Parlamentskorrespondenz Nr. 518 vom 03.07.2002

INNENAUSSCHUSS: REGIERUNGSFRAKTIONEN BESCHLIESSEN VERMUMMUNGSVERBOT

Exekutive mehrheitlich für, manche Experten gegen neue Regelung

Wien (PK) - Mit einem Expertenhearing starteten heute die Beratungen im Innenausschuss zum Thema Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Dabei sprach sich ein Großteil der geladenen Experten, insbesondere Vertreter der Exekutive, für die Einführung eines Vermummungsverbotes aus, einige von ihnen betonten jedoch die Notwendigkeit, bei Demonstrationen ausreichend Handlungsspielraum hinsichtlich der Exekutierung eines solchen Verbotes zu haben. Hingegen äußerten sowohl Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk als auch Strafrechtsexperte Frank Höpfel verfassungs- und grundrechtliche Bedenken gegen den von den beiden Koalitionsparteien vorgelegten Initiativantrag. Höpfel gab zu bedenken, dass es derzeit jedem einzelnen überlassen sei, wie anonym er sich in der Öffentlichkeit bewege, vor Begehen eines Deliktes bestehe heute ein Recht auf Anonymität.

Seitens der Abgeordneten begründete Abgeordneter Werner Miedl (V) die Initiative seiner Fraktion zur Einführung eines Vermummungsverbotes damit, dass es um den Schutz von friedlichen Demonstranten und unbeteiligten Personen gehe. Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) argumentierte, im Gegensatz zu früher hätten Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen in den letzten beiden Jahren überhand genommen, was Konsequenzen notwendig mache.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni wandte sich namens der SPÖ gegen zu restriktive Bestimmungen und betonte, seiner Partei gehe es vor allem darum, dass die Polizei nicht dazu verpflichtet wird, ein Vermummungsverbot durchzusetzen, wenn man dadurch zur Deeskalation der Situation beitragen könne. Abgeordneter Peter Pilz (G) machte geltend, es gebe verschiedene Gründe, warum Menschen sich vermummen. Manche wollten bei Demonstrationen einfach nicht erkannt oder dokumentiert werden, weil sie - zu Recht oder zu Unrecht - befürchten, Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Eingeleitet wurde das Hearing durch den Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk (Institut für Staats- und Verfassungsrecht der Universität Wien). Er äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen manche Formulierungen des von den Koalitionsparteien ausgearbeiteten Gesetzentwurfs. Wie wolle man etwa nachweisen, ob ein hochgezogener Schal allein dem Zweck der Vermummung diene oder nicht doch auch vor Kälte schütze? fragte er.  Auch könne beispielsweise eine mitgetragene Schirmmütze theoretisch zur Vermummung geeignet sein, ohne dass der Betroffene entsprechende Absichten habe. Der Vorschlag der SPÖ lässt Funk zufolge demgegenüber mehr Spielraum für verhältnismäßiges Handeln.

Die in Deutschland gemachten Erfahrungen mit dem dort 1985 eingeführten Vermummungsverbot schilderten der Vorsitzende des Bundesgrenzschutz-Verbandes der deutschen Polizeigewerkschaft Knut Paul, der Polizeipräsident von Oberbayern Dieter-Wolfram Hillebrand und ein Vertreter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Rüdiger Bredthauer. Während sich Paul und Hillebrand klar zum Vermummungsverbot bekannten, zeigte sich Bredthauer skeptisch in Bezug auf dessen Wirksamkeit. Es sei empirisch nicht überprüft und auch nicht belegt, dass das Vermummungsverbot in Deutschland die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen reduziert habe, meinte er. Richtig ist es seiner Meinung nach, je nach Situation zu entscheiden, ob ein bestehendes Vermummungsverbot auch durchgesetzt wird.

Demgegenüber vertrat Hillebrand die Ansicht, dass die Erfahrungen in der Praxis die Einführung des Vermummungsverbotes in Deutschland bestätigt hätten. Die konsequente Durchsetzung des Verbots in Bayern habe dazu geführt, dass dieses weitgehend beachtet werde und Verstöße dagegen nur in Einzelfällen zu verzeichnen seien. Seiner Auffassung nach trägt eine Durchsetzung des Vermummungsverbotes bei entsprechendem taktischen Vorgehen auch nicht zwangsläufig zu einer größeren Eskalationsgefahr von Demonstrationen bei.

