtfertigung "ein gewisses Zuckerl angeboten wird".

Abgeordneter Hermann Reindl (F) wertete die Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbedienstete und die vorgesehenen Geldaushilfen für die anderen Bediensteten des öffentlichen Dienstes hingegen positiv. Die Dienstrechts-Novelle bringt ihm zufolge aber auch in anderen Bereichen wesentliche Verbesserungen für die öffentlich Bediensteten. So sei die "Sterbekarenz" eine wichtige Errungenschaft. Sein Fraktionskollege Michael Krüger machte in Richtung der Grünen geltend, dass jede Rechtsschutzversicherung eine Klausel habe, wonach die Versicherung bei Vorsatz-Delikten nicht zur Zahlung verpflichtet sei.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) sprach von einer vernünftigen und wichtigen Weiterentwicklung des Dienstrechtes und hob die Lösung für Sonderurlaube und die Familienhospizfreistellung als besonders positiv hervor. Verteidigt wurde von ihr die Beschränkung der Gruppenrechtsschutzversicherung auf Exekutivbeamte, da diese viel häufiger mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert seien als andere öffentlich Bedienstete. Für sie ist die Gruppenrechtsschutzversicherung eine gut durchdachte Lösung.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) brachte die Pläne von Vizekanzlerin Riess-Passer zur Abschaffung der Pragmatisierung zur Sprache und hielt fest, für Rechnungshofbeamte sei es essentiell wichtig, dass sie ohne Druck und Einflussnahme von außen ihren Prüfungen nachgehen könnten.

Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer begründete die Einführung der Gruppenrechtschutzversicherung für Exekutivbeamte damit, dass es die Verpflichtung des Dienstgebers sei, seine Beamten bei ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen. Sie rechnet mit Kosten von 0,4 Mill. € pro Jahr. Warum die Rechtsschutzversicherung nicht auf alle Bediensteten ausgedehnt wird, erklärte die Vizekanzlerin damit, dass unverhältnismäßig höhere Kosten bei einem Minimum zusätzlicher Fälle entstünden.  Mit der vorgesehen Geldaushilfe gebe es aber eine adäquate Regelung für die übrigen Bediensteten. Die neuen Bestimmungen für den Sonderurlaub bezeichnete Riess-Passer als transparente und notwendige Lösung.

Zur Frage der Pragmatisierung merkte die Vizekanzlerin an, es sei selbstverständlich auch im Rahmen des neuen Dienstrechts für Beamte sicherzustellen, dass niemand aufgrund von politischem Druck oder politischer Willkür Nachteile erleide.

Die Dienstrechts-Novelle 2002 wurde unter Berücksichtigung des F-V-Abänderungsantrages zum Teil mit FP-VP-Mehrheit, zum Teil auch mit Zustimmung der SPÖ beschlossen. Ein Vertagungsantrag der Grünen wurde ebenso abgelehnt wie die beiden von der SPÖ eingebrachten Abänderungsanträge.

Von der Ausschussmehrheit ebenfalls abgelehnt wurde ein im Rahmen der Beratungen eingebrachter Antrag der SPÖ auf Änderung des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes. Damit wollte die SPÖ erreichen, dass auch ehemalige Vertragsbedienstete, die zu Angestellten von ausgegliederten Einrichtungen wurden, unter das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz fallen und damit die Möglichkeit eines Vorruhestandes erhalten. Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass Sozialpläne für Angestellte Sache des jeweiligen Unternehmens seien, dazu brauche es kein Gesetz.

Ein mit der Dienstrechts-Novelle 2002 gemeinsam verhandelter Antrag der SPÖ, der die Ausdehnung des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes auf die ehemaligen Vertragsbediensteten der - ausgegliederten - Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes zum Inhalt hat, fand in diesem Sinn gleichfalls keine Mehrheit. (Fortsetzung)