Parlamentskorrespondenz Nr. 349 vom 14.05.2002

SOZIALAUSSCHUSS DISKUTIERT TÄTIGKEITSBERICHT DER ARBEITSINSPEKTION

Zahlreiche Anträge der Opposition vertagt

Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses standen heute der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2000, der mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP zur Kenntnis genommen wurde, die Familienhospizkarenz (siehe PK 350) sowie zahlreiche Anträge der Opposition, die folgende Themen behandelten: Schaffung eines modernen Nachtarbeitgesetzes, Arbeitsmarktpolitik für Frauen, Anhebung der Freigrenzen bei der Notstandshilfe, verbesserte Rechte beim Wiedereinstieg in das Berufsleben und Erweiterung der Berufskrankheitenliste (betreffend Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz).

TÄTIGKEITSBERICHT DER ARBEITSINSPEKTION

Im Berichtsjahr 2000 führten die 317 ArbeitsinspektorInnen insgesamt 156.200 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durch, wobei sie in 62.700 oder mehr als 28 % der vorgemerkten Betriebsstätten und in 13.300 auswärtigen Arbeits-Bau-Stellen tätig wurden. Fast zwei Drittel (99.400) aller Amtshandlungen waren Überprüfungen, von denen 49.000 oder mehr als ein Fünftel aller vorgemerkten Betriebsstätten und 13.100 Arbeits-(Bau-)stellen betroffen waren. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr Schwerpunktaktionen betreffend Lärm in Großdiskotheken und sichere Fluchtwege in Diskotheken und Pubs (Nachkontrolle) durchgeführt, die Kampagne zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien (Folgeprojekt) gestartet und das Kids-Projekt weitergeführt.

Bei 22.600 oder über 36 % der überprüften Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen stellte die Arbeitsinspektion Übertretungen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes fest, wobei zu den 73.600 Übertretungen im Bereich des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes sowie des Verwendungsschutzes noch 3.800 Übertretungen hinzukommen, die bei Lenkerkontrollen aufgezeigt wurden. Es mussten 1.282 Strafanzeigen an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet werden. Außerdem wurden in 14 Fällen wegen unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen.

Gemäß den Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ging im Jahr 2000 die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 121.100 auf 119.100, davon 149 (1999: 141) tödlich, zurück. Fast vier Fünftel aller Arbeitsunfälle entfielen auf die Unfallursachen Sturz und Fall von Personen, scharfe und spitze Gegenstände, maschinelle Betriebseinrichtungen, Handwerkzeuge und einfache Geräte, Herab- und Umfallen von Gegenständen und Anstoßen. Über drei Fünftel aller Arbeitsunfälle und mehr als zwei Drittel aller tödlichen Unfälle ereigneten sich in den Bereichen Bauwesen, Handel/Reparatur von Kfz, Metallerzeugung und -bearbeitung, Realitätenwesen/Leasing, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen und Verkehr/Nachrichtenübermittlung.

Die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen nahm von 1.215 auf insgesamt 1.243, davon 13 mit tödlichem Ausgang, zu. Die aufgetretenen Todesfälle sind hauptsächlich auf schwere Erkrankungen der Lunge und der Atemwege zurückzuführen. U.a. verstarben 7 Arbeitnehmer an bösartigen Erkrankungen des Kehlkopfes, der Lunge, des Rippenfelles und des Bauchfelles nach Asbestexposition und ein Arbeitnehmer an einer Quarzstaublungenerkrankung. Die häufigste Berufskrankheit bei weiblichen Beschäftigten sind die Hauterkrankung, gefolgt von den Infektionskrankheiten und Asthma- bronchiale-Erkrankungen. Bei den männlichen Beschäftigten liegt die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit vor den Hauterkrankungen und den Erkrankungen am Asthma bronchiale - wie schon seit Jahren - an erster Stelle.

Seit 1995 ist die Arbeitsinspektion auch für Kontrollen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig. Im Sinne einer möglichst wirkungsvollen Kontrolltätigkeit wurden Schwerpunktämter vorgesehen, bei denen spezielle Eingreifteams zur Verfügung stehen, die - so heißt es im Bericht - rasch, unbürokratisch und effektiv die Betriebe hinsichtlich der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kontrollieren. In diesem Bereich wurden im Berichtsjahr bei 1.425 von insgesamt 13.211 Kontrollen von Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und dabei 2.881 illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte angetroffen (III 143 d.B.)

