Parlamentskorrespondenz Nr. 433 vom 12.06.2002

KONTROVERSIELLE SICHERHEITSDEBATTE IM HOHEN HAUS

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Wien (PK) - Mit der Debatte über die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes wandten sich die Abgeordneten einer ebenso sensiblen wie kontroversiellen Materie zu. Abgeordneter PARNIGONI (S) hielt für seine Fraktion fest, dass die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes begrüßenswerte Neuerungen enthalte, etwa die Erweiterung des Zeugenschutzes. Kritisch wies der Abgeordnete aber darauf hin, das sich die Gemeinden bei den Änderungen der Zuständigkeit für Fundgegenstände massiv hinters Licht geführt fühlten. Bedenken machte Parnigoni auch gegen die Speicherung sensibler Daten geltend und verwahrte sich dagegen, dass geheime Datenbanken über Privatpersonen oder Bedienstete des Sicherheitsapparats aufgebaut werden. Dasselbe gelte für die geplante DNA-Datenbank mit nicht-anonymisierten Daten.

Dann wandte sich Parnigoni der Person von Innenminister Strasser zu und fragte, ob er noch als Sicherheits- oder nicht doch besser als "Unsicherheitsminister" zu bezeichnen sei, da die Aufklärungsrate stark zurückgegangen sei, vor allem bei den Verbrechen. Zu fragen sei auch, wie genau es der Minister mit der Wahrheit nehme. Parnigoni nannte Minister Strasser einen "Unwahrheitsminister" und untermauerte dies unter anderem mit dem Hinweis auf neue Zählmethoden in der Kriminalstatistik, mit denen Strasser die Kriminalstatistik "schöne". Strasser schließe Polizeiwachzimmer und Gendarmerie-Posten, vermindere die Zahl der Sicherheitswachebeamten und Gendarmen, bestreite dies aber gleichzeitig. Nicht zuletzt übte Parnigoni Kritik an der Versetzung des Chefs der Bundesgendarmerie und stellte abschließend fest, dass die Gedächtnislücken und unwahren Aussagen des Ernst Strasser ihn nicht dazu qualifizierten, das Innenministerium zu leiten.

Für Abgeordneten KÖSSL (V) ist Bundesminister Strasser der erste Minister, der "das Ressort führt und nicht verwaltet". Als ein Mitglied der Exekutive könne er über die sozialistische Personalpolitik "ein Lied singen", sagte er. Im Landesgendarmeriekommando gebe es sogar ein "kommunistisches Ergebnis" von rund 100 Prozent. Er sei daher Minister Strasser dankbar, dass dieser den "Sumpf nun trockenlegt".

Zum Sicherheitspolizeigesetz selbst brachte Kößl einen Abänderungsantrag ein und merkte dazu aus seiner Sicht an, dass die Sammlung von DNA-Material für abgängige Personen sinnvoll sei. Bei unverdächtigen Personen dürfe DNA-Material nur dann gesammelt werden, wenn sie sich im Tatortbereich aufgehalten hätten. Dieses dürfe aber nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) ging am Beginn seiner Rede ebenfalls auf die Personalpolitik im Innenressort ein und sprach in diesem Zusammenhang von "Sichern und Einzementieren der Macht". Er warf dem Minister vor, Strohmeyer einfach eine Wunschliste mit Postenbesetzungen vorgelegt zu haben. Dieser habe sich daraufhin geweigert, eine solche Proporzliste umzusetzen. Pilz beleuchtete von seinem Blickwinkel aus auch die Ereignisse um den Chef der Staatspolizei Heindl und Sektionschef Szymanski. Der Minister wolle das Innenministerium für die Volkspartei "einsetzbar und missbrauchbar" machen, folgerte Pilz. Man wolle offenbar eine Staatspolizei, die der ÖVP und deren Interessen verpflichtet ist, so der Redner weiter.

