Parlamentskorrespondenz Nr. 386 vom 28.05.2002

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS FÜR ERLEICHTERUNGEN BEIM GEWERBEANTRITT

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Wien (PK) - Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsparteien eine umfangreiche Novelle zur Gewerbeordnung (1117 d.B.) an das Plenum weitergeleitet, deren Ziel es ist, bürokratische Hürden auf dem Weg zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zu beseitigen. Angehende Unternehmer können künftig alle Gewerbe in den "One-Stop-Shops" der Bezirks-Gewerbebehörden anmelden. Der Handel wird - mit Ausnahme von Medizinprodukten und Waffen - ein freies Gewerbe, der Zugang zur Meisterprüfung wird erleichtert und außerdem können die Gewerbetreibenden erweiterte Nebenrechte in Anspruch nehmen. Auch ein Konkurs soll in Zukunft keinen generellen Gewerbeausschlussgrund mehr darstellen. Lediglich strafrechtliche Tatbestände oder die Abweisung eines Konkurses mangels Masse bleiben ein Hinderungsgrund für die Selbständigenkarriere.

Abgeordnete Maria Kubitschek (S) hielt eine Liberalisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen beim Zugang zum Gewerbe für sinnvoll, um Unternehmensgründungen in der mittelständischen Wirtschaft anzuregen. Beim vorliegenden Gesetzentwurf ortete die Rednerin aber Probleme, den "Spagat" zwischen Liberalisierung und Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards zu schaffen. Zwar seien Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt worden, Probleme im Bereich der Lehrlingsausbildung - vor allem im Zusammenhang mit der Vollliberalisierung des Handels - aber ungelöst geblieben. Kritik übte Abgeordnete Kubitschek auch an der Zulassung der Lehrlingsausbildung in Teilgewerben. Denn die Ausbildung in einem Teilgewerbe könne naturgemäß nur einen sehr eingeschränkten Umfang haben, während die Anforderungen an Lehrabsolventen ständig steigen. Kubitschek forderte eine Entkoppelung von Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz und bessere Rahmenbedingungen für die Lehrlingsausbildung. Mit Erleichterungen bei der Meisterprüfung zeigte sich die Rednerin einverstanden, verlangte aber Qualitätskriterien für den Meistertitel, auf die sich die Konsumenten verlassen könnten. Außerdem trat Kubitschek für die Aufnahme der Elektriker und Mechaniker in die Liste der sensiblen Gewerbe ein. 

Abgeordneter Josef Trinkl (V) unterstrich die positiven Ansätze hinsichtlich des erleichterten Zugangs zum Unternehmertum. So werden die Bürokratie abgebaut und die Zugangsregelungen erleichtert. Auch werde sich in Zukunft nur eine Behörde mit der Anmeldung des Gewerbes befassen, nämlich die Bezirkshauptmannschaft. Diese Behörde ist seiner Meinung nach durchaus in der Lage, komplizierte Sachverhalte zu beurteilen und zu entscheiden. Den von seiner Vorrednerin beklagten drohenden Qualitätsverlust sah er nicht. Allgemein meinte er, man sei den Wünschen nach Liberalisierung nachgekommen und konnte die Qualität der österreichischen Unternehmungen sicherstellen.

Abgeordneter Günter Kiermaier (S) kritisierte, dass im Handelsgewerbe kein Befähigungsnachweis mehr nötig sei. Viele Konkurse und manches Fehlverhalten im kaufmännischen Bereich seien nur möglich, weil die Unternehmer keine fundierte Ausbildung haben und u.a. auch keine Bilanz lesen können. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Meisterprüfung meinte Kiermaier, eine noch so gute Schule könne keine Praxis ersetzen.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) verwies darauf, dass bei einer großen Novelle immer wieder Nachbesserungen gemacht werden. Die Novelle nannte er "außerordentlich gelungen", denn in Hinkunft gebe es u.a. nur mehr eine Anlaufstelle, die Meisterprüfung werde modernisiert und an das moderne Betriebsleben angepasst.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) unterstrich den einfacheren Zugang zur Gewerbetätigkeit, der mit dieser Novelle umgesetzt werde. Im Handel sei seiner Meinung nach der Befähigungsnachweis hochstilisiert worden. Auch müssen Lehrlingsausbildung und Befähigungsnachweis getrennt werden, denn der Lehrling möchte eine gute Ausbildung und einen guten Job haben und habe viel weniger die Meisterprüfung im Kopf, argumentierte er.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach von einer Gratwanderung zwischen Zugangsbeschränkung und Qualitätssicherung und forderte eine weitere Liberalisierung bei den Zugangsbeschränkungen ein.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erklärte, durch die Novelle werde die Bedeutung der beruflichen Ausbildung zurückgedrängt und hinterfragte die Lehrlingsausbildungsberechtigung und die Meisterprüfungsregelung, die jetzt ausschließlich von der Wirtschaftskammer durchgeführt werde.

