Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 26.04.2002

RECHNUNGSHOFPRÄSIDENT FIEDLER: AUSGLIEDERUNGEN GUT VORBEREITEN

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Wien (PK) - Am Nachmittag setzte der Rechnungshofausschuss seine Beratungen unter dem Titel "Ausgliederungen" fort und hielt mit Rechnungshofpräsident Franz Fiedler und Staatssekretär Alfred Finz eine Grundsatzdiskussion über die Ausgliederungspolitik der letzten Jahre ab. Grundlage der Debatte bildeten die Feststellung des Rechnungshofes, mit denen er das Ergebnis seiner Überprüfungen der Ausgliederungen in den Jahren 1999 und 2000 zusammenfasste: "Ausgliederungen führen nicht automatisch und in jedem Fall zu Effizienzsteigerungen; sie stellen kein Allheilmittel gegen ineffiziente Verwaltungsabläufe dar und können daher Reformen innerhalb der Verwaltung nicht ersetzen."

Nach Ansicht des RH sind Ausgliederungen nur dann sinnvoll, wenn staatliche Aufgaben dadurch in deutlich effizienterer Weise erledigt werden können. Die Entscheidung zur Ausgliederung bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung aller Vor- und Nachteile. Der RH erachtet insbesondere die Zielsetzung, die Anzahl der öffentlich Bediensteten zu reduzieren und die Stellenpläne zu entlasten, alleine nicht als ausreichende Begründung für Ausgliederungen."

Eingeleitet wurde die Debatte von Abgeordnetem Kurt Gaßner (S), der Staatssekretär Alfred Finz mit der Frage konfrontierte, ob die Ausgliederung von Staatsaufgaben nach seiner Meinung in erster Linie der Konsolidierung öffentlicher Haushalte, der effizienteren Erfüllung von Staatsaufgaben, der Erfüllung der Maastricht-Kriterien, dem Ziel eines Null-Defizits oder nicht vielmehr dem Ziel dienen sollen, effizientere Strukturen zu erreichen. Gaßner erkundigte sich nach den Grenzen für Ausgliederungen hinsichtlich der Kernbereiche der Staatsverwaltung, wobei er die Beobachtung mitteilte, dass überall dort, wo Gendarmerieposten aufgelassen werden, private Firmen auftreten und Sicherheitsdienste anbieten. Um eine Stellungnahme bat Gaßner den Staatssekretär auch hinsichtlich der Einschränkung parlamentarische Kontrollrechte, wie sie der Rechnungshof in seinem Bericht darstellt.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich interessiert an den Ergebnissen der so genannten FGG-Studie zur Evaluierung von Ausgliederungen und fragte den Staatssekretär, welche Alternativen er zu Ausgliederungen sehe. Außerdem erkundigte sich die Abgeordnete nach den Plänen der Regierung für die Post-Busse.

Abgeordneter Johann Kurzbauer (V) machte auf die Vorteile von Ausgliederungen aufmerksam, die eine flexiblere Haushaltsführung und beschleunigte Modernisierungsschritte in den ausgegliederten Bereichen erlauben und gleichzeitig eine Entlastung des Bundeshaushalts und eine Reduktion von Planstellen nach sich ziehen. Der Rechnungshof zeige auf, dass es auch Nachteile gebe und nenne die Erfolgsfaktoren für das Gelingen von Ausgliederungen, woraus der Schluss zu ziehen sei, dass jede Ausgliederung vorweg einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sei. 

Abgeordnete Beate Hartinger (F) ließ sich als klare Befürworterin von Ausgliederungen erkennen, unterstrich aber unter Hinweis auf den RH-Bericht, dass jeweils die Rahmenbedingungen stimmen müssten. Sie erkundigte sich nach den Kriterien der Evaluierung, nach den Erfahrungswerten mit den Ausgliederungen der letzten Jahre und nach dem jüngst eingeführten Beteiligungs- und Finanzcontrolling für ausgegliederte Bereiche.

