Parlamentskorrespondenz Nr. 394 vom 03.06.2002

ANTRÄGE 673 - 697, BÜRGERINITIATIVE 28 ZUR JUGENDAUSBILDUNG

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GRÜNE URGIEREN UMSETZUNG DES ÖKOSTEUERKONZEPTS DER REGIERUNG

Die Grünen mahnen in einem Entschließungsantrag die Umsetzung des Ökosteuerkonzepts der Bundesregierung ein. Konkret fordern sie die Bundesregierung und insbesondere den Landwirtschaftsminister auf, den Ministerratsbeschluss vom 30. April 2002 betreffend eine "Österreichische Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung" bis zum Jahr 2005 umzusetzen. Insbesondere soll nach Ansicht der Grünen das in diesem Konzept festgehaltene Ziel der schrittweisen Umsetzung einer sozial ausgewogenen ökologischen Steuerreform und von Steuerbegünstigungen verwirklicht werden.

Der Antrag wurde auf Verlangen der Grünen dringlich behandelt. (673/A[E])

SECHS ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER SPÖ ZUR BILDUNGSPOLITIK

Insgesamt sechs Entschließungsanträge zur Bildungspolitik hat Abgeordneter Dieter Antoni (S) eingebracht. Um beispielsweise Gewalt in der Schule hintanzuhalten, will er die Bundesregierung auffordern, entsprechende Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einrichtung von Konfliktlösungsmodellen mit MediatorInnen, PsychologInnen und PsychagogInnen an allen österreichischen Schulen zu schaffen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Zudem spricht er sich dafür aus, den Klassenvorständen eine zusätzliche Stunde für die Problemerkennung und -bewältigung zuzuteilen und die psychologische Aus- und Fortbildung der LehrerInnen zu verstärken und auszuweiten. (674/A[E]).

Ein weiteres bildungspolitisches Anliegen ist Antoni die Abschaffung der Studiengebühren und die Reform der Studienförderung. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einführung der Studiengebühren zu einer Reduktion der Zahl der Studierenden um 19,5 % im Wintersemester 2001/02 geführt hat und insbesondere der Rückgang der weiblichen StudienanfängerInnen mit 16,4 % alarmierend sei. Die Einführung der Studiengebühren hat Antoni zufolge aber auch auf berufstätige Studierende besonders schwer wiegende Auswirkungen, was ihn dazu veranlasst, geeignete Rahmenbedingungen für diese Gruppe von Studierenden einzufordern. (675/A[E])

Da nach wie vor viele Jugendliche keine Lehrstelle finden, spricht sich der Bildungssprecher der SPÖ für die Einrichtung von Berufsfachschulen aus. Sie sollen - in Ergänzung zur dualen Ausbildung - jenen Jugendlichen offen stehen, die eine Lehrausbildung absolvieren wollen, aber keine Lehrstelle gefunden haben. (676/A[E])

Weiters fordert Abgeordneter Antoni von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer die Vorlage eines Gesetzentwurfs ein, der neue flexiblere Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten ermöglicht, und zwar vertikal und horizontal. Begründet wird diese Forderung damit, dass aufgrund der rückläufigen Geburtenzahlen, des generellen Trends zur höheren Bildung sowie der zunehmenden Tendenz der Kinder aus Migrantenfamilien, Höhere Schulen zu besuchen, zwischen den Jahren 2005 und 2010 in den Ballungszentren ein Rückgang der SchülerInnenzahlen in den Hauptschulen von nahezu 25 % zu erwarten ist. Kooperationen beispielsweise zwischen AHS und Hauptschulen oder zwischen Hauptschulen und Berufsbildenden Höheren Schulen könnten nach Ansicht Antonis undifferenzierte "Eintopf-AHS" in Ballungszentren vermeiden helfen und auch verhindern, dass die Hauptschule dort weiterhin als "Restschule" gilt. (677/A[E])

Kritik übt Antoni auch am bestehenden Schülerbeihilfensystem. Zum einen bemängelt er, dass der Bezug von Schülerbeihilfen derzeit erst für SchülerInnen ab der 10. Schulstufe vorgesehen ist, zum anderen sieht er nicht ein, warum ein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung für die Gewährung einer Schüler- und Heimbeihilfe sein soll. Antoni zufolge soll Schülerbeihilfe ab der 9. Schulstufe bei positivem Abschluss gewährt werden. (678/A[E])

