Parlamentskorrespondenz Nr. 472 vom 24.06.2002

REGIERUNGSVORLAGEN UND ANTRÄGE

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ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT VERBOTENEN CHEMIKALIEN 

Das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide schreibt im Internationalen Handel mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Chemikalien ein Zustimmungsverfahren vor. Damit sollen vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer besser vor dem Handel mit verbotenen Chemikalien geschützt werden. Chemikalien, die im Ausfuhrland verboten oder streng beschränkt sind, sowie besonders gefährliche Pestizide, die im Einfuhrland zu schweren Unfällen geführt haben, dürfen ohne Zustimmung des Einfuhrlandes nicht ausgeführt werden. Für Österreich hat das Übereinkommen nur geringe Bedeutung, weil in Österreich verbotene Chemikalien auch nicht ausgeführt werden dürfen (1144 d.B.).

PROTOKOLL ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER GRENZÜBERSCHREITENDE LUFTVERUNREINIGUNG BETREFFEND PERSISTENTE ORGANISCHE SCHADSTOFFE

Das Protokoll verbietet den Vertragsstaaten die Produktion und Verwendung bestimmter Substanzen, u.a. von DDT und polychlorierten Biphenylen, enthält Vorschriften für deren umweltverträgliche Entsorgung und sieht darüber hinaus Verwendungsbeschränkungen, Emissionsreduktionen sowie verbindliche Grenzwerte für neue Müllverbrennungsanlagen vor (1145 d.B.).

PROTOKOLL VON CARTAGENA ÜBER DIE BIOLOGISCHE SICHERHEIT ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT

Das Protokoll von Cartagena schafft eine internationale Rechtsgrundlage zur Sicherstellung des Informationsaustausches im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung genetisch veränderter Organismen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Es regelt den grenzüberschreitenden Transport von lebenden veränderten Organismen (LVO), die eine Gefahr für die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit darstellen könnten. Vorgesehen ist eine Genehmigungspflicht für den Import von LVO, wobei die Notifikationspflicht den Exportstaat oder den Exporteur trifft (1146 d.B.).

STOCKHOLMER ÜBEREINKOMMEN ÜBER PERSISTENTE ORGANISCHE SCHADSTOFFE

Dieses Übereinkommen dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor möglichen Schäden durch persistente und bioakkumulativ wirkende organische Chemikalien, die über weite Strecken verfrachtet werden. Das Übereinkommen umfasst alle gefährlichen Chemikalien, vor allem Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, Industriechemikalien und Stoffe, die zur Abgabe an Private bestimmt sind, verbietet die Produktion und Verwendung und enthält Bestimmungen für die umweltgerechte Entsorgung von Alt- und Lagerbeständen. Bekannt ist, dass die Polregionen von der Fernverfrachtung dieser Stoffe besonders betroffen sind. Inwieweit auch die Alpen eine Senke für POPs (Persistent Organic Pollutants) darstellen, wird derzeit durch ein Forschungsprojekt des Umweltressorts geklärt (1171 d.B.).

BUNDESHEER VERKAUFT AUSSER DIENST GESTELLTE M60-PANZER NACH ÄGYPTEN

Eine Regierungsvorlage soll den Finanzminister ermächtigen, die beim Bundesheer außer Dienst gestellten Kampfpanzer M60A3 samt Ersatzteilen um 31,3 Mill. € nach Ägypten zu verkaufen. Aufgrund der strengen Gesetzeslage und der erforderlichen Genehmigung von Seiten der USA für die Weiterveräußerung war der Interessentenkreis beschränkt. Gegenüber einer Verschrottung mit kostenpflichtiger Entsorgung von Problemstoffen oder Teilverkäufen stellt der Totalverkauf zu einem angemessenen Preis die ökonomisch und administrativ vorteilhafteste Lösung dar, heißt es in den Erläuterungen (1157 d.B.).

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE - ONE-STOP-SHOP FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG

Die einschlägigen Institutionen der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums sollen in einem One-Stop-Shop namens Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H zusammengefasst werden. Die neue Gesellschaft soll durch Verschmelzung der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. (FGG) und der BÜRGES Förderungsbank entstehen. Anschließend soll auch die Innovationsagentur (IA) verschmolzen und die betriebliche Arbeitsmarktförderung einbezogen werden. Der rechtlich weiterhin selbständige ERP-Fonds wird durch personelle Verschränkungen eingebunden. Die Tourismusförderung soll die Österreichische Hoteltreuhand (ÖHT) im Auftrag der Gesellschaft abwickeln. Austria Wirtschaftsservice wird zwei Geschäftsführer und zehn Aufsichtsräte (ohne Arbeitnehmervertreter und ohne ERP-Kreditkommission) haben und soll Synergien mit Kosteneinsparungen von 20 % des jährlichen Verwaltungsaufwandes, also von 18 Mill. € realisieren.

