Parlamentskorrespondenz Nr. 520 vom 03.07.2002

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS FÜR GASMARKTÖFFNUNG UND NEUE ÖKOSTROMREGELUNG

Gasmarktöffnung einstimmig, Ökostromgesetz mit SP-Unterstützung

Wien (PK) - Der Wirtschaftsausschuss machte heute mit der einstimmigen Verabschiedung der Gaswirtschaftsgesetz-Novelle 2002 (1116 d.B.) den Weg frei für die volle Öffnung des österreichischen Gasmarktes ab dem 1. Oktober dieses Jahres, womit Österreich laut Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zu den Vorreitern der Gasliberalisierung in Europa zähle. Seitens der Oppositionsparteien hob SP-Abgeordneter Georg Oberhaidinger hervor, dass die Verbraucher bei gesicherter Gasversorgung von der Liberalisierung profitieren werden, G-Abgeordnete Eva Glawischnig begründete ihre Zustimmung zur GWG-Novelle mit der Aussicht, dass die Liberalisierung des Gasmarktes unter größtmöglicher Transparenz und mit einem aktiven Regulator vor sich gehen werde.

Voraussetzung für die verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung der Sozialdemokraten zur GWG-Novelle war die Einigung auf ein Ökostromgesetz, das die bislang den Ländern übertragene Förderung erneuerbarer Energieträger bundeseinheitlich regelt und erwarten lässt, die gleichbleibenden ökologischen Zielsetzungen mit einem Förderungsvolumen von 270 Mill. € statt 400 Mill. € zu erreichen.

SP-Abgeordneter Georg Oberhaidinger begründete die Junktimierung durch seine Partei mit dem Hinweis darauf, dass das bisherige Ökostrom-Förderungssystem zwar gut gemeint, aber in der Praxis ineffizient war. Nun werde es gelingen, die erneuerbaren Energieträger mit weniger Zuschlägen zu fördern, zeigte sich Oberhaidinger in Übereinstimung mit VP-Abgeordnetem Karlheinz Kopf, F-Abgeordnetem Maximilian Hofmann und Wirtschaftsminister Bartenstein überzeugt. G-Abgeordnete Glawischnig sah im Ökostromgesetz zwar einen Schritt in die richtige Richtung, es sei aber innovations- und technologiepolitisch zu wenig ambitioniert, daher stimmten die Grünen nicht zu. Diese Einschätzung deckte sich zur Überraschung mancher mit der Kritik des Abgeordneten Thomas Prinzhorn, der das Ökostromgesetz aus industriepolitischer Sicht ablehnte und es außerdem für zu dirigistisch hielt. Prinzhorn fand aber keine Unterstützung für seinen Vorschlag, das Ökostromgesetz zu vertagen und über den Sommer eine bessere Lösung auszuarbeiten. - Abgeordneter Günter Stummvoll zeigte zwar Verständnis für die industriepolitischen Bedenken Prinzhorns, stellte diese Bedenken aber zugunsten der Gasmarktliberalisierung zurück. Wirtschaftsminister Bartenstein bot die Unterstützung seines Hauses bei der Lösung von Detailproblemen bis zur Beschlussfassung im Plenum an.

DEBATTE UND ABSTIMMUNG MIT ÜBERRASCHUNGEN 

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) erläuterte zunächst das von ihm und F-Abgeordnetem Maximilan Hofmann beantragte Ökostromgesetz, indem er daran erinnerte, dass sich die im ElWOG vorgesehene Förderung erneuerbarer Energieträger durch die Länder in der Praxis als nicht effizient erwiesen habe, weil der Aufwand zur Erreichung der Ökostromanteile zu hoch sei. Das Ökostromgesetz enthalte nun eine bundeseinheitliche Regelung, die es erlaube, die Gesamtförderungssumme von 400 Mill. € auf 270 Mill. € abzusenken und die selben ökologischen Ziele mit einem um 130 Mill. € niedrigeren Förderungsvolumen zu erreichen. Die österreichweite Lösung führe mancherorts zu höheren Belastungen, räumte Abgeordneter Kopf ein und wies auf die Kritik einiger Länder am bundesweiten Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungen hin. Er unterstrich aber die vorzeigbare Gesamtlösung, die das Ökostromgesetz darstelle, und betonte die massiven Verbilligungen für die Stromkunden.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Gaswirtschaftsgesetznovelle und zum neuen Ökostromgesetz an. Die GWG-Novelle entspreche insofern Zielsetzungen der Sozialdemokraten, als sie erwarten lasse, dass die Systemkosten im Zusammenhang mit der Gasmarktliberalisierung so gering wie möglich gehalten und die Verbraucher von der Liberalisierung profitieren werden. Außerdem sei die Gasversorgung gewährleistet und der weitere Ausbau des Gasnetzes bleibe wirtschaftlich interessant.

Zum Ökostromgesetz sagte auch Abgeordneter Oberhaidinger, dass das bisherige System zwar gut gemeint, aber in der Praxis ineffizient war. Daher habe die SPÖ die Frage einer besseren Regelung der Ökostromförderung mit ihrer Zustimmung zur GWG-Novelle junktimiert.

Oberhaidinger wies darauf hin, dass es nicht nur in Wien, sondern auch in anderen Ballungszentren Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gebe und hob hervor, dass es gelungen sei, diese effiziente Form der Strom- und Fernwärmeerzeugung in ihrem Bestand zu sichern. Das Gesetz sei bundeseinheitlich angelegt, auf eine möglichst kostengünstige Förderung ausgerichtet und räume den Bundesländern die Möglichkeit ein, von sich aus mehr zu tun, dabei gelte aber der Grundsatz: "Wer anschafft, bezahlt".

