Parlamentskorrespondenz Nr. 281 vom 18.04.2002

NATIONALRAT BEFASST SICH MIT SOZIALPOLITISCHEN THEMEN

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Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über den F-V-Antrag betreffend Änderung des ASVG und den S-Antrag hinsichtlich der Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes hielt Abgeordneter RIEPL (S) fest, die Politik der Bundesregierung sei geprägt davon, die Sozialversicherungen zu reformieren, ohne dabei jedoch einen Konsens mit der Opposition oder den Interessenvertretern zu suchen. Weiters dränge man die Selbstverwaltung zurück. Er sei nicht gegen die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten, betonte er, den Weg, den die Regierungsparteien einschlagen, könne er aber nicht unterstützen.

Riepl wies darauf hin, dass das neue Pensionsversicherungsinstitut rund 2,306.000 Versicherte und 1,603.000 Pensionisten betreuen müsse und ein Budget von 22 Mrd. € zu verwalten habe. Diese Zahlen würden dafür sprechen, bei der Zusammenlegung sorgfältig vorzugehen und die Betroffenen einzubinden. Statt den Weg der "Bevormundung" zu beschreiten, sei eine Ausweitung der Rechte der Selbstverwaltung erforderlich. "Wir brauchen weniger Zensur und mehr Selbstverwaltung." Für eine soziale Ungerechtigkeit hält es der Abgeordnete, dass der Staat zu den Pensionen der kleinen Gruppe von Gewerbetreibenden und Bauern fast gleich viele Mitteln zuschießen müsse wie für die große Gruppe der Arbeiter und Angestellten.

Auf Antrag von Abgeordneter Dr. MERTEL (S) unterbrach der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident DI PRINZHORN die Sitzung für ein paar Minuten bis zum Eintreffen von Sozialminister Haupt.

Abgeordneter GAUGG (F) unterstrich, die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten bringe mehr Kundenservice und andere Vorteile für die Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich. Die Zustimmung dazu sei in den Selbstverwaltungsgremien einstimmig erfolgt, weil auch die Betroffenen selbst klare Strukturen, ein modernes Management, eine klare Aufgabestellung, eine Straffung der Führungsspitze und eine Straffung der Entscheidungsstrukturen wollten.

Generell meinte der Abgeordnete, die Fehler der früheren SPÖ-Regierungen seien nicht innerhalb von zwei Jahren wegzubringen. Er warf den Sozialdemokraten außerdem vor, nur die Abschaffung bestehender Regelungen zu fordern, aber keine konstruktiven Vorschläge zu machen.

Für den Ausdruck "Sind sie geisteskrank?" in Richtung eines  Zwischenrufers aus den Reihen der SPÖ erteilte der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident DI PRINZHORN Abgeordnetem Gaugg einen Ordnungsruf.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, der vorliegende Antrag sei "typisch" für die Regierungsparteien. Nach einer "hingeschluderten" 59. ASVG-Novelle und noch vor der 60. ASVG-Novelle müssten Gesetzesbestimmungen repariert werden, weil den Regierungsparteien "in ihrer Gier" die Schaffung anderer Mehrheiten bei den Sozialversicherungsträgern nicht schnell genug habe gehen können.

Generell hat Öllinger, wie er sagte, jedoch nichts dagegen über die Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern zu diskutieren. Insbesondere plädierte er dafür, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit den Unfallversicherungsträgern für die Bauern, für die Eisenbahner und für den öffentlichen Dienst zusammenzulegen. Die "Aufregung" von Abgeordnetem Gaugg führte Öllinger darauf zurück, dass dieser, wie kolportiert werde, für die Funktion eines neu zu schaffenden Stellvertreters in der neuen Pensionsversicherungsanstalt im Gespräch gewesen sei, daraus nun aber doch nichts werde.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) bekräftigte, die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten im Arbeits-, Sozial- und Pensionsrecht sei ein Anachronismus und überholt. Das sei der Grundsatz, mit dem die ÖVP an die Sache heran gehe. Ein erster Schritt sei die gleiche Leistung bei Krankheit für beide Berufsgruppen gewesen, mit der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten habe man eine weitere Maßnahme gesetzt.

