Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 23.05.2002

BREITE MEHRHEIT IM NR FÜR BEWERBUNG SALZBURGS FÜR WINTERSPIELE 2010

In Zukunft müssen auch Sonderpatienten Behandlungsbeitrag zahlen

Wien (PK) - Zur Debatte stand hierauf ein Entschließungsantrag von FPÖ,ÖVP und SPÖ betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2010.

Abgeordneter BROSZ (G) erinnerte an die Vorgeschichte dieses Antrags und kündigte an, auch seine Fraktion unterstütze die Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2010. Man werde einen eigenen Antrag dazu einbringen, da es nicht gelungen sei, sich auf eine gemeinsame Plattform zu einigen, da die Rahmenbedingungen nicht explizit genannt würden, wie der vorliegende Antrag generell noch einiger Präzisionen bedürfe, ehe die Grünen ihm zustimmen könnten. Leider hätten sich die Regierungsparteien hier nicht beweglich gezeigt, weshalb seine Fraktion den angekündigten Weg einschlagen werde. In diesem Sinne brachte Brosz einen eigenen Antrag zur Unterstützung der Bewerbung Salzburgs ein.

Abgeordnete SCHASCHING (S) bedauerte ebenfalls, dass es zu keiner Vier-Parteien-Einigung gekommen sei, da eine solche fraglos im Interesse der Bewerbung gewesen wäre. Es wäre nicht nur für die Region, sondern für das ganze Land von enormer Bedeutung, die Olympischen Spiele nach Österreich zu holen, betonte Schasching, die auf die sportlichen wie ökonomischen Vorteile einer solchen Großveranstaltung hinwies und eine entsprechende Vorbereitung im sportlichen Bereich sowie die dafür nötigen finanziellen Mittel einmahnte.

Abgeordneter BÖHACKER (F) brachte einen Zusatzantrag betreffend Unterstützung der Bundesregierung der genannten Bewerbung durch konkret angeführte Schritte ein. Den Grünen warf der Redner vor, sich ausserhalb des rotweißroten Grundkonsenses in dieser Frage zu stellen. Durch den Zusatzantrag, der den Grünen inhaltlich aber weitgehend entgegenkomme, sollten diese ihre Haltung nochmals überdenken. Sodann wies auch Böhacker auf die Vorteile der genannten Bewerbung hin.

Abgeordneter HAUBNER (V) meinte, Österreich sei geradezu prädestiniert für Olympische Winterspiele, und die Kombination der Kulturstadt Salzburg mit den Wintersportstätten in Salzburg und Tirol sei ein nachgerade zwingendes Argument für die Ausrichtung der Spiele in Salzburg. Mit der heute geäußerten Unterstützung könne Salzburg offizieller Kandidat für die Spiele zu werden, worüber er, Haubner, sich freue. In der Folge unterstrich der Redner die Vorzüge der Bewerbung und deren Vorteile.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER schloss sich ihren Vorrednern an und meinte, derartige Spiele würden sich für ganz Österreich positiv auswirken. Sie hätten eine wirtschaftliche Komponente, würden Arbeitsplätze schaffen, das Wirtschaftswachstum ankurbeln und den Tourismus nachhaltig fördern. Überdies seien die Spiele Impulsgeber für die Jugend, betonte die Vizekanzlerin. Österreich habe in der Ausrichtung solcher Veranstaltungen große Erfahrung, und selbstverständlich unterstütze die Bundesregierung diese Bewerbung und werde sich auch dafür stark machen, so Riess-Passer, die die breite Unterstützung dieses Antrags begrüßte. Damit werde ein ganz starkes Zeichen dafür gesetzt, dass ganz Österreich hinter dieser Bewerbung stehe.

Eigenes Augenmerk widmete die Rednerin dem Behindertensport und referierte über die bislang gesetzten Maßnahmen der Regierung auf sportlichem Gebiet. Konkret kündigte die Rednerin eine eigene Enquete zum Thema Dopingbekämpfung im Sport an und appellierte nochmals an das Plenum, in der Frage der Bewerbung "an einem Strang" zu ziehen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) zeigte sich zufrieden damit, dass diese Bewerbung ein gemeinsames Anliegen sei, wenngleich es nicht gelungen sei, auch die Grünen auf diese Plattform zu bekommen. Dabei trenne nur wenig die unterschiedlichen Ansätze. So sei man selbstverständlich für ein Konzept ökologischer Nachhaltigkeit, die auch im Projekt konkret festgeschrieben sei, so der Redner, der eine "Nulltoleranz" gegenüber Doping einforderte.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) erläuterte den Hintergrund des gegenständlichen Antrages und dankte der Vizekanzlerin für ihr Bemühen in der gegenständlichen Frage, wie generell ihre Initiativen in der Sportpolitik expressiv verbis zu würdigen seien. Grollitsch wies auf die bisherigen Erfolge Österreichs als zentraler Veranstalter von Großereignissen hin und stellte die Bewerbung in einen größeren Zusammenhang Österreichs als Sportnation.

