Parlamentskorrespondenz Nr. 488 vom 26.06.2002

DROGENTESTS IM STRASSENVERKEHR BESCHLOSSEN

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Wien (PK) - Heute Vormittag traten die Mitglieder des Verkehrsausschusses zu einer Sitzung zusammen, die sich mit einer umfangreichen Tagesordnung befassten. Im Mittelpunkt stand zunächst ein S-F-V-Initiative, die die Einführung von Drogentests im Straßenverkehr zum Inhalt hat. Wird bei einem Lenker eine Beeinträchtigung durch Suchtgifteinnahme festgestellt, ist künftig eine Blutabnahme vorzunehmen. Nicht einverstanden mit dieser Lösung zeigten sich die Abgeordneten der Grünen, die u.a. die Festlegung von klaren Grenzwerten forderten.

BEI SUCHTGIFTBEEINTRÄCHTIGUNG VERPFLICHTENDE BLUTANALYSE

Da der Missbrauch von Drogen im Straßenverkehr und die damit zusammenhängenden Unfälle immer mehr zunehmen, soll ein Lenker eines Fahrzeuges bei Suchtgiftbeeinträchtigung zu einer Blutanalyse verpflichtet werden. Dies ist der Kernpunkt eines Entschließungsantrages (544/A), der in einem Unterausschuss beraten wurde und nun in der Fassung eines Abänderungsantrag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen wurde. Die neue Lösung sieht nunmehr vor, dass ein Lenker einem Arzt zur Blutabnahme vorgeführt werden kann, wenn das Straßenaufsichtsorgan vermutet, dass der Betreffende durch Suchtgift beeinträchtigt ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass Arzt zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, die auf eine Suchtgifteinnahme hindeutet.

Die Blutprobe ist dann einem gerichtsmedizinischen oder gleichwertigen Labor zur Analyse zu übermitteln. Die Folgen der Drogenbeeinträchtigung sowie die Verweigerung der Blutabnahme und die Kostentragung dafür werden weitgehend gleich behandelt wie bei der Alkoholisierung. Ergänzend wird vorgesehen, dass anstatt einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zu erfolgen hat, wenn bei einer vorgeführten Person anzunehmen ist, dass sie Suchtgift missbraucht. Die Behörde hat dann zu beurteilen, ob gegebenenfalls gesundheitsbezogene Maßnahmen (Therapie) notwendig sind, und kann diese allenfalls auch veranlassen. Lediglich bei Nichtbefolgung ist mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Übertretung des Suchtmittelgesetzes zu rechnen. Hinsichtlich der Drogenschnelltests müsse es erklärtes Ziel bleiben, die Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen zu forcieren, um mittelfristig Schnellverfahren anbieten zu können, heißt es noch im Abänderungsantrag.

Ein weiterer Drei-Parteien-Entschließungsantrag, der ebenfalls mit S-F-V-Mehrheit angenommen wurde, betrifft flankierende Maßnahmen gegen Suchtgift am Steuer. So soll u.a. sichergestellt werden, dass die Straßenaufsichtsorgane sowie die Ärzte ausreichend geschult bzw. vorbereitet werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit die derzeitigen Hinweise auf Medikamentenpackungen in Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit ausreichen bzw. ob Verbesserungen nötig sind.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) zeigte sich froh über die gefundene Lösung, die auf einer Drei-Parteien-Einigung basiert. Es sei erfreulich, dass sich die Blutanalysen durchgesetzt haben, da sie die sicherste Methode darstellen, um Abbauprodukte von Suchtmitteln nachzuweisen. Er betonte noch, dass vor einer Blutabnahme immer eine klinische Untersuchung durchgeführt werden müsse, um die Reaktionsfähigkeit des Lenkers zu beurteilen.

Dem ursprünglichen Entwurf konnte seine Partei nicht zustimmen, da einige Aspekte nicht berücksichtigt wurden, argumentierte Abgeordneter Kurt Eder (S). Positiv sei vor allem, dass nur mehr Blut- und keine Harnanalysen vorgenommen werden und das ganze Procedere erst bei entsprechender Verkehrsauffälligkeit in Gang gesetzt wird. Er gehe daher davon aus, dass bei normalen Überprüfungen, Planquadraten etc. keine Drogentests gemacht werden, unterstrich er. Was die Verordnungsermächtigung für den Innenminister betrifft, so könne dieser je nach Stand der Technik die geeigneten Geräte und Testverfahren bestimmen. Dadurch müsse man nicht jedes Mal das Gesetz ändern, erläuterte Eder. Es sei gut, dass heute ein wichtiges Signal gesetzt werde; denn es gehe darum, zu verhindern, dass fahruntüchtige Menschen Unfälle verursachen. 