Wie Hillebrand erläuterte, gilt in Deutschland die Bestimmung, dass bei drohender Eskalation von Demonstrationen die Gefahrenabwehr Vorrang vor Strafverfolgung, also der Durchsetzung des Vermummungsverbotes, hat. Prinzipiell ist es jedoch nicht nur verboten, sich zu vermummen, sondern auch, Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, worunter etwa auch entsprechende Schminkutensilien fallen könnten. Solche Gegenstände dürfen Demonstranten abgenommen werden. Nicht unter die Vermummung fallen laut Hillebrand Veränderungen der Bart- oder Haartracht, das Heben der Hände vor das Gesicht oder etwa auch das Schminken von Fußballfans mit den Nationalfarben.

Polizeigewerkschafter Paul machte geltend, dass ein Vermummungsverbot auch im Sinne der friedlichen Demonstranten sei, da deren Demonstrationsrechte beschnitten würden, wenn die Polizei Demonstrationen aufgrund gewaltbereiter Vermummter auflösen müsse.

Major Ernst Albrecht von der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung meinte, als Praktiker könne er nur für ein Vermummungsverbot sein. Vermummung bedeute Verstärkung der Anonymität in einer Menge, das fördere bestehende Feindseligkeiten und stehe gewissen Kontrollmechanismen entgegen, skizzierte er. Wenn man nicht erkannt werde, brauche man auch keine Strafverfolgung zu fürchten. Im Übrigen habe, so Albrecht, die Praxis gezeigt, dass Vermummte stets dort seien, wo es bei Demonstrationen zu Straftaten komme.

Was die konkrete Umsetzung des Vermummungsverbotes betrifft, erachtet es Albrecht für notwendig, dass die Exekutive bereits im Vorfeld Personen anhalten und ihnen Vermummungsgegenstände abnehmen könne. Zur Frage des Deeskalationsprinzips merkte er an, dieses könne nur jenen Personen gegenüber angewendet werden, die an einem friedlichen Diskurs interessiert sind, nicht aber gegenüber Personen, die auf Ausschreitungen aus seien.

Generalinspektor Franz Schnabl wies darauf hin, dass im Jahr 2000 lediglich sechs Demonstrationen und vergangenes Jahr und heuer je zwei Kundgebungen aufgelöst werden mussten. Ein Teil der gewalttätigen Ausschreitungen sei dabei von Vermummten ausgegangen, Nicht-Vermummte seien aber genau so daran beteiligt gewesen. Nicht jeder Vermummte, der an einer Demonstration teilnehme, sei potentiell gewaltbereit und nicht jeder Unvermummte sei potentiell nicht gewaltbereit, sagte Schnabl.

Im Falle der Einführung eines Vermummungsverbotes hält Schnabl dessen flexible Anwendungsmöglichkeit durch die Exekutive für wichtig. Die Behörde brauche gewisse Handlungsspielräume, um eine Eskalationsgefahr zu unterbinden, unterstrich er. Zudem wies er darauf hin, dass die Exekutive im Sinne des Deeskalationsgedankens bereits im Vorfeld von Kundgebungen versuche, Gespräche mit den Veranstaltern zu führen.

Klar für die Einführung eines Vermummungsverbotes sprach sich Brigadier Werner Brinek aus. Die Argumentation, man solle einem Vermummungsverbot deshalb nicht näher treten, nur weil auch von Unvermummten Gewalt ausgehe, könne er nicht teilen, meinte er. Zudem würden viele - nicht vermummte Teilnehmer, die Exekutive und die Bevölkerung generell - die Teilnahme von Vermummten an Versammlungen als Vergiftung der Atmosphäre empfinden. Brinek urgierte auch genaue gesetzliche Bestimmungen.

Sicherheitsdirektor Heimo Siegel erklärte, er ziehe ein gesetzliches Vermummungsverbot - mit entsprechendem Ermessensspielraum - allen anderen Lösungen vor. Es müsse Ziel eines Einsatzleiters sein, Vermummte von vornherein vom Versammlungsort fernzuhalten, unterstrich er. Schließlich liege es am Einsatzleiter, eine Versammlung gesetzeskonform "vernünftig über die Bühne zu bringen".

Universitätsprofessor Franz Höpfel, Institut für Strafrecht der Universität Wien, steht hingegen, wie er sagte, einem generellen Vermummungsverbot ablehnend gegenüber. Das Deeskalationsprinzip sollte auch für den Gesetzgeber gelten, meinte er, der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien würde aber eher zur Eskalation beitragen.

Vermummten die Teilnahme an Demonstrationen zu verbieten, widerspricht Höpfel zufolge dem Prinzip der Öffentlichkeit. Es sei auch jetzt jedem Einzelnen überlassen, wie anonym er sich in der Öffentlichkeit bewegen wolle, vor Begehen eines Delikts habe er das Recht auf Anonymität. Höpfel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Österreich keine Ausweispflicht bestehe und man beispielsweise auch einen potentiellen Bankräuber nicht belangen könne, wenn er sich probehalber eine Strumpfmaske aufsetze. Im Übrigen gebe es mannigfache Gründe für eine Vermummung, sagte der Strafrechtsexperte, zum Beispiel weil man Repressalien seitens des Dienstgebers fürchte.