Abgeordneter Thomas Prinzhorn (F) würdigte die GWG-Novelle als ein gutes Gesetz, übte aber gleichzeitig Kritik an der vorliegenden Form des Ökostromgesetzes, das auf Vorbehalte namentlich in den Bundesländern Steiermark und Vorarlberg stoße. Zwar sei eine Deckelung vorgesehen, aber dennoch werden zusätzliche Mittel notwendig sein. Ein "Hauch von Dirigismus" hafte diesen Regelungen an, während gleichzeitig die neuen Technologien zu wenig berücksichtig würden. Abgeordneter Prinzhorn appellierte an den Ausschuss, die Beratungen über das Ökostromgesetz zu vertagen und bis zum Herbst eine vernünftige Lösung zu finden.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) machte seinen Vorredner darauf aufmerksam, dass die Steiermark mittlerweile einverstanden sei. Er  hielt die Änderung des alten Ökostromförderungssystems für sinnvoll, da sie weniger Kosten für Endverbraucher, Gewerbe und Industrie bringe. Hofmann hob hervor, dass an den ökologischen Zielen nicht gerüttelt werde. Die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger auf 78,1 % der gesamten Stromerzeugung in Österreich bleibe aufrecht. Bedenken und Wünsche seien in diesem Gesetz berücksichtigt worden. Gut sei auch, dass der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft möglich sei.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) stimmte der GWG-Novelle zu, weil sie eine Liberalisierung des Gasmarktes unter größtmöglicher Transparenz und mit einem aktiven Regulator erwarten lasse. Glawischnig hob auch die vorgesehene Missbrauchsaufsicht hervor und sprach für die Zukunft den Wunsch aus, auch auf dem Gasmarkt zu einer österreichischen Netzgesellschaft zu gelangen. Ihr ceterum censeo lautete auf eine Ökologisierung des Steuersystems.

Zum Ökostromgesetz merkte die grüne Umweltsprecherin an, dass es einen Schritt in die richtige Richtung darstelle und sie die bundeseinheitliche Regelung als positiv betrachte. Sie begrüßte auch den Entfall des Zertifizierungssystems für Kleinwasserkraftwerke, das in der Praxis nicht funktioniert habe, und lobte die Anhebung des angestrebten Kleinwasserkraftanteils von 8 auf 9 %. Ökostromförderung sollte aber auch Innovations- und Technologiepolitik sein, führte die Rednerin aus. Unter diesem Aspekt sei ihr das Ökostromgesetz zu wenig ambitioniert. Ihre Kritik galt dem Kleinmut, der darin zum Ausdruck komme, dass nunmehr Mindestziele als Obergrenzen definiert würden und für die Stromkennzeichnung eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen sei. Zudem sei die Förderung der Fotovoltaik ungenügend, schloss Glawischnig.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wies darauf hin, dass Österreich mit der Gaswirtschaftsnovelle und der vollen Liberalisierung des Gasmarktes am 1. 10. dieses Jahres zu den Vorreitern der Gasliberalisierung in Europa zähle. Den Verhandlern für das Ökostromgesetz, das eine Fülle sehr unterschiedlicher Interessen unter einen Hut zu bringen habe, sprach der Minister seinen Dank aus und unterstrich die Bereitschaft seines Hauses, an der Lösung der einen oder anderen Detailfrage bis zur Beschlussfassung im Plenum mitzuwirken.

Abgeordneter Thomas Prinzhorn (F) hielt eine bundeseinheitliche Regelung und die vorgesehene Deckelung der Förderung für vernünftig, plädierte aber nachdrücklich dafür, über den Sommer für bessere industriepolitische Lösungen zu arbeiten.

Abgeordneter Gerhard Bauer (F) schloss sich Abgeordnetem Prinzhorn an und unterstützte dessen Vertagungsvorschlag.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) sprach von einem sehr guten Ergebnis und "würdigen Kompromissen" und sah keinerlei Zeit für eine Vertagung. Denn ohne das Ökostromgesetz könne die Gaswirtschaftsgesetz-Novelle nicht in Kraft treten und der Fristenlauf für die Liberalisierung des Gasmarktes nicht eingehalten werden.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) zeigte Verständnis für die industriepolitische Position Prinzhorns. Es gehe heute aber nicht nur um Industriepolitik, daher stelle er seine industriepolitischen Bedenken zugunsten der Liberalisierung des Gasmarktes zurück.

Bei der Abstimmung wurden die Gaswirtschaftsgesetz-Novelle 2002 (1116 d.B.) unter Berücksichtigung eines umfangreichen V-F-S-Abänderungsantrages ebenso einstimmig verabschiedet wie ein dazugehöriger V-F-Entschließungsantrag (Ausbau von Strom- und Gasnetzen) und Ausschussfeststellungen.

Der gemäß § 27 GOG in den Ausschuss gebrachte V-F-Antrag für ein  Ökostromgesetz erzielte eine S-V-F-Mehrheit. Abgeordneter Prinzhorn stimmte gegen den Gesetzentwurf. Ein V-F-Entschließungsantrag (Differenzierung der Zuschläge nach Netzebenen) und mehrere Ausschussentschließungen fanden einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder.

SP-Antrag 525/A für die Erstellung eines neuen Energieberichts wurde einstimmig angenommen. Antrag 524/A betreffend Förderung erneuerbarer Energie gilt als miterledigt.

Die beantragte Änderung des ElWOG (1148 d.B.) wurde einstimmig vertagt. (Schluss)