Abgeordnetem Johann Maier (S) geht in manchen Bereichen die Regierungsvorlage zu wenig weit, in anderen werde auf die bestehenden Probleme nicht eingegangen. Er listete dann aus konsumentenpolitischer Sicht Fälle auf, die einer Lösung harren, etwa im Zusammenhang mit dem Aufsuchen von Privatpersonen: Derzeit keilen Firmen an der Haustüre Stromlieferverträge oder Telekom-Dienstleistungen. Klare Rahmenbedingungen forderte er für das Piercen und Tätowieren ein. Liberalisierungsschritte vermisste er etwa bei den Rauchfangkehrern, Datenschutzbestimmungen bei den Detektiven. Auch mahnte er ein Reisevertragsgesetz für Reisebüros ein.

Bundesminister Martin Bartenstein sprach von maßvollen und nachvollziehbaren Liberalisierungsschritten und dem Versuch, mit den Betroffenen Konsens zu erreichen, handelt es sich doch um das Standes- und Berufsrecht von 350.000 Unternehmern. Auch die Bundesregierung trete dafür ein, dass es mehr Selbständigkeit als in der Vergangenheit gibt, man wolle erreichen, dass es im heurigen Jahr mehr als 30.000 Unternehmensgründungen gibt. Die Unternehmensgründung werde rasch und kostengünstig erfolgen, eine Gewerbeanmeldung auf elektronischem Wege sei möglich, teilte er weiter mit.

Die Novelle wurde unter Berücksichtigung eines umfangreichen Abänderungsantrages mit F-V-Mehrheit angenommen, darüber hinaus fasste der Ausschuss Entschließungen zur Beseitigung allfälliger Benachteiligungen österreichischer Fachhochschulabsolventen und Zahntechniker im Vergleich zu FHS-Absolventen und Zahntechnikern in anderen EU-Ländern, zur Abgrenzung der Tätigkeiten der Zahntechniker von jenen der Zahnärzte und zur Angleichung der Entlassungstatbestände zwischen Arbeitern und Angestellten. Außerdem traf der Ausschuss Feststellungen zum Umfang der Handelsbefugnisse aller Gewerbetreibenden, zur Entlastung von Klein- und Kleinstbetrieben von Betriebsanlagengenehmigungen und zur Definition einfacher Tätigkeiten.

Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Gewerbeordnungsnovelle beschlossen die Ausschussmitglieder teils mit F-V-Mehrheit, teils einstimmig Änderungen im Postsparkassengesetz, im Genossenschaftsrevisionsgesetz und in den Übergangsbestimmungen des Handelsgesetzes. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen Postsparkasse und Gewerbetreibenden bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und um Vorkehrungen zugunsten kleiner Abschlussprüfer, die aufgrund der zuletzt verschärften Haftungsbestimmungen aus dem Markt gedrängt zu werden drohen.

ECKPUNKTE DER GEWERBEORDNUNGSNOVELLE

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Vereinfachung des Befähigungsnachweises: Der Bewerber dokumentiert seine fachliche Qualifikation durch einen standardisierten Befähigungsnachweis oder durch individuelle Dokumente bei der Anmeldebehörde. Den "generellen Befähigungsnachweis" wird der Wirtschaftsminister für jedes reglementierte Gewerbe per Verordnung festlegen. Das neue System macht das vom Landeshauptmann durchgeführte Nachsichtverfahren überflüssig und vereinfacht die Verwaltung tiefgreifend.

Die bislang zersplitterten Zuständigkeiten für die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen und die Durchführung der Meister- und der Befähigungsprüfungen werden bei der Meisterprüfungsstelle konzentriert. Die Meisterprüfung bleibt der vorrangige Zugang zum Handwerk, wird in Form und Inhalt aber reformiert. Der Nachweis einer Berufsausbildung und einer zweijährigen Praxis entfallen. Die Lehre wird dadurch aber nicht entwertet, denn sie ersetzt Teile der in Module gegliederten und in ihrem Ablauf flexibler gestalteten Meisterprüfung.