Den vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnete Tancsits als Präzisierungs- und Beschleunigungsnovelle, um die bereits beschlossene Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten mit 1. Jänner 2003 sicherzustellen. Es würden klare Verantwortlichkeiten geschaffen, zudem erwarte man sich durch Synergieeffekte in der EDV und der Verwaltung Verwaltungseinsparungen von bis zu 10 %. Gleichzeitig würde durch eigene Selbstverwaltungskörper vor Ort verhindert, dass ein Monsterinstitut entstehe.

Abgeordnete BAUER (S) erläuterte die Forderung ihrer Fraktion nach Zusammenlegung der Sozialversicherungen der Bauern und der Gewerbetreibenden, die auch darin begründet sei, dass viele Bauern einem Nebenerwerb nachgehen. Bauer verwies auf den hohen Bundeszuschuss für die Pensionen der Gewerbetreibenden und der Bauern und auf die Tatsache, dass demgegenüber die Pensionen der ASVG-Versicherten zu mehr als 80 % aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) bezeichnete es als unverständlich, dass die Sozialdemokraten für die Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Gewerbetreibenden und Bauern eintreten, dies bei den Anstalten der Unselbständigen aber strikt ablehnen. Ziel der FPÖ sei es, eine einzige Pensionsversicherungsanstalt zu schaffen, auf dem Wg dahin sollte man aber die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Anstalten berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Antrag werde die Kompetenz des Überleitungsausschusses hergestellt, um die effiziente Zusammenführung der beiden Anstalten mit 1.1.2003 herbeizuführen. Damit werde auf eine behutsame Weise das Ziel erreicht, an dem bereits - wenn auch erfolglos - die SPÖ-Minister Dallinger, Hums und Hostasch gearbeitet haben.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) erinnerte Abgeordneten Tancsits an das "Körberlgeld", das die Arbeitgeber bei der rechtlichen Angleichung der Arbeiter und Angestellten lukriert haben, um die Richtung zu charakterisieren, in die die Sozialpolitik dieser Bundesregierung gehe. Dem Sozialminister warf der Abgeordnete vor, bei der vorliegenden ASVG-Änderung die Chance vertan zu haben, auch die Ambulanzgebührenregelung zu ändern, um das "Chaotischste und Unadministrierbarste", das je in diesem Haus beschlossen wurde, zu korrigieren. Die Einnahmenentwicklung zeige, dass diese Gebühr ein "Rohrkrepierer" sei und sie auch die angepeilten Lenkungseffekte bei weitem nicht erziele. Nürnberger legte daher einen Entschließungsantrag seiner Partei zur rückwirkenden Abschaffung der Ambulanzgebühren inklusive Rückzahlung der Gebühren an die Versicherten vor.

Abgeordneter DONABAUER (V) unterstrich die Notwendigkeit, die Sozialpolitik weiter zu entwickeln, und lobte den neuen Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Neuerungen zu Stande bringe, die vordem undenkbar gewesen seien. Es sei wichtig, mit allem Betroffenen zu diskutieren, ebenso wichtig aber auch, auf eine effiziente Verwaltung zu achten und im Interesse der Versicherten kostengünstig zu arbeiten. Zur beantragten Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und der Gewerbetreibenden führte Donabauer den Grundsatz der Solidarität ins Treffen und wies darauf hin, dass der Bundeszuschuss durch die Zusammenlegung dieser Anstalten nicht geringer werde. Donabauer erklärte sich jederzeit bereit, mit den Sozialdemokraten über die Weiterentwicklung der Sozialpolitik partnerschaftlich zu behandeln. Diesen Antrag müsse er aber ablehnen.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) meinte, die ÖVP könnte Solidarität zeigen, indem sie der Abschaffung der Ambulanzgebühren zustimme. Denn diese Gebühren seien nicht nur unsozial, weil sie Schwächere treffen, sie seien auch unadministrierbar und richten ein Chaos in der Verwaltung der Krankenanstalten an. Die Gebühren seien unsinnig, die Kosten für ihre Verwaltung verschlänge die Beiträge. Ländliche Gebiete, wo Fachärzte nur in geringem Umfang zur Verfügung stehen, würden zusätzlich benachteiligt. Das Ziel, Patientenströme zu den niedergelassenen Ärzten umzuleiten, werde nicht einmal ansatzweise erreicht. Daher zeigte Dietachmayr Verständnis für den oberösterreichischen ÖGB, der versuche, die Ambulanzgebühren verfassungsrechtlich anzufechten.

