Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 20.06.2002

AUFWÄRTSENTWICKLUNG DER KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN GEHT WEITER

Ressortbericht belegt wachsendes europäisches Interesse an den KMU

Wien (PK) - Mit einem BIP-Wachstum von 3 % und einem Rückgang der Arbeitslosenrate von 4 % auf 3,7 % erreichte der letzte Konjunkturaufschwung im Jahr 2000 in Österreich seinen Höhepunkt. Als im Jahr 2001 der Erdölpreis zeitweise auf über 30 US-Dollar pro Barrel stieg und die Nachfrage in den USA abnahm, schwächte sich das Wirtschaftswachstum auch in Österreich auf 1 % ab, im internationalen Vergleich (BIP-Wachstum Deutschland: 0,6 %) präsentierte sich die heimische Wirtschaft aber gut: Die Beschäftigung wuchs um 0,4 % weiter, die Arbeitslosenrate blieb mit 3,6 % niedrig und mit einer Inflation von 2,7 % zählte Österreich zu den preisstabilsten Ländern in Europa. Außerdem rückte Österreich im internationalen Ranking der Wirtschaftsstandorte auf Platz 13 vor (1998: Platz 24).

Die Frage, wie sich in diesem volkswirtschaftlichen Umfeld die kleinen und mittleren Unternehmen, die vielzitierten "KMU" schlugen, beantwortet der diesbezügliche Ressortbericht für die Jahre 2000/01, den der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-158 d.B.) kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat. Darin erfahren die Abgeordneten aus erster Hand, dass Kleinstbetriebe (1 bis 9 Beschäftigte), kleine Betriebe (10 bis 49 Beschäftigte) und mittlere Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeiter) ihre Aufwärtsentwicklung fortgesetzt haben. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Konjunktur im Berichtszeitraum exportorientierte Produzenten von Investitionsgütern stärker begünstigte als die vielfach auf den Endverbrauch konzentrierten KMU. So blieb das Wachstum in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit 2,6 % zwar hinter dem BIP-Zuwachs zurück, dennoch wurden von den 30.000 neuen Arbeitsplätzen des Jahres 2000 18.000 in KMU geschaffen und damit eine langfristige Entwicklung neuerlich bestätigt: KMU schaffen mehr Beschäftigung als Großbetriebe. Von 1995 bis 2001 stieg die Zahl der Beschäftigten in KMU um 7 % und damit stärker als in Großunternehmen mit 3,6 %, obwohl die Zahl der KMU mit 3,8 % langsamer zunahm als die der Großbetriebe mit 4,3 %.

Die einzelnen Kapitel des Berichts informieren über Struktur und Entwicklung der österreichischen KMU im internationalen Vergleich, wobei positiv auffällt, dass die langjährige Gründungsintensität weiter stieg. Waren vor 1996 jährlich 14.000 bis 15.000 neue Unternehmen gegründet worden, waren es im Schnitt der vergangenen sechs Jahre bereits 22.300. Mit mehr als 50 % der Neugründungen hatte das Gewerbe im Jahr 2000 die Nase vorne, während der Anteil des Handels tendenziell abnahm. Gleichzeitig gingen Insolvenzen und abgewiesenen Konkursanträge zurück (2000: minus 9 %; 2001: minus 3 %).

Hinweise auf die Ursachen der positiven Entwicklung liefert der Bericht mit folgenden Feststellungen: Zeitaufwand und Kosten bei der Gründung eines Unternehmens sind in Österreich niedriger sind als in den meisten vergleichbaren Ländern. Bei den F&E-Ausgaben hat Österreich im Jahr 2000 mit 1,79 % des BIP zum EU-Durchschnitt aufgeschlossen und die Quote im Jahr 2001 auf 1,91 % weiter gesteigert. Beim F&E-Personalanteil hatten die KMU mit 1,38 % den EU-Durchschnitt bereits 1998 übertroffen, wobei ihr Schwerpunkt in der experimentellen Entwicklung liegt. Beim Anteil innovativer KMU übertrifft Österreich mit 59,1 % den EU-Durchschnitt von 44 %, nimmt den 2. Platz ein und verfügt auch über deutlich mehr IT-Fachkräfte als die anderen EU-Länder.

Betriebswirtschaftliche Detaildaten lassen erkennen, dass vor allem kleinere Betriebe, insbesondere im Tourismus, immer noch über zu wenig Eigen- und Risikokapital verfügen und oft Liquiditätsprobleme haben, weil sie langfristige Investitionen kurzfristig finanzieren. Ertragskraft, Finanzierungsstruktur, Wettbewerbsfähigkeit und Krisensicherheit der KMU werden aber besser, schreiben die Autoren des Berichts. Der Anteil des Eigenkapitals am Betriebsvermögen hat seit 1996 von 15 % auf 21 % zugenommen. Dies gehe auf Privateinlagen der Unternehmer und Stammkapitalerhöhungen bei GmbH zurück. Außerdem seien eigenkapitalschwache Unternehmen aus dem Markt ausgeschieden und gleichzeitig Unternehmen mit solider Finanzierung gegründet worden - eine Folge guter ökonomischer Ausbildung der Gründer sowie intensiver Beratung und Hilfestellung, heißt es im KMU-Bericht.