Die Gewerbeordnungsnovelle 2002 bringt stark vereinfachte Gewerbekategorien. Statt dreier Gewerbelisten gibt es künftig nur eine Liste mit den reglementierten Gewerben, deren Ausübung einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Alle anderen Gewerbe sind freie Gewerbe. Gewerbe mit Meisterprüfung heißen weiterhin Handwerk; auch die Begriffe "verbundene Gewerbe" sowie Teilgewerbe gelten weiter. In den Teilgewerben fällt das Ausbildungsverbot und die Einschränkung der Beschäftigungszahl.

Wer ein bisher bewilligungspflichtiges Gewerbe ausüben will, muss aus Sicherheitsgründen auch künftig seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Liste der sensiblen Gewerbe umfasst folgende 13 Gewerbe: Baumeister und Brunnenmeister; Chemische Laboratorien; Elektrotechnik (Alarmanlagen); Pyrotechnikunternehmen; Gas- und Sanitärtechnik; Herstellung von Arzneimitteln und Giften sowie Großhandel mit Arzneimitteln und Giften; Inkassoinstitute; Reisebüros; Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe); Sprengungsunternehmen; Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung; Waffengewerbe; Zimmermeister.

Die Nebenrechte der Gewerbetreibenden werden künftig einfacher und einheitlicher geregelt. Zulässig sind Leistungen anderer Gewerbe in geringem Umfang und im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, das auf eine Gesamtleistung zielen muss. Schwerpunkt und Eigenart des jeweiligen Betriebes müssen erhalten bleiben. Allen Gewerbetreibenden kommt künftig ein allgemeines Handelsrecht (Ausnahmen: Medizinprodukte und Handel mit Produkten der reglementierten Gewerbe). Nach der Schließung von Postämtern dürfen Gewerbetreibende Postdienstleistungen im Rahmen ihres Betriebes anbieten.

Aus den zahlreichen Detailänderungen des umfangreichen Entwurfs sei einer hervorgehoben: Schanigärten sollen künftig das ganze Jahr über bis maximal 23 Uhr betrieben werden können.

DIE VOM AUSSCHUSS BESCHLOSSENEN ABÄNDERUNGEN

Im Verlauf der Ausschussdebatte legten ÖVP und FPÖ einen umfangreichen, bei der Abstimmung mit Mehrheit der Koalitionsparteien angenommenen Abänderungsantrag vor. Die wichtigsten Punkte lauten:

Buschenschänken dürfen an ihre Gäste nicht nur selbst erzeugte Weine und Obstsäfte, sondern auch Schnäpse ausschenken, Parfumeriewarenhändler ihre Kunden auch schminken und Erzeuger von Webwaren, Strick- und Wirkwaren, Tapeten, Glaswaren, Gummi- und Plastikwaren, Kunstharzgegenständen sowie von Verpackungen und Umhüllungen, Etiketten und Briefumschlägen erhalten das Recht, ihre und gleichartige zugekaufte Erzeugnisse zu bedrucken. Das reglementierte Gewerbe "Kunststoffverarbeitung" soll künftig als Handwerk gelten.

Die Betriebsanlagengenehmigungen von Garagierungsbetrieben mit Abstellplätzen für höchstens 50 hausfremde Personen gelten im bisherigen Umfang weiter.

Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, bedürfen nur dann eines Befähigungsnachweises, wenn es sich um Baumeister, die Herstellung von Arzneimitteln, Giften und Medizinprodukte, Steinmetzmeister, das Waffengewerbe oder Zimmermeister handelt.

Gewerbetreibende, die den Handel mit Medizinprodukten innerhalb eines Jahres vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mindestens sechs Monate lang ausgeübt haben, dürfen diesen Handel bis zum 1. Juli 2004 im Rahmen ihrer bisherigen Gewerbeberechtigung weiter betreiben. Dann müssen sie das entsprechende reglementierte Gewerbe anmelden. 

Personengesellschaften des Handelsrechtes dürfen ein Gewerbe schon vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch auf Grund der Gewerbeanmeldung ausüben, wenn sie den Abschluss des Gesellschaftsvertrages glaubhaft dargetan haben.

Bei seinen Verordnungen für die Befähigungsnachweise der Drogisten, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger, der Lebens- und Sozialberater und hinsichtlich der Tätigkeit des Piercens und Tätowierens wird der Wirtschaftsminister das Einvernehmen mit dem Sozial- und Gesundheitsminister herstellen.

