Parlamentskorrespondenz Nr. 365 vom 22.05.2002

NATIONALRAT EINSTIMMIG FÜR BUNDESVERGABEGESETZ

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Wien (PK) - Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Nationalrat in den frühen Abendstunden das neue Bundesvergabegesetz. Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) wertete die vorliegende Lösung als vertretbaren Kompromiss, hätte sich aber eine verpflichtende Berücksichtigung sozialer Belange gewünscht.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) begrüßte die bundeseinheitliche Geltung der Regelung und die Verankerung der sozialen Standards im Gesetz. In einem Entschließungsantrag ersuchte er um Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen der Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) würdigte den konstruktiven Geist der Verhandlungen, der die Kompromisse in den Fragen der Kompetenzen und der Schwellenwerte ermöglicht hatte. Die Bedeutung der Materie war für die Rednerin allein schon durch den Umstand gegeben, dass 17,9 % des BIP von öffentlichen Aufträgen betroffen sind.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) erwartete sich vom neuen Vergaberecht Erleichterungen für die Wirtschaft und begrüßte insbesondere den bundeseinheitlichen Charakter des Gesetzes und die spezielle Bedachtnahme auf die KMU.

Abgeordneter MARIZZI (S) strich die konsensuale Lösung ebenfalls als positiv hervor und kam zu dem Schluss, das öffentliche Auftragswesen in Österreich verfüge nun über neue und gute Regeln.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) erinnerte an die jahrzehntelange Kritik am Bestehen von zehn verschiedenen Vergaberechten und sprach von einem großen Wurf, der mit der vorliegenden Reform gelungen sei. Der Abgeordnete hielt es für äußerst bemerkenswert, dass die neue Bundesbeschaffungs GmbH. Einsparungen ermöglichen werde, die dem Bürger jährlich im Umfang von 500 Mill. S zu Gute kommen werden. Es wird eine Bundesvergabekontrollkommission und ein Bundesvergabeamt eingerichtet, damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen und die Verfassungskonformität sicher gestellt.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) begrüßte den Konsens der Nationalratsparteien und der Länder in der Frage des Bundesvergaberechts. Das Bestehen von zehn Vergabegesetzen habe die Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen in der Vergangenheit stark verkompliziert, sagte Abgeordneter Krüger und sprach die Erwartung aus, dass dieses Gesetz von der Wirtschaft positiv angenommen werden wird. Den verfassungsrechtlichen Bedenken sei ausreichend Rechnung getragen worden, zeigte sich Abgeordneter Krüger überzeugt.

Staatssekretär MORAK äußerte Zufriedenheit, dass heute eine 30-jährige Suche nach einer Reform des Vergabewesens mit einem Konsenswerk abgeschlossen werden könne, und führte aus, dass das neue Gesetz ökologische Aspekte berücksichtige, die Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalte, exakte Leistungsbeschreibungen enthalte, den Forderungen der Länder Rechnung trage und Rahmenbedingungen für das E-Bussiness schaffe. Statt 10 Vergabegesetzen werde es künftig nur noch eines geben, wobei der Rechtsschutz bei Vergaben in den Ländern in der Zuständigkeit der Länder bleibe.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) sah einige Wünsche offen geblieben und brachte daher einen Abänderungsantrag ihrer Fraktion ein, der die Verantwortung der öffentlichen Hand für die Beschäftigung von Frauen, älteren Arbeitnehmern und Behinderten im Bundesbeschaffungsgesetz verankert.

Abgeordnete Mag. KUBITSCHEK (S) meinte, dass mit diesem Bundesvergabegesetz ein Qualitätssprung gelungen sei, da durch das bundeseinheitliche Gesetz ein vereinfachtes Verfahren gewährleistet werde. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass nun auch sozialpolitische Aspekte bei der Vergabe Berücksichtigung finden sollen. Nicht nachvollziehen kann sie aber die Haltung der Regierung auf europäischer Ebene, die bei den Verhandlungen über eine EU-Richtlinie zum Vergabewesen gegen die Aufnahme ökologischer und sozialer Kriterien eingetreten sei. Damit wäre die genannte nationale Regelung schon wieder hinfällig, warnte die Abgeordnete.

Abgeordneter DONABAUER (V) nannte das neue Vergabegesetz eine Lösung, auf die wir lange gewartet haben, einen Meilenstein für die österreichische Wirtschaft. Dieses Gesetz sei eine herzeigbare Zukunftslösung und ein Vorbild über die Grenzen hinaus. Er betonte, dass damit auch die Vorgaben der EU-Regelungen erfüllt worden seien und damit der Wirtschaftsstandort Österreich noch attraktiver gestaltet werden könne. Auch Donabauer ging auf die sozialpolitische Komponente ein, was nicht nur ein Anliegen der Arbeiterkammer, sondern eines aller gewesen sei.

Abgeordneter Ing. WEINMEIER (F) wies auf die Wichtigkeit von gleichen Spielregeln für alle hin, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dass eine bundeseinheitliche Regelung gelungen ist, das sei ein Quantensprung, sagte der Redner. Der Bundesregierung sei es gelungen, die Zustimmung der Länder zu dieser Kompetenzänderung zu erlangen, was man als einen Erfolg bezeichnen könne. Weinmeier unterstrich vor allem die Verbesserungen für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere durch die Möglichkeit der Teilvergabe sowie durch das gesetzliche Verbot, spekulative unterpreisige Angebote aufzunehmen.

Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag der Grünen mehrheitlich abgelehnt. Hingegen erhielt der Abänderungsantrag der Regierungskoalition mehrheitlich Zustimmung. In dritter Lesung wurde die Gesetzesvorlage unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag betreffend Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

(Schluss Bundesvergabegesetz/Forts. NR)