Parlamentskorrespondenz Nr. 441 vom 13.06.2002

GWG-NOVELLE UND ELWOG WERDEN AN AUSSCHUSS RÜCKVERWIESEN

----

Wien (PK) - Im Zusammenhang mit der GWG-Novelle 2002 und das ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) kündigte Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) einen Rückverweisungsantrag aller vier Parteien sowohl für die GWG-Novelle 2002 als auch für das ElWOG an. Als Grund dafür führte er an, dass die SPÖ das Gaswirtschaftsgesetz mit der Ökostrom-Förderung junktimieren wolle. Darüber sei auch mit den anderen Fraktionen Einigung erzielt worden, und man habe die legistische Umsetzung dazu für heute geplant. Leider könne aber der ÖVP-Klub die erzielte Vereinbarung nun nicht unterstützen, da sich offensichtlich Landeshauptmann Pröll dagegen ausgesprochen habe. Man wolle daher im Wirtschaftsausschuss weiter verhandeln. Oberhaidinger sprach die Hoffnung aus, dass bis Juli doch eine Einigung erzielt werden kann.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) bedauerte zwar, dass das dringend notwendige Gasgesetz heute nicht beschlossen werden könne, gleichzeitig unterstrich auch er die Wichtigkeit einer bundesweiten Ökostrom-Regelung. Deshalb müsse es weitere Gespräche geben, und auch er erwartet eine Einigung im Ausschuss noch vor der Sommerpause.

Auch Abgeordneter KOPF (V) betonte, dass die Förderung des Ökostroms ein Anliegen aller vier Parteien sei. Die derzeitige länderweise Lösung habe sich nicht bewährt und daher strebe man eine bundesweite Vorgangsweise an, um die gesteckten Ziele auch erreichen zu können. Zu diesem Zweck müssten jedoch die Bundesländer Kompetenzen abgeben. Bei der bisher gefundenen Lösung sähen einige Länder noch Verhandlungsbedarf, führte Kopf aus, weshalb zusätzliche Ausschussverhandlungen notwendig seien.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) unterstützte ebenfalls den Rückverweisungsantrag und sprach sich für eine bundeseinheitliche Ökostrom-Regelung aus. Sie kann sich auch vorstellen, dem Gaswirtschaftsgesetz dann ihre Zustimmung zu geben, wenn ein unabhängiger Regulator eingeführt wird.

Bei der Abstimmung wurde sowohl die GWG-Novelle 2000 als auch die das ElWOG einstimmig an den Wirtschaftsausschuss rückverwiesen.

Gemäß der Tagesordnung kamen hierauf zum Aufruf: die Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Berufsausbildungsgesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Neugründungs-Förderungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und S- Entschließungsantrag betreffend die geplante Änderung der Gewerbeordnung 1994 und deren mögliche Auswirkungen auf den Jugendschutz, Änderung des Postsparkassengesetzes 1969, des Alkoholsteuergesetzes und des Genossenschaftsrevisionsgesetzes, S- Entschließungsantrag betreffend rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner, Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 und das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999.

Abgeordnete Mag. KUBITSCHEK (S) stellte am Beginn ihres Debattenbeitrages klar, dass die SPÖ grundsätzlich den erleichterten Zugang zum Gewerbe befürworte. Dadurch würden Arbeitsplätze geschaffen, ungerechtfertigter Konkurrenzschutz beseitigt und übermäßige Regulierung abgebaut. Dennoch werde ihre Fraktion der Reform nicht zustimmen, weil die bestehende Gewerbeordnung nicht systematisch nach ungerechtfertigtem Konkurrenzschutz durchforstet worden sei. Wer die bessere Lobby habe, der habe sich durchsetzen können, wie es sich etwa im Falle der ZahnärztInnen gegenüber den ZahntechnikerInnen gezeigt habe.

