Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 13.06.2002

VON BUNDESSTRASSEN-MAUTGESETZ BIS REORGANISATIONSBEGLEITGESETZ

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Wien (PK) - Um 20.40 Uhr nahm das Plenum die Beratungen über das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 auf.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) bezeichnete die Regelung als Sparkasse für den Straßenbau und meinte, Verlagerungseffekte von der Straße auf die Schiene seien durch diese Art der Bemautung nicht zu erwarten. Der Wirtschaft warf sie vor, wegen kurzfristiger Einzelinteressen eine gerechtere Verteilung der Kosten im Schwerverkehr blockiert zu haben. Dadurch habe Österreich auch auf europäischer Ebene Chancen und Glaubwürdigkeit verspielt.

In einem Entschließungsantrag und einem Abänderungsantrag forderte Lichtenberger eine spezielle Berücksichtigung der sensiblen alpinen Zonen bei der Höhe der Bemautung.

Abgeordneter EDER (S) unterstützte die Einführung des Lkw-Road-Pricing als längst überfällig, kritisierte aber, dass die Maut nun wieder verschoben werde. Bis jetzt hätten nur die kleinen Pkw-Fahrer bezahlt, nicht aber die Frächter. Einwände erhob Eder auch gegen Bestrebungen, die Mauthöhe weiter abzusenken. Er verlangte deshalb in einem Entschließungsantrag einen Mauttarif von 29 Cent pro Kilometer.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) begrüßte ebenfalls die Einführung der Maut, betonte aber, eine allfällige ökologische Staffelung werde Gegenstand der Verhandlungen mit der EU sein. Es wäre jedenfalls unklug, heute schon eine diesbezügliche Regelung zu beschließen, die unter Umständen gegen EU-Vorstellungen verstößt und auf jeden Fall Österreichs Verhandlungsposition schwächt, warnte Firlinger.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) schloss sich der Meinung seines Vorredners an und lehnte die Initiativen der Grünen als unrealistisches Maximalforderungsprogramm ab. Mit Nachdruck sprach sich Kukacka überdies gegen eine möglichst hohe Maut aus, wie dies von den Oppositionsparteien gefordert wurde. Nicht die Frächter, sondern die Konsumenten hätten diese Maut dann de facto zu zahlen, argumentierte er.

Abgeordneter PARNIGONI (S) äußerte sich grundsätzlich zustimmend zur Einführung der Maut, ortete allerdings Mängel an der Form der Einhebung und bei der Kontrolle.

In einem Abänderungsantrag schlug Parnigoni Ausnahmen von der Maut für Fahrzeuge, die dem Betrieb eines Schaustellergewerbes dienen, vor.

Abgeordneter SODIAN (F) bezeichnete das Mautsystem als fortschrittlich und warf der SPÖ vor, sie sei ursprünglich für eine Abrechnung über Mauthütten eingetreten, die unpraktikabel gewesen wäre und auch weniger Einnahmen gebracht hätte.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) unterstützte ebenfalls das System der Einhebung, wobei er meinte, die 800 dafür notwendigen Balken könnten auch als Überkopf-Wegweiser herangezogen werden.

Abgeordneter Dr. RADA (S) bekannte sich zur Lkw-Maut, beklagte aber Versäumnisse bei der Einführung. Er hoffte, dass mit den Mitteln aus der Maut nun endlich der Ring um Wien gebaut werden könne.

Abgeordneter WATTAUL (F) wies die Anträge der Grünen zurück und betonte, der Mauttarif müsse vor seiner Erlassung erst durch die EU geprüft werden.

Abgeordneter LEXER (V) erwartete sich von der Maut notwendige Finanzmittel zum Ausbau der Straße und qualifizierte die fahrleistungsabhängige Abgabe als die fairste Variante.

Abgeordneter EDLER (S) plädierte für eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene sowie für Quersubventionen aus den Mauteinnahmen in den Ausbau der Bahn.