Hinsichtlich des zur Diskussion stehenden Gesetzespakets kritisierte Pilz, dass unter dem Titel "bezahlte Informanten" das Spitzelwesen eingeführt werden solle. Dies seien genau die verdeckten Ermittler, die der Verfassungsdienst nicht haben wollte, warf er dem Ressortchef vor. Bis jetzt habe man eine Staatspolizei gehabt, die die Strafrechtsordnung beachtet habe, nun werde ein Nachrichtendienst eingerichtet, der das Vorfeld observiere. Wenn man wisse, wie der Innenminister mit personenbezogenen Daten umgehe, dann wisse man, was auf uns zukomme, verlieh Pilz seiner Befürchtung Ausdruck. Die neuen Mittel, die der Minister nun in die Hand bekomme, könnten den Rechtsstaat, die Demokratie und die bürgerlichen Freiheiten gefährden. Abschließend brachte Pilz einen Misstrauensantrag gegen Innenminister Strasser ein.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) bedauerte, dass die Debatte um das Sicherheitspolizeigesetz "zu einem Rundumschlag, zu einer Generalbeschimpfung und zu einer Verunsicherung" umfunktioniert werde. Sie beschuldigte Pilz, sich einer kommunistischen Ausdrucksweise zu bedienen. Entschieden wandte sie sich gegen die Behauptung ihres Vorredners, es gebe eine Spitzelkartei. Es werde nur eine Kartei über jene InformantInnen angelegt, die von selbst und freiwillig kommen, meinte die Rednerin.

Partik-Pable hob hervor, dass wichtige Agenden des Innenministeriums, wie das Passwesen und das Fundwesen, ausgegliedert würden, was ihrer Ansicht nach äußerst sinnvoll sei. Zur Debatte über Strohmeyer bemerkte sie, dass es unmöglich sei, dass der General der Gendarmerie an 16.000 Beamte einen Brief schreibe, in dem von einer Krise der Gendarmerie die Rede sei, und worin er mitteile, dass er die Reform nicht mittragen könne. Wie würde das in der Privatwirtschaft ausschauen, wenn ein Vorstandsmitglied das macht, fragte sie. Der Minister habe in so einer Situation das Recht zu handeln, so die Auffassung Partik-Pables.

Bundesminister Dr. STRASSER wies in seiner Wortmeldung darauf hin, dass die Novellierung notwendig gewesen sei, um den Zeugenschutz zu verbessern und das Fundwesen neu zu organisieren. Man sorge dafür, die BeamtInnen von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten, meinte er. Strasser bekräftigte seine Sicht, dass er es für richtig halte, mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten und dafür auch Belohnungen zu bezahlen. Die Vertrauenspersonenkartei sei ausschließlich für die Sicherheitsbehörden da und man wolle damit Parallelitäten und einen "Tourismus" verhindern. Die Legendierung verteidigte er damit, dass bislang nur ExekutivebeamtInnen eine neue Identität hätten bekommen können. Er halte es aber für notwendig, dies auch für ZeugInnen und deren Angehörige zu ermöglichen, wenn diese in Lebensgefahr schwebten.

Strasser unterstrich, dass die Strukturreform bei den Landesgendarmeriekommanden und bei der Bundespolizeidirektion Wien schon weit fortgeschritten sei, hinsichtlich des Bundeskriminalamts sei man im Begriff, die Umstrukturierung umzusetzen, und nun werde mit der Reform der Staatspolizei begonnen. Man habe allein in der Verwaltung eingespart, wehrte sich der Minister gegen die Vorwürfe der Opposition. So sei die Zahl der SicherheitswachebeamtInnen im Außendienst von 7.617 im Jahr 1999 auf 7.997 im Jahr 2002 gestiegen. Gleichzeitig sei die Zahl der MitarbeiterInnen im Innendienst von 2.265 im Jahr 1999 auf 1.587 im Jahr 2002 gesunken.