Schließlich spricht sich der Bildungssprecher der SPÖ für eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25 aus. Verschiedene Studien würden nämlich zeigen, dass zu große Schulklassen signifikant negative Effekte bei SchülerInnen bewirken, wobei Antoni etwa die Senkung des allgemeinen Leistungsniveaus, die Benachteiligung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf oder die Zunahme von Disziplinarproblemen anführt. Zudem seien in großen Klassen Begabungsförderung, innere Differenzierung und Methodenvielfalt schwer praktizierbar. (679/A[E])

KOALITIONSPARTEIEN BEANTRAGEN ÄNDERUNG DES VERSAMMLUNGSGESETZES

Die Einführung eines Vermummungsverbotes ist Ziel eines gemeinsamen Antrages von ÖVP und FPÖ. Konkret sollen künftig keine Personen an einer Versammlung teilnehmen dürfen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung zu verhindern, oder die Gegenstände mit sich führen, die nur dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Weiters wird Personen, die Waffen oder Gegenstände bei sich haben, die lediglich dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (z.B. Ziegel, Pflastersteine, Brechstangen, Farbbeutel, Schleudern etc.), die Teilnahme an Versammlungen untersagt.

Personen, die vermummt und unter Mitführung von gefährlichen Gegenständen an Versammlungen teilnehmen, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr. Von der Durchsetzung des Vermummungsverbotes kann jedoch abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht zu befürchten ist.

In den Erläuterungen des Antrags wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vermummungsverbot nur für Versammlungen gilt und Verkleidungen oder das Tragen von Masken bei öffentlichen Belustigungen, volksgebräuchlichen Festen und Umzügen (etwa Perchtenläufen) nicht davon erfasst sind. Außerdem darf den Erläuterungen zufolge im Lichte des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit eine Versammlung auch in Hinkunft nicht allein wegen der Vermummung der Teilnehmer aufgelöst werden, ohne dass andere Umstände dazu kommen. (680/A)

SPÖ FÜR FLEXIBLE HANDHABE DES VERMUMMUNGSVERBOTS DURCH DIE EXEKUTIVE

Die SozialdemokratInnen sprechen sich gegen ein generelles Vermummungsverbot, aber für eine flexible Regelung eines solchen Verbots aus.

In einem Initiativantrag verlangen sie eine Änderung des Versammlungsgesetzes, wonach die Behörde dann ein Vermummungsverbot verhängen kann, "wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es werde im Schutz einer solchen Aufmachung zu Handlungen kommen, die Leben oder Gesundheit von Menschen gefährden oder Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß gefährden". Diese Befugnis soll die Exekutive sowohl im Vorfeld als auch während einer Versammlung haben, um etwaige Eskalationen zu verhindern. Für den bloßen Verstoß gegen das Vermummungsverbot erachten die AntragstellerInnen den bestehenden Verwaltungsstraftatbestand für ausreichend. Aus "generalpräventiven Gründen" soll aber ein besonderer Erschwerungsgrund bei der Strafbemessung im Zusammenhang mit Justizstraftaten eingeführt werden. (681/A)

GRÜNE: EU-KONFORME BESTIMMUNGEN IM FAMILIENHÄRTAUSGLEICH 

Gemäß § 38a Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz sind nur österreichische StaatsbürgerInnen, Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz im Bundesgebiet und Flüchtlinge berechtigt, Mittel aus dem Familienhärtausgleich zu bekommen. Da dies nicht dem geltenden EU-Recht entspricht, verlangen die Grünen die Streichung dieser Bestimmung. (682/A)

GRÜNE GEGEN PRÄVENTIVE FOTO- UND FILMAUFNAHMEN BEI KUNDGEBUNGEN

Gegen eine Überwachung von TeilnehmerInnen an einer angemeldeten Kundgebung aus Gründen der Prävention, sprechen sich die Grünen in einem Entschließungsantrag aus. Sie argumentieren, dass MitarbeiterInnen, deren Betriebe aus geschäftlichem Interesse die Teilnahme an Demonstrationen untersagen, ebenso Grund haben, polizeiliche Überwachungen zu fürchten, wie KritikerInnen der Regierung, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst haben oder anstreben. (683/A[E])

