Parlamentskorrespondenz Nr. 485 vom 26.06.2002

FINANZAUSSCHUSS FÜR MASSNAHMEN GEGEN STEUERHINTERZIEHUNG AM BAU

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Wien (PK) - Der Finanzausschuss verabschiedet heute unter der Leitung seines Obmannes Kurt Heindl zunächst ein Zweites Abgabenänderungsgesetz 2002, das die Prüfung lohnabhängiger Abgaben durch Konzentration der Prüfung auf ein Organ und einen Termin erleichtert. Gleichzeitig wird der Umsatzsteuerhinterziehung in der Baubranche ein Riegel vorgeschoben. Steuerschuldner ist bei Subaufträgen künftig der Auftraggeber. Die Zeit der GmbH, die sich nach Abwicklung ihres Auftrags mitsamt ihrer Steuerschuld durch einen Konkurs "in Luft auflösen", ist damit vorbei. Die Steuerbefreiung bei unentgeltlichen Betriebsübergaben wird auf alle Abgaben ausgedehnt. Die Möglichkeit, Steuererklärungen via Internet abzugeben, soll künftig allen Steuerpflichtigen offen stehen. Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP verabschiedet. Die im Abänderungsantrag enthaltene Anhebung der Tabaksteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 57 % lehnte die Opposition, allen voran Abgeordneter Rudolf Edlinger (S), aber mit dem Hinweis auf eine fehlende Zweckbindung der Einnahmen zugunsten des Gesundheitswesens ab. Einstimmigkeit erzielte hingegen ein im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abgabenänderungsgesetz gestellter Antrag der V-Abgeordneten Cordula Frieser auf Verlängerung der Schenkungssteuerfreiheit von Sparbüchern bis Ende des Jahres 2002.

In der Debatte würdigte Abgeordneter Günter Stummvoll (V) die Zusammenlegung der Prüfungen lohnabhängiger Abgaben und sprach von einer klassischen Win-Win-Situation für Betriebe und Behörden durch Verwaltungsvereinfachungen. Die Forderung nach der Zweckbindung für die erhöhte Tabaksteuer will der Abgeordnete prüfen, um den Weg für eine Zustimmung der Opposition im Plenum frei zu machen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) erkundigte sich nach den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die vorliegenden Maßnahmen.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) bekannte sich nachdrücklich zur Entlastung der Betriebe und bezeichnete die Umsatzsteuerlösung für die Baubranche als hervorragend, wenn er auch bedauerte, dass es nicht gelungen sei, die angestrebte große EU-Lösung zu erreichen.

Staatssekretär Alfred Finz wies die Opposition darauf hin, dass die gewünschte Zweckbindung für die Tabaksteuereinnahmen in der 60. ASVG-Novelle enthalten sei. Die Zusammenlegung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben sei Teil einer umfassenden Finanzreform im Sinne einer schlankeren, bürger- und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung. Die Schätzungen für die Mehreinnahmen infolge der neuen Umsatzsteuerregelung liegen zwischen 5 Mill. Euro und 3 Mrd. Euro, die Steuerreform werde sich durch diese Einnahmen aber nicht finanzieren lassen, merkte der Staatssekretär an.     

ONE-STOP-SHOP FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG - AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE

Mit dem Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz wird ein One-Stop-Shop für die Wirtschaftsförderung geschaffen. Er entsteht durch Verschmelzung der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. (FGG), der BÜRGES Förderungsbank und der Innovationsagentur (IA), durch Einbeziehung der betrieblichen Arbeitsmarktförderung und durch personelle Verschränkung mit dem weiterhin selbständigen ERP-Fonds. Die Österreichische Hoteltreuhand (ÖHT) wird sich im Auftrag der Austria Wirtschaftsservice der Tourismusförderung widmen. Die zu erwartenden Kosteneinsparungen dank Synergien beziffert die Regierung mit 18 Mill. € jährlich. - In der Debatte wiesen die Sozialdemokraten auf eine Reihe offener Detailfragen bei der Zusammenlegung der Förderungsstellen hin und relativierten die behaupteten Synergieeffekte, während die Koalitionsparteien die Reform im Interesse der Wirtschaftstreibenden begrüßten und den Gesetzentwurf in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages mit redaktionellen Verbesserungen mit ihrer Mehrheit verabschiedeten.

