Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 10.04.2002

ZUSAMMENFÜHRUNG VON PVARB UND PVANG SOLL RASCHER ERFOLGEN

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Wien (PK) - Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP beschloss der Sozialausschuss heute einen Initiativantrag der beiden Koalitionsparteien, der darauf abzielt, die im vergangenen Herbst beschlossene Zusammenführung der beiden Pensionsversicherungsanstalten für Arbeiter und Angestellte mit 1. Jänner 2003 zeitgerecht umzusetzen. Um die Zusammenlegung zu beschleunigen, ist vorgesehen, dem Überleitungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung mit 15 Mitgliedern schon ab 1. Juli 2002 die volle Beschlusskompetenz für die Zusammenführung zu übertragen. Zudem soll die Bestellung des leitenden Angestellten und seines ständigen Stellvertreters bereits mit Wirkung von 1. Juni 2002 erfolgen.

Weiters sieht der Antrag vor, dass in der Kontrollversammlung zwölf statt neun VersicherungsvertreterInnen tätig sind, um, wie es in der Begründung heißt, eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessenvertretungen in den Verwaltungskörpern zu gewährleisten. Als weiteres Kontrollorgan soll schließlich die Controllinggruppe an der Zusammenführung mitwirken.

Während Abgeordneter Walter Tancsits (V) den Antrag damit begründete, dass es notwendig sei, schneller klare Verantwortlichkeiten und Führungsverhältnisse zu schaffen, äußerten sich die Oppositionsparteien skeptisch. Sowohl Abgeordneter Karl Öllinger (G) als auch Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) vermuteten politische Hintergründe für den Antrag. Es sei damit intendiert, deutliche politische Mehrheiten in der neuen Pensionsversicherungsanstalt zu schaffen, meinte etwa Öllinger. "Die Absicht ist erkennbar und man ist verstimmt." Silhavy wertete es als "durchsichtige Aktion", dass der leitende Angestellte einen Monat vor Beginn der Selbstverwaltung bestellt werde. Ein Antrag der Grünen, die Beratungen über die Gesetzesinitiative zu vertagen, fand bei der Abstimmung jedoch lediglich die Zustimmung der Opposition und damit keine Mehrheit.

Seitens der FPÖ bekräftigte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F), der Antrag sei erforderlich, weil dem Überleitungsausschuss jetzt die nötige Kompetenz fehle.

Die Koalitionsparteien lehnten auch einen mit diesem Antrag mitverhandelten Entschließungsantrag der SPÖ ab, in dem die Sozialdemokraten eine Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Gewerblichen Wirtschaft und der Bauern zu einer Selbstständigen-Pensionsversicherungsanstalt verlangen. Der Sozialminister sollte aufgefordert werden, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, um eine entsprechende Zusammenlegung bis zum 31.12.2002 zu ermöglichen.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) meinte zwar, man könne dem Antrag etwas abgewinnen, seiner Ansicht nach ist es aber nicht möglich, die geforderte Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Gewerblichen Wirtschaft und der Bauern mit der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zu vergleichen, da erstere eine Beitragseinhebungskompetenz hätten. Zudem gebe es unterschiedliche Leistungen zwischen der Pensionsversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und jener der Bauern. Sein Fraktionskollege Reinhold Mitterlehner wertete den Antrag der SPÖ als inkonsistent und gab zu bedenken, dass es im Bereich der Gewerblichen Wirtschaft eine gemeinsame Anstalt für die Kranken- und die Pensionsversicherung gebe. Zudem machte er geltend, dass die Pensionsversicherungsanstalten der Gewerblichen Wirtschaft und der Bauern bereits eine Zusammenarbeit im "back-office"-Bereich vereinbart hätten.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach sich dafür aus, über eine Angleichung des Leistungsrechtes der Pensionsversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und jener der Bauern zu diskutieren. Ohne eine solche Angleichung hat eine Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten für ihn wenig Sinn.

Sozialminister Herbert Haupt erklärte, es sei nach 50 Jahren divergierender Entwicklungen sinnvoll, bei Harmonisierungen im Bereich der Pensionsversicherungsanstalten vorsichtig "und nicht mit revolutionären Schritten" vorzugehen. Harmonisierungen sind ihm zufolge auch bei den Pensionsversicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaus erforderlich.

MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT

Ein weiteres Mal vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem Abgeordnete Heidrun Silhavy und ihre FraktionskollegInnen einen Bericht über die von den Ländern zugesagten Maßnahmen zur Ausweitung der Infrastruktur für pflegebedürftige Menschen sowie die Einführung einheitlicher "Zertifizierungsmaßstäbe" für Heime und Soziale Dienste bzw. einheitliche Ausbildungsgänge für Pflegeberufe fordern.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) begründete die neuerliche Vertagung damit, dass Verhandlungen mit der SPÖ über einen gemeinsamen Antrag zu keiner Einigung geführt hätten, was von Abgeordneter Heidrun Silhavy bedauert wurde. Ihrer Meinung nach sollten die im Antrag formulierten Forderungen ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen sein. Zudem sei es, so Silhavy, dringend erforderlich, die mit den Ländern auf diesem Gebiet abgeschlossenen Vereinbarungen zu überprüfen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) machte darauf aufmerksam, dass die Länder nach wie vor bei der Einhaltung des im Zusammenhang mit dem Bundespflegegeldgesetz vereinbarten Ausbaus der Pflege-Infrastruktur säumig seien.

Sozialminister Herbert Haupt hielt fest, er sei mit den Verantwortlichen der Länder in ständigen Verhandlungen, und kündigte die Vorlage eines gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Berichts an.

Der Vertagungsbeschluss wurde mit FP-VP-Mehrheit gefasst.

GRÜNE FORDERN AUFHEBUNG DER UNGLEICHBEHANDLUNG VON ARBEITS- UND FREIZEITUNFÄLLEN

Ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit vertagt wurde ein Antrag der Grünen, dem zufolge Sozialminister Haupt aufgefordert werden sollte, bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung für den Rehabilitationsbereich auszuarbeiten, mit der die Ungleichbehandlung zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen, somatischer oder psychischer Erkrankung sowie Behinderung durch Erkrankung oder von Geburt an aufgehoben wird und die sich an den derzeitigen Rehab-Leistungen für Opfer von Arbeitsunfällen orientiert. Nach Ansicht der Grünen müsste ein Rechtsanspruch auf Wiedererlangung bzw. Erhaltung der persönlichen Kompetenz (Rehabilitation) bestehen. Ein solcher hätte, so Abgeordnete Theresia Haidlmayr in der heutigen Sitzung, schon längst umgesetzt werden sollen.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) erklärte, im Prinzip seien alle Fraktionen und auch der Sozialminister für eine Neuregelung in diesem Bereich, eine Umsetzung der Forderung der Grünen sei aber ein finanzielles Problem. Es gebe in diesem Zusammenhang bereits mehrere Entschließungen des Nationalrates, eine Zustimmung zum Entschließungsantrag der Grünen bringe also, so Feurstein, gar nichts und wäre eine reine "Alibiaktion".(Schluss)