Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 02.07.2002

MOLTERER BEZEICHNET UMWELTFÖRDERUNG ALS "ECHTE ERFOLGSSTORY"

----

Wien (PK) - Heute Nachmittag trat der Umweltausschuss zu einer Sitzung zusammen, in der zunächst die Behandlung von zwei Umweltberichten, die die Umweltförderung des Bundes sowie deren Evaluierung zum Inhalt hatten, auf der Tagesordnung stand. Die beiden Berichte, deren Qualität von allen Abgeordneten gelobt wurde, sind im Ausschuss enderledigt und bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis genommen worden. Weiters befassten sich die Ausschussmitglieder noch mit einem Bundesluftreinhaltegesetz, das in der Fassung eines Abänderungsantrages, der - von der Opposition kritisierte - Ausnahmebestimmungen für die Landwirtschaft zum Inhalt hat, mit F-V-Mehrheit angenommen wurde. Einstimmig verabschiedet wurde schließlich noch ein Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz, das niedrigere Grenzwerte vorsieht.

BERICHT ÜBER DIE UMWELTFÖRDERUNGEN DES BUNDES IM JAHR 2001

Das Jahr 2001 war für die Umweltförderungen des Bundes und damit für den österreichischen Umweltschutz ein erfreuliches Jahr, heißt es im Bericht. Mit insgesamt 2.828 Projekten wurde die seit Einführung des Umweltförderungsgesetzes (UFG - 1993) größte Anzahl an Förderungsfällen genehmigt. Die Anzahl der geförderten Projekte, die vor allem die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft (1.933) und Umweltförderung im Inland (809) betrafen, ist somit gegenüber dem Jahr 2000 um 249 gestiegen. Nur 133 Fälle wurden von den Kommissionen abgelehnt. Die vom Umweltminister im Jahr 2001 mit einem Förderbarwert von 492,3 Mill. € genehmigten Förderungsansuchen lösten ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von  1.448,5 Mill. € aus. Der durchschnittliche Fördersatz lag bei 34 % (2000: 31,5 %).

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat zudem einen weiteren Bericht vorgelegt, der eine Evaluierung der Förderbereiche Siedlungswasserwirtschaft, Umweltförderung im In- und Ausland sowie Altlastensanierung für den Zeitraum 1999 - 2001 vornimmt. Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft konnte die  kontinuierliche Verbesserung der biologischen Gewässergüte von Fließgewässern in Österreich konstatiert werden, was im engen Zusammenhang mit dem Ausbau der Abwasserentsorgung steht. Durch die Förderrichtlinien 1999 wurde eine Vereinfachung der Förderabwicklung für Einzelwasserversorgungsanlagen und Kleinabwasserentsorgungsanlagen durch Pauschalfördermodelle eingeführt. Insbesondere Kleinabwasserentsorgungsanlagen haben stark zugenommen, wobei Kärnten hier den höchsten Anteil (78 %) hält. Bei der Umweltförderung im Inland wurde bei den Emissionen vermehrt dazu übergegangen, nur mehr die Reduktion von Kohlendioxidemissionen im Hinblick auf die Erreichung des Kyoto-Ziels zu erfassen. Durch die Förderaktionen wurde eine CO2-Reduktion von rund 980.000 Tonnen pro Jahr erzielt. Eine positive Bilanz zog man auch bei der Umweltförderung im Ausland; so wurde etwa durch die Durchführung von Luftreinhalteprojekten eine Reduktion von C02 in der Höhe von 85.500 t/a erreicht.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) befasste sich in ihrer Wortmeldung vor allem mit dem Erreichen des Kyoto-Zieles. Aufgrund der Berechnungen des Umweltministeriums gehe sie davon, dass hinsichtlich der Finanzierung 325 Mill. € fehlen; sie hege daher große Zweifel, ob die Klimaschutzvorgaben erreicht werden können.

Auch Abgeordnete Ulrike Sima (S) äußerte diesbezüglich Bedenken und wies darauf hin, dass schon in den letzten Jahren zu wenig Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung standen. Außerdem sei ihrer Ansicht nach die Umweltförderung im Ausland nicht ausreichend dotiert.

Der Bericht stelle allen Beteiligten, v.a. der Kommunalkredit, die für die effiziente Abwicklung zuständig ist, das beste Zeugnis aus, meinte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V). Er belege zudem, dass es sich bei der Umweltförderung wohl um eines der effizientesten Förderinstrumente handelt, da es in nahezu allen Bereichen maßgebliche Fortschritte gegeben hat. Eine besondere Bedeutung komme der Umweltförderung auch hinsichtlich der Beschäftigungseffekte sowie der Technologieentwicklung zu, betonte er.