Abgeordnete Maria Kubitschek (S) sah die Zusammenführung der Wirtschaftsförderungseinrichtungen positiv, das vorliegende Konzept sei ihr aber unklar. Sie problematisierte die Aussagen über Synergieeffekte und Kosteneinsparungen u.a. mit dem Hinweis auf Übersiedlungskosten der derzeit sehr günstig untergebrachten Förderungsinstitutionen und bemängelte, dass Mittel der Arbeitslosenversicherung in die Unternehmensförderung umgeleitet würden, ohne dass die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Zielkatalog der Förderungspolitik aufgenommen würde.

Abgeordneter Gerhard Hetzl (F) unterstrich das Interesse der kleineren und mittleren Unternehmen, das "Dickicht der Förderungsstellen" durchschaubarer zu machen und Kompetenzen zu bündeln.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) bekannte sich nachdrücklich zum Ziel der Verwaltungsvereinfachung, auch wenn die eine oder andere Einzelfrage noch offen sei. "Die Wirtschaftstreibenden wollen einen One-Stop-Shop, um mit ihren Förderungsanliegen nicht von Stelle zu Stelle geschickt zu werden."

Abgeordneter Rudolf Edlinger (S) warf den Regierungsparteien vor, in der Frage Zusammenlegung der Wirtschaftsförderungsstellen offenbar nicht an einen Konsens mit der Opposition interessiert zu sein. Wer nicht ausreichend informiert sei und zu wenig über die Details Bescheid wisse, könne keine Verantwortung übernehmen, sagte der Abgeordnete mit Bedauern.

Staatssekretär Alfred Finz sprach von einem ersten Schritt in Richtung Neuorganisation der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung. Statt 6 werde es künftig 2 Geschäftsführer und statt 27 künftig nur 10 Aufsichtsräte geben. Die neue Organisation werde gewaltige Synergieeffekte in der Buchhaltung und bei der EDV erzielen und ihre Kundenorientierung stärken. Auch können die Förderungsprogramme zugunsten der Betriebe besser aufeinander abgestimmt werden.

ÄNDERUNG DES BANKWESENGESETZES

Auf Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Hermann Böhacker (F) verabschiedete der Ausschuss einen Antrag zur Änderung des Bankwesengesetzes. Er ermöglicht zentralen Instituten in Kreditinstitutsgruppen, die Konsolidierung eines oder mehrerer Institute anzuordnen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbskraft der Bankenwirtschaft und ein besserer Einlegerschutz in der dezentralen Kreditwirtschaft.

In der Debatte kritisierten die Abgeordneten Rudolf Edlinger (S) und Werner Kogler (G) die Vorgangsweise der Koalitionsparteien, eine Änderung des Bankwesengesetzes durch einen Initiativantrag in das Haus zu bringen und auf diese Weise die Begutachtung des Entwurfs zu vermeiden. Edlinger und Kogler äußerten die Vermutung, es handle sich bei dem vorliegenden Gesetz um eine "Lex Erste".

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) berichtete von ausführlichen Verhandlungen mit den Sparkassen und den Volksbanken, die dem vorliegenden Entwurf zustimmten. Die Verhandlungen mit den Volksbanken über eine spezifische Lösung für ihren Bereich werden fortgesetzt. Auch Abgeordneter Hermann Böhacker (F) wies den Vorwurf zurück, die Änderung des Bankwesengesetzes stelle eine "Lex Erste" dar. - Die Gesetzesänderung wurde dem Plenum mit F-V-Mehrheit zur Annahme empfohlen.

VERKAUF VON M60-PANZERN UND FORSTGRUNDSTÜCKEN IN DER STEIERMARK 

Im weiteren Verlauf seiner Sitzung stimmte der Ausschuss einhellig  Regierungsvorlagen zum Verkauf der vom Heer außer Dienst gestellten M60-Panzer um 31,3 Mill. € an Ägypten (1158 d.B.) und der Veräußerung des bundeseigenen Forstreviers Hieflau an das Land Steiermark (1137 d.B.) zu. Die Grundstücke im Ausmaß von 7,006294 m2 werden in den geplanten "Nationalpark Gesäuse" einbezogen. Der Kaufpreis beträgt 5,6 Mill. €.

Schließlich setzten sich die Grünen mit einem Entschließungsantrag für die Unterstützung der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich (411/A(E)) ein, die mit finanziellen Problemen kämpft, weil die kleine, von Abwanderung betroffene religiöse Gruppe großen Aufgaben bei der Betreuung von Holocaust-Überlebenden und bei der Pflege der religiösen Einrichtungen gegenübersteht. - Der von Abgeordnetem Günter Stummvoll (V) vorgelegte und in der Debatte von Abgeordnetem Werner Kogler (G) kritisierte Vertagungsantrag wurde mit der Mehrheit von FPÖ und ÖVP angenommen. (Schluss)