Die Redner aller Parteien lobten den Bericht und stellten eine Reihe von Fragen an den zuständigen Minister Martin Bartenstein. Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) etwa wies darauf hin, dass die Arbeitsunfälle gesunken und auch die Übertretungen ganz deutlich zurückgegangen sind (mehr als 13 %). Weniger eklatant sei jedoch der Rückgang im Bereich der illegalen Beschäftigung, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) machte seinen Vorredner darauf aufmerksam, dass auch die Überprüfungen im Zeitraum 1996-2000 um 11,7 % zurückgegangen sind und unterm Strich daher ein nicht so positives Ergebnis herauskomme. Im besonderen befasste er sich mit der Problematik der Schwarzarbeit, wo sich seiner Ansicht nach zeige, dass die derzeit eingesetzten Maßnahmen nicht greifen. Zudem müsse man die "heilige Allianz" zwischen Schwarzarbeitgebern und -nehmern aufbrechen und den Arbeitnehmern etwa eine Parteienstellung in einem Verfahren gewähren. Weiters wies er noch darauf hin, dass bezüglich der Berufskrankheiten bzw. der Todesfälle als Folge der Berufsausübung falsche Angaben zu finden sind, wobei die Zahlen vom Bericht der AUVA übernommen wurden.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (S) hob die Durchführung von Schwerpunktaktionen, z.B. in Diskotheken, positiv hervor. Diese hätten einen zweifachen Nutzen, meinte er, nämlich sowohl für die Angestellten als auch für die zahlreichen Besucher. Sorge bereiteten ihm die Übertretungen im Bereich der Jugendschutzbestimmungen.

Weiters wurden von den Abgeordneten noch folgende Themen angesprochen: Lenkerkontrollen (Abgeordneter Sigisbert Dolinschek, F), Evaluierung Mutterschutzgesetz, Asbestose (Abgeordnete Heidrun Silhavy, S), Fortbildungsmaßnahmen und Projekte betreffend Qualitätsmanagement bei der Arbeitsinspektion (Abgeordneter Norbert Staffaneller, F), Anstieg der Berufserkrankungen (Abgeordnete Sophie Bauer, S), Rauchen am Arbeitsplatz (Abgeordneter Alois Pumberger, F) sowie Nachtarbeit von Frauen (Abgeordnete Edith Haller, F).

Der Tätigkeitsbericht spiegle die hervorragende Arbeit der Bediensteten der Arbeitsinspektion wieder und komme insgesamt zu einem recht zufriedenstellenden Ergebnis, meinte Bundesminister Martin Bartenstein. Positiv sei vor allem der Rückgang bei den Arbeitsunfällen zu bewerten, betonte der Ressortchef. Was die Berufserkrankungen betrifft, so müsse man sich vor Augen halten, dass in den letzten Jahren viele Krankheiten erst erkannt wurden und auch intensivere Kontrollen durchgeführt werden. 

Auf die Frage, ob man mit den personellen Ressourcen für die Lenkerkontrollen das Auslangen finde, führte Bartenstein aus, dass man mit der Situation zufrieden sein könne, zumal um 10 % mehr Kontrollen durchgeführt wurden. Gerade angesichts des Frächterskandals halte er Schwerpunktaktionen für sinnvoll, meinte er. Das Grundproblem sei jedoch, dass ein einzelner Mitgliedstaat nur wenig tun könne. Ein wichtiges Augenmerk werde auch auf den Sektor der illegalen Beschäftigung gelegt, wo die personellen Ressourcen verdoppelt wurden.

Was die Wortmeldung des Abgeordneten Öllinger hinsichtlich des falschen Zahlenmaterials betrifft, so werde man diesem Hinweis nachgehen, versprach Bartenstein. Zur Frage betreffend den Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit der Unireform merkte der Minister an, dass die ausgegliederten Unis dem Arbeitnehmerschutzrecht unterliegen, was er für keinen Nachteil halte. Weiters kam Bartenstein auf die Berufserkrankung der Asbestose zu sprechen, die eine sehr lange Latenzzeit habe, weshalb man jetzt mit den Spätfolgen konfrontiert sei. Aber Österreich war eines der ersten Länder, in dem Asbest verboten wurde, betonte der Minister. Im Zusammenhang mit den angesprochenen Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen machte Bartenstein darauf aufmerksam, dass zwar 14 Fälle von Kinderarbeit bekannt sind. Allerdings sei die Situation nicht ganz so dramatisch, da in den meisten Fällen eine Beschäftigung bei Filmproduktionen vorliege.

