Parlamentskorrespondenz Nr. 374 vom 23.05.2002

DIE WEITEREN PUNKTE DER TAGESORDNUNG

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Wien (PK) - Auf der Tagesordnung standen hierauf: die Änderung des Gentechnikgesetzes sowie der S- Entschließungsantrag betreffend Änderung des Gentechnikgesetzes und der G- Entschließungsantrag hinsichtlich Anordnung der Vernichtung von GVO-verunreinigten Anbauflächen.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) kam auf den Vier-Parteien-Antrag zu sprechen, der im Laufe der Debatte noch eingebracht wird. Dies sei zwar ein kleiner, aber ein erster positiver Schritt im Gentechnikbereich, meinte sie, da damit der Handlungsauftrag verbunden sei, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen sowie eine Gesetzeslücke zu schließen. An den Minister richtetet sie die Frage, wie es mit den gentechnikfreien Zonen weitergehen soll und wann es erste konkrete Schritte auf Bundesebene geben wird. Gentechnikfreiheit müsse endlich als Chance erkannt werden, zumal es in Österreich sehr gute Grundvoraussetzungen gibt, betonte Sima. Wenn wir weiter zuwarten, dann werden wir in zwei, drei Jahren vor vollendeten Tatsachen stehen und nichts mehr machen können, befürchtete sie.

Er sei sehr froh darüber, dass es in der Bevölkerung eine breite Mehrheit gibt, die sich ganz klar gegen die Ausbringung von GVO ausspricht, erklärte Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F). Der Vier-Parteien-Antrag sei zwar kein Durchbruch, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Österreich könnte europaweit das ökologische Gewissen werden und könnte ebenso wie in der Anti-Atompolitik eine richtige Führerschaft einnehmen. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich mit aller Kraft für eine Verlängerung des Moratoriums bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen. Zudem sollen entsprechende Studien erstellt werden, die Möglichkeit der Errichtung einer gentechnikfreien Region evaluiert und die Lücke in der Haftungsfrage geschlossen werden; denn Prävention sei der beste Schutz, um einen ökologischen Supergau zu verhindern.

Die Novelle zum Gentechnikgesetz stelle im Wesentlichen die Umsetzung von EU-Recht dar und enthalte vor allem Deregulierungsbestimmungen sowie Verfahrensvereinfachungen, erläuterte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G). Da sie einige Punkte sehr kritisch betrachte, könne sie der Novelle im Gesamten nicht zustimmen, kündigte die Rednerin an. Gerade bei so einer riskanten Technologie wäre es angebracht, möglichst transparente Verfahren und eine möglichst große Beteiligung der Öffentlichkeit zu garantieren. Sie bedauerte daher, dass die Anhörung bei den Verfahren für geschlossene Systeme de facto abgeschafft wurde. Kritik übte sie auch an den Regelungen betreffend die somatische Gentherapie und die Haftung. Sie verstehe auch nicht, warum man die Änderung des Gentechnikgesetzes nicht gleich zum Anlass genommen hat, um eine umfassende Novelle auszuarbeiten, die die Probleme, die vor allem im letzten Jahr auftraten, nämlich im Zusammenhang mit den unbeabsichtigten Freisetzungen, lösen würde. Wir stehen nun vor einer sehr ernsten Situation, warnte Glawischnig, da das Moratorium auf europäischer Ebene definitiv heuer fallen werde. Umso wichtiger sei es, einen starken politischen Willen zu zeigen, betonte die G-Mandatarin. Sie appellierte daher an die ÖVP, ihren Widerstand gegen das Konzept eines gentechnikfreien Österreich, das 80 % der Bevölkerung und drei Viertel des Nationalrates wollen, aufzugeben.