Die Hauptkritik der SPÖ richte sich aber auf jene Passagen, die mit der Lehrlingsausbildung im Zusammenhang stünden. Wird der Zugang zum Gewerbe freigegeben, so sei vorgesehen, dass auch die Qualifizierungsvoraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen beim Unternehmer wegfallen. Als einziges Kriterium bleibe die Ausbildungsprüfung, die derzeit ein reiner Formalakt sei. Damit werde die eingeforderte Qualität der Berufsausbildung untergraben, sagte Kubitschek. Sie wandte sich auch gegen die Möglichkeit, Lehrlinge in einem Teilgewerbe auszubilden, da dadurch Scheinausbildungsschienen eröffnet würden, die in einer Sackgasse endeten. Die Rednerin unterstrich abermals, dass es ihr nicht darum gehe, Zugangsbeschränkungen zum Gewerbe aufrecht zu erhalten, sondern lediglich um Begleitmaßnahmen, die geeignet seien, unerwünschte Auswirkungen von sinnvollen Liberalisierungen zu verhindern. Die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen müsse auch weiterhin an fachliche Anforderungen geknüpft werden, um das Absinken der Qualität hintan zu halten.

Abgeordneter Ing. BAUER (F) setzte sich mit der Novelle der Gewerbeordnung auseinander und meinte, Zeitgeister und nicht Kleingeister seien gefragt. Genau dem trage die Vorlage Rechnung. Man müsse auf die veränderten Bedingungen am Markt reagieren, und dies geschehe hier auf vorbildliche Weise. Die bisherigen Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß, die Regierung aber habe richtig reagiert, so der Redner, der auch auf die freiheitliche Handschrift bei diesen Reformen hinwies, die den einzig richtigen Schritt in die Zukunft darstellten.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bezweifelte, dass es sich bei der gegenständlichen Vorlage um ein "Jahrhundertwerk" handle, wie es sein Vorredner dargestellt habe. In wesentlichen Bereichen bliebe die Reform nämlich aus. Es gäbe zwar positive Ansätze, doch viel mehr wäre zu tun gewesen, um mit dieser Novelle wirklich zufrieden sein zu können. Es würden teilweise sogar neue Schranken aufgerichtet, und das könne nicht der Sinn dieser Reform sein. Gleichzeitig gäbe es Liberalisierung just dort, wo sie nicht zweckdienlich sei, weshalb seine Fraktion diese Novelle nicht mittragen könne, sei hier doch eine "große Chance vertan" worden.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) sah keinen Anlass, von einem Jahrhundertwerk zu sprechen. Worum es gehe, sei ein liberalerer Berufszugang bei Wahrung der Qualität der Berufsausbildung und der Schutz der Konsumenten. Außerdem erhalten Gewerbetreibende, die redlich scheitern, eine zweite Chance. Der Handel werde ein freies Gewerbe, die gewerblichen Nebenrechte werden erweitert, Teilgewerbe dürfen als Nebenrecht ausgeübt werden und außerdem fallen die Ausbildungsbeschränkungen in den Teilgewerben. Die Erhaltung der Meisterprüfung ist für Mitterlehner sehr wichtig. Was noch fehle und worüber noch zu reden sein werde, sei die Studienberechtigung für Absolventen der Meisterprüfung. Mit einem Abänderungsantrag verlangte Mitterlehner Klarstellungen, was landwirtschaftliche Urprodukte sind und eine praxisnähere Höchsttarifregelung für Bestatter.