OPPOSITION FORDERT MODERNES NACHTARBEITSGESETZ

In einem Entschließungsantrag weisen die sozialdemokratische Abgeordnete auf die schädlichen Folgen der Nachtarbeit hin(460/A[E]). Aus diesem Grund will Abgeordnete Heidrun Silhavy die tägliche Arbeitszeit von NachtarbeiterInnen begrenzen und eine Zeitgutschrift von 10 % pro nächtlichem Einsatz erreichen. NachtarbeiterInnen sollen weiters einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz haben, wenn sie gesundheitlich gefährdet sind oder ein Kind unter 12 Jahren bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Eine gesetzliche Regelung sei zudem dringend erforderlich, zumal ab 1.1. 2002 eine differenzierende Nachtarbeitsregelung nicht mehr zulässig ist.

Auf eine rasche Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachtarbeit drängt auch Abgeordneter Karl Öllinger in einem Antrag (571/A[E]) der Grünen. Demnach sollte Nachtarbeit deutlich als Ausnahme und als aus gesundheitlichen Erwägungen unerwünscht definiert werden. Um wirtschaftlichen Druck als Anreiz für die Annahme von Nachtarbeit auszuschließen, plädiert Öllinger weiters dafür, die durch Nachtarbeit erbrachten Mehrleistungen insbesondere in Freizeit auszugleichen. Es ist daher aus medizinischer und sozialpolitischer Sicht unerlässlich, jene Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Nachtarbeit geleistet werden kann.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) brachte einen Vertagungsantrag ein und begründete ihn damit, dass derzeit eine Regierungsvorlage zur Frage der Nachtarbeit in Begutachtung sei, und es sinnvoll wäre, die vorliegenden Anträge gemeinsam mit dieser Vorlage zu debattieren.

Abgeordnete Edith Haller (F) meinte, eine generelle Regelung der Nachtarbeit sei einer der Reformstaus, die die alte Regierung hinterlassen habe. Die freiheitlichen Frauen hätten immer schon darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Nachtarbeitsverbot für Frauen diskriminierend sei.

Die Vertagungsanträge wurden mit F-V-Mehrheit angenommen.

SPÖ-ANTRAG BETREFFEND ARBEITSMARKTPOLITIK FÜR FRAUEN

Durch die Umwandlung des AMS in eine GesmbH befürchten SP-MandatarInnen Nachteile für schwer vermittelbare Arbeitskräfte, wie Jugendliche ohne Berufserfahrung, ältere ArbeitnehmerInnen und vor allem Frauen mit Betreuungspflichten. Im Interesse einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verlangen sie von der Bundesregierung, alles zu unternehmen, um eine neuerliche strukturelle Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Eine solche Arbeitsmarktpolitik müsse auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht nehmen und die unterschiedlichen Lebenssituationen einbeziehen. (174/A[E])

Der Entschließungsantrag der Sozialdemokraten sei nicht konkret ausformuliert, meinte Abgeordnete Edith Haller (F). Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass es in Österreich noch nie so eine hohe Frauenbeschäftigungsquote gegeben hat (über 70 %); sie stellte sodann einen Vertagungsantrag.

Bundesminister Martin Bartenstein zeigte sich überrascht darüber, dass die Sozialdemokraten die Umwandlung des AMS in eine GesmbH kritisieren, da sie bei den Koalitionsverhandlungen einer derartigen Lösung noch zugestimmt haben. In Richtung des Abgeordneten Öllinger stellte er fest, dass als Ziel vorgegeben wurde, 50 % der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik für Förderungsmaßnahmen für Frauen zu verwenden. Zudem widme man sich insbesondere den Anliegen von Berufseinsteigerinnen und Frauen mit Betreuungspflichten, betonte er.

