Parlamentskorrespondenz Nr. 302 vom 26.04.2002

DIE VORBELASTUNGEN IM HEERESBUDGET WACHSEN IMMER WEITER

----

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss hat heute unter der Vorsitzführung seines Obmanns Werner Kogler den rund 350 Seiten starken Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2000 inklusive Nachtrag in Verhandlung genommen. Den ersten Punkt der ganztägigen Sitzung bildete das Bundesministerium für Landesverteidigung, wobei sich die Abgeordneten schwerpunktmäßig auf die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung von Anregungen des Rechnungshofes aus den Vorjahren konzentrierten. Als verwirklicht gilt etwa die Empfehlung des Rechnungshofes, die Flugleistungen des Heeres für zivile Bedarfsträger einzuschränken und verstärkt Kostenersatz für solche Leistungen zu verlangen. Die Realisierung dieses Vorschlages brachte dem Bund eine Nettoersparnis von 1,8 Mill. S jährlich, teilte das Verteidigungsministerium dem Rechnungshof mit.

Unerledigt war hingegen die Empfehlung geblieben, mehrfache Dienstfreistellungen für Soldaten im Auslandseinsatz zu vermeiden und damit 17. Mill. s einzusparen. In diesem Zusammenhang äußerte das Ressort die Befürchtung, die Freiwilligenmeldungen für Auslandsentsendungen könnten zurückgehen.

Die Vorbelastungen künftiger Finanzjahre, die der Rechnungshof Ende 2000 auf rund 8,6 Mrd. S bezifferte, gehen laut Ministerium auf größere Rüstungsbeschaffungen zurück, die es aus technischen und finanziellen Gründen notwendig machten, Verpflichtungen einzugehen, die über ein Kalenderjahr hinausreichen.

Die Empfehlung des Rechungshofs, bei der Einsatzzulage Einsparungen von 1 Mrd. S jährlich zu erzielen, beantwortete das Ressort mit dem Hinweis auf die generelle 20-prozentige Kürzung der Gebühr ab April 2001.

Im Hinblick auf die Empfehlung des Rechnungshofes, den Aufwand für Personal und gesetzliche Verpflichtungen in der Zentralstelle zu senken, verwies der Verteidigungsminister auf die im Februar 2001 eingeleitete Organisationsreform der Zentralstelle, die zu einer weiteren Personalreduzierung führen wird. Bereits im Aufbau begriffen sei auch das vom Rechnungshof vorgeschlagene EDV-gestützte Informationssystem für die Materialverwaltung des Heeres.   

Weitere Themen waren die quantitative Festlegung der Unterrichtsverpflichtung für das Lehrpersonal an der Jägerschule, die optimale Auslastung vorhandener Transportkapazitäten des Heeres und die vom Rechnungshof aus wirtschaftlichen Gründen in Frage gestellte, vom Ressort aus militärischen Gründen als notwendig bezeichnete Aufrechterhaltung des Dauerbetriebes auf zwei nur gering ausgelasteten Hubschrauberstützpunkten.

Abgeordneter Anton Leikam (S) lobte Verteidigungsminister Scheibner für seine gute Arbeit im Bereich der Personalsteuerung. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen rückte der Redner aber die Kritik an der Vorbelastungspolitik von Scheibners Amtsvorgänger, der - entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes - Vorbelastungen im Umfang von 8 Mrd. S hinterlassen habe, ein "schwerer Rucksack" für den jetzigen Verteidigungsminister.

Abgeordneter Reinhold Lexer (V) trat der aus seiner Sicht unsachlichen Kritik Leikams am ehemaligen Verteidigungsminister Fasslabend entgegen. Der Assistenzeinsatz des Heeres und eine Reihe von Auslandseinsätzen seien von den früheren Regierungsparteien gemeinsam beschlossen worden. Diese Kosten dem Minister anzurechnen sei unfair. Abgeordneter Lexer befasste sich im Einzelnen mit Möglichkeiten, die Kostenstruktur im Heer zu verbessern uns sprach dabei die Themen Ausgliederungen, anteilige Auszahlung der Zulagen für Hubschrauberpiloten und den EDV-gestützten Fuhrpark an. Bei Bundesheereinsätzen für Gemeinden sei immer auch die PR-Wirkung öffentlicher Heeresauftritte zu berücksichtigen, meinte der Abgeordnete.