Eine "grundlegende Änderung der Unternehmenskultur des Ministeriums" hält der Minister für unbedingt erforderlich. Entscheidend dafür sei, dass die führenden BeamtInnen des Hauses diese Reform im Interesse der Sicherheit auch mittrügen. Als "unerträglich" empfindet er es, dass jedem seiner BeamtInnen "ein Parteikappel" aufgesetzt werde. Seit Beginn dieser Regierung sei es aber nicht mehr Voraussetzung, ein SPÖ-Parteibuch zu haben, um in diesem Ministerium etwas zu werden, so Strasser.

Strasser verteidigte auch die Strukturreform bei Gendarmerieposten. Man könne nicht eine Postenstruktur aus den fünfziger und sechziger Jahren aufrecht erhalten, wenn sich die Sitution in manchen Regionen geändert habe, meinte er.

Zum Misstrauensantrag bemerkte Strasser, dass in seiner Amtszeit 16 hohe Posten in der Zentralstelle vergeben worden seien, wobei es seitens des Dienststellenausschusses keinen Einwand gegeben habe. Im Bereich der Polizei- und Sicherheitsdirektionen seien 14 leitende Positionen neu besetzt worden, wobei dies bei zwölf ohne Einwand seitens der Dienststellenausschüsse über die Bühne gegangen sei, bei zweien habe es einen Einwand gegeben. Drei leitende Posten seien bei der Gendarmerie ebenfalls in vollem Einvernehmen mit der Vertretung der MitarbeiterInnen vergeben worden. Abschließend appellierte Strasser an die Opposition, in sicherheitspolitischen Fragen die Parteipolitik und Tagespolitik herauszuhalten.

Abgeordneter GAAL (S) konterte, dass die SPÖ in ihrer dreißigjährigen Regierungstätigkeit auch im Bereich der Sicherheit sehr erfolgreich gearbeitet und Österreich zu einem sicheren Land gemacht habe. Er hoffe jedenfalls, dass aus der Generaldirektion keine "Frühstücksdirektion" werde. Die SPÖ sei bereit, sinnvolle Reformen mitzutragen, sie wolle keineswegs verhindern, aber der Minister gebe ihr keine Chance, sich konstruktiv einzubringen. Zweifellos müsse die Organisation gestrafft werden, aber man beobachte, dass die Umorganisation dazu führe, dass viele fähige BeamtInnen auf der Strecke blieben. Den SozialdemokratInnen gehe es darum, dass Personen mit Führungskompetenz, Persönlichkeit und charakterlichen Eigenschaften zum Zug kommen. Es gehe ihr um mehr Sicherheit, man habe jedoch den Eindruck, dass der "nun gefahrene Schrumpfkurs" die Sicherheit in Frage stelle.

Gaal kritisierte auch die neue Organisation des Fundwesens, da Fundstücke nicht mehr rund um die Uhr abgegeben werden können und die sicherheitspolizeiliche Behandlung unter den Tisch falle. In diesem Zusammenhang brachte er auch einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter LOOS (V) betonte, in der bisherigen Diskussion sei klar zu erkennen gewesen, dass es den Regierungsparteien darum gehe, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Exekutive der Kriminalität mit den entsprechenden Mitteln entgegen treten könne. Die Opposition ergehe sich hingegen in Polemik und verzichte darauf, auf Fakten einzugehen. Verteidigt wurden von ihm beispielsweise die vorgesehenen Bestimmungen für verdeckte Ermittler.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, sie empfinde die Art der Personalpolitik von Minister Strasser als "unerträglich". Heftige Kritik übte sie etwa an der Versetzung des obersten Gendarmeriebeamten, Oskar Strohmeyer. Die Beamten würden durch die Umstrukturierungen alles andere als motiviert, beklagte Stoisits, motivierte Beamte wären aber notwendig für die Sicherheit in Österreich, aber auch für das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Zur Feststellung von Innenminister Strasser, es seien noch nie so viele Exekutivbeamte im Außendienst gewesen wie jetzt, merkte die Abgeordnete an, durch die Abgabe des Meldewesens seien viele Beamte frei geworden, die selbstverständlich jetzt im Außendienst eingesetzt würden.