Die Regierung will ihre Wirtschaftsförderung (derzeitiges Volumen inklusive ERP-Kredite 567 Mill. € jährlich) künftig in zweijährigen Förderprogrammen festlegen und nennt als Schwerpunkte Technologie und Innovation, Unternehmensgründungen, Regionalförderung und Internationalisierung. Besonderes Augenmerk will die Regierung den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen schenken (1181 d.B.).

ZWEITES ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2002

Der Entwurf eines 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 hat folgende inhaltliche Schwerpunkte: Erstens sollen die Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag, Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuer), die derzeit von Organen der Krankenversicherungen, der Finanzämter und der Gemeinden zu jeweils unterschiedlichen Terminen vorgenommen werden, in einem einzigen Prüfvorgang durch ein Organ (der Sozialversicherung oder des Finanzamtes) konzentriert werden. Motiv dieser Neuerung ist die administrative Entlastung der Arbeitgeber und die Realisierung von Synergien in der Verwaltung. Die Regierung will mit einer geringeren Anzahl von Prüfern eine höhere Prüfdichte erreichen. Die Kooperation der betroffenen Institutionen bei den gemeinsamen Prüfungen soll durch einen Beirat und Lenkungsausschüsse gewährleistet werden.

Der zweite Schwerpunkt der Vorlage zielt darauf ab, jenen massiven Umsatzsteuerhinterziehungen in der Baubranche entgegenzutreten, die nach folgendem Modell organisiert werden: Ein Generalunternehmer vergibt umfangreiche Leistungen mit hohen Umsätzen an einen Subunternehmer und macht zu Recht die Vorsteuer geltend. Nach erbrachter Leistung führt der Gesellschafter oder Geschäftsführer des Subunternehmens die Umsatzsteuer aber nicht ab, sondern verschwindet ins Ausland und hinterlässt eine insolvente GmbH mit uneinbringlicher Umsatzsteuerschuld. Um das Steueraufkommen zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen hintanzuhalten, wird nun bei Bauleistungen, die ein Unternehmer für einen anderen Unternehmer erbringt, die Umsatzsteuer beim Empfänger der Leistung eingehoben, statt, wie bisher grundsätzlich üblich, bei dem Unternehmer, der die Leistung tatsächlich erbringt.

Außerdem wird die Erbschaftssteuerbefreiung bei unentgeltlichen Betriebsübergaben gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz auf alle Abgaben ausgedehnt, die bei einer Betriebsübergabe anfallen. Adaptierungen der Bundesabgabenordnung ermöglichen es künftig allen Abgabenpflichtigen - nicht nur Wirtschaftstreuhändern, Notaren und Rechtsanwälten - Erklärungen elektronisch via Internet einzureichen. Im Normverbrauchsabgabegesetz wird aufgrund eines EuGH-Urteils für ins Ausland vermietete Fahrzeuge eine Vergütung der Abgabe vorgesehen. Weitere EU-Anpassungen werden im EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz und im Tabaksteuergesetz vorgenommen. (1175 d.B.).

ANTRÄGE

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GRÜNE FÜR "GENTECHNIKFREIE ZONE ÖSTERREICH"

Ein Entschließungsantrag der Grünen geht von der Überlegung aus, dass ein Nebeneinander von gentechnikfreiem Biolandbau und dem Gentechnikeinsatz im konventionellen Landbau in der kleinräumigen österreichischen Agrarstruktur nicht möglich ist. Die Antragsteller beziehen sich auf den Vorschlag von EU-Agrarkommissar Franz Fischler, gentechnikfreie Zonen einzurichten und fordern von der Bundesregierung, Österreich zu einem Entwicklungs- und Sicherheitsraum für eine gentechnikfreie nachhaltige Landwirtschaft zu machen. Gentechnikfreiheit soll unter anderem im ÖPUL verankert und überdies Kriterium bei der Unterstützung von Pflanzenzüchtern und Saatgutherstellern sowie Gegenstand von Forschung und der Agrarberatung werden (698/A(E)).

Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer "Gentechnikfreien Zone Österreich" verlangt G-Abgeordnete Glawischnig auch eine Änderung des Gentechnik-Gesetzes, um zu gewährleisten, dass Biotechnologie-Unternehmen im Falle unbeabsichtigter Freisetzungen die volle Haftung zu übernehmen haben. Zudem wollen die Grünen auf europäischer Ebene (Umwelthaftungs-Richtlinie) eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung, die auch das Entwicklungsrisisko umfasst, einführen (699/A(E)). (Schluss)