Die Abgeordneten der Grünen, Evelin Lichtenberger und Dieter Brosz, meldeten zahlreiche Bedenken an und wiesen u.a. darauf hin, dass die Regelungen nicht auf die Beeinträchtigung, sondern auf den Konsum abstellen. Brosz kritisierte, dass bei den Drogen - im Gegensatz zum Alkoholmissbrauch - keine Grenzwerte festgelegt sind. Hinsichtlich der Nachweisbarkeit müsse man auch wissen, dass z.B. die Wirkung von Cannabis nur drei Stunden andauere, die Inhaltsstoffe aber - je nach Test - zwischen 12 Stunden und ein paar Tagen nachweisbar sind. Außerdem befürchtete er, dass durch die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit besteht, auch noch andere Tests einzuführen. Negativ beurteilte der G-Mandatar, dass im Gesetz nicht genau geregelt sei, wie eine klinische Untersuchung auszusehen hat.

Wir stehen am Beginn einer Phase, die für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist, betonte Bundesminister Mathias Reichhold. Nunmehr wurde ein Rahmengesetz geschaffen, das die Möglichkeit eröffnet, auch den Missbrauch von Drogen bei den Autolenkern nachzuweisen. Das Gesetz müsse sicher ständig an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden, war er überzeugt, um eventuell einmal auch Grenzwerte festlegen zu können. In Anbetracht des großen menschlichen Leids, das durch die vielen Verkehrsunfälle verursacht wird, glaube er doch, dass es sich um eine sehr gute Lösung handelt, die im Sinne der Verkehrssicherheit ist.

Abgelehnt wurde sodann noch ein Antrag der Sozialdemokraten, die e in neues Schwerpunktprogramm zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer nach dem Vorbild der bereits durchgeführten Kampagne „Don’t drink and drive“ fordern.

AUFTRAG AN MINISTER REICHHOLD FÜR NEUES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ

Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag, in dem der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ersucht wird, ein neues Telekommunikationsgesetz vorzulegen. Abgeordneter Reinhard Firlinger (F) erinnerte an die zahlreichen Unterausschusssitzungen zu diesem Themenbereich, in denen gemeinsam mit Experten sehr ausführlich diskutiert werden konnte. Auch von der Opposition wurden die fachlich sehr qualifizierten Gespräche im Unterausschuss gelobt; der Antrag der Regierungsparteien erschien den Abgeordneten der SPÖ und der Grünen aber als zu wenig umfangreich, weshalb sie einen eigenen (gemeinsamen) Antrag einbrachten; dieser wurde jedoch abgelehnt.

Abgeordneter Reinhard Firlinger (F) erläuterte den eingebrachten F-V-Entschließungsantrag, der u.a. folgende Punkte enthält: periodisch wiederkehrende Evaluierung, Regelungsinhalte, Rechtsmittelinstanz, Universaldienst, Frequenzüberlassung sowie Investitionsförderung. Weiters umfasst er neben dem Regelungsinhalt die Struktur der Regulierungsbehörde, wobei festgehalten wird, dass die Zuständigkeit der Telekom-Behörde alle mit Telekom- und Telekom-Zusatzdiensten im Zusammenhang stehenden Infrastrukturen umfassen soll. Für die technische Regulierung multimedialer digitaler Plattformen ist ein entsprechender Konsultationsmechanismus zwischen den beteiligten Regierungsbehörden vorgesehen. Außerdem soll die bestehende Ex-ante-Regulierung für jene Bereiche gelockert werden, in denen schon jetzt ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet ist. Firlinger betonte noch, dass es aus FPÖ-Sicht keinen Konvergenzregulator geben wird. Er wundere sich schon, warum die Opposition diesem Antrag nicht zustimmen könne, da es viele Parallelitäten zwischen den beiden Papieren gibt.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) bedauerte, dass viele Punkte, die auch im Unterausschuss besprochen wurden, nicht enthalten sind. Wesentlich sei für sie etwa die Verankerung von Universaldiensten sowie die Berücksichtigung der Erkenntnisse des Obersten Sanitätsrates bezüglich des Elektrosmogs. Weiters vermisste sie eine Garantie für die Grundversorgung des ländlichen Raumes, die Beachtung des Aspektes Konsumentenschutz sowie detaillierte Vorschläge zur Investitionsförderung.