GRÜNE: NAMENSSCHILDER ODER DIENSTNUMMERN VON SICHERHEITSORGANEN MÜSSEN GUT SICHTBAR SEIN

In einem weiteren Entschließungsantrag fordern die Grünen die Regierung auf, jene rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, die notwendig sind, damit BeamtInnen der Wachkörper auf ihren Uniformen gut sichtbare Namensschilder oder zumindest Dienstnummern tragen, damit ihre Identität für die Betroffenen sicher feststellbar ist. Es würden immer wieder Fälle bekannt, so die Erläuterungen zu diesem Antrag, dass BeamtInnen die Bekanntgabe ihrer Dienstnummern verweigern oder schlichtweg unrichtige Auskünfte erteilen. (684/A[E])

GRÜNE VERMUTEN VERBORGENE NAZI-PAROLEN IN DER KRYPTA DES BURGTORES

Mit großer Wahrscheinlichkeit seien bei dem Monument mit der Marmorfigur des "Toten Kriegers" in der Krypta des Burgtores Nazi-Parolen vorhanden, mutmaßen die Grünen in einem Entschließungsantrag, und folgern daraus, dass die am 8. Mai 2002 erfolgte Kranzniederlegung durch Burschenschaften möglicherweise in Wiederbetätigungsabsicht erfolgt sei. Sie fordern daher die sofortige Schließung der Krypta bis zur Untersuchung und zur Entfernung der Nazi-Parolen und eine amtswegige Prüfung möglicher Verletzungen des Verbotsgesetzes. (685/A[E])

GRÜNE: SIEDLUNGSWASSERWIRTSCHAFT MISSACHTET BUNDES- UND LANDESRECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Zahlreiche Fälle von Missachtung gesetzlicher Vorgaben in der gegenwärtigen Praxis der Siedlungswasserwirtschaft, ohne dass dies auf Förderungszusagen nach dem Umweltförderungsgesetz Auswirkungen hätte, orten Abgeordnete der Grünen. Dies führe zu exorbitant hohen Projektkosten. Zur Untermauerung führen sie in einem Entschließungsantrag penibel konkrete Beispiele an und fordern den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, bei Förderung von Vorhaben nach dem Umweltförderungsgesetz auch auf die Einhaltung jener Landesgesetze zu achten, die im engen sachlichen Zusammenhang mit der Materie stehen. Insbesondere betreffe das neben den Bundesgesetzen, wie dem Umweltförderungsgesetz und dem Wasserrechtsgesetz auch die Kanalgesetze der Länder sowie umweltbezogene Verfahrensvorschriften, "damit nur jene Projekte zum Zug kommen, die alle Vorschriften zum Schutz der Umwelt (und der öffentlichen Haushalte) einhalten". (686/A{E])

SP-ANTRAG ZU BUNDESVERFASSUNGSGESETZ ÜBER DIE SICHERUNG VON PENSIONEN

"Gesetzgebung und Vollziehung haben durch ein System der Sozialversicherung ein angemessenes Einkommen der Menschen im Alter zu gewährleisten". Sie haben außerdem "dafür zu sorgen, dass die Pensionen gesichert sind und in angemessenem Ausmaß steigen". So lauten zentrale Bestimmungen eines "Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Pensionen", das die SozialdemokratInnen in einem Initiativantrag formuliert haben. Ausnahmen sollen nur zulässig sein, um schwere Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden.

Die SPÖ-Abgeordneten argumentieren, dass es in letzter Zeit zu einer drastischen Verschlechterung des Pensionssystems gekommen sei, wobei sogar erstmals in bestehende Pensionen eingegriffen worden sei. Die Steigerung der Pensionen sei nicht einmal mehr im Ausmaß der Inflationsrate gesichert. Im "Drei-Säulen-Modell" hätte die Sozialversicherung nur mehr die Aufgabe einer Grundsicherung, die Pensionen des Einzelnen hingen völlig von der Börsenentwicklung und dem zufälligen Veranlagungsgeschick der Pensionskassen ab. (687/A)

GRÜNE FORDERN GENERELLES VERBOT PRIVATER SCHUSSWAFFEN

Für ein generelles Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen treten die Grünen ein und verlangen in einem Entschließungsantrag eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes. Ausnahmen soll es nur für JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten, für SportschützInnen, für Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen sowie für beeidetes Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Wach- und Schließgesellschaften geben. Das Sammeln von Waffen soll nur zulässig sein, wenn diese zuvor durch geeignete und nicht mehr rückgängig zu machende Maßnahmen schussuntauglich gemacht wurden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Möglichkeit einer Rückführung von derzeit im Umlauf befindlichen Waffen prüfen.