Abgeordnete BURKET (F) gab zu bedenken, dass durch zu hohe Mautgebühren die Wirtschaft nicht geschädigt werden dürfe. Mit den 22 Cent habe man jedenfalls gutes Augenmaß bewiesen, war sie überzeugt.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) bezeichnete die Maut als Ausdruck des ökosozialen Gedankens und wies gleichzeitig auf die Bedeutung der seiner Meinung nach gut funktionierenden Bahn für die Rübenbauern hin.

Abgeordneter MARIZZI (S) verlangte in einem Entschließungsantrag eine Modifikation der Strafbestimmungen, um eine Alleinverantwortung des Fahrers für Verstöße zu verhindern.

Abgeordneter FAUL (S) kritisierte die Ausschreibung als dilettantisch und vermisste zudem eine europäische Koordinierung der Straßenmautsätze.

Verkehrsminister Ing. REICHHOLD rechnete vor, dass die Maut nach dem neuen System zu einer Verdreifachung der Kosten für die Frächter führen werde, und meinte an die Adresse der Opposition gerichtet, von einer frächterfreundlichen Lösung könne daher keine Rede sein.

Abgeordneter RIEPL (S) bedauerte, dass die Maut erst so spät komme. Der Preis des "Pickerls" für Pkw sei erhöht worden, die Frächter hingegen habe man bis jetzt verschont, sagte er.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Abänderungs- und Entschließungsanträge der SPÖ und der Grünen fanden keine Mehrheit.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über das Reorganisationsbegleitgesetz, basierend auf einen F-V-Antrag, zeigte sich Abgeordneter GAAL(S) zufrieden mit der Strukturreform des Bundesheers und unterstrich, der SPÖ gehe es vor allem um Einsparungen von Planstellen in der Zentralstelle zugunsten der Truppe. Der Redner befürchtete aber, dass es im Zusammenhang mit der Reorganisation zu einem massiven Truppenabbau insbesondere in Wien kommen werde. Mit Nachdruck kritisierte Gaal einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien, der, wie er meinte, keine verlässliche Abgrenzung zwischen dem militärischen und nichtmilitärischen Bereich vornehme.

Abgeordneter JUNG (F) brachte einen Abänderungsantrag ein, der vor allem Regelungen betreffend die Abwehr von Angriffen auf militärische Rechtsgüter sowie die Durchführung von Observationen zum Inhalt hat.

Zum gegenständlichen Gesetz bemerkte Jung, erstmals komme es nun zu einer wirklichen Heeresreform, die es ermögliche, nicht nur Kräfte zu reduzieren, sondern vor allem auch das Bundesheer an seine künftigen Aufgaben anzupassen.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) übte heftige Kritik an dem von Jung eingebrachten Abänderungsantrag und meinte, damit würde ein militärisches Spitzelsystem eingeführt werden. Der Redner empörte sich vor allem darüber, dass nun schon, wie er sagte, bei politischem Verdacht Spitzel eingesetzt werden können. Ein solches System erinnere an die Stasi der DDR und habe in Österreich nichts verloren. Pilz sah darin eine Einschränkung von Rechtsstaat und Demokratie - er sprach von systematischem Verfassungsbruch durch die Sicherheitsgesetze dieser Regierung - und kündigte einen Antrag seiner Fraktion auf Überprüfung des Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof an.

Abgeordneter MURAUER (V) sprach von einem traurigen Schauspiel des Abgeordneten Pilz, der sich offenbar Tag und Nacht von Spitzeln verfolgt fühle. Murauer wies entschieden von sich, dass Stasi-Methoden in unserem Land auch nur angedacht würden. Er bekannte sich zu den Einsparungen in der Zentralstelle des Landesverteidigungsressorts und bei der Administration, die zugleich Kräfte für die Truppe frei mache. Dem stimme die ÖVP gerne zu.