Es sei in Österreich verboten, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen oder auszubringen, führte Abgeordneter PRINZ (V) aus. Wenn man sich jedoch manche Presseaussendungen anschaut, dann werden oft nicht die Fakten genannt, sondern die Bevölkerung mit falschen Aussagen verunsichert, bemängelte er. Auf dem Rücken der Bauern dürfe jedoch keine populistische Politik gemacht werden und es müsse ein Anliegen von uns allen sein, dass das Gentechnikmoratorium in der EU verlängert wird. Gerade in diesem Bereich müssen länderübergreifende Lösungen gefunden werden, denn es sei eine Illusion, Österreich als gentechnikfreie Insel auf dem Reissbrett konstruieren zu wollen. Man dürfe aber nicht alles über einen Kamm scheren, warnte Prinz, und den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft getrennt vom Einsatz im medizinischen Bereich sowie in der Forschung und Industrie diskutieren. Was die Haftungsfrage anbelangt, so müsse man auf alle Fälle sicherstellen, dass die Bauern nicht zum Handkuss kommen, betonte er.

Abgeordnete PARFUSS (S) machte auf eine Gesetzeslücke im Gentechnikbereich aufmerksam und wies darauf hin, dass unabsichtliche Freisetzungen noch immer nicht geregelt sind. Die Sorgen der Bürger müssen ernst genommen werden, forderte Parfuss und erinnerte daran, dass 1,2 Millionen Menschen das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben haben. Gentechnikfreie Zonen werden ein Qualitätskriterium in Europa sein und davon können wir alle profitieren, gab sie zu bedenken.

1973 war das Geburtsjahr der Gentechnik und seitdem hat sich diese Technologie sprunghaft weiterentwickelt, stellte Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) fest. Was den Einsatz der Gentechnik in der Medizin anbelangt, sei es wohl unbestritten, dass diese Technologie von großem Nutzen sei. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Herstellung von über 100 wichtigen Medikamenten, wie z.B. Insulin, Interferone etc. Was die vorliegende Novelle anbelangt, so wurden einerseits Verfahrenserleichterungen bei den niedrigeren Sicherheitsstufen und andererseits strengere Standards bei den höheren Sicherheitsstufen eingeführt.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G): Wir müssen uns drei konkrete Fragen stellen, und zwar was wollen die Konsumenten, was wollen die Bauern und welche Entwicklungen gibt es am Markt. Immer mehr Konsumenten sagen ganz klar, wir wollen gesunde und biologische Lebensmittel und kein Gentech-Essen auf unseren Tellern. Aber auch die Bauern wollen gentechnikfreies Saatgut, führte Pirklhuber weiter aus. Er verstehe die Position der ÖVP überhaupt nicht, die nicht wahrhaben will, was sich auch auf den Agrarmärkten abspielt. So haben sich etwa Vertreter von Raiffeisen für eine gentechnikfreie Maisproduktion ausgesprochen, weil sie erkannt haben, dass sie sonst keine Zukunft in einer erweiterten Union haben. Es gehe dabei um eine Zukunftsfrage und er sei daher davon überzeugt, dass Österreich zur gentechnikfreien Zone erklärt werden müsse.

Bundesminister Mag. HAUPT informierte zunächst darüber, dass im Herbst dieses Jahres der angesprochene Gesetzentwurf vorliegen soll. Positiv beurteilte der Minister, dass sich immer mehr Gemeinden als gentechnikfrei deklarieren. Die bäuerlichen Betriebe haben oft sehr wenig Möglichkeiten, nachzuvollziehen, ob das verwendete Saatgut zu 100 % gentechnikfrei ist. Die Grenzwerte und die Kennzeichnungsbestimmungen in der Saatgut-Verordnung stellen jedoch sicher, dass Manipulationen von Seiten der Lieferanten ausgeschlossen werden und dass die Haftungsfrage klar geregelt ist. Er werde sich dafür einsetzen, dass das Gentechnik-Moratorium verlängert wird, und versuchen, Partner auf europäischer Ebene für dieses Vorhaben zu finden. Haupt zeigte sich erfreut über die Vier-Parteien-Einigung, weil er damit eine rechtliche Grundlage bekomme, um Forschungsvorhaben umzusetzen und um Grundlagenforschung zu betreiben. Er vertrete auch die Auffassung, dass in Österreich zumindest die international anerkannten Nationalparks mit ihren hochsensiblen ökologischen Systemen gentechnikfreie Zonen bleiben müssen.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V): Der Fortschritt der Medizin soll nicht behindert werden, aber genauso wichtig sei auch, dass hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden. Was die Anwendung der Gentechnik in der Lebensmittelwirtschaft anbelangt, so sei er der Auffassung, dass das Gentechnikmoratorium verlängert werden müsse, solange es keine klare EU-Kennzeichnungsregelungen gibt. Denn wir wollen keine Experimente, sondern mehr Sicherheit und Gesundheit für die Konsumenten.