Bei der Abstimmung wurde der Vertagungsantrag mit F-V-Mehrheit angenommen.

SPÖ WILL UNGERECHTIGKEITEN BEI DER NOTSTANDSHILFE BESEITIGEN

Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten zielt darauf ab, d ie Freigrenze bei der Anrechnung der Notstandshilfe anzuheben, damit auch jenen Personen der Bezug ermöglicht wird, die derzeit wegen der Einkommensanrechung überhaupt vom Anspruch ausgeschlossen sind. Mittelfristig wollen die SozialdemokratInnen die Einkommensanrechnung beseitigen. Als ersten Schritt schlagen sie die Einführung eines so genannten „Erinnerungsschillings“ vor, um die Versicherungsleistungen zu erhalten. Die Ungerechtigkeit, dass Notstandshilfe als Ersatzzeit für die Pensionsversicherung vom Anspruch auf Notstandshilfe, und damit vom Partnereinkommen, abhängt, soll beseitigt werden. (289/A[E])

Er verkenne nicht die Bedeutung des Antrages, und zwar insbesondere was die pensionsrechtliche Absicherung dieses Personenkreises betrifft, erklärte Abgeordneter Gottfried Feurstein (V). Grundsätzlich müsse dieses Thema mit den Sozialpartnern weiter verhandelt werden, weshalb er auch einen Vertagungsantrag stelle.

Dies sei kein Auftrag an die Sozialpartner, sondern an den Gesetzgeber, da es bei dieser Thematik um armutsgefährdete Menschen geht, meinte Karl Öllinger (G).

Der Vertagungsantrag fand die Zustimmung von FPÖ und ÖVP.

GRÜNE UND SOZIALDEMOKRATEN VERLANGEN ERWEITERUNG DER BERUFSKRANKHEITEN-LISTE

Durch einen Antrag auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wollen Abgeordnete der Sozialdemokraten und Grünen eindeutig klarstellen, dass auch Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz, bei denen ein erhebliches Infektionsrisiko besteht, von der so genannten Berufskrankheitenliste im ASVG erfasst werden. Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben usw. seien oft trotz guter Schutzausrüstung unvermeidlich. Zudem komme die Einsatzmannschaft bei Körperkontakt mit Verletzten mit Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel usw. der zu Bergenden in Berührung und Einsatzkleidung werde kontaminiert, argumentieren die Antragsteller. (201/A)

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (S) wies darauf hin, dass die Feuerwehr schon großteils zu technischen Einsätzen gerufen wird (bereits zwei Drittel der Fälle), wo eine große Verletzungsgefahr bestehe. Er halte es daher für dringend notwendig, dass die Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz von der Berufskrankheitenliste erfasst werden. Zudem trat er dafür ein, dass kostenlose Schutzimpfungen angeboten werden.

Er sei seit 20 Jahren Feuerwehrarzt und er wisse daher, dass Hepatitis-B-Impfungen eine wichtige Sache sind, sagte Abgeordneter Alois Pumberger (F). Er würde es daher begrüßen, wenn der Bundesminister eine entsprechende Empfehlung ausspricht.

Es könne nicht angehen, dass sich ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute Urlaub nehmen müssen, wenn Einsätze über mehrere Tage andauern, gab Abgeordneter Karl Öllinger (G) zu bedenken. Hier müsse eine Lösung gefunden werden.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) machte darauf aufmerksam, dass es in Niederösterreich ein Projekt gebe, wonach Unternehmen die Bediensteten für Feuerwehreinsätze frei stellen. Seiner Meinung nach würde es Sinn machen, mit der AUVA sowie mit den Landesräten noch ein ausführliches Gespräch zu führen; es stellte daher einen Vertagungsantrag.

Der Vertagungsantrag fand die Zustimmung von FPÖ und ÖVP.

SPÖ FÜR VERBESSERTE RECHTE BEIM WIEDEREINSTIEG INS BERUFSLEBEN

Mit F-V-Mehrheit wurde schließlich noch ein Antrag der Sozialdemokraten vertagt, der verbesserte Rechte beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, insbesondere durch den Ausbau des Kündigungsschutzes und der Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeitgestaltung zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Inhalt hat. (295/A[E]) (Fortsetzung)