Bundesminister Mag. HAUPT forderte den Abgeordneten dazu auf, zu sagen, dass die Bescheid-Aktion des oberösterreichischen ÖGB die Verwaltung der Ambulanzgebühren verdreifache. Auf diese Weise lenke der ÖGB Beitragsgelder der Versicherten in die Verwaltung um. Der Minister ging dann auf die krassen Unterschiede bei der Abgeltung ärztlicher Leistungen ein und unterstrich seinen Grundsatz, praktische Erfahrungen zur Richtschnur seines Handelns zu machen, und nicht Studien und Behauptungen, die von Interessenten innerhalb des Systems stammen. Haupt trat der Behauptung der SPÖ entgegen, der Lenkungseffekt und der fiskalische Effekt der Ambulanzgebühr sei nicht eingetreten, und wies darauf hin, dass bislang nicht einmal die Hälfte der Ambulanzgebühren vorgeschrieben worden seien. Abgeordneten Dietachmayr machte der Minister darauf aufmerksam, dass es in Oberösterreich Gebiete gebe, in denen der Grad der ärztlichen Versorgung unter dem WHO-Schnitt liegt. Ihm gehe es um einen Ausgleich zwischen dem ärztlichen Angebot in Ballungszentren und der Unterversorgung in ländlichen Regionen. Überdies würde die SPÖ verdrängen, dass sie selbst für die Mehrzahl der Zuzahlungen kranker Menschen verantwortlich sei, freilich ohne ihre Maßnahmen jemals als "Krankenbesteuerung" bezeichnet zu haben. Haupt nannte die Ausnahmen für sozial bedürftige Gruppen und forderte die Versichertenvertreter auf, ihrer diesbezüglichen Informationspflicht nachzukommen.

Zur Diskussion über Bundeszuschüsse bei den Pensionen merkte der Sozialminister an, man sollte nicht nur die Höhe der Zuschüsse, sondern auch die Höhe der Pensionen beachten. Im Hinblick auf die Bauern bezeichnete es der Minister als nicht solidarisch, den Pensionszuschuss für eine Berufsgruppe in Frage zu stellen, die in der Wiederaufbauzeit durch harte Arbeit die Ernährung der Österreicher sicher gestellt hat und heute eine Durchschnittspension von 824 Euro pro Mann und 410 Euro pro Frau erhält.

"Sparen bei den Häuptlingen, nicht bei den Indianern", laute sein Grundsatz beim Sparen in der Sozialversicherung, sagte Minister Haupt und sprach Synergien im Backoffice-Bereich und in der Rehabilitation an. Auch gehe es um mehr Regionalismus und eine größere Nähe der Anstalten zu den Versicherten. Haupt erwartete Einsparungen von 10 % der Verwaltungskosten. Damit können Jahr für Jahr 0,1 % Pensionserhöhung finanziert werden. Das Ziel laute, die Beiträge der Versicherten bestmöglich für die Pensionisten zu verwalten. Den vorliegenden Entschließungsantrag zur frühzeitigen Bündelung der Verantwortlichkeiten in den Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten sei zu begrüßen, es gehe darum, die unvermeidlichen Reibungsverluste bei der Zusammenführung zweier Häuser mit unterschiedlichen Traditionen und Unternehmenskulturen so gering wie möglich zu halten.