Abgeordneter Kurt Eder (S) schloss sich seiner Vorrednerin an und meinte, dass er sich mehr erwartet hätte. Er hoffe, dass im Ministerium fortschrittlicher gedacht wird. Es sei schade, dass kein gemeinsamer Antrag zustande kam, erklärte sein Fraktionskollege Rudolf Parnigoni, was er auf den Widerstand der ÖVP zurückführe. Abgeordneter Helmut Kukacka (V) erwiderte darauf hin, dass es das Recht der ÖVP sei, eine eigenständige Position zu vertreten. Es sei zudem interessant, dass das Positionspapier des Ministeriums dem Antrag der Opposition gleiche. Abgeordnete Karin Hakl (V) wies noch darauf hin, dass man davon ausgehen könne, dass die Breitbandversorgung auch in entlegenen Gebieten in Zukunft kostengünstig angeboten werden könne.

Bundesminister Mathias Reichhold bedankte sich für die Zusammenarbeit und die ausführliche Diskussion im Unterausschuss. Er messe einem neuen Telekommunikationsgesetz eine hohe Bedeutung bei, da es sich um Schlüsselfragen handelt und Österreich in diesem Bereich Aufholbedarf habe. Auch er bedauerte, dass sich nicht alle vier Parteien auf einen Antrag einigen konnten, da er keine großen Unterschiede in den Positionen sehe. Er stellte noch klar, dass Kukacka seine Fachabteilung gebeten habe, eine Zusammenfassung der Unterausschussberatung zu erarbeiten. Sein Ressort werde nun versuchen, möglichst viele Elemente aus der Diskussion aufzugreifen und er werde den diesbezüglichen Auftrag des Parlaments sehr ernst nehmen, versicherte der Ressortchef.

Die entsprechenden Berichte des Unterausschusses, die als Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt dienten, gelten als miterledigt (Berichte über Vier-Parteien- Entschließungsantrag betreffend Novellierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz, S- Entschließungsantrag betreffend die Erstellung eines Telekommunikationsberichts sowie G- Entschließungsantrag betreffend verpflichtende KundInneninformationen bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften.

G-ANTRAG BETREFFEND PROBLEME MIT MEHRWERTNUMMERN WURDE VERTAGT

Vertagt wurde sodann der G- Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriela Moser, die auf zahlreiche Probleme bei Datenverbindungen zu Mehrwertnummern hinwies. Unzureichende gesetzliche Regelungen führten zu einem mangelhaften Informationsstand über die am Markt agierenden Dienstanbieter, meinen die Grünen. Aus diesem Grund sollte es - wie etwa in der BRD - eine Instanz geben, die die Vertrauenswürdigkeit eines Dienstanbieters einschätzt. Die Bundesregierung und insbesondere die Verkehrsministerin werden daher in dem Antrag aufgefordert, gemäß den Erfahrungen des Telekom-Regulators baldigst Regelungen über einen Verhaltenskodex für Anbieter von Mehrdienstleistungen zu initiieren.

Weiters wurde noch die Änderung des Protokolles über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT einstimmig beschlossen. Als Reaktion auf die Umstrukturierung der Organisation sollen nun u.a. die finanziellen Fragen, die bisher in einer völkerrechtlichen Betriebsvereinbarung geregelt waren, privatrechtlichen Regelungen vorbehalten bleiben.

WAHLMODUS BEI DER PERSONALVERTRETUNG DER POST WIRD GEÄNDERT

Mit einer Änderung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes streben FPÖ und ÖVP an, dass jede/r Wahlberechtigte ihr/sein Wahlrecht für die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses, des Personalausschusses und des Zentralausschusses getrennt ausübt. Darüber hinaus sollen alle ArbeitnehmerInnen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht ausüben können, so der vorliegende Initiativantrag (710/A), der mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen wurde.

 

Anscheinend haben die Regierungsparteien Angst vor den Wahlen, meinte Abgeordneter Josef Edler (S), der eine Anlassgesetzgebung vermutete. Wie man den Medienberichten entnehmen könne, plane man jedoch noch viel mehr, wie z.B. die Aufstockung der Personalvertreter auf fast das Doppelte. Dies wäre ein politischer Skandal, argumentierte Edler. (Fortsetzung)

 

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