Trotz einer schwierigen Budgetsituation sei es gelungen, die Umweltförderung auf einem hohen Niveau zu halten, unterstrich Abgeordneter Wilhelm Weinmeier (F). Positiv sei, dass bei der Vergabe zunehmend auf die Kyoto-Ziele abgestellt werde und dass die Richtlinien in einigen Bereichen überarbeitet wurden.

Nach Auffassung des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) werden im Bericht einige grundlegende Fragen nicht aufgegriffen. So sollte man sich etwa im Abwasserbereich überlegen, ob angesichts eines Anschlussgrades von 85 % die "Gewichtung noch zeitgemäß ist", zumal mehr als zwei Drittel der Gelder in die Siedlungswasserwirtschaft fließen. Auch habe es trotz der Überarbeitung der Richtlinien in diesem Bereich keine wesentliche Systemänderung gegeben. Zudem müssten die Verfahren vereinfacht, eine Harmonisierung mit dem Wasserrecht vorgenommen und mehr Forschungsprojekte in Bezug auf alternative Lösungen durchgeführt werden, schlug er vor.

Auch Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) hob die gute Qualität des Berichts hervor. Er bedauere es jedoch, dass darüber nicht mehr im Plenum diskutiert werde. Der S-Redner befasste sich vor allem mit der Klärschlammproblematik, wo es seiner Meinung nach in Richtung thermische Entsorgung gehe. Dies müsste dann jedoch auch im Zusammenhang mit der Ökostromförderung Berücksichtigung finden, regte er an.

Es gebe so viele Förderungen wie noch nie zuvor und die Umweltförderung sei als "echte Erfolgsstory" anzusehen, meinte Bundesminister Wilhelm Molterer. Dadurch wurde nicht nur ein maßgeblicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in Österreich geleistet, sondern es wurden auch wichtige Impulse für die Beschäftigung und die Technologieentwicklung gesetzt, was angesichts der zukünftigen Umweltinvestitionen in den EU-Beitrittskandidatenländern eine große wirtschaftspolitische Chance für unser Land darstelle, war der Minister überzeugt.

Was die Fragen bezüglich des Kyoto-Zieles betrifft, so sei es nach einem langen Vorbereitungsprozess zu Beschlussfassungen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gekommen. Man habe einen Stufenplan vorgeschlagen, weil sich auch die Förderungen entwickeln sollten. Es müssen natürlich große Anstrengungen unternommen werden, aber er gehe davon aus, dass der Zielwert erreicht werden könne. Was die Frage des Abgeordneten Weinmeier hinsichtlich der Überarbeitung der Richtlinien für die Umweltförderung im Ausland betrifft, so sollen diese im Herbst der Kommission vorgelegt werden; notwendig sei zudem eine Abstimmung mit der Klimastrategie.

Hinsichtlich der neuen Richtlinien im Abwasserbereich führte der Minister aus, dass man diese nach einer gewissen Zeit einer Evaluierung unterziehen sollte. Für wichtig halte er auch die Durchführung von Pilotprojekten bzw. Benchmarking, da damit die Effizienz von Projekten sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht untersucht werden könne und eine ideologische Debatte vermieden wird. Zur Frage des Abgeordneten Oberhaidinger bezüglich eines Klärschlammkonzeptes teilte Molterer mit, dass einerseits die Bodenschutzkompetenz bei den Ländern liege und andererseits auf der Bundesebene dort reagiert wurde, wo es möglich war (z.B. Forstgesetz, Düngemittelgesetz, ÖPUL etc.). Derzeit gebe es folgende Entsorgungssituation: 38 % Verbrennung, 25 % Deponien, 17 % landwirtschaftliche Kompostierung sowie 20 % sonstige Behandlungsformen. Da es bei der Landwirtschaft und den Deponien Limits gebe, seien Verbrennungsanlagen sowie mechanisch-biologische Anlagen wichtig; auch Biogas sollte als Alternative gesehen werden. Insgesamt gebe es in diesem Bereich daher eine vernünftige Entwicklung, unterstrich Molterer.

BUNDESLUFTREINHALTEGESETZ: VERBOT DES VERBRENNES VON NICHT BIOGENEN MATERIALIEN AUSSERHALB VON ANLAGEN

Der Entwurf für ein Bundesluftreinhaltegesetz dient der Rechtsbereinigung und enthält bundeseinheitliche Regelungen für die Verpflichtung zur Luftreinhaltung sowie das Verbot des Verbrennens nicht biogener Materialen außerhalb von Heizanlagen. Das seit der B-VG-Novelle 1988 bestehende partikuläre Bundesrecht auf diesem Gebiet wird mit einer Generalklausel aufgehoben. Im Laufe der Debatte wurde noch ein F-V-Abänderungsantrag eingebracht, der u.a. eine Ausnahme für Emissionen vorsieht, "die durch eine luftreinhalterechtliche Genehmigung gedeckt sind oder bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung entstehen".

