Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 03.06.2002

MORGEN IM BAUTENAUSSCHUSS: DAS BUNDESSTRASSEN-MAUTGESETZ

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Wien (PK) - Mit der jahrelang diskutierten und angekündigten LKW-Maut wird es nun ernst: Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgelegt, das die legistischen Voraussetzungen für die Einführung einer fahrleistungsabhängigen, unter Einsatz elektronischer Geräte zu entrichtenden LKW-Maut auf den Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen schafft. Das neue Gesetz, das bereits auf der Tagesordnung des morgigen Bautenausschusses (15.00) steht, ist als Stammgesetz für alle Bundestrassen-Mautregelungen konzipiert, in dem auch die bisher im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz enthaltenen und im Wesentlichen unveränderten Bestimmungen für die zeitbezogene Maut (Vignette) zusammengeführt werden. Zu den Neuerungen zählen Normen für die Strafverfolgung der Mautsünder und für die Tätigkeit der auf Vorschlag der ASFINAG von den Bezirksverwaltungsbehörden zu bestellenden 100 Mautaufsichtsorgane, bei denen es sich nicht um staatliche, sondern um private Organe handeln wird.

Wirtschaftsforscher sehen die Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut für alle Kraftfahrzeuge über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen positiv: Unter der Annahme von 52 Millionen Fahrten pro Jahr, einem Grundkilometertarif von 13 Cent und einem Rückgang der Vignetteneinnahmen um 20 Mill. € pro Jahr rechnen sie mit Einnahmen von rund 580 Mill. €, von denen 77 % auf Inländer und 23 % auf Ausländer entfallen werden. Verstärkte Investitionen in die Infrastruktur werden sich günstig auf die Bauwirtschaft auswirken. Prognostiziert werden weiters eine Zunahme des BIP um 0,15 %, 5.700 neue Arbeitsplätze und ein Rückgang der Arbeitslosenquote um 0,2 %. Positive Effekte werden der Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut auch hinsichtlich der Umwelt zugeschrieben, da sie das Transportaufkommen vermindern wird. Laut Experten wird die Maut zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Transportkapazitäten, zur Umstellung einzelner Produktionsprozesse und zum Ausweichen auf andere Verkehrsträger anregen (1139 d.B.)

REGIERUNGSVORLAGE: UNTERSUCHUNGEN FÜR ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE NUR NOCH BEI EINER STELLE

Die notwendigen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder sollen künftig nur mehr von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen durchgeführt werden dürfen. Das sieht ein von der Regierung dem Nationalrat vorgelegter Gesetzentwurf vor. Die Regierung erwartet sich davon vor allem eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis und damit eine bessere Nachvollziehbarkeit für die Betroffenen. Die geschätzten jährlichen Kosten von rund 540.000 € bis 645.000 € sollen aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden. (1136 d.B.) (Schluss)