Abgeordnete ACHATZ (F) brachte den Vier-Parteien-Antrag ein und bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit. Sie erläuterte den Inhalt des Antrages, in dem die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, mit aller Kraft für eine Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums einzutreten. Zusätzlich sollten Studien in Auftrag gegeben werden, in welchen die gesundheitlichen, technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden. Das vorrangige Ziel ihrer Partei sei es, ein gentechnikfreies Österreich zu schaffen, betonte Achatz. Dies würde ein historische Chance für unser Land darstellen, war sie überzeugt.

Unser Land ist derzeit noch eine gentechnikfreie Zone, was auch das primäre Ziel der österreichischen Bevölkerung sei, sagte Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F). Im Herbst trete jedoch eine EU-Freisetzungsrichtlinie in Kraft, weshalb wir mit aller Kraft für eine Verlängerung des Moratoriums eintreten müssen, da davon nicht nur die biologische, sondern auch alle Bereiche der konventionellen Landwirtschaft betroffen sind. Brauchen wir wirklich die gentechnisch veränderte Tomate, die nicht mehr verdirbt und soll Leben und Ernährung nur mehr Risiko sein?, fragte Wochesländer. - Nein, danke.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen. Der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Aufrechterhaltung des Gentechnikmoratoriums wurde einstimmig angenommen. Die beiden (negativen) Berichte des Gesundheitsausschusses wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. 

Auch die nächsten Punkte befassten sich mit Vorlagen, die im Gesundheitsausschuss zur Beratung angestanden sind. Es handelte sich um: Änderung des Tierärztegesetzes, des ATP-Durchführungsgesetzes, des Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes sowie weiterer Gesetze, um die Änderung des Fleischuntersuchungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes, ferner um den S- Entschließungsantrag betreffend Verbot von Separatorenfleisch, den G- Entschließungsantrag betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Bereiche Konsumentenschutz, Lebensmittelpolitik und Tiergesundheit, den G- Entschließungsantrag hinsichtlich Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten Kennzeichnung von tierischen Produkten und der G- Entschließungsantrag bezüglich Mindestanforderungen für den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung und Tötung.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf zwei Bereiche, und zwar auf das Tierärztegesetz und das Fleischuntersuchungsgesetz. Dem Tierärztegesetz werde seine Fraktion zustimmen, da gemeinsam mit der Interessenvertretung eine Regelung gefunden wurde, die annehmbar ist. Ablehnend äußerte er sich zum Fleischuntersuchungsgesetz, das zwar einige positive Bestimmungen enthalte, aber die Regierung habe es leider verabsäumt, das Problem Veterinärrecht versus Konsumentenschutz grundsätzlich neu zu regeln. Aus dem Fall Martinsberg wurden nicht die entsprechenden Lehren gezogen, bedauerte Maier, und es gibt noch immer keine durchgehende Kontrollkette. Auch die neue Ernährungsagentur werde daran nichts ändern, denn sie habe keine Kompetenz, hier einzugreifen. Das Problem liege bei der mittelbaren Bundesverwaltung, d.h. bei den Agrarlandesräten, die darüber entscheiden, wie die Gesetze vollzogen werden.