Breiten Raum widmet der Wirtschaftsminister der Darstellung wirtschaftspolitischer Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Dabei macht er auf die Öffnung der Märkte für Strom, Gas und Telekommunikation aufmerksam, beschreibt detailliert die Förderung der Übergabe und Gründung von Unternehmen, die Unterstützung der Exporttätigkeit und die zahlreichen Impulse auf den Gebieten Ausbildung, Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Schließlich lässt der Bericht erkennen, wie sehr das Thema KMU auch in der europäischen und in der internationalen Wirtschaftspolitik an Bedeutung gewonnen hat. Im Juni 2000 wurde in der EU eine "Europäische Charta für kleine Unternehmen" verabschiedet. Die OECD beschloss auf ihrer Ministerkonferenz im Juni 2000 die "Charta von Bologna für eine KMU-Politik" und die "Zentraleuropäische Initiative" erklärte auf ihrem Wirtschaftsgipfel im November 2000 die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen zu einem Thema des 21. Jahrhunderts.

BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR KMU

Erster Schwerpunkt des Berichts sind die Maßnahmen von Gesetzgebung und Regierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU. Dazu zählt Minister Bartenstein die Liberalisierung von Strom, Gas und Telekommunikation, so sanken die Strompreise seit der vollen Öffnung des österreichischen Elektrizitätsmarktes am 1.10.2001 für KMU um 40 %, was den Betrieben jährlich Kosten von 160 Mill. € erspart.

FÖRDERUNG VON NEUGRÜNDUNGEN UND ERLEICHTERUNG VON BETRIEBSÜBERGABEN

Das im Jahr 2000 beschlossene Neugründungsförderungsgesetz entlastet neue Betriebe von Gerichts- und Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben, Grunderwerbs-, Gesellschafts- und Börsenumsatzsteuer sowie von 7 % der Lohnnebenkosten im ersten Jahr. Das ursprünglich mit 1.1.2003 befristete Gesetz, das Betriebsgründern je nach Rechtsform des Unternehmens mit 174,41 € bis 770,33 € entlastet, wurde mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 unbefristet verlängert. Zugleich wurden Übernehmer kleiner Betriebe in den Geltungsbereich des NEUFÖG einbezogen. Im Vorfeld der Wirtschaftskammer-Reform wurde 2001 die Eintragungsgebühr bei der Betriebs-Neugründung gestrichen. Jungunternehmer ersparen sich dadurch - je nach Bundesland und Gewerbeart - zwischen 145,35 € und 726,73 €.

ZWEITE CHANCE FÜR REDLICH GESCHEITERTE WIRTSCHAFTSTREIBENDE

Die Strafgesetzbuchnovelle 2000 brachte eine neue Definition der Krida-Tatbestände. Die "fahrlässige Krida" wurde durch die "grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" ersetzt, unternehmerisches Scheitern entkriminalisiert und Wirtschaftstreibenden eine "zweite Chance" eingeräumt.

VERBESSERUNGEN IN DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 

Das KMU-Innovationsprogramm von 2001 bis 2006 unterstützt Investitionen in qualitativ höherwertige Produkte und Dienstleistungen, neue Technologien, Kooperationen, Netzwerke und neue Nahversorgungskonzepte. - Die "TOP-Tourismus-Förderung" zielt auf Angebotsverbesserung, Kooperation, Restrukturierung, Gründung, Beratung und Ausbildung. - Da Beteiligungen und Garantien bei der Finanzierung von Innovationen immer wichtiger werden, wurde das KMU-Förderungsgesetz geändert und die Obergrenze von Garantien der BÜRGES Förderungsbank für Kredite von 726.728,34 € auf 2 Mill. € erhöht, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bei Bundeshaftungen mit anderen Banken gleichgestellt und die Kombination geförderter Finanzierung und Garantieübernahme zugelassen. Die ÖHT übernimmt Garantien für innovative Tourismusprojekte, für Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis bestehender Unternehmen sowie bei der Gründung und Kapitalstärkung von Kooperationen.