Besondere Kritik übte Höpfel an den vorgesehenen Strafdrohungen für vermummte Personen. Seiner Auffassung nach ist es "ein wenig kühn", jemanden strafrechtlich zu belangen, nur weil er verdächtig sei, eine strafbare Handlung vorzubereiten. Damit bestehe die Gefahr, dass man nicht Handlungen sondern Haltungen bestrafe.

Abgeordneter Werner Miedl (V) sah sich durch die Stellungnahmen der Experten in seiner Meinung betätigt, dass die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen, an denen Vermummte teilnehmen, größer ist als bei Demonstrationen, an denen keine Vermummten teilnehmen. Schließlich vermumme sich jemand deswegen, um im Fall des Falles unter dem Denkmantel der Anonymität verschwinden zu können, umriss er. Miedl fragt sich außerdem, was Versammlungsfreiheit für einen Sinn habe, wenn sich niemand zu Demonstrationen hinzugehen traue, wegen der Gefahr verletzt zu werden. Insofern gehe es beim Vermummungsverbot auch um den Schutz von friedlichen Demonstranten und unbeteiligten Personen.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) konstatierte, Österreich sei international gesehen spät dran mit der Diskussion über ein Vermummungsverbot, weil die Demonstrationen in Österreich mit wenigen Ausnahmen stets friedlich verlaufen seien. Erst in den letzten zwei Jahren hätten die Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen überhand genommen. Es sei bei viel mehr Demonstrationen Gewalt angewendet worden, als aufgelöst worden seien, betonte Partik-Pable in Richtung Generalinspektor Schnabl. Ihr zufolge sind zudem sämtliche Praktiker überzeugt, dass ein Vermummungsverbot dazu beitragen wird, die Situation zu entspannen und das Demonstrationsrecht weiter zu gewährleisten.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) zog aus den Wortmeldungen der Experten den Schluss, dass ein Vermummungsverbot eine äußerst differenzierte Angelegenheit sei. Gegen den Vorschlag der SPÖ wurden seiner Wahrnehmung nach weniger gravierende Einwände geäußert als gegen den Gesetzentwurf der Koalitionsparteien. Seiner Partei gehe es darum, sagte Parnigoni, dass die Polizei nicht verpflichtet werden soll, das Vermummungsverbot durchzusetzen, wenn sie dadurch zu einer Deeskalation der Situation beitragen könne. Der Abgeordnete fragt sich etwa, wie die Polizei mit einem Vermummungsverbot umgehen wolle, wenn Iraner vor der iranischen Botschaft demonstrierten.

Abgeordneter Peter Pilz (G) machte geltend, dass sich Menschen aus verschiedenen Gründen vermummten. Nicht nur Menschen, die die Absicht haben, Straftaten zu begehen, vermummten sich, sondern auch Personen, die nicht erkannt und dokumentiert werden wollten, weil sie - zu Recht oder zu Unrecht - befürchteten, durch die Teilnahme an einer Demonstration Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Pilz erkundigte sich in diesem Sinn bei den Experten, welche Möglichkeiten es geben könnte, berechtigte oder unberechtigte Ängste von Personen vor Überwachung und Dokumentation zu zerstreuen. Er stellte zudem die Frage, was die Exekutive machen wird, wenn jemand mit einem Stock, an dem eine Fahne oder ein Transparent hängt, zu Demonstrationen geht.

Grundlage für das Hearing bildeten ein Antrag der Koalitionsparteien und ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Versammlungsgesetzes. Geht es nach ÖVP und FPÖ, sollen künftig keine Personen an einer Versammlung teilnehmen dürfen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung zu verhindern, oder die Gegenstände mit sich führen, die nur dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu unterbinden. Weiters soll Personen, die Waffen oder Gegenstände bei sich haben, die lediglich dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (z.B. Ziegel, Pflastersteine, Brechstangen, Farbbeutel, Schleudern etc.), die Teilnahme an Versammlungen untersagt werden.

Personen, die vermummt und unter Mitführung von gefährlichen Gegenständen an Versammlungen teilnehmen, würde bei Beschlussfassung des VP-FP-Antrags eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr drohen. Von der Durchsetzung des Vermummungsverbotes könnte jedoch abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Die SozialdemokratInnen sprechen sich in ihrem Antrag gegen ein generelles Vermummungsverbot und für eine flexible Regelung aus. Demnach soll eine Behörde dann ein Vermummungsverbot verhängen können, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass es im Schutz einer solchen Aufmachung zu Handlungen kommen wird, die Leben oder Gesundheit von Menschen oder Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß gefährden. Diese Befugnis soll die Exekutive sowohl im Vorfeld als auch während einer Versammlung haben, um etwaige Eskalationen zu verhindern.