In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordneter DIETACHMAYR (S) die Behauptung des Ministers zurück, Oberösterreich weise eine unterdurchschnittliche ärztliche Versorgung auf.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) zeigte sich verwundert darüber, dass die SPÖ dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen wolle. Sie betreibe wieder einmal Fundamentalopposition, obwohl sie wisse, dass viele sozialdemokratische Funktionäre für diese Zusammenlegung und auch für eine Vorgangsweise bei der Fusionierung der beiden Anstalten eintreten, die die Zusammenführung außer jeden parteipolitischen Streit stellt. Alle wüßten, dass durch diese Zusammenlegung eine effizientere Verwaltungsstruktur geschaffen und Synergien im Interesse der Versicherten und der Steuerzahler lukriert werden. Der Vorwurf, man wolle politische Mehrheiten verändern, gehe ins Leere, führte Graf aus, weil am Stand der Funktionäre nichts verändert werde. Die Sozialdemokraten wissen das und begrüßen es auch - aber nur hinter vorgehaltener Hand, schloss Abgeordneter Graf.

Abgeordneter HORN (S) stellte zunächst klar, dass kein Mandatar der Sozialdemokraten verlangt habe, die Pensionszuschüsse für die Versicherungen der Bauern und der Gewerblichen Wirtschaft zu senken.

Sodann kam er auf die 59. ASVG-Novelle zu sprechen, die eine Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten bringt, weil man sich dadurch Verwaltungseinsparungen erhofft. Er könne daher nicht nachvollziehen, warum der SPÖ-Antrag keine Unterstützung findet, obwohl man auch in diesem Bereich Einsparungen in der Höhe von 10 % lukrieren könnte.

Bundesminister Mag. HAUPT widersprach den Aussagen sozialdemokratischer Redner, wonach die Krankenanstalten billiger sein sollen; dies sei bei vielen Positionen jedenfalls nicht der Fall.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) verteidigte den Antrag der Regierungsparteien, der eine raschere Umsetzung der Zusammenführung der Pensionsversicherungen der Arbeiter und Angestellte zum Inhalt hat. Dies sei eine richtige Maßnahme, da gleiche Beiträge und Leistungen vorliegen und Synergieeffekte genutzt werden können. Was in einem Fall sinnvoll ist, müsse aber nicht zwangsläufig für alle anderen Bereiche auch gelten, hielt der Redner der SPÖ entgegen. Er halte deshalb eine Zusammenführung der Versicherungen für die Bauern und die Gewerbliche Wirtschaft für nicht sinnvoll, da etwa unterschiedliche Beitragsvorschreibungen vorliegen. Zudem erinnerte er noch an weitere wichtige sozialpolitische Maßnahmen der Bundesregierung, wie z.B. Angleichung der Arbeiter und Angestellten im Krankheitsfall sowie die Abschaffung von Ungerechtigkeiten bei der Urlaubsaliquotierung.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) sprach von einer durchschaubaren Strategie. Zuerst werden nämlich bewährte Institutionen mit Neid und Missgunst beobachtet und von außen torpediert, um das Vertrauen der Bevölkerung zu erschüttern. Danach werden die Institutionen zerschlagen und die Leistungen gekürzt, kritisierte sie. Dies konnte man auch bei der Umstrukturierung des Hauptverbandes beobachten, wo schließlich die Verwaltungskosten um 20 % gestiegen sind. Sie ist jedoch überzeugt davon, dass die Bevölkerung diese Strategie durchschaut, sonst hätten nicht mehr als 700.000 Menschen das Sozialstaats-Volksbegehren unterschrieben.

Abgeordneter BRUGGER (F) ging näher auf den Antrag der Regierungsparteien ein. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen sollen schnell klare Verantwortlichkeiten geschaffen und die administrativen Abläufe gestrafft werden, erläuterte er. Damit können Einsparungen erzielt und Synergieeffekte genutzt werden, was im Interesse der Versicherten sei.