Sie könne die Kritik des Abgeordneten Maier nicht ganz nachvollziehen, meinte ACHATZ (F), da bloß die Fleischuntersuchung an die Gemeinden übertragen wurde. Die Opposition hätte ihrer Meinung nach allen Grund dazu, dieser Vorlage zuzustimmen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kritisierte mit Nachdruck, dass der Bereich der Lebensmittelsicherheit institutionell, personell und finanziell geschwächt wird. Auch bei der Ernährungsagentur werde der Sparstift angesetzt, befürchtete sie. Zudem werde bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht immer großzügiger vorgegangen. So habe ihr etwa Justizminister Böhmdorfer mitgeteilt, dass es bei den Geldstrafen nach dem Lebensmittelgesetz zu einem massiven Rückgang in der Zeit zwischen 1999 und 2000 gekommen ist. Ihre Fraktion habe eine Vielzahl von Anträgen eingebracht, die sich mit den Themen Konsumentenschutz, Kennzeichnung, Qualitätssicherung und einem Ausbau der Kontrolle befassen, die jedoch alle abgeschmettert wurden.

Abgeordneter KAMPICHLER (V) erinnerte daran, dass die Anliegen der oppositionellen Anträge, die im letzten Gesundheitsausschuss zum Thema Gesundheit und Ernährungssicherheit gestellt wurden, von den Regierungsparteien längst hervorragend erfüllt worden seien. Die Änderungen bei der Fleischuntersuchung seien ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit auf dem Fleischsektor, da die Objektivität der Fleischuntersuchungen erhöht werde. Schwarze Schafe unter den Produzenten haben in Zukunft weniger, korrekte Produzenten bessere Chancen auf dem Markt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung fest, dass die Regierungsparteien das Problem des Separatorenfleisches keineswegs gelöst haben.

Abgeordnete HUBER (S) erinnerte an die im Gesundheitsausschuss offen gebliebenen Fragen zum Thema Separatorenfleisch und übte Kritik am Bestellmodus von Beschautierärzten, die es sich auch in Zukunft überlegen werden, ob sie Fleisch von Tieren ihrer Klienten beanstanden sollen. Es sei ein grundsätzlicher Fehler, die Fleischkontrolle nicht in den Gesundheitsbereich zu verlagern, denn eine strikte Trennung zwischen Produktion und Kontrolle sei notwendig, um Interessenkollision zum Nachteil der Konsumenten zu vermeiden.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) zeigte sich erfreut über die Änderung des Tierärztegesetzes und lobte die Entscheidung der Tierärzte, eine österreichweite Kammer mit den bisherigen Landeskammern als Außenstellen einzurichten. Die Oppositionsanträge hielt der Redner für überflüssig, weil es bereits ein EU-weites Verbot für das Inverkehrbringen des Separatorenfleisches gebe. Die von den Grünen verlangte Totalreform der Lebensmittelkontrolle sei durch die Einrichtung der Ernährungsagentur bereits verwirklicht und auch bei der Lebensmittelkennzeichnung sei alles verwirklicht, was Abgeordnete Moser verlangt habe. Auch die Mindestanforderungen für den Tierschutz von Schlachttieren bestehe bereits. Bemerkenswerterweise wehrten sich die Grünen aber dagegen, das Quälen von Tieren durch die Schlachtpraktiken der Muslime zu verbieten.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur Änderung des Tierärztegesetzes an. Beim Fleischuntersuchungsgesetz ortete er hingegen Defizite und klagte, dass wesentliche Fortschritte in Richtung objektive Bestellung von Fleischuntersuchungstierärzten versäumt worden seien. Die AMA-Fleischdatenbank sei als Grundlage für Stichprobenuntersuchungen zu ineffektiv - der Staatssekretär sollte den dort bestehenden Mängeln seine Aufmerksamkeit widmen. Handlungsbedarf sah der Redner auch bei der Möglichkeit, Hormonpräparate wahllos zu verabreichen. Deregulierungen und Einsparungen bei der Lebensmittelkontrolle seien nicht der richtige Weg, den Schutz der Konsumenten in diesem wichtigen Bereich sicherzustellen. Die Ernährungsagentur habe die Probleme auf dem Lebensmittelsektor nicht beheben können, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) unterstrich die Tatsache, dass Österreich hochwertige Lebensmittel habe, weil die Produzenten ein gutes Verhältnis zu den Konsumenten haben und wissen, was sie ihnen schuldig sind. Weder in Österreich noch in der EU werde Separatorenfleisch verarbeitet, sagte Schultes und forderte die Abgeordneten der Opposition auf, gegen den Verkauf von Teebutter und Milch aus Holland aufzutreten, die mit Kühen und Bergsymbolen auf der Verpackung beworben werde. Die österreichischen Bauern nehmen gerne ihre Verantwortung für gesunde Lebensmittel, die schmecken und Lebensfreude geben, wahr.