Staatssekretär Alfred Finz stimmte der Auffassung des Rechnungshofes zu, dass Ausgliederungen an sich weder schlecht noch gut seien und ihr Erfolg davon abhänge, wie im einzelnen Fall konkret vorgegangen werde. Der Staatssekretär räumte ein, dass die Ausgliederungswelle der neunziger Jahre einen schlechten Start hatte, weil sie keinem klaren Konzept gefolgt sei. Die so genannten Maastricht-Ausgliederungen, die der Begrenzung des Defizits und der Finanzschulden dienten, seien nunmehr Geschichte, da die Kommission an Ausgliederungen strenge Maßstäbe anlege und dazu tendiere, "Maastricht"-Ausgliederungen zurück zu führen. Weitere insgesamt 28 Ausgliederungen dienten der Budgetkonsolidierung, erläuterte der Staatssekretär, wobei er versicherte, dass vorweg Evaluierungen durchgeführt werden, um klar zu sehen, wann eine Ausgliederung zweckmäßig sei und wann nicht. Die Bundesregierung habe klare Konzepte für die Beschreibung der quantitativen und qualitativen Leistungen und für alle Beteiligungen ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling entwickelt, wobei das fachliche Controlling bei dem jeweils zuständigen Ressorts, das Finanzcontrolling dem Finanzminister liege. Einen ersten Bericht kündigte der Finanzstaatssekretär für den kommenden Mai an.

Auf die Detailfragen der Abgeordneten eingehend, unterstrich Staatssekretär Finz, dass die Bundesregierung keine Ausgliederungen unter dem Gesichtspunkt "Maastricht" mehr plane. Als klassische Kernbereiche des Staates gelten Polizei, Gerichtswesen und die äußere Sicherheit, Ausgliederungen von Teilfunktionen der straßenpolizeilichen Aufsicht könne er sich aber vorstellen. Die Ministerverantwortlichkeit, und damit die parlamentarische Mitwirkung, müsse jeweils gegeben sein, die Kontrollrechte des Parlaments blieben in den Bereichen Leistungsauftrag und Finanzcontrolling aufrecht, auch die Rechnungshofkontrolle bestehe weiter.

Die Ergebnisse der FGG-Studie seien auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar, lediglich die Unternehmensdaten unterlägen aus Konkurrenzgründen der Geheimhaltung.

Das Eich- und Vermessungsamt werde nicht ausgegliedert, um eine Konkurrenzsituation mit den Ziviltechnikern zu vermeiden; eine Ausgliederung bei gleichzeitiger Reduzierung des Amtes auf sein Kerngeschäft wäre nicht sinnvoll.

Bis zum Jahr 2001 sei durch Ausgliederungen ein Betrag von 192,55 Mill. Euro eingespart worden, zieht man die Investitionstätigkeit der ausgegliederten Bereiche in die Berechnung ein, steige der Betrag auf 378,23 Mill. Euro. 4012 Beamte und Vertragsbedienstete wurden in die neuen Rechtsträger überführt, wobei keinerlei Lohn-Dumping beobachtet wurde, sondern im Gegenteil Gehaltsverbesserungen erzielt werden konnten. Als bekannte "Erfolgsstories" unter den Ausgliederungen nannte der Staatssekretär das Schloss Schönbrunn, den Tiergarten Schönbrunn, aber auch das Kunsthistorische Museum, das Naturhistorische Museum und die Bundesforste. Aber nicht alle Ausgliederungen seien gelungen, räumte der Staatssekretär ein. Bei der Ausgliederung des Bundesrechenzentrums habe es anfangs Probleme gegeben, auch dieses Unternehmen habe sich mittlerweile konsolidiert und Einsparungen in der Höhe von nahezu 8 Mill. Euro ermöglicht. 