Den Koalitionsparteien gehe es vor allem um einen möglichst raschen Umbau des Sozialsystems, kritisierte Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S). Es gebe kaum mehr eine Möglichkeit, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen bzw. ausführlich darüber zu diskutieren. Dort, wo wirklich dringender Handlungsbedarf ist, nämlich bei der Situation der Jugendlichen am Arbeitsmarkt, setze die Regierung allerdings keine Taten, bemängelte sie. Über 700.000 Österreicher haben jedoch durch ihre Unterschriften beim Sozialstaats-Volksbegehren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diese Sozialpolitik nicht wollen.

Wir stehen für eine reale Sozialpolitik, betonte Abgeordnete STEIBL (V). Die Volkspartei bekenne sich zum Sozialstaat und habe mehr als 20 konkrete Maßnahmen, wie etwa das Kinderbetreuungsgeld für alle oder den Pakt für ältere Menschen, bereits umgesetzt. Auch der zur Diskussion stehende Antrag bringe klar zum Ausdruck, dass den Regierungsparteien die Kundenfreundlichkeit sowie eine sparsame Verwaltung wichtige Anliegen sind. Die Kritik der Opposition sei daher leer und hülsenlos, meinte sie.

Abgeordnete SILHAVY (S) bezweifelte, dass die überfallsartige Zusammenlegung von zwei Versicherungsträgern, die 2,6 Millionen Menschen betrifft, funktionen kann. Natürlich stünden dabei partei- und personalpolitische Überlegungen im Vordergrund, die überhaupt nichts mit Sozialpolitik zu tun haben, bemängelte sie. In Richtung des Abgeordneten Donabauer machte die Rednerin darauf aufmerksam, dass in der Sozialversicherung der Bauern eine Beitragsoption geschaffen wurde, was nur dann sinnvoll ist, wenn eine Zusammenlegung angestrebt wird.

Abgeordnete HALLER (F) zeigte sich erfreut darüber, dass die neue Regierung zahlreiche Reformen durchführt, die sich zum Teil über Jahrzehnte aufgestaut haben. Was die Zusammenführung von 28 Sozialversicherungsanstalten angeht, so müsse jedem klar sein, dass diese Maßnahme nur schrittweise von statten gehen könne. Dem Antrag der Sozialdemokraten könne sie nicht zustimmen, sagte sie, und dies habe Bundesminister Haupt bereits äußerst sachlich und kompetent begründet.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) widersprach den Aussagen des Ministers Haupt, wonach die oberösterreichische Gebietskrankenkasse nur deshalb ein besseres Finanzergebnis erzielt habe, weil ihr Leistungsangebot geringer ist. Wie mehrere Untersuchungen beweisen, sei genau das Gegenteil der Fall, betonte er.

Die Regierung habe sich zum Ziel gesetzt, keine neuen Schulden zu machen, um in Zukunft mehr Bewegungsspielraum zu haben, stellte Abgeordneter Dr. TRINKL (V) mit Nachdruck fest. Dies sei auch eine wichtige Voraussetzung dafür, um das soziale Netz in Österreich abzusichern. Alle öffentlichen Stellen müssen ihre Aufgaben effizient und sparsam erfüllen. Deshalb habe man auch die Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten beschlossen, womit einer langjährigen Forderung vieler Sozialpolitiker entsprochen wurde. Er erinnerte die Sozialdemokraten daran, dass sich bereits Minister Dallinger dieses Ziel vorgenommen hat. Uns sei es nun gelungen, unterstrich er, was ein Beweis für die soziale Leistungsfähigkeit dieser Bundesregierung ist. Dieser erfolgreiche Weg solle weiter fortgesetzt werden, kündigte Trinkl an, und nannte in diesem Zusammenhang die Abfertigung Neu, die Familienhospiz, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Vorsorge für die Jugendbeschäftigung.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bezeichnete das Ambulanzgebühr-Gesetz als "Pfusch", das unbedingt korrigiert werden müsse. Jene Fälle, von denen sie berichtet habe, seien nicht konstruiert, sondern Lebensrealitäten, die mit diesem Gesetz nicht bewältigt werden können, hielt die Rednerin dem Sozialminister entgegen. Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass viele Arztpraxen noch immer nicht behindertengerecht ausgestattet sind.

Abgeordneter STAFFANELLER (F) widersprach den Ausführungen des Abgeordneten Dietachmayr und wies darauf hin, dass z.B. allein in Oberösterreich bei den Fachärzten für Innere Medizin eine Differenz zwischen dem Ist- und Soll-Stand von minus 57 besteht. Die 59. ASVG-Novelle bringe die Zusammenführung der beiden größten österreichischen Pensionsversicherungsanstalten, führte er weiter aus. Um dieses Ziel zügig und sicher zu erreichen, soll ein Überleitungsausschuss ab 1.7. 2002 tätig werden.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) wies die Angriffe und Unterstellungen, wie er sagte, seitens der Opposition zurück. Er versicherte, dass alles gleich bleibe und man zur Pensionsversicherung stehe. Er verstehe daher nicht, dass die Opposition mit diesem Gesetz nicht mitgehen könne, da die Angleichung von Arbeitern und Angestellten auch immer deren Anliegen gewesen sei. Abschließend verteidigte der V-Sozialsprecher die Ambulanzgebühren und kritisierte scharf den ÖGB, der die Menschen aufgefordert habe, gegen Bescheide grundlos Einspruch zu erheben.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) vermisste eine Tiefenanalyse der Versicherungsanstalten, vor allem seien seiner Ansicht nach die hohen Zuschüsse zur Bauern-Sozialversicherung näher zu hinterfragen. Deshalb sei das Beitragssystem zur Bauern-Sozialversicherung neu zu überlegen. Die 25. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz bezeichnete er als ungerecht, vor allem hätten daraus die DirektvermarkterInnen einen großen Nachteil. Ein Problem dabei sei auch die Kontrolle, argumentierte Pirklhuber und schlug vor, bei der Direktvermarktung Änderungen vorzunehmen und die Belastungen zurückzunehmen. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen Entschließungsantrag der Grünen ein.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) warf der SPÖ vor, dass es ihr weniger um die Menschen und vielmehr um ihre Funktionäre gehe. Zur Untermauerung dazu schilderte sie einen Fall aus der steirischen Gebietskrankenkasse. Als wichtig bezeichnete sie die Zusammenführung der EDV-Systeme und des Rechnungswesens, wodurch Synergieeffekte genutzt werden könnten. Hartinger sprach sich für den Abbau der Leistungsunterschiede zwischen den Bundesländern aus, begrüßte das Abgehen von der Chefarztpflicht und hoffte, dass durch die größeren Fallzahlen auf Grund der Zusammenlegung ein effizienteres Controlling möglich werde.

Abgeordnete SILHAVY (S) verteidigte den ÖGB gegenüber Abgeordnetem Feurstein, da dieser die Betroffenen nur auffordere, einen Bescheid anzufordern, weil es oft nicht klar sei, ob die Vorschreibung auch ihre gesetzliche Deckung hat. Die SPÖ verstehe unter Solidarität nicht, dass nur die ArbeitnehmerInnen für alle anderen zahlen, meinte Silhavy. Abschließend kündigte sie die Zustimmung zum Antrag der Grünen an.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des ASVG wurde mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der SPÖ zum Sozialstaats-Volksbegehren wurde mehrheitlich ebenso abgelehnt wie jener der Grünen zur Bauern-Sozialversicherung.

Der (negative) Ausschussbericht zum S-Antrag betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherung der Bauern und des Gewerbes wurde mehrheitlich angenommen. Die Initiative der SPÖ selbst ist somit abgelehnt.

Die letzten beiden Tagesordnungspunkte betrafen Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des LG für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Westenthaler sowie über das Ersuchen des LG St. Pölten um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Westenthaler.

Abgeordneter GRADWOHL (S) thematisierte die Auslieferungspraxis des Parlaments als Kollegialorgan in den Jahren seit 1996. Die Entscheidung müsse auch weiterhin eine Kollegialentscheidung bleiben, forderte Gradwohl im Hinblick auf einen kürzlichen Abstimmungsvorgang im Plenum, denn es könne nicht sein, dass MandatarInnen der Mehrheitsfraktionen nicht ausgeliefert werden, jene der Minderheit wegen des selben Delikts aber schon. Das habe dazu geführt, dass man nun zur Regelung vor 1996 zurückkehre, was seiner Ansicht nach einen Rückschritt bedeute. Denn dadurch könne es wieder dazu kommen, dass MandatarInnen politisch vermehrt politisch aktive BürgerInnen in einer Form behandeln, die kreditschädigend und herabwürdigend ist. Das Schutzrecht für Abgeordnete, unangenehme Fragen stellen zu können, ohne in der Existenz bedroht zu werden, müsse ein kollegiales und leicht handhabbares bleiben, so Gradwohl. Dieses müsse auch für die Minderheiten im Haus gelten. Gleichzeitig müssten BürgerInnen vor Übergriffen geschützt bleiben. Er hoffe daher auf die Verhandlungen zu einer umfassenden Neuregelung, vor allem auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Schutzes. Leider seien Verhandlungen, obwohl zugesagt, bis heute noch nicht aufgenommen.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) widersprach seinem Vorredner und sagte, dass die Rückkehr zur Regelung vor 1996 kein Rückschritt, sondern ein Schritt zu mehr Rechtsstaatlichkeit sei. Einen Parlamentarier dürfe man nicht mundtot machen, betonte Graf, eine einheitliche Spruchpraxis zu entwickeln, sei möglich und notwendig, damit die Spruchpraxis nicht durch Mehrheiten geändert werden könne. Graf ging näher auf die Schutzfunktion der Immunität ein und meinte, dass er die Rückkehr zur alten Spruchpraxis begrüße, da die neue eigentlich contra legem sei. Er trat ebenfalls für Gespräche über die Zukunft der parlamentarischen Immunität, insbesondere auch im zivilrechtlichen Bereich ein.

Abgeordneter AUER (V) hielt es als Obmann des Immunitätsausschusses für wichtig, dass Entscheidungen über Auslieferungsbegehren nicht aus der Tageslaune heraus und nicht unter dem Aspekt von Regierung gegen Opposition, sondern auf Basis einer objektiven Debatte fallen. Im Immunitätsausschuss sei man überein gekommen, wieder die Spruchpraxis, wie sie vor 1996 bestanden hatten, anzuwenden. Niemand hindere aber einen Parlamentarier, trotz der Immunität Formulierungen und Argumente so vorzutragen, dass kein Anlass für Auslieferungsbegehren besteht, appellierte Auer an die Kollegen.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) zeigte sich zufrieden über die Rückkehr zur alten Spruchpraxis und bemerkte, die Wahrung des Prinzips der Immunität sei ihr wichtiger als ein gewisser Ärger über bestimmte Äußerungen des Abgeordneten Westenthaler.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) sah hingegen keinen Grund zum Schutz eines Abgeordneten vor einem Verfahren wegen übler Nachrede und argumentierte, die Immunität könne nicht als Privileg einzelner Mandatare gesehen werden. Üble Nachrede sei mit Sicherheit kein Tatbestand, für den es Freibriefe geben soll, stand für Pilz fest.

Bei der Abstimmung entschied das Plenum mit Stimmenmehrheit in beiden Fällen gegen eine Auslieferung Westenthalers.

In einer weiteren (102.) Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen und Zuweisungen durch den vorsitzführenden Präsidenten. (Schluss)