Abgeordneter KIERMAIER (S) begrüßte es ausdrücklich, dass dem Wunsch der Sozialdemokraten entsprochen wurde, die gewerblichen Berufsbilder im Gesetz zu regeln und nicht per Verordnung des Ministers. Andere Wünsche der SPÖ habe man aber nicht erfüllt, klagte der Abgeordnete. Er plädierte für die kaufmännische Ausbildung, zeigte sich skeptisch gegenüber der Freigabe des Handelsgewerbes und klagte über immer schwächere Anreize, eine Lehre zu absolvieren. Die praktischen Erfahrungen, die in einem Lehrberuf gewonnen werden, seien aber unersetzlich und durch bloß theoretische Kenntnisse nicht zu ersetzen. Daher sei der Jubel der Gewerbetreibenden über diese Novelle nicht sehr groß. Auch die SPÖ könne sie nicht mittragen.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) bekannte sich hingegen zur Erleichterung des Berufszuganges zu den gewerblichen Berufen sowie zur Beseitigung bürokratischer Hürden und ungerechtfertigter Möglichkeiten des Konkurrenzschutzes. Dennoch werde auf die Erhaltung der Ausbildungsqualität geachtet. Denn die Höhe der Haftpflichtversicherung könne nicht das Maß aller Dinge für die Ausübung eines Gewerbes sein. Hofmann begrüßte auch die Standardisierung und Objektivierung der Meisterprüfung und schloss mit dem Hinweis auf weiteren Anpassungsbedarf, etwa bei den Zahntechnikern und bei den Baumeistern.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) konnte die groß angekündigte Liberalisierung der Gewerbeordnung nicht erkennen. Die Gewerbeordnung sei auch nicht so sehr vereinfacht worden, wie dies behauptet werde. Angesichts des neuen Ausbildungsrechts für Teilgewerbe warnte der Redner vor der Tendenz, jungen Leuten eine derart enge Berufsausbildung zu geben, dass sie nach ihrer Ausbildung nahezu unqualifiziert sind. Es sei falsch zu glauben, der Markt regle alles, sagte Schwemlein und gab zu bedenken, dass Qualität etwa in der Tourismusbranche zunehmend nicht in erster Linie von der Hardware, sondern von der Qualifikation der Mitarbeiter bestimmt werde.

Abgeordneter KOPF (V) sah gute Rahmenbedingungen für das Unternehmertum in Österreich, aber gleichzeitig die Notwendigkeit, diese Rahmenbedingungen permanent zu verbessern. Bei der vorliegenden Gewerbeordnungsnovelle geschehe dies mit Augenmaß: Der Gewerbezugang werde unter Erhaltung der Ausbildungsqualität und des Schutzes der Konsumenten erleichtert. Die Ausbildung sei nicht gefährdet, wie die SPÖ sage, wenn ein gebundenes Gewerbe in ein freies Gewerbe umgewandelt werde. Und es sei wichtig zu erkennen, dass Unternehmertum mit Risiko verbunden sei, und es daher gerechtfertigt ist, jemandem, der redlich gescheitert ist, als Unternehmer eine zweite Chance zu geben. Dazu kommen maßgebliche Verwaltungsvereinfachungen, der One-Stop-Shop. - Kopf sah einen großen Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) räumte Liberalisierungen ein, hielt sie aber nicht für ausreichend und schlug etwa vor, schon bald Gespräche über den Universitätszugang von Meisterprüfungsabsolventen zu führen. Kritik übte der Redner an der undifferenzierten Streichung von Bestimmungen, die dem Schutz der Konsumenten dienen. Es ist kein Widerspruch, sondern notwendig, Liberalisierungsschritte mit strengen Regulierungen zu verknüpfen. Wie sollen Lehrlinge, die in einem Teilgewerbe ausgebildet wurden, mit ihrer eingeschränkten Qualifikation auf einem Arbeitsmarkt bestehen können, der immer mehr Qualifikation verlange, fragte auch Abgeordneter Bauer und sprach die Befürchtung aus, dass aufgrund dieser Gewerbeordnung die Zahl der Betriebe weiter steigen wird, die von sich selbst sagen, dass sie sich für die Lehrlingsausbildung nicht eignen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN bedankte sich für die sachlichen Debattenbeiträge, auch wenn er auf sozialdemokratischer Seite Widersprüche zwischen weitergehenden Liberalisierungs- und gleichzeitigen Regulierungsforderungen ortete. Ihm sei wesentlich gewesen, den Konsens mit allen Berufen zu finden, was weitgehend gelungen sei. Diese Gewerbeordnungsnovelle sei ist kein Jahrhundertwerk, sagte der Ressortchef, aber ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Liberalisierung und Entbürokratisierung. Er hoffe auf eine Zunahme der Neugründungen, denn das bedeute Innovation, Dynamik und neue Jobs. Zu begrüßen sei auch, dass das Gesetz schlanker werde, zumal 130 Paragraphen und viele unnötige Spezifizierungen wegfallen. Um Österreicher in der EU hinsichtlich ihrer Berufsausübung nicht zu diskriminieren, wurde hinsichtlich der Diplomanerkennungsrichtlinie ein vernünftiger Weg gefunden. Die Meisterprüfung bleibe erhalten, der Prüfungsmodus werde reformiert. Von der zunächst nicht unumstrittenen Überführung des Handels zu einem freien Gewerbe erwartet er sich ein Stück mehr Dynamik im Handel, sagte der Wirtschaftsminister und sprach von einer wichtigen und maßvollen Reform für die Unternehmer dieses Landes.