In einer Ausschussfeststellung wurde zudem noch der Begriff "ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung" präzisiert. Dies sei dann der Fall, wenn die Bodennutzung "unter Einhaltung der bezughabenden Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend Chemikalien, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Klärschlamm, Bodenschutz und Waldbehandlung, sowie besonderer wasserrechtlicher Anordnungen erfolgt". - Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mit F-V-Mehrheit angenommen; einstimmige Annahme fand sodann die Ausschussfeststellung. Die von Abgeordneter Glawischnig (G) eingebrachten Abänderungsanträge fanden keine Mehrheit.

Während die Abgeordneten der Opposition kritisierten, dass wieder eine Ausnahme für die Landwirtschaft gemacht wird, verteidigte Abgeordneter Franz Hornegger (F) diese Regelung. Bei der Ausbringung von Jauche oder Gülle gebe es nun mal Geruchsbelästigungen, gab er zu bedenken. Wenn man hier keine Ausnahme schafft, könne man überhaupt keine Landwirtschaft mehr betreiben.

Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer widersprach der Abgeordneten Sima und meinte, es könne keine Rede davon sein, dass ein Freibrief für die Landwirtschaft ausgestellt werde. Sodann erläuterte er den Abänderungsantrag, der die Wortfolge "soweit dies technisch möglich ist" durch "soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist" ersetzt. Dies sei deshalb sinnvoll, weil damit Kosten-Nutzen-Abwägungen gemacht werden können. Was die zweite Änderung betrifft, so machte er darauf aufmerksam, dass es bereits jetzt in diversen Landesgesetzen Ausnahmeregelungen für den landwirtschaftlichen Bereich gibt. Außerdem werde mit diesem Gesetz ein legistischer Lückenschluss vollzogen.

EU-ANPASSUNG BEIM STRAHLENSCHUTZ BRINGT NIEDRIGERE GRENZWERTE

Ein Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz enthält niedrigere Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen und für die Allgemeinbevölkerung. Verboten wird die Beimengung radioaktiver Stoffe zu Lebensmitteln, Spielwaren und Kosmetika. Im übrigen bleiben die heimischen Strahlenschutzbestimmungen weitgehend unverändert. - Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrages bei der Abstimmung einstimmig angenommen.

Einstimmig vertagt wurde ein G-Entschließungsantrag zum Thema Strahlenschutz, der sich mit der "Risikotechnologie Mobilfunk" befasste. Das Wachstum der drahtlosen Telekommunikation habe die mittlere Belastung von Mensch und Umwelt während der letzten Jahre verzehnfacht, klagten die Grünen. Wissenschaftliche Aussagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Menschen würden zwar von Wirtschaft, Verwaltung und Politik in Frage gestellt, aber nie widerlegt. Ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist für die Grünen daher ein Gebot der Stunde (495/A(E)).

Die Änderung des Strahlenschutzgesetzes diene der Implementierung von drei EU-Richtlinien, erläutertete Abgeordneter Wilhelm Weinmeier (F). Positiv hob er hervor, dass durch dieses Gesetz mehr Rechtssicherheit für das Zwischenlager in Seibersdorf geschaffen wird. Abgeordnete Eva Glawischnig (G) sprach die Frage die Endlagerung an und wunderte sich, warum nun von der nationalen Entsorgungsstrategie abgegangen und eine Kooperation mit anderen EU-Staaten angestrebt werde. Weiters wies sie auf Bedenken des Verfassungsdienstes hin. Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) unterstützte den Antrag der Grünen, da einem "Wildwuchs Einhalt geboten" werden müsse.

Es gebe in allen Ländern eine Debatte über die Frage der Endlagerung, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist, merkte Bundesminister Wilhelm Molterer an. Man habe bewusst den Passus bezüglich der Kooperation mit anderen EU-Ländern in das Gesetz hineingeschrieben, da dort ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet ist und ein eigenes Endlager seiner Auffassung nach nicht der richtig Weg sei. Was Seibersdorf anbelangt, so sei es gelungen, eine vernünftige und langfristige Lösung zu finden. Er glaube auch, dass die Bedenken des Verfassungsdienstes zerstreut werden konnten, da auch auf andere vergleichbare Einrichtungen abgestellt wurde. Zum Antrag der Grünen teilte Molterer mit, sobald abgesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Bereich vorliegen, werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. (Fortsetzung)