Als Begründung dieser Initiative führen die Grünen an, dass eine gewissenhafte Überprüfung der großen Anzahl von WaffenbesitzerInnen – Schätzungen gehen von 300.000 bis 350.000 legalen Schusswaffen aus – vollkommen unrealistisch sei. Die Tatsache, dass in Privaträumen Schusswaffen verfügbar seien, schaffe erst die Gelegenheit, diese auch einzusetzen. (688/A[E])

SPÖ WILL PRIVATBESITZ VON FEUERWAFFEN VERBIETEN

Einen Initiativantrag zur Novellierung des Waffengesetzes hat die SPÖ vorgelegt. Demnach soll der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Feuerwaffen verboten werden. Ausnahmen soll es nur für Personen, die zum Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Wach- und Schließgesellschaften gehören, für SportschützInnen, für Personen mit einer gültigen Jagdkarte und für Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung geben. Die Gültigkeitsdauer von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten für EWR-Bürger soll 2 Jahre betragen, jene für die anderen ausgestellten Berechtigungen sei angemessen zu befristen. Die Munition für Feuerwaffen darf nur InhaberInnen eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden, geht es nach den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen. Weiters soll das Führen von Schusswaffen nur Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet und nur aufgrund eines hiefür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet sein. (694/A)

SPÖ FORDERT GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR QUALITÄTSSICHERUNG VON BLUT UND BLUTPRODUKTEN

Wie SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag ausführen, entsprechen die Bestimmungen des österreichischen Blutsicherheitsgesetzes nicht mehr den jüngsten Entwicklungen. Sie verlangen daher die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der vorsieht, dass bis Ende kommenden bzw. übernächsten Jahres unter anderem die gesamte Spender- und Empfängerdokumentation bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten sowie Schlüsselinformationen wie Produktion, Lagerung, Logistik, Transfusion, Verarbeitung oder Vernichtung lückenlos elektronisch erfolgt. Dabei sei der Datenschutz im sensiblen Bereich zu beachten. (689/A[E])

GRÜNE DRINGEN AUF MASSNAHMEN GEGEN EINE WEITERE AUSDEHNUNG DES LKW-TRANSITS AUF OBERÖSTERREICH UND DIE OSTREGION

Die Transitfrage sei kein alleiniges Problem der topographisch und meteorologisch besonders betroffenen Alpentäler, sondern sei in den letzten Jahren auch in vielen weiteren Regionen Österreichs mehr als virulent geworden, so die besorgte Feststellung der Grünen in einem Entschließungsantrag.

Sie fordern daher die Bundesregierung auf, eine wirkungsvolle Nachfolge-, bzw. Fortsetzungsregelung für die bilateralen Kontingente mit den MOEL-Beitrittsstaaten und für die derzeitige Transitregelung mit der EU. Dabei sei insbesondere die Aufrechterhaltung einer Obergrenze des Transitverkehrs durchzusetzen. Die Bundesregierung soll auch für die Umsetzung der Konzepte für die Rollende Landstraße sowie die Vorziehung und finanzielle Absicherung der Schieneninfrastrukturprojekte sorgen. Priorität habe vor allem die Innviertelbahn. Klar stellen sich die AntragstellerInnen gegen neue TEN-Transitkorridore durch Österreich. Schließlich wollen sie durch die zügige Planung, Errichtung und Inbetriebnahme und intensive Nutzung von LKW-Kontrollstellen sowie durch ausreichend Personal auch in Oberösterreich und der Ostregion zu mehr Kostenwahrheit im Straßengüterverkehr kommen. Vorbild für die LKW-Bemautung soll nach Ansicht der Grünen die Schweiz sein. Erhöhte LKW-Mautsätze sollen in der gesamten sensiblen Zone Alpen gemäß der Alpenkonvention zulässig sein. Die Einnahmen aus der Maut hätten einer Zweckbindung für die Behebung und Vorbeugung von Umwelt- und Gesundheitsschäden aus dem LKW-Verkehr und für den Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsträger zu unterliegen, so ein weiterer Punkt des Antrags. (690/A[E])