In einer zweiten Wortmeldung präzisierte Abgeordneter BROSZ (G) den Standpunkt der Grünen in der gegenständlichen Frage.

Abgeordneter LEXER (V) wiederholte die Vorteile einer Bewerbung für die Olympischen Winterspiele und bettete diese in einen Ausblick auf die zu erwartenden österreichischen Erfolge anno 2010 ein. Die Grünen forderte Lexer auf, sich den gemeinsamen Bemühungen anzuschließen.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zeigte sich optimistisch darüber, dass letztendlich eine Bewerbung zustande kommt, die von Erfolg gekrönt ist. Die olympischen Spiele stellen eine große Chance, nicht nur in sportlicher, sondern auch in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht dar. Gleichzeitig dürfe man aber auch nicht auf die Randsportarten vergessen, gab Prähauser zu bedenken. Deshalb müsse man den Verbänden auch die Möglichkeit geben, selbst Gelder zu lukrieren.

Auch Abgeordneter SEVIGNANI (F) bezeichnete die olympischen Winterspiele als eine Riesenchance für das sportbegeisterte Österreich. Die Bekanntheit und der gute Ruf der beiden Städte, Salzburg und Kitzbühel, werden sich auf die Bewerbung günstig auswirken, zeigte sich der Redner überzeugt. Er hoffe daher, dass sich der olympische Gedanke der Gemeinsamkeit auch im Hohen Haus durchsetzen werde. Denn nunmehr gehe es um die österreichischen Sportler, die sportliche Jugend, den Tourismus und um die Unterstützung der Olympia-Bewerbung, fernab aller Parteigrenzen.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) zeigte sich erfreut über die breite Unterstützung der Olympia-Bewerbung und bedauerte, dass die Grüne Fraktion den Beschluss nicht mittragen wolle. Sodann kam er insbesonders auf die touristischen Aspekte der olympischen Wettbewerbe zu sprechen. Auch er glaube, dass Salzburg und Tirol eine ideale Kombination darstellen. Österreich könne sich von seinen schönsten Seiten präsentieren, wovon sich die Menschen in über 80 % aller Staaten der Welt überzeugen werden können.

Auch Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) sprach von einer großen Chance und der Möglichkeit für Österreich, seine einmaligen Ressourcen nicht nur für den Sport zur Verfügung zu stellen, sondern weltweit bekannt zu machen. Dies sei besonders wichtig für die Freitzeit- und Tourismuswirtschaft, die in den nächsten Jahren großen Herausforderungen gegenüber stehen wird. Daher sei die professionelle, weltweite Bewerbung der Dachmarke Österreich, Salzburg, Tirol etc. von großer Bedeutung, unterstrich er.

Abgeordneter KOPF (V) hob die Bedeutung von sportlichen Großveranstaltungen hervor und wies darauf hin, dass sich Österreich gemeinsam mit der Schweiz auch um die Ausrichtung der Fußball-EM 2008 bewirbt. Die Wirtschaftskammer und der Fußballbund haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, welche Auswirkungen eine solche Veranstaltung in den verschiedensten Bereichen hat. Dabei habe man recht beeindruckende Ergebnisse erhalten, die man durchaus auch auf die Olympischen Spiele übertragen könne, führte Kopf aus: zusätzliche 6.600 Arbeitsplätze in der Baubranche und im Tourismus, 100 Mill. Euro Mehreinnahmen für die Werbebranche sowie ein Plus von 50 Mill. Euro in Bezug auf die Steuereinnahmen. Zudem komme es es zu einer Imageverbesserung der Tourismusnation Österreich, die weit über die Sportveranstaltung hinausgehe, betonte Kopf.

Neben einer professionellen Vorbereitung der Bewerbung gehe es auch um eine verstärkte Bewusstseinsbildung bei den Menschen vor Ort, meinte Abgeordneter Mag. LANGREITER (V). Denn zuerst brauchen wir die Spiele im Kopf und im Herzen, erst dann können wir sie umsetzen. Aus diesem Grund wäre eine gemeinsame Vorgangsweise des Hohen Hauses sehr sinnvoll, weil damit ein wichtiges Signal gesetzt wird.

Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurde in der Fassung des Zusatzantrages mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Unter einem wurden die Berichte des Gesundheitsausschusses über die Änderung des Krankenanstaltengesetzes, des Ärztegesetzes und der VO betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt, des Hebammengesetzes und Rezeptpflichtgesetzes sowie die Aufhebung des BG über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung debattiert.

Abgeordneter LACKNER (S) befasste sich zunächst mit der KAG-Novelle, die einige positive Änderungen bringe. Als Beispiele nannte er die Aufnahme eines Behindertenvertreters in die Ethikkommission sowie die Installierung von Arzneimittelkommissionen in Krankenanstalten.

Nicht zustimmen werde seine Fraktion jedoch etwa der Ausweitung des Behandlungsbeitrages auf Sonderpatienten, weil dieser Beitrag aus seiner Sicht keine konstruktive Bewältigung des Problems darstellt. Kritik übte Lackner abermals an der Ambulanzgebühr, die er als Krankenstrafsteuer bezeichnete. Außerdem halte die diesbezügliche Milchmädchenrechnung des Staatssekretärs, der in der Gesundheitspolitik versagt habe, keiner objektiven Bewertung stand.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) hielt seinem Vorredner entgegen, dass die Sozialdemokraten in den letzten 30 Jahren in der Gesundheitspolitik nichts weiter gebracht und das Gesundheitswesen in einem maroden Zustand übergeben haben. Heute werden nicht nur das Krankenanstalten-Gesetz und das Ärztegesetz, sondern auch das Hebammengesetz geändert; zudem wird gegen die Gesetzesflut vorgegangen und das Polio-Impfgesetz aufgehoben, da viel bessere Lösungen in diesem Bereich gefunden wurden. Insgesamt handle es sich um ein sehr positives Gesundheitspaket, das u.a. die Entsendung von Behindertenvertretern in die Ethikkommissionen zum Inhalt hat. Für wichtig erachtete Pumberger auch, dass Arzneimittelkommissionen in den Krankenanstalten eingesetzt werden, damit in Zukunft zu ökonomischeren Alternativen gegriffen werden kann. Weiters erwähnte Pumberger die Änderungen im Ärztegesetz, die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung sowie die Neuregelungen im Hebammengesetz, die es den Hebammen nun ermöglicht, ihre für die Berufsausübung notwendigen Medikamente in den Apotheken besorgen zu können.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erläuterte zunächst die Änderungen im Hebammengesetz, bei der Ausbildung von Zahnärzten sowie bei den Schluckimpfungen gegen Kinderlähmung. Es handle sich dabei zwar um wenig spektakuläre, aber vernünftige Bestimmungen, denen er auch zustimmen werde. Kritisch beurteilte Grünewald hingegen die KAG-Novelle, die u.a. eine Regelung für die so genannten Kunstfehler bringt. Diesem Teil könne er sicher nicht zustimmen, da nicht jene für die Fehler haften, die sie auch verursachen, sondern der Patient. Für richtig hielt er hingegen, dass in Zukunft auch Behindertenvertreter in den Ethikkommissionen vertreten sein werden. Handlungsbedarf ortete er jedoch hinsichtlich der Ethikkommissionen, die nur Minimalanforderungen bezüglich der Zusammensetzung der Fachfrauen und Fachmänner erfüllen.

Abgeordneter Lackner habe heute am Thema vorbeigeredet und er frage sich, wie er nur gegen das neue Impfschadengesetz, das neue Hebammengesetz und die Änderungen in der KAG-Novelle eintreten könne, erklärte Abgeordneter Dr. RASINGER (V). Was soll schlecht daran sein, dass Hebammen in Zukunft besser Hausgeburten betreuen können, die Polio-Impfung noch sicherer gemacht wird und die Ärzte in den Spitälern ein wenig mehr "auf die Ökonomie schauen"?

Bundesminister Mag. HAUPT hielt die vier in Verhandlung stehenden Gesetzesmaterien, die von der KAG-Novelle bis hin zum Hebammengesetz reichen, für richtig. Auch wenn es sich dabei vielleicht nicht um spektakuläre, sondern nur um kleine Änderungen handle, so war etwa die Neuregelung im Hebammengesetz doch ein großer Schritt, wenn man sich die verschiedenen Aussagen der Interessenvertretungen angehört hat. Mit der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung werde nun endlich eine Gesetzeslücke geschlossen, führte er weiter aus. Diese Regelung sei sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, räumte Haupt gegenüber Abgeordnetem Grünewald ein, aber die Dinge müssen sich einmal in der Praxis bewähren, um dann Anpassungen vornehmen zu können. Was die Bestimmungen hinsichtlich der privaten Krankenanstalten betrifft, so möchte er darauf hinweisen, dass diese Einrichtungen etwa 10 % der Gesundheitsversorgung übernehmen. Er halte es daher für gerechtfertigt, dass diesem Bereich 1 Mrd. S zukommt, die dann nach dem LKF-System abgerechnet wird.