Das Unternehmen Postbus befinde sich in Umstrukturierung, teilte der Staatssekretär mit. Das Kaufangebot der Bundesbahnen werde derzeit geprüft, wobei auch die Frage zu beantworten sei, ob das ÖBB-Konzept die Erfüllung der Infrastruktur-Aufgaben des Postbusses im ausreichenden Maße gewährleiste, diese Frage sei vom Infrastrukturministerium zu beantworten.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler schickte seinen grundsätzlichen Ausführungen die Feststellung voraus, dass der Rechnungshof nicht grundsätzlich gegen Ausgliederungen auftrete, sondern Ausgliederungen auch selbst empfohlen habe. Er trete aber aufgrund seiner jahrzehntelangen Prüfungspraxis auf diesem Gebiet für größere Vorsicht bei Ausgliederungsvorhaben ein. Seine Erfahrungen sprechen gegen eine "Ausgliederungseuphorie". Die bereits zitierte Studie der FGG habe die wirtschaftlichen Effekte von Ausgliederungen geprüft, der Rechnungshof als Organ des Nationalrates habe aber auch demokratiepolitische, verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Aspekte zu beachten. So stelle sich die Frage, ob der mit der Ausgliederung von Museen einhergehende Anstieg der Eintrittspreise aus politischer Sicht wünschenswert sei. Ist es wirklich gewollt, ein eigenes zahlungskräftiges Museumspublikum schaffen oder will man nicht lieber den freien Eintritt in die Museen nach dem Vorbild der USA? - Das seien politische Fragen, die von Politikern entschieden werden müssen, sagte der Rechnungshofpräsident. Zudem seien verfassungsrechtliche Bindungen zu beachten. Präsident Fiedler nannte in diesem Zusammenhang hoheitliche Funktionen, etwa bei der Austro Control, und wies auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Totalausgliederung der Bundestheater hin.

Seine Stimme erheben müsse der Rechnungshof auch hinsichtlich demokratiepolitischer Auswirkungen von Ausgliederungen, da die parlamentarischen Kontrollrechte nach vollzogenen Ausgliederungen nicht in dem Ausmaß gewahrt werden können wie vorher, namentlich entfalle die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft, Schuldenaufnahmen würden eigenartigerweise nicht mehr als Finanzschulden gelten, obwohl nicht ausgeschlossen werden könne, dass solche Schulden wieder in das Budget zurückfallen.

Die Aussage des Staatssekretärs, dass keine "Maastricht-Ausgliederungen" mehr vorgenommen würden, wies der Rechnungshofpräsident zurück und machte auf die Probleme bei der Schieneninfrastruktur und bei den Bundesimmobilien aufmerksam.

Gegenüber den Ergebnissen der FGG-Studie führte der Rechnungshofpräsident ins Treffen, dass die FGG bei ihren Kosteneinsparungsberechnungen Mehrkosten nicht berücksichtigt habe, die außerhalb der ausgegliederten Bereiche aufgetreten seien.

Bei der Beurteilung von Ausgliederungen sei zu beachten, dass es auch Ausgliederungen gegeben habe, die keine Erfolgsstorys waren. Man sollte in Zukunft die Finger von Ausgliederungen lassen, wenn man bei einer vorherigen Prüfung aller Voraussetzungen zu dem Schluss kommt, dass das nicht gut gehen könne. Man sollte nicht der euphorischen Auffassung folgen, dass sich jede Ausgliederung irgendwann einmal rechne, sagte der Rechnungshofpräsident.

In einer zweiten Verhandlungsrunde erkundigten sich die Abgeordneten Günter Kräuter (S) und Werner Kogler nach dem ÖIAG-Unternehmenskonzept und nach der Liste der geplanten Ausgliederungen. Abgeordnete Gabriela Moser (G) wollte wissen, welche budgetären Auswirkungen die zu erwartende EU-Entscheidung über die BIG haben werde und ob der Postbus auch in Zukunft für die Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum sorgen könne.

Staatssekretär Alfred Finz kündigte auf Verlangen der Abgeordneten Gabriela Moser (G), Kurt Gaßner (S) und Werner Kogler (G) eine schriftliche Beantwortung der Fragen nach dem ÖIAG-Unternehmenskonzept und nach den Ausgliederungsprojekten an und nannte die Anwendung der Flexibilisierungsklausel ein Alternativmodell für Ausgliederungen. Bisher sei dies aber nur in zwei Ressorts von fünf Unternehmen angenommen worden, viele Ressorts wollten die Flexibilisierung nicht, weil sie zur Entstehung von "Fremdkörpern" in den Ministerien führe.

Eine offizielle EU-Entscheidung über die BIG liege noch nicht vor, teilte der Staatssekretär mit, an einer Reparatur und an einer  Maastricht-konformen Lösung für die Jahre 2002 und 2003 werde gearbeitet.