SPÖ MAHNT REFORM ZUR FLÜCHTLINGSBETREUUNG EIN

Für SPÖ-Abgeordnete ist es höchste Zeit für eine Reform der Flüchtlingsbetreuung. Der Staat könne laut einem diesbezüglichen Entschließungsantrag derzeit seinem Anspruch, für eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung zu sorgen, nicht gerecht werden. Aus diesem Grund wird der Bundesminister für Inneres ersucht, unter Einbeziehung aller im Parlament vertretenen Parteien sowie der mit der Flüchtlingsbetreuung befassten nichtstaatlichen Organisationen Pläne für eine Reform der Flüchtlingsbetreuung zu erarbeiten. Vor allem sei darauf Bedacht zu nehmen, ob und wann ein Rechtsanspruch für Flüchtlinge auf Bundesbetreuung sinnvoll und zielführend ist. Auch der Modus der "Privatisierung" der Flüchtlingsbetreuung sei auf seine Praktikabilität hin zu evaluieren. (691/A[E])

SPÖ BEANTRAGT ERLASSUNG EINES FAHRSCHULGESETZES

SPÖ-MandatarInnen haben einen Initiativantrag zu einem Fahrschulgesetz vorgelegt, der die derzeit unübersichtlichen Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen und neue Regelungen schaffen soll. Ziel der Initiative ist es, mehr Wettbewerb unter den Ausbildungsinstituten, eine Verbesserung der Führerscheinausbildung, eine Verbesserung der Ausbildung der FahrlehrerInnen, Unabhängigkeit der FahrlehrerInnen von der Fahrschule und mehr Transparenz der Ausbildungskosten sowie der Ausbildungsbedingungen für die FührerscheinkandidatInnen zu gewährleisten.

Konkret soll es einen erleichterten Marktzutritt geben, denn derzeit schützten Zulassungsbedingungen vor neuer Konkurrenz. Die Voraussetzungen zum Betrieb einer Fahrschule sollen analog zum Güterbeförderungsgesetz neu definiert werden (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung). Hauptschulabschluss und Berufslehre mit entsprechender Lenkerberechtigung sollen genügen, um FahrlehrerIn werden bzw. eine Fahrschulbewilligung bekommen zu können. Darüber hinaus soll die FahrlehrerInnenaus- und Weiterbildung in Anlehnung an die Vorschriften in Deutschland reformiert werden. So ist z. B. eine Fahrlehrerakademie geplant.

Die Fahrschulen sollen auch verpflichtet werden, ihrer Informationspflicht mehr nachzukommen. Für sie ist eine verstärkte Qualitätskontrolle vorgesehen. Die AntragstellerInnen halten es auch für notwendig, das "Zuviel an Theorie" durch die Praxis zu ersetzen, die etwa für die "Mehrphasenausbildung" vorgeschlagen wird. Die Unterscheidung zwischen FahrlehrerIn und FahrschullehrerIn soll aufgehoben werden, der Ausweis soll durch den/ die FahrlehrerIn selbst beantragt werden können und nicht über den/die FahrschulbesitzerIn. Geplant ist darüber hinaus die freie Auswahl der Fahrschulen durch die Führerscheinkandidaten. Schließlich zielt der Antrag darauf ab, alle Bescheide nur mehr von der Behörde erster Instanz zu erlassen, und in zweiter Instanz die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden zu lassen.

Die SozialdemokratInnen erwarten sich durch mehr Wettbewerb eine Kostenreduktion für die KundInnen, da ihrer Auffassung nach allein die Kosten für die praktische Fahrstunde um 20% zu hoch angesetzt sind. "Nicht Musterkalkulationen von Unternehmen sollen den Marktpreis bestimmen, sondern der Wettbewerb". (692/A)  