Den Stoff der Meisterprüfung wird die zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer nach Anhörung der Bundesarbeitskammer und anderer in Berufsbildungsangelegenheiten involvierter Stellen durch Verordnung festlegen, die dem Wirtschaftsminister zur Bestätigung vorzulegen ist. Bei teilweise bestandenen Prüfungen kann die Prüfungskommission dem Kandidaten die Wiederholung der bestandenen Prüfungsteile erlassen.

Beim Bestattergewerbe wird der Tätigkeitsbereich präzisiert und dem Landeshauptmann die Möglichkeit eingeräumt, Höchsttarife festzulegen. "Werbebesuche" von Bestattern dürfen nur auf ausdrückliche Aufforderung hin erfolgen.

REGELUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEWERBE UND POSTSPARKASSE

UND MASSNAHMEN FÜR KLEINE ABSCHLUSSPRÜFER

Im inhaltlichen Zusammenhang (§ 27 GOG) mit der Gewerbeordnungs-Novelle 2002 hat der Wirtschaftsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Reinhold Mitterlehner und Maximilian Hofmann auch eine Änderung des Postsparkassengesetzes und des Genossenschaftsrevisionsgesetzes sowie die Ergänzung von Übergangsbestimmungen im Handelsgesetzbuch beschlossen.

Durch den teils mit den Stimmen der Regierungsparteien, teils einstimmig angenommenen Antrag wird die Zusammenarbeit zwischen der Postsparkasse und Gewerbetreibenden bei der Entgegennahme und bei der Leistung von Einzahlungen im Postscheck- und Postsparverkehr geregelt.

Weiters wird im Genossenschaftsrevisionsgesetz klargestellt, dass die Haftung des Revisors bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften nicht mit 350.000 € begrenzt ist, sofern er als Abschlussprüfer tätig ist, sondern die Haftungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches zu gelten haben. Revisoren, Revisionsverband, Gehilfen und Vertreter des Revisionsverbandes werden zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Verwertungsverbots verpflichtet. Da spektakuläre Firmenzusammenbrüche wie die Insolvenz des US-Energiekonzerns Enron die Versicherungswirtschaft verunsichert haben, ist es für kleinere Abschlussprüfer schwierig geworden, eine wirtschaftlich verkraftbare Versicherungsdeckung zu erhalten. Um zu verhindern, dass kleine  Abschlussprüfer aus dem Markt verdrängt werden, wird die im Handelsgesetzbuch vorgesehene Übergangsregelung für die Versicherungsdeckung im Sinn einer zweijährigen Einschleiflösung modifiziert. In diesem Zeitraum will die Regierung durch eine gründliche versicherungstechnische Aufbereitung und Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu akzeptablen Versicherungslösungen gelangen. Für die Prüfung nicht börsenotierter Gesellschaften soll der vorgesehene Haftungshöchstbetrag von zwei Millionen Euro für die Prüfung der Geschäftsjahre 2002 und 2003 (falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt sind das jedenfalls Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2002 und dem 31. Dezember 2003 beginnen) auf eine Million Euro herabgesetzt werden. Unberührt bleiben sollen die ebenfalls mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz eingeführten erhöhten Haftungsbeträge für Bankprüfer und für Versicherungsprüfer sowie für den Abschlussprüfer börsenotierter Gesellschaften.

    

GEWERBERECHTLICHE FORDERUNGEN DER SOZIALDEMOKRATEN MITVERHANDELT

In einem Entschließungsantrag (534/A[E]) forderten die Sozialdemokraten den Wirtschaftsminister auf, Regelungen im Gewerberecht für die Ausbildungs- und Ausübungsregeln für Piercer und Tätowierer auszuarbeiten und umzusetzen. Piercing und Tätowieren seien mit gesundheitlichen und rechtlichen Risken verbunden, es gebe hier eine Grauzone, die rechtsetzende Maßnahmen erfordere. - Der Antrag wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Ebenfalls in einem Entschließungsantrag (629/A[E]) wandten sich die SPÖ-Abgeordneten gegen den Entfall der Bestimmungen hinsichtlich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche sowie hinsichtlich der Regelung des Jugendgetränks und der Schutzbestimmungen gegen Alkoholmissbrauch in der Gewerbeordnung. Die Antragstellerinnen argumentieren, dass 8 % der 14jährigen im ländlichen Raum alkoholkrank, 12 % dieser Altersgruppe gefährdet seien und bei 20 % der Todesfälle von Jugendlichen Alkohol im Spiel sei. - Dieser Antrag galt somit als miterledigt. (Schluss)