Parlamentskorrespondenz Nr. 329 vom 07.05.2002

SCHEIBNER: KRANZNIEDERLEGUNG FÄLLT NICHT UNTER VERSAMMLUNGSGESETZ

----

Wien (PK) - Zu einem Schlagabtausch zwischen dem Grün-Abgeordneten Peter Pilz und Verteidigungsminister Herbert Scheibner kam es heute im Rahmen einer aktuellen Aussprache des Verteidigungsausschusses. Pilz übte heftige Kritik an der geplanten Kranzniederlegung in der Krypta des Heldenplatzes und sprach in diesem Zusammenhang von einer neonazistischen Veranstaltung. Er forderte den Minister mit Nachdruck auf, diese "politische Provokation" zu untersagen.

Scheibner erwiderte, es handle sich bei der von den Grünen kritisierten Aktion um eine Kranzniederlegung in aller Stille, die weder als Veranstaltung noch als Kundgebung zu qualifizieren sei und auch nicht in den Anwendungsbereich des Versammlungsgesetzes falle. Er sehe daher keinerlei Grund, diese Kranzniederlegung zu untersagen.

Der Minister wandte sich anlässlich des Gedenktages gegen Emotionalisierungen von jeder Seite und meinte, es sei gelungen, Veranstaltungen, die zumindest im Kern negative Aspekte in sich tragen, zu verlegen. Alle sollten sich von Neonazis distanzieren und an solche Organisationen "nicht einmal anstreifen", betonte Scheibner. Wichtig sei es aber auch, in der Diskussion über neonazistische Verbindungen jene Grenzen zu beachten, die das Verbotsgesetz zieht. Schlagende Burschenschaften könnten jedenfalls nicht per se als Neonazis bezeichnet werden, gab er zu bedenken. Ausdrücklich dankte Scheibner allen Parlamentsparteien für deren Kooperationsbereitschaft im Vorfeld des 8. Mai.

BUNDESHEER KAUFT BRITISCHE HERCULES-TRANSPORTFLUGZEUGE

Weiteres Thema der Aussprache war u.a. das Projekt der Transportflugzeuge. Minister Scheibner bestätigte, dass die Entscheidung nun zugunsten des britischen Angebots ausgefallen sei. Das Bundesheer werde demnach drei Transportflugzeuge vom Typ C-130-Hercules aus Beständen der Royal Air Force anschaffen. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei zum einen der Preis von 38 Mill. € gewesen, der deutlich unter dem der konkurrierenden Lockheed-Offerte lag. Darüber hinaus handle es sich bei der Beschaffung um ein sogenanntes Government-to-Government-Geschäft, das eine Kooperation mit den Briten erlaube. Mit der Ausbildung des Flugpersonals werde Mitte dieses Jahres begonnen, Anfang 2003 könne die erste Maschine in Betrieb genommen werden, mit dem Vollbetrieb sei für 2004 zu rechnen. Die Maschinen, die in Hörsching stationiert werden, haben bereits je 20 000 Flugstunden absolviert, teilte Scheibner weiter mit.

Mit den Flugzeugen könne das Bundesheer Truppentransporte aus eigener Kraft durchführen, sogar Afghanistan wäre erreichbar. Wie Scheibner betonte, bestehe damit auch die Möglichkeit, diese Kapazität in den europäischen Transport-Pool einzubringen und entsprechende Einnahmen zu lukrieren.

REORGANISATION IM BEREICH DES WEHRRECHTS

Mit diesem von FPÖ und ÖVP eingebrachten Antrag zur Verwaltungsreform sollen Legislativmaßnahmen im Wehrrecht umgesetzt werden. Diese Kompetenzänderungen werden in einem eigenen Anpassungsgesetz, dem "Reorganisationsbegleitgesetz (REORGBG)", zusammengefasst. Im Besonderen geht es um die Umbenennung des Amtes des "Generaltruppeninspektors" in "Chef des Generalstabes" im Hinblick auf die Schaffung eines Generalstabes, um die Umbenennung des Heeresgebührenamtes in "Heerespersonalamt" mit Blickrichtung Erweiterung des erstinstanzlichen Aufgabenkataloges dieser Behörde, um die Übertragung der erstinstanzlichen Behördenzuständigkeit im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatzpräsenzdienst vom Verteidigungsminister auf das Heerespersonalamt und um die Übertragung anderer erstinstanzlicher Behördenzuständigkeiten des Ministers an nachgeordnete Behörden (Heerespersonalamt bzw. Militärkommanden).

Außerdem werden in der Novelle Zitierungsanpassungen in Wehrrechtsnormen umgesetzt. Diese Formaländerungen beruhen auf der Neuerlassung des Heeresgebührengesetzes 2001 und des Auslandseinsatzgesetzes 2001 sowie der Wiederverlautbarung des Wehrgesetzes 1990 unter dem Kurztitel "Wehrgesetz 2001" und der (neuerlichen) Wiederverlautbarung des Sperrgebietsgesetzes 1995 unter dem Kurztitel "Sperrgebietsgesetz 2002". (658/A)

Abgeordneter Anton Gaal (S) bedankte sich für die konstruktiven Gespräche und erläuterte sodann die Eckpunkte der Reorganisation. Es komme zu einer Reihe von Verbesserungen, etwa der Entlastung der Zentralstellen und einem größeren Gestaltungsspielraum, führte er weiter aus. Nicht zustimmen werde seine Fraktion jedoch den Änderungen beim Militärbefugnisgesetz, da er dieses aus grundsätzlichen Überlegungen ablehne.

Abgeordneter Werner Kummerer (S) wünschte sich, dass bei der Einberufung zum Bundesheer nicht in so restriktiver Weise wie bisher vorgegangen wird. Bei der Einberufung zum Zivildienst würde es mehr Spielräume geben, zeigte er auf. Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) kam auf die Zeitsoldaten zu sprechen und trat in diesem Zusammenhang dafür ein, dass die Ausbildung auch grenzüberschreitend absolviert werden kann.

In Bezug auf die Wortmeldung des Abgeordneten Kummerer machte Bundesminister Herbert Scheibner darauf aufmerksam, dass die restriktivere Handhabung bei der Einberufung zum Bundesheer darauf zurückzuführen ist, dass es - zumindest bis vor kurzem - zu wenig Grundwehrdiener gegeben hat. Vor allem habe aber die Einberufung mit 24, 25 Jahren, zu einem Zeitpunkt, als die jungen Männer vielleicht schon eine Familie gegründet haben, zu einer Reihe von Problemen geführt. Er halte es deshalb für sinnvoller, den Grundwehrdienst sofort nach Abschluss der ersten Ausbildung zu absolvieren. Was die Anregung der Abgeordneten Hagenhofer betrifft, so werde er diese gerne aufgreifen, zumal derzeit auch ein Projekt für Berufssoldaten im Laufen sei.

Bei der getrennten Abstimmung wurde der Antrag sodann in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages, der eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie redaktionelle Änderungen enthält, teils mit F-V-Mehrheit, teils einstimmig (bei Abwesenheit der Grünen) angenommen.

SPÖ FÜR AUFRECHTERHALTUNG DES GRENZEINSATZES IM VOLLEM UMFANG

Da vom Ministerrat eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes nur befristet bis Ende März 2001 vorgenommen wurde und sich außerdem die Regierung eine Frist für eine Grundsatzentscheidung über die Weiterführung dieser Form der Grenzüberwachung gestellt hat, traten die S-Abgeordneten dafür ein, dass der Assistenzeinsatz an der EU-Außengrenze zur Slowakei und zu Ungarn in vollem Umfang aufrecht bleibt, und zwar so lange, bis diese Staaten an ihren Außengrenzen ihrerseits eine wirksame und Schengen-konforme Grenzüberwachung gewährleisten können (405/A[E]).

Bundesminister Scheibner bekannte sich grundsätzlich zum Assistenzeinsatz an der Grenze. Hinsichtlich des Antrages der SPÖ stellte der Minister fest, dass er die Fixierung auf "im vollen Umfang" für problematisch halte. Ein Einsatz sollte seiner Auffassung nach so lange fortgeführt werden, so lange er notwendig ist.

Der vom Abgeordneten Graf (F) eingebrachte Vertagungsantrag wurde sodann mit F-V-Mehrheit vertagt.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG DER SPÖ BETREFFEND ANKAUF VON ABFANGJÄGERN

In einem Entschließungsantrag wird der Verteidigungsminister von SPÖ-Abgeordneten aufgefordert, den Beschaffungsvorgang für neue Abfangjäger zu stoppen. Dies deshalb, weil vor Neuanschaffungen ein Reformkonzept vorliegen muss, das effiziente Strukturen, klare Verantwortlichkeiten, einheitlich eingerichtete Planung und wirtschaftliche Betriebsabläufe schafft, und weil der Rechnungshof schwerwiegende und somit kostspielige Mängel bei der Planung und der Durchführung der Rüstungsbeschaffungen des Bundesheeres aufgezeigt hat, heißt es im Antrag. (609/A[E])

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) erinnerte daran, dass die Ausschreibungsphase noch nicht abgeschlossen ist und voraussichtlich im Juni eine Typenentscheidung fällt. Den Antrag der SPÖ, die bisher alle derartigen Beschaffungsentscheidungen mitgetragen hat, bezeichnete er als verantwortungslos. Sodann brachte er einen Vertagungsantrag ein.

Abgeordneter Anton Gaal (S) erläuterte den Inhalt des S-Antrages, der umfassend gesehen werden müsse, da die Politik der Regierung auf dem Prüfstand steht. Auf der Bevölkerung laste derzeit ein großer Kostendruck, sodass man sich nicht wundern dürfe, warum die Mehrheit den Ankauf von Abfangjägern ablehnt, meinte Abgeordneter Stefan Prähauser (S). Er wünschte sich, dass zu diesem Thema eine offene Diskussion geführt, alle Vor- und Nachteile abgewogen und die Bevölkerung befragt wird.

Es handle sich dabei um keine Frage der Neutralität, merkte Bundesminister Herbert Scheibner in Richtung seines Vorredners an, sondern um eine Frage der Souveränit des unabhängigen Österreich. Er habe zudem einen klaren Auftrag, erklärte Scheibner, und wies auf Beschlüsse des Landesverteidigungsrates, auf Inhalte von Regierungsprogrammen und verfassungsrechtliche Aufgaben hin. Wenn man dies alles nicht mehr wolle, dann müsse man Alternativen aufzeigen. Außerdem könne man über Einzelmaßnahmen des Ministeriums keine Volksabstimmungen durchführen. Scheibner gab auch zu bedenken, dass sobald die Draken nicht mehr einsatzfähig sein, das gesamte Know-how, die Piloten und die Infrastruktur verloren gehen, weshalb eine Verschiebung nicht möglich ist. Was das Ergebnis von Meinungsumfragen angeht, so möchte er darauf hinweisen, dass es in den Jahren 1987 - 1989 ähnliche Umfragewerte gegeben habe. Wenn man damals allerdings die Draken nicht angekauft hätte, dann frage er sich, was man dann getan hätte, als die Bevölkerung im Jahr 1991 eine Luftraumüberwachung verlangt hat.

Bei der Abstimmung wurde der Vertagungsantrag mit F-V-Mehrheit angenommen. (Schluss)