KMU ALS INTERNATIONALISIERUNGSPARTNER

Das Ziel der 1998 gestarteten Exportoffensive, die Ausfuhrquote von 25 % auf 30 % zu steigern, wurde mit 33,8 % und der Gründung von 21 Export-"Clustern" klar übertroffen. Das Nachfolgeprogramm "Internationalisierungspartnerschaft" mit seinen fünf Plattformen (Kommunikation- und Kooperation, Exportcluster, Internet, Forschung und Zukunftsmärkte) ist stark auf KMU orientiert. Erstes Ergebnis ist das Internetportal www.austriatrade.org als One-Stop-Shop zur Nutzung weltweiter Export-Synergien. Die BÜRGES unterstützt in Kooperation mit Entwicklungsländern Know-how- und Technologietransfer sowie Anlageninvestitionen im Rahmen langfristiger Projekte mit hoher Wertschöpfung im Partnerland.

KMU UND NEW ECONOMY

In den verschiedenen Sparten der New Economy sehen die Autoren des Berichts Österreich teils im guten Mittelfeld, teils im Spitzenfeld. Österreich war das erste Land, das die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung elektronischer Signaturen geschaffen hat. Der Vorbereitung kleiner und mittlerer Betriebe auf den elektronischen Geschäftsverkehr dient die Aktion "eFIT im eBusiness".

Österreich hat auf den Strukturwandel reagiert und für die New Economy und den IT-Sektor 94 Lehrberufe neu eingerichtet oder modernisiert. Ende 2001 wurden bereits 7.587 Jugendliche in 44 neuen Berufen ausgebildet. In den IT-Lehrberufen stieg die Zahl der Lehrlinge im Jahr 2001 um 23,9 % auf 3.117. Spitzenreiter sind die EDV-Techniker (1.514 Lehrlinge). Mit einer Zunahme um 139,3 % auf 201 Lehrlinge registrierten die "Informatiker" den stärksten Zustrom. 492 Jugendliche werden zum Kommunikationstechniker/EDV und Telekommunikation, 382 zum Medienfachmann/Mediendesign ausgebildet.

Seit der Steuerreform 2000 können berufliche Ausbildungskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der Bildungsfreibetrag bietet Anreize, in die berufliche Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer zu investieren. Das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 erhöht den Satz des Freibetrags auf 20 % und sieht eine Bildungsprämie von 6 % vor.

Im Jahr 2001 wurden die Budgetmittel zur Forschungsförderung weiter erhöht. Gab der Bund in den Jahren 1998 bis 2000 für Forschung und Technologie zwischen 1.162,765.346,69 € und 1.235,438.180,85 € aus, stellte die "Technologieoffensive" der Regierung für den Zeitraum 2001 bis 2003 zusätzlich 508,709.839,18 € zur Verfügung. - Das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 erweitert die F&E-Förderung. Für Ausgaben zur Forschung und experimentellen Entwicklung gilt nun ein Freibetrag von 10 %. Wahlweise kann auch eine Forschungsprämie von 3 % in Anspruch genommen werden. Davon profitieren KMU, die den Freibetrag wegen ungünstiger Ertragslage nicht nutzen konnten.

Weiters informiert der Bericht über Programme des Ressorts für Kompetenzzentren, Kooperative Forschungseinrichtungen, die Biotechnologie und die Unterstützung von Uni-Absolventen mit wissenschaftlichem Hintergrund bei innovativen und technologieorientierten Unternehmensgründungen durch die Initiative "A plus B" (Academia Business). Ein neues Programm zur Förderung des Technologietransfers in KMU soll noch heuer starten.

MASSNAHMEN IM RAHMEN DES KONJUNKTURGIPFELS VOM DEZEMBER 2001

Die KMU-relevanten Maßnahmen des Konjunkturgipfels zielten auf die Förderung von Unternehmensgründungen durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmern/Gründern durch Garantieübernahmen und Beteiligungen, Ausweitung des Seed-Financing-Programms, Verbesserung von ERP-Kreditkonditionen, Ausbau der Internationalisierungs-Förderung der BÜRGES und Erhöhung der förderbaren Projektobergrenze. Eine "Kleine AG" mit einfacheren Formvorschriften, die nicht an der Börse notiert, soll die Rechtform AG für KMU attraktiver machen.

EUROPA SETZT AUF DIE DYNAMIK KLEINER UND MITTLERER UNTERNEHMEN

Das Jahr 2000 brachte eine Neuorientierung der europäischen Unternehmenspolitik und eine Neustrukturierung der zuständigen Generaldirektion in der Europäischen Kommission. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen soll mit besseren politischen Instrumenten als bisher gefördert werden. Dabei will sich die EU auf die KMU konzentrieren, weil die "Kleinen" mehr Unterstützung benötigen als die "Großen".