Kritisch setzte sich Stoisits auch mit dem Sicherheitspolizeigesetz auseinander. Sie ortet beispielsweise Grundrechtseingriffe durch die Möglichkeit von DNA-Massenscreenings und äußerte Bedenken gegen die Einführung des "Spitzelwesens".

Abgeordneter REINDL (F) sieht es demgegenüber als Notwendigkeit, den Zeugenschutz auszuweiten und die verdeckte Ermittlung auszubauen, um im Kampf gegen die organisierte Kriminalität erfolgreich zu sein. Die Bedenken der Grünen in der Frage bezahlter Informanten kann er, wie er sagte, nicht nachvollziehen. Die Grünen seien hier "inkompetent und unglaubwürdig". Reindl betonte, dass nur verdeckte Ermittler eine neue Identität erhalten könnten und nicht Personen, die sich selbst strafbar machten. Positiv bewertete er auch die Neuorganisation des Fundwesens.

Abgeordnete PFEFFER (S) bemängelte, dass das Sicherheitspolizeigesetz der Polizei in Zukunft erlaube, private Personen gegen Entgelt zur verdeckten Ermittlung einzusetzen und ihnen auch eine neue Identität zu geben. Derartige Methoden sind ihrer Meinung nach aus demokratiepolitischen Gründen aufs Schärfste abzulehnen. Dem Innenminister werde ermöglicht, neben dem regulären Polizeiapparat eine Geheimpolizei aufzubauen. "Wir brauchen kein Polizeispitzelgesetz", bekräftigte Pfeffer.

Abgeordneter FREUND (V) betonte, mit der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes werde keine neue Geheimpolizei eingeführt, vielmehr werde der Exekutive die Möglichkeit geboten, mit der organisierten Kriminalität mitzuhalten. Auch in der Ausbildung der  Exekutive würden notwendige Reformen durchgeführt. Weiters begrüßte Freund, dass künftig unschuldige Bürger aus dem Polizeicomputer gelöscht werden. Die Möglichkeit zu freiwilligen DNA-Tests erleichtert ihm zufolge das Leben der Ermittler und beschleunigt die Aufklärung. Insgesamt ist das Sicherheitspolizeigesetz für den Abgeordneten ausgewogen und gerecht.

Abgeordneter KIERMAIER (S) wandte sich strikt gegen den Einsatz von Bürgerwehren. Öffentliche Sicherheit sei eine öffentliche Aufgabe, unterstrich er. Es könne sich nicht "irgendeine Truppe" irgendeine Uniform anziehen und amtshandeln. Der Regierung warf Kiermaier vor, in der Sicherheit zu sparen. Außerdem urgierte er eine Verschärfung des Waffengesetzes.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) hielt fest, mit der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes gebe man der Exekutive das Rüstzeug in die Hand, um den Terrorismus und die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. In diesem Sinn begrüßte er das vorgesehene Zeugenschutzprogramm und die Vertrauenspersonenevidenz.

Abgeordnete Mag. WURM (S) gab zu bedenken, dass es durch die Ausgliederung des Meldewesens aus der Polizei zu massiven Verschlechterungen für die BürgerInnen gekommen sei. Vorher hätten sich die BürgerInnen rund um die Uhr anmelden können, jetzt seien sie auf die Amtsstunden des Magistrats angewiesen und müssten sich Urlaub nehmen. Kritisch äußerte sie sich auch über die Ausgliederung des Fundwesens und die Umstrukturierungen im Innenministerium.

Abgeordneter ELLMAUER (V) bewertete die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes als Meilenstein in der österreichischen Sicherheitspolitik. Endlich werde der Exekutive ein Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient gegen die organisierte Kriminalität vorgehen zu können, sagte er. Es gehe nicht um die Einführung einer Geheimpolizei, sondern um eine lang fällige Angleichung an internationale Standards. So könnten künftig auch Familienangehörige in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zudem werde den Ermittlern erlaubt, Scheinfirmen zu gründen oder Wohnungen unter falschem Namen zu mieten. Den Vorwurf des Postenschachers gegenüber Innenminister Strasser hält Ellmauer für "lächerlich".

