Parlamentskorrespondenz Nr. 293 vom 23.04.2002

AUSSCHUSS: NEUE VERANTWORTUNGSZUTEILUNG BEI FLEISCHUNTERSUCHUNG

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Wien (PK) - Nach der Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses hatte der Gesundheitsausschuss eine Tagesordnung mit 14 Punkten zu bewältigen.

NOVELLIERUNG DES KRANKENANSTALTENGESETZES BESCHLOSSEN

Die Änderung des Krankenanstaltengesetz es bringt u.a. folgende Änderungen: BehindertenvertreterInnen werden in die Ethikkommission bei den Krankenanstaltenträgern aufgenommen. Arzneimittelkommissionen in den Krankenanstalten sollen eine Arzneimittelliste erstellen und bei der Erarbeitung von Richtlinien über die Beschaffung von und den Umgang mit Arzneimitteln auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Bedacht nehmen. Der Beitrag für die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung (0,73 € pro Verpflegstag) wird in Zukunft auch von Sonderklassepatienten eingehoben werden.

In der Debatte bewertete Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) die beabsichtigten Änderungen als positiv, beanstandete aber, dass private Krankenanstalten nicht diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen werden. Abgeordneter Erwin Rasinger (V) zeigte sich überzeugt, dass auch in diesem Bereich versucht werde, bei gleichwertigen Präparaten das kostengünstigere einzusetzen. F-Abgeordnete Beate Hartinger machte in ihrer Wortmeldung darauf aufmerksam, dass es bei privaten Krankenanstalten bereits Arzneimittelkommissionen gebe und diese bemüht seien, sparsam zu arbeiten. Ausschussobmann Alois Pumberger begrüßte die Aufnahme von BehindertenvertreterInnen in die Ethikkommission bei den Krankenanstalten und unterstrich, dass auch Sonderklassepatienten in Hinkunft den Beitrag für die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung in der Höhe von 0,73 € bezahlen müssen. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) befürchtete eine etwaige Bevorzugung der Privatpatienten, wenn statt eines Genericons ein Originalpräparat verschrieben wird. Von Abgeordnetem Johann Maier (S) wurde ein Arzneimittelversandverbot angesprochen.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage teils einstimmig, teils mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien angenommen.

LEGISTISCHE KLARSTELLUNGEN ZUR EU-ZAHNÄRZTERICHTLINIE

Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2000/2052 betreffend die Vereinbarkeit österreichischer Rechtsvorschriften betreffend den Beruf des Zahnarztes mit dem Gemeinschaftsrecht hat sich Österreich verpflichtet, die in der Übergangsbestimmung der EU-Zahnärzterichtlinien normierte zeitliche Beschränkung betreffend FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde innerstaatlich umzusetzen.

Das Gesetz wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages (Verlängerung des Zeitraumes für die Facharztprüfung auf zehn Jahre) einstimmig verabschiedet.

Einstimmig beschlossen wurden weiters:

eine Änderung des Hebammengesetzes und des Rezeptpflichtgesetzes mit der Verankerung der Berechtigung der Verschreibung von Arzneimitteln durch Hebammen und

die Aufhebung des Bundesgesetzes über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung, da keine fachliche Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung mehr besteht und das Sozialministerium auch nicht mehr an seiner an sich bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Festsetzung von Impfterminen nachkommen kann.

Unter einem wurden sodann die Änderung des Gentechnikgesetzes, ein S- Entschließungsantrag zum gleichen Thema und ein G- Entschließungsantrag hinsichtlich Anordnung der Vernichtung von GVO-verunreinigten Anbauflächen verhandelt.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) kritisierte vor allem die in der Gesetzesänderung vorgesehene Verordnungsermächtigung und den Bereich der Anhörungen sowie unpräzise juristische Begriffe wie "vernachlässigbares Risiko". Staatssekretär Reinhart Waneck warf ein, dass die Regelung hinsichtlich der Verordnung der EU-Richtlinie entspreche.

F-Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz gab bekannt, dass die Regierungsparteien beide Oppositionsanträge ablehnen werden, jedoch beabsichtigen, bis zum Plenum eine Vier-Parteien-Einigung zum Thema Gentechnik zu Stande zu bringen.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) machte darauf aufmerksam, dass die Verordnungsermächtigung stark eingegrenzt wird. Auch er begrüßte es, wenn ein gemeinsamer Antrag bei der Nationalratssitzung vorgelegt werden kann.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) sah in der Regierungsvorlage positive, aber auch problematische Punkte. Im Wesentlichen handle es sich aber um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Besonders befasste sie sich mit der öffentlichen Anhörung, die ihrer Meinung nach de facto abgeschafft wird. Die unpräzisen juristischen Begriffe, die bei der Rechtsanwendung Probleme machen könnten, waren auch ihr ein Anliegen.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) begrüßte die Absicht der Regierungsparteien, einen Vier-Parteien-Antrag zu Stande zu bringen, und nahm die Ablehnung der beiden Anträgen durch FPÖ und ÖVP als ein "Signal, an der gemeinsamen Linie zu arbeiten".