Abgeordnete PARFUSS (S) erinnerte Abgeordneten Pumberger zunächst daran, dass die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert sei. Dann wandte sie sich den Vorkommnissen in Unterstinkenbrunn zu und sprach die Hoffnung aus, dass sie nun der Vergangenheit angehören. Interessenkollisionen befürchtete Parfuss bei Tierärzten, die Fleisch zu beschauen haben, das von Tieren stammt, die sie selbst im Stall betreut haben. Heftige Kritik übte die Rednerin auch an den Praktiken beim Transport und bei der Tötung von Schlachttieren. Der wirtschaftliche Druck und bauliche Mängel sowie Unkenntnis und Desinteresse am Tierschutz führten zu katastrophalen Verhältnissen auf den Schlachthöfen. Daher seien die Kontrollen, die Schulung des Personals und Bemühungen um neue Schlachtungsmethoden zu forcieren.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) dankte für die hervorragende Arbeit des Ministers bei der Verbesserung der Herkunftsbezeichnungen und für seine Maßnahmen gegen BSE. Die Opposition agiere in diesem Bereich hingegen doppelbödig und unfair. Die SPÖ habe in der Vergangenheit immer billige Lebensmittel gefordert und gegen die Auszahlung von ÖPUL-Mitteln argumentiert. Den Grünen warf Scheuch Skandalisierung vor und erinnerte sie an den Widerspruch, der zwischen ihren bluttriefenden Geschichten über die Schlachthöfe und ihrem Schweigen gegenüber der Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens bestehe. Auch der SPÖ warf Scheuch ein gespaltenes Verhältnis zum Schächten vor.

Staatssekretär Dr. WANECK erinnerte daran, dass die Verwendung von Separatorenfleisch EU-weit verboten ist und Österreich noch weiter gehe, indem es auch die Verwendung von Separatorenfleisch bei Schweinen und Geflügel verbiete. Bei ausländischen Produkten muss die Verwendung von Separatorenfleisch gekennzeichnet werden. Mit der Einrichtung der Ernährungssicherheitsagentur sei dafür gesorgt worden, dass völlige Transparenz im Bereich der Lebensmittelsicherheit bestehe.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) sprach von positiven Ansätzen, vermisste aber Aussagen der Regierungsparteien in Richtung Bio-Landwirtschaft als flächendeckende Alternative in ganz Österreich. Ein "bisschen Bio" und gleichzeitig "ein bisschen Gentechnik" sei kein taugliches Konzept. Stattdessen gelte es in der Landwirtschaft ein Qualitätskonzept anzustreben. Die Rednerin unterstrich das Verlangen ihrer Fraktion nach klaren Kennzeichnungen der Lebensmittel und beklagte, dass das Wissen um geschützte Marken, die Bio-Qualität garantieren, bei den Konsumenten nicht vorhanden sei. Die Kosten einer wahrheitsgemäßen Kennzeichnung, die ehrliche Konsumenten schütze, seien wesentlich geringer als die Kosten der BSE-Krise und anderer Skandale. Die Grünen treten ausnahmslos dafür ein, Tiere nur im betäubten Zustand zu schlachten. 

Abgeordnete FREIGASSNER (F) warf Abgeordnetem Pirklhuber vor, er habe von der Praxis der Landwirtschaft keine Ahnung. Es bestehe kein Anlass, der Bundesregierung Versäumnisse bei der Lebensmittelsicherheit vorzuwerfen. Auch gebe es den von der Opposition unterstellten Kampf Bauern - Konsumenten in Wahrheit nicht. Die Qualitätsansprüche der Konsumenten seien in der Lebensmittelproduktion sichergestellt.

