Parlamentskorrespondenz Nr. 529 vom 04.07.2002

VERFASSUNGSAUSSCHUSS: HÖHERE GRENZEN FÜR ORGANSTRAFVERFÜGUNGEN

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Wien (PK) - Die Höchststrafen für Strafverfügungen und Anonymverfügungen werden angehoben. Das sieht eine von der Regierung vorgeschlagene Verwaltungsverfahrensnovelle vor, die heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrates teils mit F-V-S-Mehrheit, teils mit den Stimmen der Koalitionsparteien gebilligt wurde. Demnach kann künftig per Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 365 € (bisher 218 €) festgesetzt werden, als Höchststrafe für eine Anonymverfügung sind 220 € (bisher 72 €) vorgesehen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Organstrafverfügungen - und damit abgekürzte Verwaltungsverfahren - derzeit aufgrund der geringen Strafhöhe in der Praxis kaum Anwendung finden. Durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs könnten Verwaltungsstrafbehörden entlastet und damit Einsparungen im Verwaltungsbereich erzielt werden.

Um klarzustellen, dass es bei der Gesetzesänderung nicht um eine generelle Erhöhung der Strafsätze für einzelne Verwaltungsübertretungen, sondern in erster Linie darum geht, mehr Verwaltungsübertretungen durch abgekürzte Verfahren abzuwickeln und hiebei die Möglichkeiten der elektronischen Aktenführung auszunützen, fasste der Verfassungsausschuss mit F-V-Mehrheit eine entsprechende Ausschussfeststellung.

Geplant ist darüber hinaus, dass künftig auch im Verwaltungsstrafrecht ein Täter nur noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - und nicht wie bisher des 19. Lebensjahres - als Jugendlicher gilt. Zudem wird das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz in Bezug auf die neuen Bestimmungen des Vergaberechts angepasst. Die Verwaltungsverfahrensnovelle 2002 soll mit 1. August 2002 in Kraft treten.

Ein im Rahmen der heutigen Beratungen eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter V-F-Abänderungsantrag zur Verwaltungsverfahrensnovelle betrifft insbesondere die kürzlich vom Parlament beschlossene Neuregelung des Vergaberechts. Demnach sollen die Unabhängigen Verwaltungssenate, wenn sie eine Nachprüfung von Auftragsvergaben durchführen, dann durch Einzelmitglied entscheiden, wenn der Auftragswert im so genannten "Unterschwellenbereich" liegt, also die im Bundesvergabegesetz festgelegten Schwellenwerte unterschreitet. Liegt der Auftragswert im "Oberschwellenbereich", haben die UVS durch Kammern zu entscheiden. Auch die Frage des Inkrafttretens dieser Bestimmungen wird durch den Abänderungsantrag geregelt.

Abgeordneter Johann Maier (S) begrüßte grundsätzlich die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wandte sich aber gegen die Anhebung der Höchstgrenzen bei den Strafen, die er als billige Geldbeschaffungsaktion qualifizierte. Überdies machte der SP-Mandatar auf Defizite bei der Amtshilfe mit Deutschland aufmerksam, wobei er zu bedenken gab, es sollte in Hinkunft doch sichergestellt werden, dass Geldbußen auch gegenseitig anerkannt werden.

Gegen die Anhebung der Höchstgrenzen sprach sich auch Abgeordnete Madeleine Petrovic (G) aus, die auf die Gefahr einer Rechtsunsicherheit für die Betroffenen hinwies und zudem an der praktischen Wirksamkeit der nunmehr vorgelegten Ausschussfeststellung zweifelte.

Die Abgeordneten Ulrike Baugartner-Gabitzer (V) und Reinhard Eugen Bösch (F) sahen die Novelle unter dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung und zeigten sich in Bezug auf die Ausschussfeststellung zuversichtlich. Dadurch sei sichergestellt, dass die Strafen im Einzelfall nicht generell erhöht werden, meinten beide Abgeordnete.

WEITERE BESCHLÜSSE DES VERFASSUNGSAUSSCHUSSES

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, in der Abgeordneter Johann Maier und seine FraktionskollegInnen eine umfassende Novellierung des Datenschutzgesetzes und ein Konzept für die angekündigte Bürgercard urgieren. Die SPÖ spricht sich u.a. für die Einführung einer unabhängigen Datenschutzanwaltschaft als zentrale Ansprechstelle für BürgerInnen, eine Stärkung der Datenschutzkommission, ein kostenloses erweitertes Auskunftsrecht im öffentlichen und privaten Bereich sowie ein generelles Verbot der Weitergabe von sensiblen Daten aus.

Ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde jenem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zugewiesen, der zur Vorberatung des von den Koalitionsparteien beantragten so genannten Demokratiepaketes eingesetzt wurde und sich auch mit weiteren Anträgen befasst. Die SozialdemokratInnen wollen mit ihrem Antrag die Grundlage dafür schaffen, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch auf Verlangen eines Drittels der Abgeordneten eingesetzt werden kann und nicht wie derzeit eines Mehrheitsbeschlusses im Nationalrat bedarf.

Schließlich vertagte der Verfassungsausschuss die Beratungen über eine Petition, die SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann dem Nationalrat überreicht hat und in der unter dem Titel "Freie Meinung braucht Freie Medien" eine gesetzliche Verankerung freier, also nicht kommerzieller Radios gefordert wird. Außerdem sprechen sich die Initiatoren der Petition, das Radio FRO, das Freie Radio Salzkammergut und servus.at, für eine Förderung freier Radios analog zur Presseförderung und für die Beibehaltung des begünstigten Postzeitungsversandes für alle gemeinnützigen Einrichtungen aus und wollen einen offenen Zugang für freie Radios zum Internet sichergestellt wissen. (Fortsetzung)