Abgeordnete SILHAVY (S) wandte sich gegen Ausnahmen für die Sonderkrankenanstalten und forderte weiters in einem Entschließungsantrag eine adäquate gesetzliche Regelung für die Patientenentschädigung nach Behandlungsfehlern.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) wies auf die Bedeutung von Schutzimpfungen hin und begrüßte insbesondere die Innovation bei der Kinderlähmungsimpfung, die es nun erlaube, ein obsolet gewordenes Gesetz abzuschaffen.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) holte zu einem Rundumschlag gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung aus und warf den Koalitionsparteien vor, sie würden "Karieslöcher" in das bisher gesunde System schlagen.

Abgeordnete STEIBL (V) sah in der Neuregelung beim Hebammengesetz nicht nur eine Stärkung für den Hebammenberuf, sondern auch einen Schritt im Interesse der Patienten, durch den auch die Hausgeburten erleichtert werden könnten.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) begrüßte ebenfalls die Neuerungen des Hebammengesetzes, die, wie sie erinnerte, unter anderem auch auf Vorschläge der Sozialdemokraten im Gesundheitsausschuss zurückgehen.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) brachte einen Abänderungsantrag zum Hebammengesetz ein, der in erster Linie redaktionelle Änderungen zum Inhalt hat.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) forderte mit Nachdruck eine Abschaffung der Ambulanzgebühr, die er als unsozial, aber auch als unrentabel bezeichnete.

Abgeordneter KÖSSL (V) erwartete sich von den Neuerungen im Krankenanstaltengesetz mehr Kostenbewusstsein und zeigte kein Verständnis für die ablehnende Haltung der Oppositionsparteien.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen neuen Gesetzentwurf hinsichtlich einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung auszuarbeiten. Denn es sei nicht einzusehen, dass der Patient den Schaden bezahlen muss, den ein anderer verursacht, unterstrich er.

Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) befasste sich in ihrer Wortmeldung vor allem mit den Änderungen im  Krankenanstaltengesetz. Im Sinne des Spargedankens begrüße sie es sehr, dass nun auch Arzneimittelkommissionen in den Krankenanstalten eingerichtet werden. Weiters verteidigte sie die Gleichstellung der Sonderpatienten im Bereich der verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung. Sodann brachte sie noch einen Abänderungsantrag zum Ärztegesetz ein.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) stand den vier Gesetzesvorlagen sehr positiv gegenüber. Zudem wies er noch auf die Problematik hin, dass junge Ärztinnen aufgrund der negativen Auswirkungen auf die berufliche Karriere die Karenz nicht in Anspruch nehmen können. Er ersuchte darum, sich eine Lösung zu überlegen, um bei der nächsten Novelle zum Ärztegesetz eine Erweiterung der Teilzeitarbeit für Turnusärztinnen vorzusehen.

Abgeordnete STADLER (V) widmete sich vor allem den Änderungen im Hebammengesetz. Die Hebammen bekommen nun die Möglichkeit, die bei der Geburt notwendigen Medikamente in den Apotheken zu beziehen und in Bevorratung zu nehmen. Dies sei ihrer Ansicht nach eine praxisgerechte Lösung, die gleichzeitig die Kernkompetenzen der Ärzte nicht in Frage stellt. Weiters regelt der Gesetzentwurf noch die Einhebung des Gremialbeitrages und sowie die Umsetzung des Übereinkommens mit der Schweiz hinsichtlich der Anerkennung der Diplome.

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen. Der S-Entschließungsantrag betreffend Patientenentschädigung sowie der G-Entschließungsantrag bezüglich Schaffung einer Medizinhaftung fanden keine Mehrheit.

Die Änderung des Ärztegesetzes 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt wurde unter Berücksichtigung eines F-V-Zusatzantrages einstimmig angenommen.

Ebenso einstimmig verabschiedeten die Parlamentarier die Novellierung des Hebammengesetzes (unter Berücksichtigung eines F-V-Zusatzantrages).

Auch das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird, wurde schließlich einstimmig angenommen. (Fortsetzung)