Abgeordneter WITTAUER (F) würdigte die Vereinfachung und Effektivierung der Kammerverwaltung der Tierärzte und bekannte sich zur Verbesserung der Effizienz in der Fleischuntersuchung. Die Kontrollen werden lückenlos durchgeführt und es sei dafür vorgesorgt, dass kein Fleisch aus Notschlachtungen in die Nahrungskette gelange. Qualität müsse auch in der Schlachtung herrschen, wozu gehöre, dass die Tiere ausreichend betäubt seien. Die Kritik am Schächten richte sich nicht gegen Ausländer. Das Töten von Tieren durch das Durchtrennen der Halsschlagader sei eine Tierquälerei, die in unserer Zeit keinen Platz habe. Man sollte die unselige Diskussion Religionsfreiheit gegen Tierschutz beenden.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Tierärztegesetzes und  damit zusammenhängender Gesetze einstimmig angenommen. Die Änderung des Fleischuntersuchungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes wurde mehrheitlich verabschiedet.

Dann wurden vier (negative) Ausschussberichte jeweils mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der SP-Entschließungsantrag für ein Verbot von Separatorenfleisch und drei Entschließungsanträge der Grünen betreffen Totalreform von Konsumentenschutz, Lebensmittelpolitik und Tiergesundheit bzw. die Einführung einer klaren Kennzeichnung tierischer Produkte und Mindestanforderungen für den Schutz von Schlachttieren wurden damit abgelehnt.

Im Zusammenhang mit einem Sammelbericht des Petitionsausschusses wandte sich Abgeordnete HAIDLMAYR (G) zunächst grundsätzlich gegen die Art, in der Bürgerinitiativen und Petitionen im zuständigen Ausschuss behandelt werden. Viele Mühen der Bürger seien umsonst, weil ihre Initiativen im Ausschuss auf Desinteresse stießen. Bürgerinitiativen und Petitionen sollten ernster genommen werden als bisher, lautete die Forderung der Abgeordneten. Auf einzelne Petitionen eingehend, kritisierte die Rednerin das "Chaos bei den ÖBB" und erinnerte an die zunächst geplante Schließung des Bahnhofs St. Valentin für den Intercity-Verkehr, obwohl es sich um einen großen Verkehrsknotenpunkt handle und dieser Bahnhof umfassend modernisiert worden sei. Haidlmayr sprach von verkehrspolitischer Phantasielosigkeit und Verschwendung von Steuergeld. Auf ihre Intervention hin sei es gelungen, die Schließung des Bahnhofs bis 2004 hinauszuschieben, was die Abgeordnete mit der Hoffnung verknüpfte, dass IC-Züge auch über diesen Zeitpunkt hinaus in St. Valentin halten werden. Kritisch setzte sich Haidlmayr auch mit dem Zustand des Bahnhofs von Steyr auseinander, der bereits Altertumswert habe und eventuell als Touristenattraktion dienen könnte, wie sie pointiert anmerkte.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte an den Antrag ihrer Fraktion, die Möglichkeiten des Petitionsausschusses auszuweiten und ihn aufzuwerten. Dabei hoffe sie auf Unterstützung durch die anderen Fraktionen, um dafür zu sorgen, dass die Anliegen der Bürger im Petitionenausschuss ernst genommen werden. Im Einzelnen befasste sich Abgeordnete Wurm mit Sorgen von Bürgern des Bezirks Mistelbach, die sich gegen den Abbau von 350 Arbeitsplätzen in Gendarmerie-Posten und in Postämtern ihres Bezirks wenden. Weiters verdolmetschte die Rednerin die Ängste der Bürger angesichts der Beschlüsse der Bundesregierung gegen den gemeinnützigen Wohnbau, insbesondere bei den BUWOG-Wohnungen, wo der Bund Familiensilber verscherble und die Mieter zutiefst verunsichere.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) hielt fest, dass sich der Petitionsausschuss an die Geschäftsordnung halte und forderte die Oppositionsparteien auf, mit dieser Geschäftsordnung so leben zu lernen, wie es seine Fraktion in ihrer Oppositionszeit auch musste. Zu einer Petition für die immerwährende Neutralität führte der Redner aus, dass die Neutralität große historische Bedeutung für Österreich gehabt habe, angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Verhältnisse aber ihre Aktualität verloren habe.