Verteidigungsminister SCHEIBNER berichtete von dem schwierigen Projekt der Reorganisation der Zentralstelle, die viele Diskussionen erforderlich und die Beiziehung externer Berater notwendig gemacht habe. Erleichtert zeigte sich der Minister darüber, dass es gelungen sei, in Übereinstimmung mit der Personalvertretung vorzugehen. Durch die Änderung des Militärbefugnisgesetzes werde die Abgrenzung zwischen der Sicherheitspolizei und dem Nachrichtendienst nun klar getroffen und der Wunsch der Zeitungsherausgeber nach Verankerung des Redaktionsgeheimnisses im Militärbefugnisgesetz berücksichtigt. Der Minister legte ein klares Bekenntnis zu demokratisch kontrollierten und gesetzlich geregelten Nachrichtendiensten ab und forderte Abgeordneten Pilz auf, darüber nachzudenken, ob es gerechtfertigt sei, die auf gesetzlicher Grundlage und demokratisch kontrollierten Nachrichtendienste mit der Stasi in der ehemaligen DDR zu vergleichen. 

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) warf den Regierungsparteien "verdecktes Beschließen" vor und äußerte das Bedauern der Sozialdemokraten, die dem Reorganisationsbegleitgesetz zustimmen wollten, dass ihnen der Abänderungsantrag zum Militärbefugnisgesetz - der die totale Überwachung der Österreicher zulasse - dies unmöglich machte. Dessen Inhalt kommentierte der Redner mit den Worten: "Privatsphäre ade - George Orwell lässt grüßen".

Abgeordneter REINDL (F) wies die Ausdrucksweise des Abgeordneten Pilz als skandalös zurück und verwahrte sich gegen den Vergleich der österreichischen Nachrichtendienste mit der Stasi der ehemaligen DDR. Reindl unterstützte die Umstrukturierung der Führungsstruktur des Heeres und die Möglichkeit, mit 55 Jahren freiwillig in den Vorruhestand zu gehen.

Abgeordnete PFEFFER (S) stimmte sinnvollen Dezentralisierungen bei den Zuständigkeiten des Verteidigungsministeriums zu. Die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung für die militärischen Nachrichtendienste charakterisierte sie aber als "Bausteine auf dem Weg zur totalen Überwachung"; mit dieser Kritik begründete Pfeffer die Ablehnung der SPÖ.

Abgeordneter LOOS (V) betonte, dass seine Fraktion die Ziele der Landesverteidigung nie aus den Augen verloren habe und daher auch der Reorganisation des Ressorts zustimme. Die Änderung des Militärbefugnisgesetzes diene der Transparenz, sagte Loos, der die Opposition auf die Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlament aufmerksam machte. Man soll die Dienste nicht verdächtigen und ihnen nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen, meinte der Abgeordnete.

Auch Abgeordneter NÜRNBERGER (S) sah mit der Änderung des Militärbefugnisgesetzes alle Österreicher und Österreicherinnen zu "gläsernen Menschen" werden, was abzulehnen sei.

Abgeordneter Ing. GRAF (F) begrüßte die Straffung der obersten militärischen Führung und die Dezentralisierung in den Zuständigkeiten des Ressorts. Die auch von den Sozialdemokraten geforderte schlanke Organisation werde erreicht. Außerdem sei zu begrüßen, dass für Wehrpflichtige künftig die Pflicht entfalle, Wohnsitzveränderungen dem Militärkommando mitzuteilen.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) erinnerte an das Bemühen der SPÖ, bei Vorlagen zur Landesverteidigung einen Konsens zu finden, und zeigte sich daher verärgert über die Vorgangsweise der Regierungsseite, die ihren Abänderungsantrag zum Militärbefugnisgesetz bewusst verspätet vorgelegt habe, um den Konflikt zu verschärfen.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) bekannte sich zur Straffung und Vereinfachung der Verwaltung und zu den anderen Reformen, die dem Bundesheer eine effizientere Struktur geben und den Bürgern Vereinfachungen bringen werden. Freude zeigte die steirische Abgeordnete über die Einrichtung des Kommandos für internationale Einsätze in Graz.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) erklärte, warum er seine Kritik an der Änderung des Militärbefugnisgesetzes auf einem Vergleich mit der Stasi aufgebaut habe. Die Stasi habe gefälschte Identitäten eingesetzt, um Oppositionelle und Andersdenkende zu bespitzeln. Das Militärbefugnisgesetz gebe den Nachrichtendiensten das Recht, gegen Kritiker der militärischen Landesverteidigung zu ermitteln. Sie können Leute mit falscher Identität ausschicken, um Kritiker der militärischen Landesverteidigung zu überwachen. Sie führen Spitzel und gefälschte Identitäten ein und wollen Menschen überwachen, die die militärische Landesverteidigung kritisieren und anders denken, sagte Abgeordneter Pilz.