Abgeordneter ORTLIEB (F) berichtet von eigenen Erfahrungen als Unternehmer, von unzähligen Behördenwegen bei der Gründung seines Betriebes und begrüßte daher nachdrücklich die Einführung des One-Stop-Shops und des E-Governments bei der Anmeldung eines Gewerbes. Ortlieb würdigte auch die Neuregelung der Bestimmungen für gescheiterte Unternehmer und erwartete sich eine steigende Zahl von Unternehmensgründungen infolge der neuen Gewerbeordnung.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies darauf hin, dass die Gewerbeordnung zugleich Unternehmensrecht und Konsumentenschutzrecht darstelle, und unterstrich die Notwendigkeit, die Konsumenten zu schützen, mit dem Beispiel des "Stromkeilers", der Kunden, die sein Angebot nicht unterschreiben, drohe, man würde ihnen den Strom abschalten. Bei der Reduzierung der Paragraphen der Gewerbeordnung habe der Bundesminister "getrickst", denn nun kommen die Verordnungen, die das Gewerberecht nicht einfacher machen werden. Schwierigkeiten ortete Maier auch bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Unternehmern. Außerdem vermisste er klare Regelungen für die Tätigkeit der Pfandleiher und warf dem Minister vor, bei den Ernährungsberatern vor den Ärzten in die Knie gegangen zu sein. Die Liberalisierung stehe im Raum, er vermisse Schutzbestimmungen für Konsumenten in der vorliegenden Novelle, schloss Maier.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) bezeichnete die Argumente der Sozialdemokraten, die sie vorbringen, um ihre Ablehnung der neuen Gewerbeordnung zu begründen, als sehr schwach. Er hingegen begrüßte die größere Rechtssicherheit für Bauernmärkte, wie sie durch den heutigen Abänderungsantrag erreicht werde, und die Entkriminalisierung von Bauern, die den Gästen auf Almhütten Bier und Limonaden in handelsüblichen Flaschen verabreichen. Schwarzenberger begrüßte auch die Möglichkeit für Bauern, selbst gebrannten Schnaps in Buschenschenken anzubieten.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) sah die Rede vom One-Stop-Shop relativiert, weil der Unternehmer ja nicht nur einen Gewerbeschein, sondern auch andere Bewilligungen brauche, die er nicht auf der Bezirksbehörde, sondern bei der Gemeinde erhalte. Kritik übte der Abgeordnete am Abbau beruflicher Qualifikation, die mit dieser Novelle einhergehe. Wenn der Zugang zum Gastgewerbe nicht mehr an Fachkenntnisse gebunden sei, sei der gute Ruf des Tourismuslandes Österreich gefährdet. Wenn bei der nächsten Novelle zur Gewerbeordnung der Ausbildung der Jugend wieder mehr Bedeutung beigemessen werde, könne die Regierung eventuell mit der Zustimmung der SPÖ rechnen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) sprach hinsichtlich der Einrichtung des One-Stop-Shops von einem richtigen Schritt, der viele Menschen anregen werde, den Weg in die Selbständigkeit anzutreten. Da Unternehmer Arbeitsplätze schaffen, diene diese Novelle auch dem Arbeitsmarkt. Dieser Gewerbeordnungsnovelle sei daher zuzustimmen.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) konnte diese Gewerbeordnungsnovelle nicht befürworten und wies darauf hin, dass man nach wie vor zwei Stationen anlaufen müsse, wenn man ein Gewerbe eröffnet. Ein positives Beispiel ist hier die Stadt Steyr, die Stellen der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeinde tatsächlich zu einem One-Stop-Shop zusammengeführt hat. Wenn liberalisiert werde, sei Ausbildungsfragen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, forderte der Redner und bedauerte den Rückgang der Lehrlingszahlen bei gleichzeitigem Facharbeitermangel. "Messen Sie der Lehrausbildung mehr Bedeutung bei!" lautete Gartlehners Appell an die Regierungsparteien.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) sah die "Zünftler" heute auf Seiten der Opposition sitzen, wobei die SPÖ ihre Ablehnung der Gewerbeordnungsnovelle nicht überzeugend habe begründen können. "Sie betreiben aus Mangel an Fachkenntnis Fundamentalopposition." Es gehe nicht um eine Revolution, sondern um Anpassungen der Gewerbeordnung, wie sie in einer dynamischen Wirtschaft von Zeit zu Zeit notwendig seien. Der klassische Handel sei in den Großbetriebsformen aufgegangen, dort werde das volle Berufsbild nicht mehr vermittelt und die Ausbildung gehe zurück, analysierte Trinkl, der die Liberalisierung durch die Ausweitung der Nebenrechte als einen entscheidenden Schritt dieser Novelle begrüßte.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) weist die Behauptung zurück, die bäuerliche Direktvermarktung würde erleichtert. Man sollte sich endlich dazu durchringen, die Direktvermarktung bäuerlicher Produkte als Teil des bäuerlichen Berufes anzuerkennen. In einem Entschließungsantrag seiner Fraktion und der SPÖ verlangt der Abgeordnete, sich international für eine nachhaltige Agrarproduktion und für die Ernährungssouveränität der Völker einzusetzen. Dazu gehört das Recht aller Völker, ihre eigene Nahrungsmittelproduktion zu bestimmen.