Staatssekretär Reinhart Waneck versicherte, an der Politik festhalten zu wollen, dass Österreich eine gentechnikfreie Zone bleibt. Er gab auch bekannt, dass es derzeit bei unabsichtlicher Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen keine Handhabe gebe.

Abgeordneter Johann Maier (S) verwies auf rechtlich ungeklärte Problembereiche, etwa darauf, wenn ein Bauer Saatgut direkt aus dem Ausland, vor allem aus einem Drittland, bestellt und direkt bezahlt oder wenn er für den Eigenbedarf Saatgut erwirbt. Informationsdefizite bestehen auch für den Fall, dass jemand verunreinigtes Saatgut in den Verkehr gebracht hat. Regelungen bestehen nur für den Bereich des Lebensmittelgesetzes, aber nicht für den Futtermittelsektor, schloss er an.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wies darauf hin, dass es keine Bestimmung gebe, wonach in Europa nur gentechnikfreier Raps angebaut werden soll.

Bei der Abstimmung wurde die bundesgesetzliche Änderung mit F-V-Mehrheit verabschiedet. In der Minderheit blieben die beiden Oppositionsanträge.

NEUE KAMMERORGANISATION FÜR DIE TIERÄRZTE

Einstimmig wurde eine Regierungsvorlage zur Änderung des Tierärztegesetzes verabschiedet, die vor allem der Zusammenfassung der tierärztlichen Interessenvertretungen in einer "Österreichischen Tierärztekammer" dient. Dadurch kommt es zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Kammerverwaltung, die zudem - durch die Errichtung von Außenstellen in den Ländern - auf die föderalistische Struktur Rücksicht nimmt. Darüber hinaus werden beim ATP-Durchführungsgesetz, beim Rindfleischetikettierungsgesetz, beim Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und bei der Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) die noch ausständigen Euroumstellungen durchgeführt.

ÄNDERUNG DES FLEISCHUNTERSUCHUNGS- UND DES TIERSEUCHENGESETZES

Eine mit der Mehrheit der Regierungsparteien unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages technischen Inhalts angenommene Regierungsvorlage zur Änderung des Fleischuntersuchungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes bringt die Aufhebung der Bestimmungen für die Übertragung der Fleischuntersuchung an die Gemeinden mit Ausnahmen für Wien und Übergangsregelungen, schreibt die Tötung von vorschriftswidrig behandelten Nutztieren vor, definiert die Notschlachtung neu und bringt Anpassungen wegen des Wegfalls des Bazillenausscheidergesetzes und Ergänzungen in den Bereichen Trichinenuntersuchung. Im Tierseuchengesetz wird analog zur Regelung für Hunde nunmehr auch die Quarantäne für Katzen als Alternative zur sofortigen Tötung gestattet.

Abgeordneter Johann Maier (S) kritisierte die Regierungsvorlage, indem er darauf hinwies, dass sie Interessenkollisionen bei Tierärzten nicht ausschließe, das Mobbing gegen Beschautierärzte werde seiner Meinung nach weitergehen. Außerdem unterstrich Maier das Eintreten seiner Fraktion für ein gesetzliches Verbot von Seperatorenfleisch.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) erinnerte an die Feststellung von Versäumnissen bei der BSE-Vorsorge in Österreich durch die EU-Kommission und beklagte die unzureichende personelle Ausstattung der Fleischkontrolle, die für eine viel zu geringe Kontrolldichte verantwortlich sei. Die Grünen treten für weitergehende Lösungen ein, sagte Pirklhuber, der die Einrichtung einer Kontroll-Datenbank und den Einsatz reiner Kontrolltierärzte forderte, die sich kompetent und unabhängig auf die Fleischkontrolle konzentrieren können. Dieser Novelle könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Abgeordnete Elisabeth Achatz (F) machte die Opposition darauf aufmerksam, dass Österreich auf die BSE-Krise rasch und maximal reagiert habe und wies darauf hin, dass das Fleisch aus Notschlachtungen nicht in die Nahrungskette gelange. Der von den Grünen geforderte Schutz von Schlachttieren sei Gegenstand von Landesgesetzen, sagte Achatz und forderte die Grünen auf, sich klar gegen das Schächten auszusprechen, das eine grausame Methode der Tötung von Schlachttieren sei.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) warnte vor der Illusion, im Lebensmittelbereich wäre alles in Ordnung, und sprach konkret von pestizidverseuchtem Gemüse sowie von der Gefahr, dass unwissentlich mit Antibiotika verunreinigte Futtermittel verwendet werden. Soja-Produkte seien zu 10 % gentechnisch verunreinigt, sagte Glawischnig. Darüber hinaus sprach sie Probleme beim Tierschutz und bei den Tierarzneimitteln an. Die Freiheitlichen betrieben Problemverweigerung, lautete ihr Vorwurf. Sie sehe keinen Grund, die diesbezüglichen Anträge der Grünen "vom Tisch zu wischen". "Wissen" sei vor allem für die Konsumenten "Macht", sagte die Abgeordnete weiter und unterstrich so die Notwendigkeit, die Lebensmittelkennzeichnung zu verbessern. Islamische Gruppen seien bereit, Schlachttiere vor der Tötung zu betäuben, teilte Glawischnig mit.