Bundesminister SCHEIBNER stellte klar, dass die Kritik an der Landesverteidigung durch die Befugnisse des Militärbefugnisgesetzes nicht umfasst werde. Es geht um die konkrete Bedrohung der militärischen Landesverteidigung durch gesetzwidrige und gewalttätige Handlungen wie Mord oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Nur Personen, die solche Handlungen planten, seien im Visier der Nachrichtendienste.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) lobte Minister Scheibner für die größte Strukturreform der Heeresgeschichte und würdigte die Einsparung von 300 Planstellen, die der Truppe zugute kommen werden. Zugleich werde die Effektivität der Einsätze verbessert. Freude zeigte die steirische Abgeordnete über das Kommando für internationale Einsätze in Graz.

Abgeordneter FREUND (V) sprach von einem wichtigen Schritt der Verwaltungsreform und lobte Bundesminister Scheibner für seine unermüdliche Arbeit im Interesse der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes auf das unerlässliche Minimum. 15.000 Bescheide können künftig eingespart werden. Dem Minister sei für seine Erfolge zu gratulieren.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung des F-V-Abänderungsantrages mit Mehrheit angenommen.

Nächster Punkt der Tagesordnung: Erste Lesung des G- Antrages betreffend die Abhaltung einer Volksabstimmung über den Ankauf von Abfangjägern.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) schlug den Abgeordneten vor, die größte Investition der Zweiten Republik einer Volksabstimmung zu unterziehen. Die Frage laute, ob insgesamt 4 Mrd. € für Abfangjäger ausgegeben werden sollen, wie dies die Mehrheit dieses Hauses wolle, oder ob dieses Geld für Bildung, Forschung, Wirtschaftsentwicklung und ökologischen Umbau unseres Landes verwendet werden soll, wie dies die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung wolle. Wie im Falle Zwentendorf sollte es dem Souverän, dem Wahlvolk, gelingen, eine völlig falsche Entscheidung der Regierung zu korrigieren.

Abgeordneter GAAL (S) vermisste eine gründliche Diskussion dieser Milliardeninvestition und machte darauf aufmerksam, dass die heutige sicherheitspolitische Situation mit der Zeit, als die Draken angeschafft wurden, nicht zu vergleichen sei. Eine europäische Sicherheitsarchitektur sei im Entstehen und sie werde Aufgabenteilung bringen. Dennoch wolle die Regierung die Beschaffung nach dem Motto "Friss, Vogel, oder stirb" durchziehen. Die Bevölkerung habe das Recht auf Mitbestimmung. "Geben wir ihr die Möglichkeit, über diese Entscheidung abzustimmen".

Abgeordneter JUNG (F) unterstrich, dass das Bundesheer neue Abfangjäger brauche. Das Volk werde im übernächsten Herbst zu entscheiden haben und er sei überzeugt, dass seine Partei danach noch hinter dem Schreibtisch sitzen, die Opposition aber davor stehen werde. Jung erinnerte an die Luftraumverletzungen im Zuge des Jugoslawienkrieges, die allen klar gemacht haben, wie wichtig der Schutz und Schirm war, den die Draken geboten haben. "Verteidigungsminister Scheibner wird die Nachbeschaffung herbeiführen und wir werden ihn dabei unterstützen", schloss Abgeordneter Jung.