Abgeordnete GATTERER (V) unterstrich, dass die Anliegen der Bürger im Petitionsausschuss ernst genommen werden, dieser Ausschuss stelle einen direkten Draht der Bürger zum Parlament dar. Die Anliegen der Petitionen und Bürgerinitiativen fließen auch in die Gesetzgebung ein, sagte Gatterer und nannte als Beispiele die Einführung der Altersteilzeit und der Abfertigung Neu. Außerdem greife der Ausschuss auch sensible Themen auf, sagte Gatterer und erinnerte an das bevorstehende Expertenhearing zum Thema Biomedizin.

Abgeordneter WIMMER (S) bemängelte die Vorgangsweise, wie mit manchen Petitionen (z.B. betreffend die Handelsangestellten) umgegangen wird. Es werde oft eine Verzögerungstaktik an den Tag gelegt, meinte er. Drücken Sie sich nicht vor der Verantwortung, appellierte der Redner an die Bundesregierung.

Abgeordneter REINDL (F) kam auf die Petition Nr. 31 zu sprechen, die die Zusammenlegung und die Schließung von Bezirksgerichten zum Inhalt hat. Er erinnerte daran, dass Abgeordneter Kräuter, als er noch nicht in der Opposition war, immer wieder dafür eingetreten ist. Dieselbe Haltung habe die SPÖ auch bei der Reduktion von Gendarmerieposten und Postämtern an den Tag gelegt, kritisierte er.

Abgeordneter KURZBAUER (V) befasste sich mit der Petition Nr. 29, die sich gegen der Schließung der Nebenbahnen im Bezirk Gänserndorf ausspricht. Auch er habe das Gefühl, dass die Sozialdemokraten die Bevölkerung in dieser Frage verunsichern wollen, da der nun eingesetzte Busersatzverkehr den Bedarf der Bevölkerung ausreichend abdecke.

Abgeordneter Dr. RADA (S) ging auf die Wortmeldung seines Vorredners ein und erläuterte, dass die Sozialdemokraten deshalb diese Petition miteingebracht haben, weil der Autobusersatzverkehr überhaupt nicht funktioniert hat. So haben Schüler am ersten Schultag nicht genügend Sitzplätze vorgefunden, zeigte Rada auf. Dies sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Strategie "Zusperren, Ausverkaufen und Privatisieren" nicht funktioniere.

Abgeordneter GAHR (V) ging auf die Petition Nr. 34, die sich mit der Abfertigung Neu befasst, ein. Dieses Modell sei eine sozial- und wirtschaftspolitische Errungenschaft, die gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen von großer Bedeutung ist. Damit werden die Arbeitnehmer eben nicht "abgefertigt", sondern es wird eine sinnvolle Vorsorge geschaffen.

Er habe im Vorjahr eine Petition eingebracht, die die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Ankauf von neuen Geräten für die freiwillige Feuerwehr vorsieht, erinnerte Abgeordneter HEINZL (S). Diese ehrenamtlichen Helfer leisten täglich eine großartige Arbeit und allein im letzten Jahr rückten die Feuerwehrleute zu 200.000 Einsätzen aus. Er hoffe, dass dieses Anliegen unterstützt wird, denn man dürfe die Feuerwehren und die Gemeinden nicht im Regen stehen lassen.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) machte auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in der Region Weinviertel aufmerksam. Die Bevölkerung sei von einem infrastrukturellen Kahlschlag betroffen, der die Nebenbahnen, die Gendarmerieposten, die Bezirksgerichte und die Postämter betreffe.

Auch Abgeordneter HORN (S) befasste sich in seiner Wortmeldung mit den freiwilligen Feuerwehren; er hoffe, dass hier bald eine Lösung gefunden wird. Auch bei der Altersteilzeit sei seiner Meinung nach Handlungsbedarf gegeben.

Der Sammelbericht wurde sodann mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Nach Schluss dieser Sitzung fand noch eine weitere (105.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)