Parlamentskorrespondenz Nr. 499 vom 27.06.2002

DIE NEUEN UNIVERSITÄTEN

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Wien (PK) - Nach zwei Verhandlungen in einem Unterausschuss beschloss heute in den späten Abendstunden der Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP die Universitätsreform 2002. Die Universitäten werden autonom und grundlegend neu organisiert. An Stelle verschiedener Einzelgesetze (Organisationsrecht, Studienrecht, Personalrecht) werden alle universitätsrelevanten Bereiche in einem Bundesgesetz konzentriert. (1134 d.B.)

Das neue Universitätsgesetz soll im Oktober 2002 in Kraft treten und schließlich an den Universitäten am 1. Jänner 2004 voll wirksam werden. Der Ausschussvorsitzende Martin Graf brachte seitens der Regierungsfraktionen einen umfassenden Abänderungsantrag ein, durch den zahlreiche Details präzisiert werden. Wesentlich dabei ist die Schaffung eines "Wissenschaftsrates". Dieses Gremium soll die Bildungsministerin und die gesetzgebenden Körperschaften im Hinblick auf die künftige Ausrichtung der Universitäten beraten, das österreichische Wissenschaftssystem unter Bedachtnahme auf die europäische Entwicklung beobachten und analysieren sowie Vorschläge für dessen Weiterentwicklung machen.

In diversen Ausschussfeststellungen hielten die Abgeordneten u.a. fest, dass die Universitäten in allen Bereichen auf behinderte Menschen Rücksicht nehmen müssen, dass eine Verordnung über den Auftrag zur Errichtung eines Studiums einen Bedeckungsvorschlag enthalten soll und dass im Interesse des Wissenschaftsstandortes Österreich die unabdingbare Mobilität im Lehr- und Forschungsbereich auch von attraktiven Einkommensregelungen begleitet werden soll. Außerdem wird die Evaluierung im Universitätsgesetz 2002 als wesentliches Instrument der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements verankert.

Das Universitätsgesetz wurde schließlich unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen. Ebenso fanden die Ausschussfeststellungen die Zustimmung der Abgeordneten beider Regierungsparteien.

Das Universitätsgesetz 2002 hat grundlegende strukturelle Änderungen in der Organisation der Universitäten zum Inhalt. Sie sollen ab nun als juristische Personen des öffentlichen Rechts voll rechts- und geschäftsfähig werden und im Rahmen staatlicher Vorgaben ihre Organisation selbst bestimmen. Ihre Aufgaben sollen die Universitäten weisungsfrei erfüllen, dabei werden sie aber weiterhin hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen der Aufsicht des Bundes unterliegen. Neu ist auch die Schaffung vollrechtsfähiger Medizinischer Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck.

Dem Bund obliegt auch in Zukunft die Verpflichtung zur Finanzierung, wobei den Universitäten ein auf drei Jahre garantierter Finanzbetrag, ein so genanntes Globalbudget, zur Verfügung gestellt wird. Über die Verwendung der Mittel sowie über die Einnahmen können die hohen Schulen, ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, frei verfügen. Gleichzeitig schließen Bund und Universitäten Leistungsvereinbarungen ab, das sind öffentlich-rechtliche Verträge, in denen wissenschaftlich und gesellschaftlich erwünschte Ziele definiert werden. Die im Gesetz festgelegten Leitungsgremien sind der Universitätsrat, das Rektorat und der Senat.

Der Universitätsrat soll aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern bestehen, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft tätig sind. Die Aufgaben des Gremiums sind als Kontroll-, Steuerungs- und Aufsichtsfunktion definiert.

Wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage festhalten, sollen in Hinkunft die Universitäten nicht durch ein monokratisches Organ (RektorIn), sondern durch eine kollegiale Führung, das Rektorat, geleitet werden. Dieses Team aus RektorIn und bis zu vier VizerektorInnen wird die Universität leiten und nach außen vertreten.

Dem Senat als das Organ der Universitätsleitung gehören VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen und der anderen UniversitätslehrerInnen mit Lehrbefugnis und der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen, des allgemeinen Universitätspersonals und der Studierenden an. Das heißt, für ihn gilt das Prinzip der Mitbestimmung. Die wesentlichen Entscheidungskompetenzen betreffen die Studien- und Prüfungsangelegenheiten, insbesondere die Erlassung der Curricula, sowie die Satzungen.

In einem Antrag gemäß § 27 Abs. 1 GOG sprechen sich alle Parlamentsparteien dafür aus, der Montanuniversität Leoben die Einführung eines Studienangebots "Industrielogistik" zu ermöglichen. Weiters soll es künftig ein eigenes Fach Wirtschaftsrecht geben, welches mit dem Grad Magistra bzw. Magister des Rechts der Wirtschaft abgeschlossen werden soll. Schließlich ist noch vorgesehen, dass Studierende nach den Studienvorschriften, die vor dem AHStG in Geltung waren, wie jene, die an Kunsthochschulen nach den Bedingungen vor dem KHStG studieren, bis zum 30. September 2003 (statt wie ursprünglich vorgesehen 2002) absolvieren können.

Abgeordneter Udo Grollitsch (F) umschrieb seine Zustimmung und Erwartung zu diesem Gesetz mit einem Vergleich aus dem Sportbereich und meinte, die Vorlage stelle den Ankick zum ersten Endspiel eines Matches dar, dessen Resultat zu einem Ergebnis führen werde, das sich in wenigen Jahren zum Wohle der Universitäten erweisen werde.