Für den bloßen Verstoß gegen das Vermummungsverbot erachtet die SPÖ den bestehenden Verwaltungsstraftatbestand für ausreichend, aus "generalpräventiven Gründen" soll aber ein besonderer Erschwerungsgrund bei der Strafbemessung im Zusammenhang mit Justizstraftaten eingeführt werden.

Außerdem werden zwei Entschließungsanträge der Grünen (683/A(E) und 684/A(E)) mitberaten. Zum einen wenden sich die Grünen dagegen, dass auch friedliche Kundgebungen überwacht werden und die Demonstrationsteilnehmer ohne ausreichenden Anlass wahllos gefilmt und fotografiert würden, zum anderen wollen sie erreichen, dass Exekutivbeamte auf ihren Uniformen künftig gut sichtbare Namensschilder oder zumindest Dienstnummern tragen müssen, damit Betroffene von Amtshandlungen ihre Identität leichter feststellen können. In der Praxis gebe es immer wieder Fälle, wo Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Bekanntgabe ihrer Dienstnummer verweigerten oder unrichtige Auskünfte erteilten, argumentieren die Grünen.

Im Rahmen der weiteren Diskussion zum Vermummungsverbot zeigte sich V-Abgeordneter Günter Kößl erfreut darüber, dass die Praktiker unter den Experten das Vermummungsverbot für sinnvoll erachten. Abgeordnete Ludmilla Parfuss (S) wollte wissen, ob sich durch das heutige Hearing an der Haltung der Regierungsparteien etwas ändern werde. Auch wies sie darauf hin, dass sich viele vermummen, nicht weil sie gewaltbereit sind, sondern um sich vor Repressalien zu schützen. Abgeordneter Peter Westenthaler (F) glaubt, mit dem Vermummungsverbot könne man die Zahl der Vermummten vermindern. Abgeordneter Paul Kiss (V) sieht die Position der Regierungsparteien durch das Hearing bestätigt. Abgeordneter Eduard Mainoni (F) zeigte sich froh darüber, dass das Vermummungsverbot jetzt beschlossen werde, habe es doch beim Weltwirtschaftsgipfel in Salzburg im September dieses Jahres seine erste Probe zu bestehen. Abgeordneter Helmut Dietachmayr (S) sprach sich für ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien aus.

Im Zuge der Beantwortung der Fragen durch die (Fraktions)Experten wies u.a. Bernd-Christian Funk darauf hin, dass, sollte der Gesetzgeber ein Vermummungsverbot einführen, das an bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden wäre. Auch vertrat er die Auffassung, mit dem vorliegenden Antrag werde lediglich ein Konstruktionsmangel "sehr abgeschwächt", andere blieben hingegen weiter bestehen, vor allem bleibe die Teilnahme an einer Demo in vermummtem Zustand per se eine strafbare Handlung. - Ernst Albrecht hielt den S-Antrag für ausreichend, der V-F-Antrag beinhaltet für ihn zu viele Begriffe, die langwierige Interpretationen auslösen könnten. - Wir versuchen die Motive der Akteure genau zu verstehen und nachzuvollziehen, warum sie das tun und reagieren flexibel darauf, erläuterte Rüdiger Bredthauer in seinem Debattenbeitrag. - Heimo Siegel trat für eine klare gesetzliche Regelung ein, befürchtete aber beim vorliegenden knappen Gesetzestext breiten Spielraum für Interpretationen. Gegen ein absolutes Vermummungsverbot sprach sich Frank Höpfel aus. Er warnte vor überschießender Gesetzgebung und vor einem Zurückfallen in das "juristische Mittelalter".

Nach dem öffentlichen Hearing versuchte S-Abgeordneter Rudolf Parnigoni die Regierungsparteien dazu zu bewegen, mit der SPÖ Gespräche in Richtung gemeinsamem Antrag zu führen. Abgeordneter Paul Kiss lehnte dies namens der ÖVP mit der Begründung ab, die VP-und die SP-Konzeption seien miteinander nicht kompatibel, in vielen Bereichen sogar divergierend.

Unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages, der eine Klarstellung enthält, wurde das Vermummungsverbot mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien angenommen.

Der S-Antrag zur Änderung des Versammlungsgesetzes (und seine flexible Regelung des Vermummungsverbotes) wurde genauso abgelehnt wie die beiden G-Entschließungsantrag betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen bzw. Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. (Schluss)