Abgeordneter Roland Zellot (F) sah die Ursache für manchen Konflikt im Rechnungshofausschuss in der Erwartung, das Bundesheer solle beste Leistungen zu günstigsten Preisen erbringen. Der Abgeordnete lobte den Sparwillen und die hohe Personaleffizienz, die in der Ministerschaft Scheibners ersichtlich werde, und fragte, ob auch in Zukunft Personalkosten aus dem Sachaufwand finanziert werden müssen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sah den gegenwärtigen Budgetkurs als  Ursache dafür an, dass die Vorbelastungen aus vergangenen Budgetjahren für das Verteidigungsministerium nun zum Problem werden. Koglers Fragen lauteten, ob eine vernünftige Budgetplanung noch möglich sei und wo der Minister seine Prioritäten setzen werde.

Verteidigungsminister Herbert Scheibner erinnerte daran, dass die Vorbelastungen auf Großbeschaffungen der Vergangenheit zurückgehen und es nicht nur im staatlichen Bereich, sondern auch bei Unternehmen durchaus üblich sei, große Beschaffungen nicht in einem Jahr zu finanzieren, sondern auf mehrere Budgets aufzuteilen. Dies sei nicht nur aus finanziellen Gründen sinnvoll, sondern auch deshalb, weil auch die Lieferungen nicht auf einmal erfolgen, sondern der Zulauf der Geräte - Beispiel Kampfschützenpanzer Golan - in mehreren Tranchen über Jahre hinweg erfolge. Vorbelastungen seien laut Bundesminister Scheibner in seinem Ressort "systemimmanent".

Ausgliederungen sah der Minister grundsätzlich positiv, merkte aber an, dass man im Einzelnen vorsichtig sein müsse, wie das Beispiel der Austro Control zeige, wo die Kosten nach der Ausgliederung höher seien als vorher.

Bei der Einsatzzulage konnten durch "schmerzhafte Einschränkungen" 100 Mill. S eingespart werden. Die Begünstigungen für Heeresangehörige bei Auslandseinsätzen hielt der Ressortchef für gerechtfertigt. Gerade der schwierige Afghanistan-Einsatz zeige, dass das Heer bei Friedensmissionen auf eine ausreichende Zahl freiwilliger Berufssoldaten angewiesen sei.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hielt fest, dass der Rechnungshof nicht grundsätzlich gegen Vorbelastungen sei, sondern durchaus anerkenne, dass es im Zusammenhang mit Großbeschaffungen sinnvoll sei, dieses Instrument einzusetzen. Was den Rechnungshof veranlasse, seine Stimme warnend zu erheben, sei der Umfang und die Entwicklungstendenz der Vorbelastungen im Verteidigungsressort. Von 1995 bis 2000 seien die Vorbelastungen von 4,5 Mrd. S auf 8,5 Mrd. S gestiegen und werden für 2001 bereits auf über 10 Mrd. S geschätzt. Das heißt, dass bereits mehr als 40 % des Landesverteidigungsbudgets von Vorbelastungen betroffen seien.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Günther Kräuter (S) zur Draken-Nachfolgebeschaffung beantwortete Bundesminister Scheibner mit dem Hinweis darauf, dass daran gedacht sei, den Zeitraum bis zur Lieferung der neuen Jets mit Leihflugzeugen befreundeter Armeen zu überbrücken, um die Lauftraumüberwachung sicher zu stellen. Von der ursprünglichen Absicht, mit den Anbietern für das Nachfolgemodell eine Überbrückungslösung auszuverhandeln, habe man aus Kostengründen Abstand genommen.

RECHTSFOLGENABSCHÄTZUNG - DIE DISZIPLIN DER REGIERUNG LÄSST NACH

Nach ihrem militärischen Einstieg in das Verwaltungsjahr 2000 wandten sich die Abgeordneten einem der Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle zu, nämlich der Abschätzung finanzieller Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen. Der Rechnungshof erinnert in seinem Bericht daran, dass das Bundeshaushaltsgesetz jeden Minister verpflichtet, die finanziellen Folgen seiner Gesetzes- und Verordnungsentwürfe abzuschätzen. Im Jahr 2000 hat der RH zu insgesamt 240 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung genommen, teilen die Prüfer mit, fügen aber kritisch hinzu, dass auch im Jahr 2000 Gesetze ohne Begutachtung des Rechnungshofes beschlossen wurden. Die Negativliste enthält als Beispiele die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, das Spanische Hofreitschule-Gesetz oder das Gesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses zum 80. Jahrestag der Kärntner Volksabstimmung.