Deutlich wurde die neue Zielsetzung auf dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000. Als notwendige Voraussetzung auf dem Weg der Union "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" nannten die Staats- und Regierungschefs ein günstiges Umfeld für die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, insbesondere von KMU". Noch im selben Jahr wurde daher eine europäische Charta für kleine Unternehmen ausgearbeitet und im portugiesischen Feira verabschiedet. Die Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Schwerpunkt ihres wirtschaftspolitischen Instrumentariums auf die kleinen Unternehmen zu legen, da sie es sind, die hauptsächlich für Arbeitsplätze sorgen.

Die Aktionslinien der Charta lauten: Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, billigere und schnellere Neugründungen, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verfügbarkeit von Fertigkeiten, Verbesserung des Online-Zugangs, bessere Nutzung des Binnenmarktes, Erleichterung im Steuer- und Finanzwesen, Stärkung des technologischen Potentials der Kleinunternehmer, erfolgreiche Modelle für den elektronischen Handel sowie eine stärkere und effizientere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten.

Im Dezember 2000 verabschiedeten die 15 Mitgliedstaaten ein Mehrjahresprogramm bis 2005 für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für KMU. Das dafür beschlossene Budget umfasst 450 Mill. €. Anders als das vorangegangene Dritte Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000)) verfolgt das neue Mehrjahresprogramm einen verstärkten Politikansatz mit den Zielen: Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen; Förderung der unternehmerischen Initiative; Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungs- und Regelungsumfelds, insbesondere zur Förderung von Forschung und Innovation; Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere für KMU; Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu unterstützenden Dienstleistungen, Programmen, Gemeinschaftsnetzen und bessere Koordinierung dieser Netze.

DIE KMU BRAUCHEN BESSEREN ZUGANG ZU FINANZMITTELN

Trotz großen Investitionskapitals auf den europäischen Finanzmärkten finden KMU nur schwer Zugang zu Finanzmitteln. Aufgrund dieser Erkenntnis veranstaltete die Belgische Präsidentschaft im Oktober 2001 in Louvain-La Neuve ein Seminar mit dem Titel: "Finanzierung von KMU – Ein europäischer Ansatz". Die wichtigsten Punkte: Berücksichtigung von KMU-Bedürfnissen bei den höheren Mindestkapitalanforderungen laut Basel II, insbesondere die Schaffung regionaler Ratingagenturen für KMU; Begünstigung der Eigenfinanzierung von KMU im Steuerrecht; Modelle zur Förderung von Venture Capital; verstärktes Engagement der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds bei der Gründung von Unternehmen sowie Erleichterungen bei kleinen Investitionsvorhaben; Ausbau der Garantie- und Bürgschaftssysteme für KMU; Verbesserung der Beziehungen zwischen Banken und Unternehmen, insbesondere in der Information.

CHARTA VON BOLOGNA UND ERKLÄRUNG VON BUDAPEST  

Auch die OECD befasste sich auf ihrer Ministerkonferenz im Juni 2000 mit der "Stärkung der KMU in der Weltwirtschaft" und verabschiedete die diesbezügliche "Charta von Bologna". Als Aktionsfelder zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen nannten die OECD-Minister: Förderung des Unternehmergeistes; Schaffung einer "Unternehmenskultur"; besserer Zugangs zu Finanzierungsinstrumenten; Förderung von Clustern und Netzwerken; Förderung von Innovation durch besseren Zugang zu Information, Finanzmitteln und Netzwerken; den Einsatz von e-Commerce und die verstärkte Zusammenarbeit mit den Transformationsstaaten.

Als ein zentrales Thema des 21. Jahrhunderts bezeichnete die "Zentraleuropäische Initiative" die KMU auf ihrem Wirtschaftsgipfel im November 2000 in Budapest und verabschiedete dazu eine Erklärung mit folgenden Prioritäten: unternehmerfreundliches politisches und wirtschaftliches Umfeld; Harmonisierung der KMU-Definitionen; rechtliche Verbesserungen; Abbau von Behinderungen für die Entwicklung von KMU; Unternehmerausbildung und Berichte über die Situation der KMU in den 16 Mitgliedstaaten.

EXPORT VON ÖSTERREICHISCHEM KMU-KNOW-HOW NACH RUSSLAND

Schließlich hat Österreich im Februar 2001 mit Russland ein Kooperationsabkommen zur Förderung des Unternehmertums abgeschlossen. Wissen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen soll nach Russland "exportiert" und gleichzeitig sollen direkte Geschäftsbeziehungen für KMU angebahnt werden. Erste Erfolge dieser Zusammenarbeit stellen sich bereits ein: In der Region Tula wird seit Oktober 2001 ein Bürgschafts- und Garantieinstrument nach Vorbild der BÜRGES aufgebaut. Das WIFI unterstützt den Know-how-Transfer in die Gebiete Moskau-Umgebung, Nowosibirsk und Tomsk. (Schluss)