Ebenfalls positiv und zufrieden über das Ergebnis äußerte sich Abgeordnete Gertrude Brinek (V), die darauf hinwies, dass in dem Abänderungsantrag sehr viele Anregungen berücksichtigt worden seien, was auch die Studentenvertreter zugegeben hätten. Sie hofft daher, dass die Opposition nun zustimmen könne. Die Beschlussfassung noch vor dem Sommer hält sie für notwendig, da man sich in den nächsten Monaten an den Universitäten noch intensiv mit den Neuerungen beschäftigen könne und außerdem die Bundesregierung die Implementierung des Gesetzes noch begleiten wolle. Ihr Klubkollege Heribert Donnerbauer erinnerte an die ausführlichen Beratungen zu diesem Gesetz, die zu einem Resultat geführt hätten, das in die richtige Richtung weise. Als wesentliche Punkte nannte er die Autonomie, eine effiziente Struktur, wo Verantwortung und Entscheidung zusammenfallen, und eine ausreichende finanzielle Absicherung. Sogar die Mitbestimmung würde sich nun verbessern.

Diese positive Beurteilung konnten die VertreterInnen der Oppositionsparteien nicht teilen. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) räumte zwar gewisse Verbesserungen ein, ein Jahrhundertgesetz hätte aber seiner Meinung nach einen ausreichenden Dialog erfordert. Nicht gefällt ihm vor allem, dass nun ein Bild der Universitäten geschaffen werde, das von "denen da oben" und "denen da unten" geprägt sei.

Auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) meinte, dass möglicherweise der Abänderungsantrag, den man in so kurzer Zeit nicht ausreichend habe studieren können, noch Verbesserungen enthalte, die wesentlichen Eckpunkte der Reform fänden jedoch nicht die Zustimmung der SPÖ. Diese hätte eine andere Vorstellung von den Universitäten. Abgeordnete Gisela Wurm (S) forderte insbesondere Maßnahmen zur Gleichbehandlung der Frauen ein, da sich die Machtstrukturen an den Universitäten nicht geändert hätten. Lakonisch fügte sie hinzu, dass noch jedes angekündigte Jahrhundertgesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Sie zweifle nicht daran, dass dies auch bei der Universitätsreform 2002 der Fall sein werde.

Miterledigt mit der Universitätsreform wurden die Stenographischen Protokolle zu den parlamentarischen Enqueten „Der Weg zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten“ (III-146.d.B.) und "Die Universitätsreform“ (III-104.d.B.) sowie vier Anträge der Opposition. Die Anträge der SPÖ betrafen Reformschritte an den österreichischen Universitäten (398/A[E]), die Abschaffung der Studiengebühren (444/A) und die Sicherung der finanziellen Mittel für den Standort Universität Salzburg (Unipark Nonntal) (451/A[E]). Die Grünen forderten in einem Entschließungsantrag, dass Menschen mit Behinderung von der Studiengebühr ausgenommen werden. (453/A[E]).

TÄTIGKEITSBERICHT DES UNIVERSITÄTENKURATORIUMS

Schließlich beschäftigten sich die Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses auch mit dem Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums für das Kalenderjahr 2001 (III-153 d.B.).

Eingeladen war dazu der Vorsitzende, Generaldirektor Erwin Bundschuh. Er bewertete die heute verhandelte Universitätsreform grundsätzlich positiv und betonte, dass sich das Universitätenkuratorium sehr ausführlich mit der Frage der Struktur einer autonomen Universität auseinandergesetzt habe. Die Autonomie werde dazu führen, so Bundschuh, dass die Universitäten effektiver arbeiten und gestalten können. Ein positiver Egoismus werde sicherlich auch zu einem Konkurrenzkampf zwischen den Universitäten führen. Deshalb sei es notwendig, auch eine neutrale Institution zu haben, die analysiert, beobachtet und Empfehlungen abgibt, um im Gesamtsystem eine vernünftige Ordnung zu schaffen, ohne in die Autonomie einzugreifen. Er zeigte sich daher außerordentlich zufrieden, dass durch den Abänderungsantrag zur Universitätsreform nun auch ein Wissenschaftsrat eingerichtet wird.

Nachdem Abgeordneter Kurt Grünewald (G) die mangelnden Kompetenzen des Wissenschaftsrates kritisiert hatte, unterstrich Bundschuh, dass es für ihn von Bedeutung sei, dass dessen Mitglieder frei von lokalpolitischen Interessen seien. Dass die Entscheidungskompetenz weiter beim Ministerium bleibe, halte er nicht für falsch, denn sonst hätte man quasi zwei Regierungen.

Auf die Frage des Abgeordneten Erwin Niederwieser (S), wie er nun die eigenständigen Medizin-Universitäten beurteile, zumal sich der Bericht für den Verbleib der Medizinischen Fakultäten bei den bisherigen Universitäten ausspricht, gab Bundschuh zu, dass er bei der Beurteilung dieser Frage Schwierigkeiten gehabt habe, insbesondere was die Schnittstelle zwischen Fakultäten und Kliniken betrifft. Er sei zwar im Zweifelsfalle für den Verbleib der Medizinischen Fakultäten, er würde aber nicht so weit gehen zu sagen, eigene Medizinische Universitäten seien keine gute Idee. Man müsse jedoch die weitere Zusammenarbeit mit den Universitäten sicherstellen.

Alle Fraktionen sowie Bundesministerin Elisabeth Gehrer dankten Generaldirektor Bundschuh für seine Tätigkeit und unterstrichen die wertvolle Arbeit des Universitätenkuratoriums. Der Bericht wurde auch einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)