SPÖ VERLANGT KOSTENLOSE SCHUTZIMPFUNG FÜR FEUERWEHRLEUTE

Feuerwehrleute seien einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt. Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben etc. seien oft trotz guter Schutzausrüstung unvermeidlich, stellen SP-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag fest. Auch aufgrund von Kontakt mit Körperflüssigkeit könne die Gesundheit der Feuerwehrleute beeinträchtigt werden. Es sei aber nicht einzusehen, dass ehrenamtliche HelferInnen, die freiwillig ihre Zeit und Gesundheit zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten selbst tragen sollen. Vielmehr sollte diesen eine kostenlose Schutzimpfung gegen Hepatitis zustehen, meinen die SPÖ-MandatarInnen. (693/A[E])    

SPÖ-INITIATIVE ZUR SCHAFFUNG EINES STABILITÄTSFONDS FÜR KLEIN- UND MITTELBETRIEBE

Im Hinblick auf das kommende Basel-II-Abkommen, durch das eine Verteuerung der Kredite droht, und auf den nicht ausreichend entwickelten Risikokapitalmarkt in Österreich, schlagen SPÖ-Abgeordnete die Einrichtung eines Stabilitätsfonds für Klein- und Mittelbetriebe in Österreich vor. Dieser soll den betreffenden Firmen im Wege von Haftungen Bankkredite zu Bestkonditionen bereitstellen und damit den UnternehmerInnen wirksam, rasch und unbürokratisch unter die Arme greifen. Ein entsprechender Entschließungsantrag liegt vor. (695/A{E])

SPÖ WILL MIT DYNAMISCHEM INVESTITIONSANREIZ WIRTSCHAFT BELEBEN

Für eine Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages treten die SPÖ-Abgeordneten ein. Sie halten dessen Abschaffung für falsch und erhoffen sich durch eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes positive Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich.

Konkret will die SPÖ einen Investitionsfreibetrag in der Höhe von 30 % für alle zusätzlichen Investitionen, die nach dem 30. Juni 2002 und vor dem 1. Jänner 2004 getätigt werden, einführen. Dieser soll auch im Falle einer Neugründung von Betrieben im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetzes gewährt werden. Der Investitionsfreibetrag soll aber nur für jene Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden können, die das arithmetische Mittel der Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzen drei Wirtschaftsjahre übersteigen. Der Einnahmenentfall wird auf 500 Mill. € geschätzt, durch die Steigerung des Lohn- und Einkommensteueraufkommens sowie des Körperschaftssteueraufkommens  rechnen die AntragstellerInnen mit einem Netto-Einnahmenentfall von 300 Mill. €. Dieser Ausfall könne durch den Verzicht auf die Senkung der Lohnnebenkosten gedeckt werden, so die Begründung des Initiativantrages. (696/A)

SPÖ FORDERT "RECHT AUF EINE GIROKONTO"

Das Girokonto sei heute ein zentrales wirtschaftliches Kommunikationsmittel, betonen SP-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Besitzt ein europäischer Bürger heute keine Bankverbindungen, so könne er nur unter erheblichen organisatorischen und finanziellen Nachteilen Zahlungen leisten oder empfangen, die heute alltäglich seien. Für einige Beschäftigungsverhältnisse bestehe sogar die Verpflichtung, ein Konto zu haben. Der Finanzminister wird daher aufgefordert, im Bankwesengesetz einen gesetzlichen Anspruch für die Eröffnung eines Girokontos bei einem Kredit- und Finanzinstitut zu gewährleisten. Eine Verweigerung dürfe nur aus zwingenden Gründen erfolgen, die genau festgelegt werden müssten, so der Antrag. (697/A[E])

BÜRGERINITIATIVE ZUM JUGENDAUSBILDUNGS-SICHERUNGGESETZ

Der Sozialdemokratische Lehrerverein Österreichs (Berufsgruppe Berufsschullehrer Wien) fordert den Nationalrat im Rahmen einer Bürgerinitiative auf, ab dem Schuljahr 2002/03 das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz so zeitgerecht abzuändern und zu beschließen, dass bereits vor den Sommerferien eine entsprechende Planung seitens der beteiligten Institutionen durchgeführt werden kann. Jahr für Jahr werde bis spät in den Herbst hinein zugewartet, um Maßnahmen zur Qualifizierung von Jugendlichen zu beschließen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, klagen die UnterzeichnerInnen, dadurch entstünden aber nicht unerhebliche organisatorische und personelle Schwierigkeiten sowohl bei den Trägerorganisationen der Maßnahmen als auch an den beteiligten Berufsschulen. (28/BI) (Schluss)