Auf diesbezügliche Fragen des Abgeordneten Kurt Gaßner (S) führte der Staatssekretär aus, dass das Bundesrechenzentrum keine höheren Preise verrechne als private Anbieter. Das Motiv für die Ausgliederung der Austro Control seien die schwierigen Lohnverhandlungen gewesen, die mit der Gewerkschaft der Fluglotsen auf Grund ihres De-Facto-Monopols geführt werden mussten.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler trat der Auffassung entgegen, die Ausgliederung des Bundesrechenzentrums sei eine Erfolgsstory. Es habe sich vielmehr gezeigt, dass das BRZ nicht auf dem Markt tätig werden könne und daher weiterhin im geschützten Bereich arbeite.

DIE POST UND DER MARKT

Als letzten Tagesordnungspunkt behandelte der Rechnungshofausschuss noch das Kapitel "Österreichische Post AG, Zustelldienst und Verteilzentren". Zu diesem Bereich hatte der Rechnungshof in seinem Bericht zum Verwaltungsjahr 2000 festgehalten, dass die Kostenrechnung der überprüften Unternehmung nur bedingt aussagekräftig und die Akzeptanz des Controlling gering gewesen sei. Der Neubau der Brief- und Paketverteilzentren habe sich verzögert, der Sozialplan bisher nur geringe Wirkung gezeigt. Positiv vermerkte der Rechnungshof die deutliche Senkung des Personalaufwandes in den Verteilzentren. Schließlich mahnte der Rechnungshof den Abschluss eines neuen Kollektivvertrages ein und forderte die Verkürzung der Laufzeiten ausländischer Briefsendungen.

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) sprach die Pensionierungen in der Post an und kam auf das Standortkonzept vor dem Hintergrund der Schließungen von Postämtern zu sprechen. In diesem Zusammenhang wies er auf eine Sonderstellung Kärntens hin, habe dieses Bundesland doch eine Garantie für den Fortbestand der Postämter erhalten. Besonderes Augenmerk legte Kaipel wie sein Fraktionskollege Kurt Gaßner auf den ländlichen Raum. Abgeordneter Josef Edler (S) thematisierte die Abschaffung der Sozialtarife.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) befasste sich mit den konkreten Empfehlungen des Rechnungshofes, Abgeordneter Werner Kogler (G) ging auf die Verbesserungen bei der Zustellung ein.

Staatssekretär Alfred Finz erläuterte die historische Entwicklung bei der Post. In Zeiten des Monopols habe die "Melkkuh" Telefongebühren die übrigen Bereiche querfinanziert. Im Angesicht der Privatisierung habe man aber erkennen müssen, dass die Post höchst schlecht auf diese vorbereitet gewesen sei, wie an überhöhten Bezügen und zu großem Personalstand zu ersehen gewesen sei. Deshalb habe sich die rasche Rückführung der Personalstände als unumgänglich erwiesen. Das Vorruhestandsmodell sei unter diesem Gesichtspunkt zu verstehen, so Finz.

Post-Generaldirektor Anton Wais referierte die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Positionierung der Post am Markt ein und thematisierte die dazu gesetzten Schritte, die in diesem Sinne unumgänglich gewesen seien. Als wesentliche Voraussetzung für eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit habe man eine Qualitätsoffensive im Auge gehabt, so Wais.

Beim Standortkonzept habe man auf eine flächendeckende Versorgung des Landes ebenso Bedacht genommen wie auf entsprechende Wirtschaftlichkeit. Bei der Wahl der Postpartner habe man sich von der Idee leiten lassen, vor allem Versorgungsbetriebe mit dieser Aufgabe zu betrauen, die längere und bessere Öffnungszeiten aufwiesen als dies zuvor bei den Postämtern der Fall gewesen sei. Kärnten, so Wais weiter, habe seinerzeit mit der Post eine Vereinbarung geschlossen, als es um eine Bezuschussung bei den Schülertransporten gegangen sei. Andere Bundesländer hätten von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, weshalb eben nur Kärnten die entsprechende Garantie erhalten habe.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler spezifizierte die Details des entsprechenden Berichtskapitels. Im Anschluss daran wurde der Vertagungsantrag zum Tagesordnungspunkt einstimmig angenommen. (Schluss)