Parlamentskorrespondenz Nr. 523 vom 04.07.2002

ABBAU VON BENACHTEILIGUNGEN VON FRAUEN

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Wien (PK) - Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Nationalrat jedes zweite Kalenderjahr einen Bericht vorzulegen, der darüber Auskunft gibt, welche Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen gesetzt wurden. Dabei stehen jene Maßnahmen im Blickfeld, die seitens der Ministerien, Länder und Städte in der Periode 1999 und 2000 gesetzt wurden und nach außen wirken.

Zur Eruierung der Maßnahmen wurden alle Ministerien, die Bundesländer und die Städte (über den Städtebund) angeschrieben, um ihre Aktivitäten zum Abbau von gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen darzustellen. Während für die Ressorts eine Berichtspflicht besteht, erfolgte die Darstellung durch die Länder und Städte auf freiwilliger Basis.

DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

Insgesamt wurden 255 externe Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen für Frauen aufgenommen; davon 97 der Ministerium, 98 der Bundesländer und 60 der Städte. Darüber hinausgehend wurden zahlreiche Best-practice-Beispiele von allen drei Institutionsebenen und Maßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming-Strategien beschrieben. Die Maßnahmen reichen von der Mitfinanzierung einer Publikation über die Veranstaltung von Tagungen bis zur Einrichtung und Verankerung umfassender Schwerpunkte im Bereich der Chancengleichheit wie z.B. eigene frauenspezifische Förderschwerpunkte oder die Finanzierung und Betreuung von frauenspezifischen Einrichtungen.

Von den Ministerien wurden 121 Maßnahmen angeführt, davon 97 externe.

Die meisten Nennungen kamen vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (30 Maßnahmen) sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (25). Aber auch die Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur (17), für Justiz (10) und das Bundeskanzleramt (15) haben mehrere Initiativen angeführt.

Die Verteilung der Themenschwerpunkte im Vergleich der Ministerien ergibt folgendes Bild: 28 % der Nennungen beziehen sich auf den Themenschwerpunkt "Gleichstellung am Arbeitsmarkt". Andere Themenschwerpunkte - "Gleichstellung von Mädchen und Frauen in der schulischen und beruflichen Bildung", "Vereinbarkeit von Beruf und Familie", "Eigenständige soziale Sicherheit und Teilhabe", "Gleichberechtigte Lebensformen" sowie "Zugang zu Entscheidung/Macht" nehmen einen Anteil zwischen 13 % und 17 % ein.

Alle neun Bundesländer sind der Einladung zur Berichtlegung gefolgt. 103 Maßnahmen, 5 davon betreffen interne Bereiche, wurden ergriffen. Abgesehen von Niederösterreich und dem Burgenland haben alle Bundesländer ein oder zwei Best-practice-Modelle beschrieben, die meisten berichteten auch über ihre Ansätze zur Integration von Gender Mainstreaming.

Von den 98 externen Maßnahmen wurden rund 44 % vom Land Wien gesetzt, 14 % entfallen auf Oberösterreich, 8 % auf Salzburg, 7 % auf Tirol, je 6 % auf die Steiermark und Kärnten und 4 % auf Niederösterreich.

Die Verteilung der Themenschwerpunkte im Ländervergleich zeigt, dass die meisten Nennungen dem Thema "Gleichberechtigte Lebensformen/Kultur des Zusammenlebens" zugeordnet wurden.

Ebenso wie für die Länder besteht für die Städte keine Berichtspflicht. 8 Städte sind der Einladung gefolgt: Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck, Villach, Voitsberg, Waidhofen/Ybbs und Klosterneuburg. Von diesen acht Städten wurden insgesamt 60 Maßnahmen genannt. Beinahe ein Drittel der Maßnahmen wurde in Linz gesetzt, gefolgt von Salzburg mit 25 %. (III-148 d.B.) (Schluss)