Abgeordneter ZELLOT (F) begrüßte die zeitgemäßen Anpassungen in der Gewerbeordnungsnovelle und die Erleichterung beim Gewerbeantritt, was ein verstärktes Angebot an Arbeitsplätzen für Lehrlinge und Facharbeiter nach sich ziehen werde. Dass die Sozialdemokraten dies ablehnten, zeige, dass sie keine Arbeitnehmerpartei mehr seien. Auch die Ablehnung der Grünen sei unverständlich, werde doch Rechtssicherheit für Bauern geschaffen, die auf ihren Almen Getränke ausschenken wollen.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) bekannte sich zum Ziel der Vollbeschäftigung und würdigte von daher jede Erleichterung beim Zutritt zum Unternehmertum, wie es mit dieser Novelle erreicht werde. Sehr positiv sei auch die Neuregelung des Konkurses, der keinen Gewerbeausschlussgrund mehr darstellt. Es gibt nun die Möglichkeit des redlichen Scheiterns, dem Missbrauch bleibe aber auch weiterhin ein Riegel vorgeschoben.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) sprach von einem wesentlichen Schritt in Richtung mehr Marktnähe und konzentrierte sich auf die neuen Regelungen für die Finanzdienstleister, mit denen Härten für freiberufliche Finanzdienstleister beseitigt werden. Notwendig sei es auch, die Begriffe "Versicherungsmakler" und "Versicherungsagent" abzugrenzen und klarer zu determinieren. Dies werde durch diese Novelle erreicht, sie verdient die Zustimmung der Abgeordneten.

Abgeordneter Ing. GRAF (F) begrüßte die neue Gewerbeordnung aus dem Aspekt der Liberalisierung und sah darin einen weiteren Punkt in der Erfüllung des Regierungsprogrammes.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung der Gewerbeordnung in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Die Änderung des Postsparkassengesetzes erhielt in dritter Lesung einhellige Zustimmung. Das Kaffee-Übereinkommen und das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen passierten das Plenum ebenfalls mit Einstimmigkeit. Abgelehnt wurde hingegen der G-S-Entschließungsantrag betreffend Verringerung des Welthungers. Bezüglich des S-Antrages betreffend Tätowieren und Piercen durch Nicht-Mediziner wurde der (negative) Ausschussbericht mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung)