Parlamentskorrespondenz Nr. 346 vom 14.05.2002

FLEXIBILISIERUNGSKLAUSEL BEFRISTET BIS 2006 VERLÄNGERT

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Wien (PK) - Der Budgetausschuss beschloss heute mit den Stimmen aller vier Fraktionen, die ursprünglich mit Ende 2003 befristet eingeführte Flexibilisierungsklausel bis Ende 2006 zu verlängern. Die einstimmige Entscheidung war das Ergebnis von Gesprächen zwischen Regierungsparteien und Opposition über Änderungen der im Herbst 2001 eingebrachten diesbezüglichen Regierungsvorlage.

Mit der Flexibilisierungsklausel wird der Finanzminister ermächtigt, per Verordnung einzelnen Leitern von Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung überplanmäßige Ausgaben einzuräumen, soweit die Bedeckung durch Einsparungen oder Mehreinnahmen sichergestellt ist und der im Budget ausgewiesene Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht verschlechtert wird. Ein positiver Unterschiedsbetrag soll teilweise für Belohnungen, Leistungsprämien und für die Fortbildung der Bediensteten der betreffenden Organisationseinheit verwendet werden können.

In einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien wird nun neben der Befristung auch klargestellt, dass in jeder Phase der Flexibilisierung das Einvernehmen zwischen dem Finanzminister und dem Ressortminister herzustellen ist. Im einzelnen bedeutet dies, dass das haushaltsleitende Organ federführend mit dem Finanzminister jene Organisationseinheiten bestimmen kann, bei denen die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt. Der Zeitraum, in dem der Ausgleich eines negativen Unterschiedsbetrages durch die Organisationseinheit möglich ist, wird ausdrücklich auf drei Finanzjahre verlängert. Kann in diesem Zeitraum kein Ausgleich erfolgen, ist im vierten Finanzjahr vom haushaltsleitenden Organ im Einvernehmen mit dem Finanzminister über einen Verbleib der Organisationseinheit in der Flexibilisierungsklausel zu entscheiden. Bei Budgetverbesserungen wiederum wird nunmehr das haushaltsleitende Organ im Einvernehmen mit dem Finanzminister über die weitere Verwendung des positiven Unterschiedsbetrages bestimmen.

Seitens der SPÖ begrüßte Abgeordneter Rudolf Edlinger die Gesprächsbereitschaft der Regierungsparteien, die es ermöglicht hatte, zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Für Abgeordneten Werner Kogler (G) ging es nun darum, durch entsprechende Begleitmaßnahmen dafür zu sorgen, dass in Zukunft eine größere Zahl von Einheiten die Klausel in Anspruch nimmt.

Ebenfalls einstimmig wurde die im Gefolge des 11. September 2001 vereinbarte Haftungsübernahme für die Fluggesellschaften durch die Republik Österreich bis 31.12.2002 verlängert. (Schluss)