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) warf Innenminister Strasser vor, die Umstrukturierungen im Innenressort dazu zu benutzen, kritische Beamte und Beamte, deren Parteibuch nicht in sein Konzept passe, loszuwerden. Es gehe nicht um Einsparungen, sondern darum, die wichtigsten Positionen neu zu besetzen. Großes Misstrauen hegt Hlavac auch gegen die Einrichtung der Vertrauenspersonenevidenz.

Abgeordneter EGGHART (F) skizzierte, das Sicherheitspolizeigesetz enthalte viele Instrumente, um moderne Polizeiarbeit zu ermöglichen. Dazu gehörten eine Ausweitung des Zeugenschutzes, die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung, aber auch die Konzentration der Exekutive auf Kernaufgaben. Großes Lob zollte Egghart Innenminister Strasser.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (S) machte geltend, nicht alle im Außendienst stehenden Exekutivbeamten seien verfügbar, weil viele Sonderdienste zu erfüllen hätten oder bei der Grenzgendarmerie im Einsatz wären. Auch die Öffentlichkeit nehme Innenminister Strasser seine "stereotypen Äußerungen" in dieser Frage nicht mehr ab, erklärte er.

Abgeordneter KISS (V) wertete den Misstrauensantrag gegen Innenminister Strasser und die Kritik der Opposition als "billigen Sturm im Wasserglas". Er verteidigte die Personalpolitik Strassers und meinte, wenn sich ein General der Gendarmerie illoyal gegen seinen Minister und dessen Reformen verhalte und gegen den eigenen Minister polemisiere, dann sei es  gerechtfertigt, ihn aus einer Spitzenposition zu entfernen. "Sie haben Recht getan, diesen Mann aus dem Verkehr zu ziehen", bekräftigte er in Richtung des Innenministers.

Abgeordnete PARFUSS (S) qualifizierte das Vorgehen von Innenminister Strasser im Fall Strohmeyer hingegen als "ungeheuerlich". Hier fehle jegliche Objektivität. Parfuss glaubt, dass alle wichtigen Posten im Innenressort "schwarz" besetzt werden sollen.

Abgeordneter ZELLOT (F) übte Kritik an der Vorgangsweise von Gendarmerie-General Strohmeyer. Die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes zeigt für ihn, dass die österreichische Regierung auch im Justizbereich eine erfolgreiche Verwaltungsreform durchführt. Viele im Sicherheitspolizeigesetz enthaltenen Maßnahmen werden zudem seiner Ansicht nach Erschwernisse für Kriminelle bringen.

Abgeordneter PENDL (S) führte aus, niemand glaube Innenminister Strasser mehr, wenn er sage, dass mehr Exekutivbeamte denn je im Außendienst seien. Kritisch äußerte er sich auch zur Bürgerwehr in Graz und fragte sich, warum eine solche notwendig sei.

Abgeordnete BURKET (F) klagte, die Opposition mache notwendige Reformen in der Exekutive lächerlich. Dabei kämen diese Reformen der Bevölkerung zugute. So würden in Zukunft lange Wartezeiten auf Reisepässe der Vergangenheit angehören. Ein wichtiger Punkt sei zudem, dass hochqualifizierte Beamte in Zukunft nicht mehr stundenlang am Schreibtisch sitzen sollen.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) wiederholte die Vorwürfe seiner Fraktion gegen die Politik des Innenministers und warnte vor weiteren Schritten in die eingeschlagene Richtung. Daher sei ein Misstrauensantrag gestellt worden, um diese Politik zu beenden.

In der Abstimmung blieb der Misstrauensantrag der Grünen in der Minderheit. Die Vorlage wurde in der Fassung eines V/F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Die diesbezüglichen Abänderungsanträge der Sozialdemokraten fanden keine Mehrheit.

(Schluss Sicherheit/Forts. NR)