Parlamentskorrespondenz Nr. 501 vom 28.06.2002

WAS POST UND TELEKOM AN GEMEINWIRTSCHAFTLICHEN LEISTUNGEN ERBRACHTEN

Telefon-Sozialtarif bleibt, Zuschuss zum Postzeitungsversand fällt

Wien (PK) - Ein Bericht des Verkehrsministers gibt Aufschluss über die im Jahr 2000 von der Post und Telekom Austria AG erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Form des Postzeitungsversandes und der Telefon-Sozialtarife für Bedürftige. Grundsätzlich wurden diese Leistungen in beiden Fällen durch den Bund auf Basis vertraglicher Vereinbarungen abgegolten. Während aber der Sozialtarif der Telekom auch weiterhin aufrecht bleibt, lief hingegen der begünstigte Postzeitungsversand nach einer schrittweisen Reduzierung des Bundeszuschusses mit Ende 2001 aus.

RUND 300.000 GEBÜHRENBEFREIUNGEN PRO JAHR

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Telekom Austria bestehen in der Gebührenbefreiung für sozial Bedürftige, in deren Genuss jährlich durchschnittlich 300.000 Personen kommen. Für das Jahr 2000 verpflichtete sich der Bund in einem Vertrag mit der TA zu einer Zahlung von 500 Mill. S zur Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Nachdem die TA allerdings Nachforderungen in der Höhe von 967 Mill. S geltend gemacht hatte, einigte man sich in einem Vergleich auf einen Pauschalbetrag von 650 Mill. S, womit sämtliche Forderungen der TA abgegolten wurden.

Für das Jahr 2001 wurde eine Regelung geschaffen, die auch andere Betreiber als die TA einbezieht. Die Höhe des Bundeszuschusses beläuft sich dabei auf maximal 750 Mill. S.

POSTZEITUNGSVERSAND: BUNDESZUSCHUSS ENTFÄLLT AB 2002

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post AG umfassten den nicht kostendeckenden Versand von Zeitungen, Wochenblättern und Monatsschriften, Gesetzes-, Verordnungs- und Amtsblättern sowie von Publikationen von gesetzlichen Interessenvertretungen, Parteien, Wahlwerbern, Vereinen, Kirchen und gemeinnützigen Organisationen. Im Jahr 2000 wurden durch die Post 702 Mill. Sendungen von 8.536 Titeln befördert.

Als Folge der Novelle zum Postgesetz wurde der Bundeszuschuss zunächst schrittweise reduziert. Nachdem in der ersten Hälfte 2000 vereinbarungsgemäß noch 450 Mill. S ausbezahlt wurden, verringerte sich der Zuschuss für die zweite Jahreshälfte nach Inkrafttreten der Novelle auf 150 Mill. S. 2001 leistete der Bund einen letzten Beitrag von 200 Mill. S, ab 2002 entfällt der Bundeszuschuss zur Gänze. (Schluss)