Verteidigungsminister SCHEIBNER merkte an, er trete dafür ein, wichtige Fragen einer Volksabstimmungen zuzuführen. Pilz verlange aber, über einen Verwaltungsakt eine Volksabstimmung abzuhalten, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspreche. Zudem wolle Abgeordneter Pilz eine einfach-gesetzliche Angelegenheit durch eine verfassungsrechtliche Regelung der verfassungsrechtlichen Kontrolle entziehen. Die Luftraumüberwachung sei für das souveräne Österreich unerlässlich, eine Volksabstimmung über die Anschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen sei abzulehnen.

Abgeordneter MURAUER (V) hielt es für weltweit einzigartig, über die Überwachung des Luftraums zu diskutieren. Die Opposition stelle diese Frage ausschließlich aus parteipolitischen Gründen. Mit der ÖVP werde es kein Abgehen von der österreichischen Sicherheitspolitik geben.

Präsident DI PRINZHORN wies den Antrag dem Verfassungsausschuss zu.

Sodann gelangte die Erste Lesung des G- Antrages betreffend Änderung des Volkszählungsgesetzes 1950 zum Aufruf.

Abgeordnete STOISITS (G) erläuterte das Anliegen der Grünen, die missverständlichen Formulierungen über die "geheime Minderheitenfeststellung" aus dem Volkszählungsgesetz zu streichen, die sich als unsinnig und undurchführbar erwiesen haben. Moderner Minderheitenschutz verstehe sich als Schutz von Individualrechten, die von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit unabhängig seien.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) meinte, von einer großzügigen und wohlwollenden Einstellung gegenüber den Minderheiten könne leider keine Rede sein, das haben bestimmte Äußerungen und Drohungen gegenüber dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes gezeigt. Für eine geheime Feststellung der Familiensprache bestehe für ihn keine Rechtsgrundlage mehr.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) hielt dagegen eine geheime Erhebung der Muttersprache nicht für a priori negativ, gerade das zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zeige, dass es notwendig sein könne, gemischtsprachige Gebiete objektiv festzustellen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) bezeichnete die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Volkszählungen als ausgezeichnet. Er wandte sich dagegen, geheime Volksgruppenerhebungen im Zuge von Volkszählungen durchzuführen, und sprach in diesem Zusammenhang von totem Recht.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Weiters wurde der S- Antrag betreffend Änderung des B-VG und des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 einer Ersten Lesung unterzogen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) wollte der Volksanwaltschaft die Möglichkeit geben, über ihre Jahresberichte hinaus Sonderberichte zu erstatten, um von ihr festgestellte Missstände aufzeigen zu können. Diese Berichte sollten vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt werden. Zudem beantragte die Abgeordnete das Einbringen von Bürgerinitiativen bereits ab dem 16. Lebensjahr. Schließlich trat sie dafür ein, dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die Möglichkeit zu geben, eigene Anträge zu stellen. 

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach sich für eine Stärkung der Rechte der Volksanwaltschaft aus und unterstützte den Antrag der SPÖ.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Letzter Punkt der Tagesordnung war die Erste Lesung des G- Antrages betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) forderte die Einführung eines Minderheitenrechts auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und erinnerte an gleichartige Vorstöße der FPÖ aus deren Oppositionszeiten.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschusses zugewiesen.

Schließlich wurde der SPÖ-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Frühpensionierungen bei Bahn, Post und Telekom abgelehnt.

Weiters wurden Fristsetzungsanträge der Regierungsparteien betreffend Versammlungsgesetz und Fremdengesetz (Frist 8.7.2002) mehrheitlich angenommen.

In einer weiteren (108.) Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Vorsitz führenden Präsidenten. (Schluss)