Abgeordnete Anna Huber (S) unterstrich gegenüber Abgeordneter Achatz ihre bereits in Medien erhobene Kritik an dem in Österreich praktizierten System, Produkte durch deren Produzenten zu kontrollieren.

Abgeordneter Johann Maier (S) stellte hinsichtlich des Schächtens fest, dass es schwierig sein werde, eine Lösung zu finden, die mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit vereinbar sei.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) verteidigte die guten Regelungen, die für den Einsatz der Tierärzte gefunden wurden, und sprach von der hohen Qualität ihrer Arbeit, die auch von den Oppositionsparteien anerkannt werden sollten. Seine Kritik galt Tierschutzorganisationen, die ihre Spender ausnützten.

Abgeordnete Maria Fekter (V) zeigte sich entsetzt über Äußerungen der Abgeordneten Glawischnig wegen pestizidverseuchten Gemüses, mit denen sie die Konsumenten verunsichere. Glawischnig sollte sagen, was sie wisse oder auf Unterstellungen verzichten.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wies darauf hin, dass auch in österreichischem Gemüse Pestizidrückstände gefunden wurden, und korrigierte die Aussage der Abgeordneten Achatz, Fleisch von Notschlachtungen käme nicht in die Nahrungskette. Eine Debatte über die Lebensmittelkontrolle in Österreich sei ebenso notwendig wie eine Debatte über die Lebensmittelkennzeichnung. Als besonders unzureichend bezeichnete der Abgeordnete die tierärztliche Kontrolle der Fleischproduktion.

Staatssekretär Reinhart Waneck wies in seiner Wortmeldung nochmals darauf hin, dass bei der Vollziehung des Fleischuntersuchungsgesetzes Mängel festgestellt wurden, die mit der zur Diskussion stehenden Vorlage nun korrigiert werden sollen. Die Novelle bringe u.a. die Aufhebung der Bestimmungen für die Übertragung der Fleischuntersuchung an die Gemeinden. Bisher war es die Aufgabe der Gemeinden, die Beschautierärzte zu bestellen, führte er weiter aus, was sich in der Praxis jedoch aufgrund des potenziell großen wirtschaftlichen Druckes auf die Beschautierärzte als nicht zweckmäßig herausgestellt hat. Durch die neue Regelung komme es zu einer klaren Verantwortungszuteilung; der Fleischuntersuchungstierarzt unterliege der Aufsicht durch den Amtstierarzt, welcher dem Landeshauptmann untersteht. Im Zuge der Rechtsbereinigung des Bundes komme es auch zum Entfall des Bazillenausscheidergesetzes, wobei mit Einsparungen in der Höhe von über einer Million Euro gerechnet wird.

Sodann kam er noch auf den Bereich der Etikettierung zu sprechen, wo seiner Auffassung nach sehr viel geschehen sei. Als Beispiele nannte er u.a. die verpflichte Herkunftsbezeichnung, die Errichtung der Schweinedatenbank, die Angabe der Haltungsformen bei Hühnern sowie die Etablierung einer Biodatenbank.

DIE ANTRÄGE DER OPPOSITION FANDEN KEINE MEHRHEIT

Die SozialdemokratInnen traten in einem Entschließungsantrag dafür ein, die Verwendung von Separatorenfleisch in Österreich zu verbieten und sich auch auf europäischer Ebene für ein diesbezügliches Verbot einzusetzen. Die Konsumenten brauchen Produkte hoher Qualität und ein höchstes Maß an Sicherheit. Durch die Verwendung von Separatorenmaterial, welches als Lebensmittelzutat niedriger Qualität zu bewerten ist, werde ein hohes mikrobiologisches Risiko in Kauf genommen, argumentieren die S-Mandatare (360/A[E]).

Den Themen Konsumentenschutz, Lebensmittelpolitik und Tiergesundheit waren Anträge der Grünen (376/A[E]) und (361/A[E]) gewidmet, in der die G-Abgeordneten die Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten Produktkennzeichnung aller tierischen Produkte nach Art der Haltung, Fütterung und Schlachtung verlangen. Zudem sollten eine Bio-Dachmarke etabliert und sämtliche irreführenden Gütesiegel verboten werden. Die Grünen präsentierten schließlich noch ein Maßnahmenpaket (436/A[E]), das das Ziel verfolgt, das Leid der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung zu minimieren. Zentrale Punkte sind dabei eine flächendeckende Kontrolle der Schlachthöfe durch Tierschutzinspektoren sowie die Betäubung der Schlachttiere vor der Schlachtung. (Schluss)