Dazu kommen die Fälle einer nicht ausreichend erfüllten Kalkulationspflicht, wofür der Rechnungshof die ASFINAG-Gesetz-Novelle, die 2. Ärztegesetz-Novelle, das Umweltmanagementgesetz, das Objektivierungsgesetz, das Bundesimmobiliengesetz und die Novelle zum Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen als Beispiele anführt.

Die Erfüllung der Kalkulationspflicht bei neuen rechtsetzenden Maßnahmen hat eine negative Tendenz, resümiert der Rechnungshof: Der Anteil der Gesetzentwürfe mit ausreichenden Erläuterungen zu den Kostenfolgen ging von 1999 auf 2000 von 74 % auf 67 % zurück, bei den Verordnungsentwürfen betrug dieser Anteil 81 % (1999: 87 %).

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) vertiefte das Thema Kalkulationsmängel bei rechtssetzenden Maßnahmen, indem er sich beim Rechnungshofpräsidenten erkundigte, welcher Art diese Mängel seien und ob es zusätzliche Instrumente der Rechnungsprüfung in den Ressorts und in der Gesetzgebung bedürfe.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) unterstrich die Kritik des Rechnungshofes an der Nichterfüllung von Kalkulationspflichten bei rechtsetzenden Maßnahmen durch die Minister und sprach die Möglichkeit an, dass Bundesländer oder Gemeinden Gesetzentwürfe beeinspruchen können, die keine oder ungenügende Kostenberechnungen enthalten.

Während Abgeordnete Beate Hartinger (F) auf kurz- und langfristige Kostenanalysen drängte, fragte Abgeordneter Werner Kogler (G) nach den Gründen für die "unterschiedliche Performance" der verschiedenen Ministerien in der Gesetzesfolgenabschätzung.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler betonte die große Bedeutung der Gesetzesfolgenabschätzung, die dem Rechnungshof im Zuge der Begutachtung die Möglichkeit gebe, seine Stimme zu erheben, noch bevor etwas geschehen sei. Der Rechnungshof kann im Verfahren der Kostenabschätzung Schäden abwenden und vermeidbare Kosten verhindern. Daher übte Präsident Fiedler Kritik an der gelegentlich geübten Praxis der Regierung, einen Gesetzentwurf nicht in Form einer Regierungsvorlage, sondern in Form eines Initiativantrages der Regierungsparteien vorzulegen. Der Rechnungshofpräsident qualifizierte dies als eine Vermeidungshandlung, mit der die Begutachtung und damit auch die Einschätzung der Folgekosten umgangen werde.

Die Frage nach den Instrumenten für die finanzielle Gesetzesfolgenabschätzung beantwortete der Rechnungshofpräsident mit dem Hinweis auf die Verordnung des Finanzministers mit dem Titel "Was kostet ein Gesetz?" und stellte grundsätzlich fest, es mangle nicht an Instrumenten. Das Deregulierungsgesetz etwa, das den Ministern eine Fülle von Begutachtungen ihrer Gesetzesvorschläge nach unterschiedlichsten Kriterien vorschreibe, lasse die Frage stellen, ob in Wahrheit nicht zu detaillierte Vorschriften bestünden, die dann im Einzelnen nicht eingehalten würden, klagte der Rechnungshofpräsident. Sein Appell an die Abgeordneten lautete, in den Ausschussverhandlungen gegenüber den Ministern auf Informationen über Gesetzesfolgen zu drängen, wenn die Entwürfe entsprechende Kalkulationen vermissen ließen.

Auf eine diesbezügliche Frage des Abgeordneten Günther Kräuter (S) gab der Rechnungshofpräsident ein nachdrückliches Bekenntnis zum Berufsbeamtentum im Kontrollbereich ab. Es sei zu vermeiden, dass sich Kontrollorgane der Gefahr aussetzten, ihre Existenz zu verlieren, die sei gewährleistet, wo Berufsbeamte tätig sind. (Fortsetzung)